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4 total messages Started by Heiner Mueller Wed, 15 Jan 1997 00:00
F: Handys
#866
Author: Heiner Mueller
Date: Wed, 15 Jan 1997 00:00
22 lines
1678 bytes
Hallo zusammen,

mich beschaeftigt jetzt schon seit einiger Zeit eine Frage und ich hoffe  
mal, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Nehmen wir mal an, jemand kauft sich ein provisionsverguenstigtes Handy,  
natuerlich mit dem obligatorischen Kartenvertrag ueber 24 Monate, zu einem  
Preis von DM 5,-. Und nun wird ihm, wie es der Zufall so will, das Handy  
per Trickdiebstahl aus der Manteltasche geklaut, wobei dafuer keine  
Versicherung haftet. Nehmen wir weiter an, unser ehemaliger Handybesitzer  
hat nun nicht das Geld, sich ein neues, nichtprovisionsverguenstigtes  
Handy zu kaufen. Moeglicherweise will er es auch gar nicht.

Und nun die Frage: was ist mit dem Kartenvertrag? Muss der jetzt die 24  
Monate die Grundgebuehr bezahlen, oder kann er den Vertrag  
ausserordentlich kuendigen?

Ist doch eine interessante Frage, oder?

Gruss, Heiner
## CrossPoint v3.1 ##
Re: Handys
#867
Author: Sebastian
Date: Wed, 15 Jan 1997 00:00
29 lines
1894 bytes



> Nehmen wir mal an, jemand kauft sich ein provisionsverguenstigtes Handy, 

> natuerlich mit dem obligatorischen Kartenvertrag ueber 24 Monate, zu
einem  
> Preis von DM 5,-. Und nun wird ihm, wie es der Zufall so will, das Handy 

> per Trickdiebstahl aus der Manteltasche geklaut

Das Handy ist somit als verbilligte Dreingabe zu sehen, also als
Zugestaendnis zum Kartenvertrag.

> Nehmen wir weiter an, unser ehemaliger Handybesitzer  
> hat nun nicht das Geld, sich ein neues, nichtprovisionsverguenstigtes  
> Handy zu kaufen. Moeglicherweise will er es auch gar nicht.
> Und nun die Frage: was ist mit dem Kartenvertrag? Muss der jetzt die 24  
> Monate die Grundgebuehr bezahlen, oder kann er den Vertrag  
> ausserordentlich kuendigen?

Er muss weiter zahlen, zumindest laufen die meisten Vertraege so. Es lohnt
sich aber immer, mit dem Provider zu sprechen, ob es nochmal eine kulante
Unterstuetzung zur Neuanschaffung eines Handys gibt, letztlich nuetzt Du
ihm ja nur etwas, wenn Du auch telefonierst.  Ansonsten: Keine Chance,
Premiere  gibt Dir ja auch keinen Fernseher, wenn der alte kaputtgeht...

Gruss Sebastian 
Re: F: Handys
#864
Author: Stephan Kuven
Date: Thu, 16 Jan 1997 00:00
15 lines
1337 bytes
..das kann er sicher nicht, ersten darum, weil er weiterhin an den 
Vertrag gebunden ist, auch wenn das Handy nicht mehr da ist. Denkbar 
waere eine Loesung ueber Versicherung, nicht jedoch bei o.g. Beispiel.

(Siehs doch mal wie eine Ratenzahlung fuers Handy - ist jedenfalls 
vergleichbar)

Wenn sich aber innerhalb der Diss. herausstellen sollte, dass man doch 
kuendigen kann, kauf ich morgen 50 Stueck und lass sie mir uebermorgen 
"klauen" und verkauf dann das Stueck fuer 300,- DM

!!!JOKE!!!

Ciao Stephan....
Re: Handys
#863
Author: Peter Rhein
Date: Sat, 18 Jan 1997 00:00
32 lines
2368 bytes
On 15 Jan 1997, Sebastian wrote:

:>> Nehmen wir mal an, jemand kauft sich ein provisionsverguenstigtes Handy,
:>> natuerlich mit dem obligatorischen Kartenvertrag ueber 24 Monate, zu 
:>> einem Preis von DM 5,-. Und nun wird ihm, wie es der Zufall so will, 
:>> das Handy per Trickdiebstahl aus der Manteltasche geklaut
:>
:>Das Handy ist somit als verbilligte Dreingabe zu sehen, also als
:>Zugestaendnis zum Kartenvertrag.

Nein, diese Annahme ist falsch. Der Kartenvertrag wird mit dem Provider
(also DeTeMobil, Mannesmann, Eplus etc) abgeschlossen; der Haendler ist
hierbei nur Vermittler. Der Kaufvertrag ueber das Handy hingegen besteht
mit dem Haendler selber. Es ist zwar eine seltsame Sache, ein technisch
relativ hochwertiges Geraet wie ein Handy fuer z.B. DM19,-- zu
verkaufen, aber das ist fuer die Angelegenheit wohl nicht
entscheidend (sondern wird z.Zt. von den Netz-Providern angegangen).


Gruss aus Tuebingen
pit

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