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Started by Juergen Sievers
Sun, 03 Nov 1996 00:00
Meldedaten schuetzen.
Author: Juergen Sievers
Date: Sun, 03 Nov 1996 00:00
Date: Sun, 03 Nov 1996 00:00
41 lines
2423 bytes
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Hallo, ich habe hier mal eine Anfrage bezueglich der Meldedatenweitergabe der Bezirksaemter. Bei meiner Ummeldung hatte ich mich auf dem Meldeformular ausdrucklich dahingehend erklaert, dass ich der ebenfalls auf diesem Formular angedrohten Weitergabe meiner Daten an zahlungswillige Dritte nicht zustimme. Ich hatte auf dem Meldeformular angeboten, dass die Meldebehoerde mir ja eventuelle Anfragen zukommen lassen koenne und ich dann von Fall zu Fall entscheide ob ich mit betreffender Firma oder Person in Kontakt treten moechte, dafuer anfallende Gebuehren allerdings vom Anfragen zu fordern seien. Nach dem nun alle moeglichen Klassenlotterien und sonstige Werbefirmen mir meinen Briefkasten, nur drei Tage nach meiner Anmeldung beginnend, bereits wieder zu schmissen, das Schild "Keine Werbung" nuntz ja nichts bei persoenlichen Anschreiben, kam nun auch ein Formular der Meldebehoerde auf dem ich Gruende anfuehren solle oder andernfalls die Meldebehoerde meinen Wunsch auf Nichtweitergabe nicht nachkommen wuerde. Da ich weder bedroht werde noch etwas zu verbergen habe so wie es das Formular als ausreichenden Grund suggerierte, moechte ich nun wissen ob nicht bereits mein schriftlich erklaerter Wille ausreichen muesste um diese Vermarktung der Meldedaten zu unterbinden. Immerhin bin ich verpflichtet mich anzumelden, kann also die Abgabe und Erfassung nicht verweigern und bin dieser Behoerde damit ausgeliefert. mfg juergen -- Juergen Sievers at Nadine's underground network system. Die in dieser Nachricht gemachten Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum des Authors. Wer diese verefaelscht oder verfaelschte sich verschaft und in Umlauf bringt, wird mit Flames nicht unter drei Megabyte bestraft. Juergen W. Sievers <juergen@nadhh.hanse.de>
Re: Meldedaten schuetzen.
Author: PETER
Date: Tue, 05 Nov 1996 00:00
Date: Tue, 05 Nov 1996 00:00
71 lines
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> Hallo,
> ich habe hier mal eine Anfrage bezueglich der
> Meldedatenweitergabe der Bezirksaemter.
> mfg juergen
Lieber J�rgen,
ich empfehle Dir die Br�sch�re des Bundesbeauftragten f�r Datenschutz mit
Text und Kommentar des Bundesdatenschutzgesetzes.
�4 BDSG [Zul�ssigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung]
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten und deren
Nutzung sind nur zul�ssig, wenn dieses Gesetz oder eine
andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder
soweit der Betroffene eingewilligt hat.
�6 BDSG [Unabdingbare Rechte des Betroffenen]
(1) Die Rechte des Betroffenen auf Auskunft (�� 19, 34)
und auf Benachrichtigung, L�schu8ng oder Sperrung (�� 20
, 35) k�nnen nicht durch Rechtsgesch�ft ausgeschlossen
oder beschr�nkt werden.
�16 BDSG [Daten�bermittlung an nicht-�ffentliche Stellen]
(1) [...] zul�ssig, wenn
1. sie zur Erf�llung der in der Zust�ndigkeit der �ber-
mittelnden Stelle liegenden Aufgaben erfordlerlich ist
[...]
2. Der Empf�nger ein berechtigtes Interesse [...] glaub-
haft darlegt [...]
Sicherheitshalber w�rde ich eine schriftliche Anfrage beim
Bundesbeauftragten f�r Datenschutz einreichen. Au�erdem fin-
den evtl. die Datenschutzbestimmungen der L�nder Anwendung.
Was man nur etwas gegen unverlangte Werbesendungen tun m�chte, hilft evtl.
schon ein Eintrag in die "Robinson-Liste" des Deutschen Direktmarketing
Verbandes. Ein Antragsformular bekommt man bei:
Deutscher Direktmarketing Verband
-Robinson Liste-
Postfach 1401
71243 Ditzingen
Tel.: 07156-951010
Die Anschrift des Bundesdatenschutzbeauftragten lautet:
Der Bundesbeauftragte f�r den Datenschutz
Dr. Joachim Jacob
Postfach 200112
53131 Bonn
Tel.: 0228-81995-0
Fax : 0228-81995-50
Leider wei� ich nicht, in welchem Bundesland Du wohnst, f�r Sachsen-Anhalt
ist der
Landesbeauftragte f�r den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Klaus-Rainer Kalk
Postfach 1947
39009 Magdeburg
Tel.: 0391-81803-0
Fax : 0391-.81803-33
zust�ndig.
Viele Gr��e
Peter Kehl (Beauftragter f�r den Datenschutz der Hessischen JuLis)
*eof*
Re: Meldedaten schuetzen.
Author: Juergen Sievers
Date: Fri, 08 Nov 1996 00:00
Date: Fri, 08 Nov 1996 00:00
69 lines
3548 bytes
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Da schrieb doch PETER@julinside.ndh.com in de.soc.recht am 5 Nov 96 00:00:00 GMT .... > > Hallo, > > ich habe hier mal eine Anfrage bezueglich der > > Meldedatenweitergabe der Bezirksaemter. > > mfg juergen > > Lieber J�rgen, Hallo Peter, meinen Dank fuer Deine Antwort. Sicherlich sind die darin angefuehrten "�" alle richtig, dennoch habe ich keine Lu�t mich wegen alles und jedes durch ein Berg von Paragraphen zu wuehlen. Ich bin es einfach Leid, da� eine Bande von Abstaubern und ihre Helfershelfer mein, unser aller, Leben mit solchen Paragraphen zupflastern um uns vor die Wahl zu stellen, unser Leben mit dem Hinterherlernen dieser Ausschlachtregeln zu verbringen oder uns, dumm gemacht, an jeder Stra�enecke �bers Ohr hauhen zu lassen und auch noch damit verspottet zu weden das es laut Paragraph xyz rechtens sei und wir das h�tte wissen m��en und somit selber Schuld seien. Aber mal wieder zur�ck zu den Meldedatenausverkauf. Ich bin hier in Hamburg gemeldet und auf der R�ckseite meines Meldeformulars steht folgendes. ------ Abschrift --------- WICHTIGER HINWEIS! Ihre neue Anschrift wird in erster Linie f�r verwaltunginterne Zwecke ben�tigt. Einrichtungen und Personen der privaten Interessens- ph�re wird die neue Anschrift nur auf Anfrage und gegen Entrichtung einer Verwaltungsgeb�hr mitgeteilt. ... ------ Ende -------------- Das lese ich so, da� jeder der Geld hat meine Meldedaten dort kaufen kann oder, um es mal passender zu Formulieren, der Staat verh�kert die zwangsweise erfassten Daten der B�rger an jeden der zahlungswillig und f�hig ist. Ich habe diesen Absatz nun gestrichen und einen Vermerk auf den Meldebogen hinterlassen in dem ich genau diese Weitergabe als nicht erw�nscht erklaerte. Trotz dem wurde mir ein weiteres Formular zugestellt auf dem ich nun ausreichende Gr�nde anf�hren sollte oder andern Falls meinem Wunsch nicht entsprochen werden k�nne und dieses auch noch, nach dem der Verkauf wahr- scheinlich bereits stattgefunden hatte. Ich wei� nicht, dieser Staat wird mir zusehens unheimlicher und ich f�rchte mich vor dem Tag, an dem ich bereit gemacht wurde das zu tuen was mir bei solchen Anl��en immer wieder in den Kopf schie�t. Ich habe das Gef�hl wir weichen, um der Ohnmacht nicht zu erliegen, St�ck f�r St�ck zur�ck. Was wenn wir mit dem R�cken an der Wand stehen ? Gibt es diese Wand �berhaupt oder werden wir auf einen Abgrund zugetrieben ? > Viele Gr��e auch f�r Dich <und sch��> juergen -- Juergen Sievers at Nadine's underground network system. "Don't you see?" he replied, "That is their way of handling their frustration at their unablility to cope with the opposite sex."
Re: Meldedaten schuetzen.
Author: Uli
Date: Fri, 15 Nov 1996 00:00
Date: Fri, 15 Nov 1996 00:00
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Moin, juergen@nadhh.hanse.de (Juergen Sievers) wrote: >Hallo, >ich habe hier mal eine Anfrage bezueglich der Meldedatenweitergabe >der Bezirksaemter. >Bei meiner Ummeldung hatte ich mich auf dem Meldeformular ausdrucklich >dahingehend erklaert, dass ich der ebenfalls auf diesem Formular >angedrohten Weitergabe meiner Daten an zahlungswillige Dritte nicht >zustimme. [...] >Nach dem nun alle moeglichen Klassenlotterien und sonstige Werbefirmen mir >meinen Briefkasten, nur drei Tage nach meiner Anmeldung beginnend, bereits >wieder zu schmissen, das Schild "Keine Werbung" nuntz ja nichts bei >persoenlichen Anschreiben, kam nun auch ein Formular der Meldebehoerde auf >dem ich Gruende anfuehren solle oder andernfalls die Meldebehoerde meinen >Wunsch auf Nichtweitergabe nicht nachkommen wuerde. Zur Werbefirma: Man kann bei der Werbefirma Auskunft ueber die Herkunft der Daten (hier der Adresse) verlangen. Rechtsgrundlage hierfuer ist Par. 34 Abs. 1 BDSG). Man kann bei jeder speichernden nicht-�ffentlichen Stelle (hier die Werbefirma) der Nutzung oder �bermittlung personenbezogener Daten (dazu geh�rt auch die Adresse) f�r Zwecke der Werbung oder Markt- und Meinungsforschung widersprechen. Dieser Widerspruch macht die Verwendung der Daten f�r diese Zwecke unzul�ssig (Par. 28 Abs.3 BDSG). Zur Meldebehoerde: Fuer die Meldebehoerde gilt das Meldegesetz und das Landesdatenschutzgesetz des Bundeslandes. Welches Bundesland ist es denn ? Viele Gruesse Uli
Re: Meldedaten schuetzen.
Author: Uli
Date: Mon, 25 Nov 1996 00:00
Date: Mon, 25 Nov 1996 00:00
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Hallo, juergen@nadhh.hanse.de (Juergen Sievers) wrote: >ich habe hier mal eine Anfrage bezueglich der Meldedatenweitergabe >der Bezirksaemter. >Bei meiner Ummeldung hatte ich mich auf dem Meldeformular ausdrucklich >dahingehend erklaert, dass ich der ebenfalls auf diesem Formular >angedrohten Weitergabe meiner Daten an zahlungswillige Dritte nicht >zustimme. In Baden-Wuerttemberg darf die Meldebehoerde nach Par. 34 Abs. 3 Meldegesetz (MG) Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljaehrigen Einwohner in Einwohnerbuechern und aehnlichen Nachschlagewerken veroeffentlichen und an andere zum Zwecke der Herausgabe solcher Werke uebermitteln. Man kann nach Par. 34 Abs. 4 MG verlangen, da� die Veroeffentlichung der Daten unterbleibt. Dies kann in einem formlosen Antrag an die Meldebehoerde erfolgen. Eine Begruendung ist hierfuer nicht erforderlich. Melderegisterauskuenfte nach Par. 32 MG werden hierdurch nicht unterbunden. Einwohnerbuecher, die auch als Adressbuecher bezeichnet werden, sind allgemein zugaengliche Quellen, die auch noch nach vielen Jahren in Bibliotheken zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. Wenn man etwas gegen Melderegisterauskuenfte nach Par. 32 MG unternehmen will, muss man eine Auskunftssperre nach Par. 33 Abs. 1 MG beantragen. Einen solchen Antrag muss man begruenden und ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Viele Gruesse Uli
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