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Started by Dr. Bernd Weidenfeller
Tue, 21 Jan 1997 00:00
Wann muss Beihilfe zahlen?
Author: Dr. Bernd Weidenfeller
Date: Tue, 21 Jan 1997 00:00
Date: Tue, 21 Jan 1997 00:00
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Meine Frau hat eine Frage zur Beihilfe bei Beamten: Meine Frau ist Lehrerin und bekommt daher einen Teil Ihrer Krankenkosten durch die Beihilfestelle der Bezirksregierung bezahlt. Nun ist es aber leider so, dass oft 6-8 Wochen vergehen, bis das von meiner Frau verauslagte Geld auf Ihrem Konto ist. Die Beihilfestelle sagt, dass waere eine durchaus schnelle Bearbeitungszeit und es gaebe keinen rechtlichen Anspruch auf eine schnellere Bearbeitung und Ueberweisung des Geldes. Weiss einer von Euch, ob das stimmt? Oder gibt es eine Rechtsgrundlage, eine schnellere Bearbeitung zu verlangen? Da wir (5 Pers.) im Moment im wesentlichen vom Einkommen meiner Frau leben, ist das Konto sowieso immer in den roten Zahlen, was durch die fehlende Beihilfe meist noch drastisch verschlimmert wird. Und bei drei kleinen Kindern kommen ganz schoene Summen an Arztrechnungen zusammen... Ueber zahlreiche Antworten freuen sich Claudia und Bernd (Clausthal-Zellerfeld) bernd.weidenfeller@tu-clausthal.de
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