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Started by Can Adam Albayrak
Thu, 10 Oct 1996 00:00
Teilkaskoschaden
Author: Can Adam Albayrak
Date: Thu, 10 Oct 1996 00:00
Date: Thu, 10 Oct 1996 00:00
40 lines
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Man hat mir mein Auto (VW Golf) in meiner Tiefgarage aufgebrochen
und einen Rucksack (mit Eiskratzer, Landkarten, Regenschirm, etc.)
entwendet.
Wert der gestohlenen Sachen: ca. 60 DM
Schaden am Wagen : ca. 800 DM.
Jetzt schickt mir meine Versicherung eine Vorauszahlung ueber 600 DM
und schreibt: "Zur weiteren Bearbeitung benoetigen wir noch die
Reparaturrechnung."
Da ich den Wagen nicht mehr lange fahren moechte, ueberlege ich mir,
ob ich den Schaden (ein Loch unterhalb des Tuergriffs, dass man nur
von unten her sieht und mir ueberhaupt nicht aufgefallen waere, wenn
die Polizei es mir nicht gezeigt haette) unrepariert lasse.
Fragen:
(1) Darf ich bei einem Teilkaskoschaden das Geld behalten und den Schaden
unrepariert lassen? Falls ja, habe ich Anrecht auf die volle Hoehe
des in dem Kostenvoranschlag gemachten Betrages? (Bislang habe ich
ja nur einen Teil des entstandenen Schadens erstattet bekommen.)
(2) Wie verhalten sich die Versicherungen, wenn bei einem Loch in der Tuer
(das ja bleiben wuerde, wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse)
wieder eingebrochen wird oder gar mein Fahrzeug entwendet wird?
(3) Muss ich bei einem spaeteren Verkauf meines Fahrzeugs auf den nicht
reparierten Einbruchschaden hinweisen? Oder gilt "gekauft wie gesehen"?
Ich bin fuer jeden Hinweis dankbar.
Can Adam Albayrak
__________________________________________________________________
Dipl.-Inform. Can Adam Albayrak Tel.: +49 241 8021140
RWTH Aachen Fax : +49 241 8021149
Theoretische Informatik E-Mail:
Ahornstr. 55 adam@informatik.rwth-aachen.de
D-52056 Aachen GERMANY
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Re: Teilkaskoschaden
Author: Ralf G. R. Bergs
Date: Thu, 10 Oct 1996 00:00
Date: Thu, 10 Oct 1996 00:00
34 lines
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In article <53j9t1$4uu@news.rwth-aachen.de>,
adam@cantor.informatik.rwth-aachen.de (Can Adam Albayrak) wrote:
: Man hat mir mein Auto (VW Golf) in meiner Tiefgarage aufgebrochen
: und einen Rucksack (mit Eiskratzer, Landkarten, Regenschirm, etc.)
: entwendet.
: Wert der gestohlenen Sachen: ca. 60 DM
: Schaden am Wagen : ca. 800 DM.
:
: Jetzt schickt mir meine Versicherung eine Vorauszahlung ueber 600 DM
: und schreibt: "Zur weiteren Bearbeitung benoetigen wir noch die
: Reparaturrechnung."
Ignorieren. Das ist ein Serienbrief.
: (1) Darf ich bei einem Teilkaskoschaden das Geld behalten und den Schaden
: unrepariert lassen? Falls ja, habe ich Anrecht auf die volle Hoehe
: des in dem Kostenvoranschlag gemachten Betrages? (Bislang habe ich
: ja nur einen Teil des entstandenen Schadens erstattet bekommen.)
Ja. Hast Du. So jedenfalls die Auskunft unseres
Versicherungsvertreters(!) in einer aehnlichen Sache.
: (3) Muss ich bei einem spaeteren Verkauf meines Fahrzeugs auf den nicht
: reparierten Einbruchschaden hinweisen? Oder gilt "gekauft wie gesehen"?
Du musst auf Unfallschaeden hinweisen, offensichtliche (da nicht
beseitigte) Einbruchschaeden gehoeren m.E. nicht dazu.
--
Ralf G. R. Bergs * Hueckeswagener Str. 42 * 51647 Gummersbach * Germany
phone/fax: +49 2261 {919540,21968} * rabe@rwth-aachen.de (e-mail) * Team OS/2
Earth is flat, pigs can fly, and nuclear power is safe. (Greenpeace)
NOTE new phone no.: +49-2261-919540 (fax no. unchanged)
Re: Teilkaskoschaden
Author: Ralf G. R. Bergs
Date: Sat, 12 Oct 1996 00:00
Date: Sat, 12 Oct 1996 00:00
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In article <m0vBg1x-000TwnC@cplx.ruhr-uni-bochum.de>, Joerg Winkelmann <jw@change.ruhr-uni-bochum.de> wrote: [...] : : Du musst auf Unfallschaeden hinweisen, offensichtliche (da nicht : : beseitigte) Einbruchschaeden gehoeren m.E. nicht dazu. : : : Wieso soll denn fuer Einbruchsschaeden etwas anderes gelten als fuer : Unfallschaeden ? Ich habe das immer so verstanden, dass man den zukuenftigen Besitzer wg. der moeglichen Unfallgefahr(?) bei einem Auto, das bereits einmal einen Unfall gehabt hat und moeglicherweise (unabsichtlich) nicht korrekt repariert worden ist, auf diesen Umstand hinweisen muss. : Ausserdem: So wie im urspruenglichen Artikel beschrieben, war der Schaden : alles andere als "offensichtlich". : : Im uebrigen hatte Can Adam ja auch gefragt, was bei etwaigen kuenftigen : Autoaufbruechen passiert. Da bin ich mir nun aber ziemlich sicher, dass : jede Versicherung die Zahlung verweigern wird, wenn etwas aus einem Auto : gestohlen wird, dass sich wegen eines nicht reparierten Einbruchsschaden : nicht mehr ordentlich abschliessen laesst. Das sehe ich genauso, allerdings hatte Can das *so* nicht geschrieben. -- Ralf G. R. Bergs * Welkenrather Str. 100--102 * 52074 Aachen * Germany +49-241-876892, +49-241-877776 (fax), rabe@rwth-aachen.de * Team OS/2 Earth is flat, pigs can fly, and nuclear power is safe. (Greenpeace) -=> Note new fax no.! <=- PGP-encrypted msgs. welcome!
Re: Teilkaskoschaden
Author: Jan�en
Date: Sat, 19 Oct 1996 00:00
Date: Sat, 19 Oct 1996 00:00
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moin, ich denke sogar, dasz es sich um eine arglistige taeuschung handeln koennte, wenn er den mangel verschweigt. er haftet lt. bgb fuer fehler, die den wert der sache ..blablabla... mindern (�� 459 u. 460 bgb) der wert des autos ist m.e. erheblich gemindert,da man es jederzeit wieder aufbrechen kann (hab' das beim golf meiner mutter, der ebenfalls so aufgebrochen wurde, nachvollzogen; is' kinderleicht wenn man weisz, wo man ansetzen musz oder das loch schon da ist) bin zwar kein jurist, aber sowas bekommt man eigentlich bei jeder kfm. ausbildung vermittelt. munter, janson
Re: Teilkaskoschaden
Author: M.Brogmus
Date: Mon, 21 Oct 1996 00:00
Date: Mon, 21 Oct 1996 00:00
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Ralf G. R. Bergs wrote: > > In article <m0vBg1x-000TwnC@cplx.ruhr-uni-bochum.de>, > Joerg Winkelmann <jw@change.ruhr-uni-bochum.de> wrote: > [...] > : > : Im uebrigen hatte Can Adam ja auch gefragt, was bei etwaigen kuenftigen > : Autoaufbruechen passiert. Da bin ich mir nun aber ziemlich sicher, dass > : jede Versicherung die Zahlung verweigern wird, wenn etwas aus einem Auto > : gestohlen wird, dass sich wegen eines nicht reparierten Einbruchsschaden > : nicht mehr ordentlich abschliessen laesst. > > Das sehe ich genauso, allerdings hatte Can das *so* nicht geschrieben. > > Der Golf ist da ein recht genuegsamer Wagen. Zumindest der Golf I. Wenn der richtig aufgebrochen wird, dann kann das der Laie mit einem Stueck Blech so reparieren, dass die Stelle so nicht wieder aufgebrochen wird. Insbesondere kann bei einem aelteren Wagen der Schaden i.a. fuer wesentlich weniger repariert werden als z.B. ein Gutachter schreibt, indem auf Lackierung verzichtet wird. So reduzierte sich bei mir eine Gutachten ueber eine Reparatur von 2.500 DM auf eine Werkstattrechnung von 700 DM. -- Michael =================================== = E-Mail: M.Brogmus@kfa-juelich.de = = Tel: 02461-61-3996 = ===================================
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