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Started by Mark Broerkens
Wed, 30 Oct 1996 00:00
Mietrecht: Anmeldung von naechtlichem Besuch?
Author: Mark Broerkens
Date: Wed, 30 Oct 1996 00:00
Date: Wed, 30 Oct 1996 00:00
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Hallo
Seit kurzem wohnt meine Freundin in einem echt schoenem Zimmer in einer
tollen Gegend. Doch leider ist die Vermieterin, wie sich jetzt
rausstellte nicht ganz so toll.
Im Mietvertrag steht zwar, das naechtlicher Besuch angemeldet werden
soll. Aber als sie mich kuerzlich brav anmeldete, kam noch die
Bemerkung, dass es mit dem *maennlichen* Besuch ja wohl eine Ausnahme
sei und nicht wieder vorkommen solle. - Frauen ok - Maenner nein!
Weiterhin ist die Vermieterin vor ein paar Tagen ohne Anmeldung (meine
Freundin war gerade nicht da) in das Zimmer gegangen.
So viel zur Sachlage.
Was mich nun interessiert ist:
o Darf die Vermieterin eine Anmeldung von naechtlichem Besuch verlangen?
o Ist das generelle Verbot von maennlichem Besuch ueber Nacht rechtens?
o Kann man das Unangekuendigte Eindringen der Vermieterin in das Zimmer
evtl. zur fristlosen Kuendigung verwenden?
Um bei einem baldigen Gespraech mit der Vermieterin gut vorbereitet zu
sein, wuerde ich mich sehr ueber Anregungen zu meinen Fragen und am
liebsten auch gleich ueber Gesetzeszitate/Urteile freuen...
Vielen Dank
Mark
Re: Mietrecht: Anmeldung von naechtlichem Besuch?
Author: Susanne Neumann
Date: Wed, 30 Oct 1996 00:00
Date: Wed, 30 Oct 1996 00:00
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Mark Broerkens <Mark.Broerkens@Informatik.Uni-Oldenburg.DE> wrote: : o Darf die Vermieterin eine Anmeldung von naechtlichem Besuch verlangen? : o Ist das generelle Verbot von maennlichem Besuch ueber Nacht rechtens? Zu Besuchen allgemein: Ein allgemeines Besuchsverbot ist unzulaessig. Der Vermieter hat kein Recht, dem Mieter Vorschriften ueber dem Empfang von Besuchern zu machen. Nach �� 550, 854 BGB bestimmt allein der Mieter in einer Mietwohnung. Zu Damen-/Herrenbesuche: Nach einer Entscheidung des AG Wiesbaden sind Klauseln, die den Besuch von Personen des anderen Geschlechts verbieten, unzulaessig, so lange die Besuche nicht gegen die Strafgesetzte verstossen oder die Mitmieter belaestigt werden. Durch das Mitbringen von Personen des anderen Geschlechts werden die Mitmieter aber nicht belaestigt. Daher sind Absprachen und Bestimmungen in Mietvertraegen, das der Mieter keine Person des anderen Geschlechts in die Raeume mitbringen darf bzw. diese Personen ab 22 Uhr die Raeume zu verlassen haben, absolut nichtig. Laut dem AG Wiesbaden verstossen derartige Absprachen gegen den Artikel 2 GG, wonach jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persoenlichkeit hat. : o Kann man das Unangekuendigte Eindringen der Vermieterin in das Zimmer : evtl. zur fristlosen Kuendigung verwenden? Ein Vermieter kann ohne konkreten Grund keine Besichtigung der Wohnung verlangen. Grundsaetzlich hat jeder Mieter nach Artikel 13 GG ein Recht auf Schutz seiner Privatsphaere. Falls der Mietvertrag Deiner Freundin keinen Hinweis auf ein Besichtigungsrecht des Vermieters enthaelt, so hat der Vermieter grundsaetzlich kein Recht, ihre Wohnung zu betreten. Ob die 'Besichtigung auf eigene Faust' ein Grund zu einer (fristlosen) Kuendigung ist, weiss ich nicht. Susanne -- Susanne Neumann Ziegelhofstr. 101 26121 Oldenburg EMail : sanne@imke.infodrom.north.de " Solange nichts passiert, geschieht auch nichts" (Zhang Jie)
Re: Mietrecht: Anmeldung von naechtlichem Besuch?
Author: Erwin Denzler
Date: Thu, 31 Oct 1996 00:00
Date: Thu, 31 Oct 1996 00:00
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Mark Broerkens (Mark.Broerkens@Informatik.Uni-Oldenburg.DE) wrote: : Weiterhin ist die Vermieterin vor ein paar Tagen ohne Anmeldung (meine : Freundin war gerade nicht da) in das Zimmer gegangen. : So viel zur Sachlage. : Was mich nun interessiert ist: : o Darf die Vermieterin eine Anmeldung von naechtlichem Besuch verlangen? : o Ist das generelle Verbot von maennlichem Besuch ueber Nacht rechtens? : o Kann man das Unangekuendigte Eindringen der Vermieterin in das Zimmer : evtl. zur fristlosen Kuendigung verwenden? Das ist wohl eher eine strafrechtliche Frage - Hausfriedensbruch. Natuerlich sind auch Faelle denkbar, wo ein Hauseigentuemer zu recht die Wohnung betritt, aber rein moralische Motivation wohl kaum. Will deine Freundin eigentlich in erster Linie so schnell wie moeglich aus der Wohnung raus - gewoehnlich ist's ja eher umgekehrt, der Vermieter kuendigt - oder will sie die Ver- mieterin zur Rechenschaft ziehen? Erwin
Re: Mietrecht: Anmeldung von naechtlichem Besuch?
Author: Philipp Hoernes
Date: Thu, 31 Oct 1996 00:00
Date: Thu, 31 Oct 1996 00:00
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In <557bhd$6kp@news.Informatik.Uni-Oldenburg.DE> "Mark Broerkens" <Mark.Broerkens@Informatik.Uni-Oldenburg.DE> writes: >Hallo >Seit kurzem wohnt meine Freundin in einem echt schoenem Zimmer in einer >tollen Gegend. Doch leider ist die Vermieterin, wie sich jetzt >rausstellte nicht ganz so toll. >Im Mietvertrag steht zwar, das naechtlicher Besuch angemeldet werden >soll. Aber als sie mich kuerzlich brav anmeldete, kam noch die >Bemerkung, dass es mit dem *maennlichen* Besuch ja wohl eine Ausnahme >sei und nicht wieder vorkommen solle. - Frauen ok - Maenner nein! >Weiterhin ist die Vermieterin vor ein paar Tagen ohne Anmeldung (meine >Freundin war gerade nicht da) in das Zimmer gegangen. >So viel zur Sachlage. >Was mich nun interessiert ist: >o Darf die Vermieterin eine Anmeldung von naechtlichem Besuch verlangen? >o Ist das generelle Verbot von maennlichem Besuch ueber Nacht rechtens? >o Kann man das Unangekuendigte Eindringen der Vermieterin in das Zimmer >evtl. zur fristlosen Kuendigung verwenden? >Um bei einem baldigen Gespraech mit der Vermieterin gut vorbereitet zu >sein, wuerde ich mich sehr ueber Anregungen zu meinen Fragen und am >liebsten auch gleich ueber Gesetzeszitate/Urteile freuen... > Bin kein Jurist, also keine Zitate. Aber Du kannst beruhigt sein. Niemand darf Dir oder Deiner Freundin Deine privaten Besuche in irgendeiner WEise vorschreiben. Die Vermieterin darf auch nicht einfach so in das Zimmer gehen. Philipp
Re: Mietrecht: Anmeldung von naechtlichem Besuch?
Author: Hans-Dieter Hagedorn
Date: Fri, 01 Nov 1996 00:00
Date: Fri, 01 Nov 1996 00:00
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Mark.Broerkens@Informatik.Uni-Oldenburg.DE meinte am 30.10.96
zum Thema "Mietrecht: Anmeldung von naechtlichem Besuch?":
>So viel zur Sachlage.
>
>Was mich nun interessiert ist:
>o Darf die Vermieterin eine Anmeldung von naechtlichem Besuch verlangen?
>o Ist das generelle Verbot von maennlichem Besuch ueber Nacht rechtens?
>o Kann man das Unangekuendigte Eindringen der Vermieterin in das Zimmer
>evtl. zur fristlosen Kuendigung verwenden?
Scherz, Satire oder tiefere Bedeutung: Dass Fragen dieser Art von einem
*Uni* - Angehoerigen gestellt werden, kann doch wohl nur ein Witz sein!
Mit freundlichen Gruessen
Hans-Dieter
## CrossPoint v3.1 ##
Re: Mietrecht: Anmeldung von naechtlichem Besuch?
Author: Jan Ritzerfeld
Date: Wed, 06 Nov 1996 00:00
Date: Wed, 06 Nov 1996 00:00
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sanne@imke.infodrom.north.de (Susanne Neumann) schrieb am 30.10.96 > [...] Laut dem AG Wiesbaden verstossen > derartige Absprachen gegen den Artikel 2 GG, wonach jeder das Recht auf > freie Entfaltung seiner Persoenlichkeit hat. [...] > [...] Grundsaetzlich hat jeder Mieter nach Artikel 13 GG ein Recht auf > Schutz seiner Privatsphaere. [...] Nach Art. 1 Abs. 3 GG gilt das GG nur zwischen Staat und B�rger. Oder? MfG, Jan -- He who loses his head is usually the last one to miss it.
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