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1 total messages Started by Dr. Bernd Weidenfeller Tue, 21 Jan 1997 00:00
Wann muss Beihilfe zahlen?
#858
Author: Dr. Bernd Weidenfeller
Date: Tue, 21 Jan 1997 00:00
24 lines
1623 bytes
Meine Frau hat eine Frage zur Beihilfe bei Beamten:

Meine Frau ist Lehrerin und bekommt daher einen Teil Ihrer Krankenkosten
durch die Beihilfestelle der Bezirksregierung bezahlt. Nun ist es aber 
leider so, dass oft 6-8 Wochen vergehen, bis das von meiner Frau 
verauslagte Geld auf Ihrem Konto ist. 
Die Beihilfestelle sagt, dass waere eine durchaus schnelle Bearbeitungszeit 
und es gaebe keinen rechtlichen Anspruch auf eine schnellere Bearbeitung
und Ueberweisung des Geldes.

Weiss einer von Euch, ob das stimmt? Oder gibt es eine Rechtsgrundlage, eine
schnellere Bearbeitung zu verlangen?

Da wir (5 Pers.) im Moment im wesentlichen vom Einkommen meiner Frau leben, 
ist das Konto sowieso immer in den roten Zahlen, was durch die fehlende 
Beihilfe meist noch drastisch verschlimmert wird. Und bei drei kleinen 
Kindern kommen ganz schoene Summen an Arztrechnungen zusammen...

Ueber zahlreiche Antworten freuen sich


Claudia und Bernd (Clausthal-Zellerfeld)
bernd.weidenfeller@tu-clausthal.de
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