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Article #539

ASten/Politisches Mandat: 2 Rechtsgutachten im WWW

#539
From: Marcus Gottsleben
Date: Wed, 17 Jul 1996 00:00
118 lines
7557 bytes
Hallo Leute,


Seit gestern nacht finden sich zwei Rechtsgutachten des Frankfurter Jura-
Professors Erhard Denninger im WWW, die sich mit der Rechtm"a"sigkeit eines 
'politischen Mandats' bzw. politischer "Au"serungen von StudentInnenschaften 
auseinandersetzen.


Im ersten Gutachten, das Denninger schon Ende 1993 im Auftrag des hessischen 
Wissenschaftsministeriums erstellt hat, verortet er die StudentInnenschft 
zun"achst -- im Rahmen eines l"angeren recht(s)theoretischen Abschnitts -- 
irgendwo im Spannungsfeld zwischen mittelbarer Statsverwaltung (Befugnisse 
von oben verliehen) und kollektiver Grundrechtswahrnehmung (Befugnisse von 
unten delegiert) und verneint, da"s "Au"serungen der StudentInnenschaft bzw. 
des AStA einzelnen Studierenden (die anderer Meinung sind) gegen deren 
Willen angelastet werden k"onnten. 

Was das politische Mandat selbst angeht, so argumentiert Denninger 
einerseits, da"s eine Pflichtk"orperschaft, die an einen besonderen Status 
(StudentIn der Hochschule x) ankn"upft, zu ihren Mitgliedern nicht im 
,,Verh"altnis der allgemeinen politischen Repr"asentation'' stehen d"urfe 
(dies w"are ein ,,R"uckfall in voraufkl"arerische st"andestaatliche 
Vorstellungen''), andererseits sieht er es jedoch als legitim an, wenn die 
StudentInnenschaft die ,,Belange der Studenten in Hochschule und 
Gesellschaft'' wahrnimmt. Hierzu z"ahlt er insbesondere drei Themenkomplexe: 
 1.) ,,Wissenschaft und Hochschule'': Gremienparit"aten, Hochschulent-
     wicklungsplaung, aber auch Forschungspolitik, Folgen und Gefahren von 
     Wissenschaft und Technik
 2.) ,,Ausbildung, soziale Sicherung und Berufschancen'': auch Themen wie 
     Wohnungsbau, Nahverkehr, Gleichberechtigung
 3.) ,,`allgemeine' Voraussetzungen f"ur freie Wissenschaft und Ausbildung'': 
     Grundlagen der freiheitlichen Verfassung, Wahrung der Menschenrechte 
     (im Inland und Ausland!)

In einem weiteren Abschnitt befa"st sich Denninger mit ,,M"oglichkeiten der 
Erweiterung studentischer Mitwirkung in der Hochschulselbstverwaltung'' im 
Rahmen von HRG und Verfassungsgerichtsurteil, kommt dabei allerdings kaum 
zu aufsehenerregenden Ergebnissen. (Da ist das neueste Gutachten aus Berlin 
schon spannender, in dem die M"oglichkeit aufgezeigt wird, die Profes-
sorInnenmehrheit in den Gremien zwar beizubehalten, die ProfessorInnen aber 
von den Mitgliedern aller Statusgruppen w"ahlen zu lassen.)


Das zweite Gutachten hat Denninger im April diesen Jahres dem nordrhein-
westf"alischen Wissenschaftsministerium vorgelegt; es tr"agt den vollst"an-
digen Titel: ,,I. Zur Bindung der Aufgaben der Hochschulen an humanit"are, 
"okologische und soziale Grunds"atze. II. Zum hochschulpolitischen Mandat 
der verfa"sten Studentenschaft.''

In diesem Gutachten wiederholt Denninger nicht nur seine Aufassungen zum 
politischen Mandat (wobei er noch einmal ausf"uhrlich darlegt, da"s 
"Au"serungen der StudentInnenschaft nicht den einzelnen StudentInnen 
zuzurechnen seien, so da"s es selbst dann keine subjektivrechtliche 
Klagem"oglichkeit f"ur einzelne Studierende gebe, wenn der AStA objektiv 
seine Kompetenzen "uberschreite -- M"unster l"a"st gr"u"sen), sondern er 
begr"undet die Legitimit"at eines weitgefa"sten Mandats der Studierenden-
schaft noch einmal zus"atzlich, indem er eine Br"ucke zwischen deren 
Aufgaben und denen der Hochschule schl"agt. 

Die Argumentation ist in etwa folgende: StudentInnen sind Mitglieder der 
Hochschule, und die StudentInnenschaft ist eine Teilk"orperschaft derselben; 
daher kann der Gesetzgeber deren Aufgaben eng miteinander verbinden (wie 
z.B. in Niedersachsen, wo es hei"st, die StudentInnenschaft habe ,,die 
Verwirklichung und Weiterentwicklung der Ziele und Aufgaben der Hochschule 
zu f"ordern''). Was nun die Aufgaben der Hochschulen, insbesondere deren 
Bindung an ,,humanit"are, "okologische und soziale Grunds"atze'', angehe, 
so d"urfe zwar die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit nicht 
per Gesetz eingeschr"ankt werden, sie finde aber ihre (verfassungsimmanente) 
Grenze dort, wo sie mit anderen Grundrechten oder Verfassungsg"utern 
kollidiere; diese Grenzen d"urfe der Gesetzgeber ,,einfachgesetzlich 
sichtbar machen''. Der Staat d"urfe so nicht nur Forschungen untersagen, 
die mit ,,der Achtung der Menschenw"urde und der Wahrung der nat"urlichen 
Lebensgrundlagen'' unvereinbar seien, sondern auch die Hochschulwissen-
schaftlerInnen in ihrer Arbeit an daru"ber hinausgehebnde humanit"are, 
"okologische und soziale Grunds"atze ,,binden'' -- dies allerdings nicht 
via Ge- oder Verbot, sondern mittels Anregungen, (finanzieller) F"orderung 
und st"andiger Erinnerung. 

Die Ber"ucksichtigung solcher Grunds"atze geh"ore zur ,,permanent von der 
Hochschule zu leistenden Selbstreflexion, also ihrer eigenen wissenschafts-
politischen und gesellschaftspolitischen Standortbestimmung'' und sei 
Aufgabe aller Hochschulmitglieder -- insbesondere auch der Studierenden, 
denen ja die Hochschulen in Zukunft einmal anvertraut w"urden. Der Staat 
sei ,,wohl beraten, wenn er institutionell-normative Vorsorge trifft, da"s 
Bewu"stseinsbildungsprozesse hier"uber unter den Studierenden beizeiten und 
nach demokratischen Spielregeln in Gang kommen k"onnen''. Dies greift 
Denninger im weiteren Verlauf des Textes auf und argumentiert, ,,da"s zum 
Auftrag der Hochschulen, die Wissenschaften zu pflegen, auch die Reflexion 
auf das Verh"altnis von `reiner' Erkenntnisgewinnung zu einer an humani-
t"aren, "okologischen oder sozialen Grunds"atzen orientierten Erkenntnis-
suche und -anwendung geh"ort. Dies bedeutet zugleich die Reflexion auf 
die gesellschaftliche Funktion von Wissenschaft und, dementsprechend, 
auch die Reflexion der Institution Hochschule auf ihre Position und ihre 
Aufgaben in der Gesellschaft. Die Teilnahme an diesem Reflexionsproze"s 
kann aus den oben [...] dargelegten Erw"agungen auch als Aufgabe und 
Kompetenz der verfa"sten Studentenschaft normiert werden.''


Die beiden Gutachten sind 116 bzw. 119 kB lang und stehen im WWW unter
  http://www.th-darmstadt.de/fsmathe/hopo/Denninger93.html  und
  http://www.th-darmstadt.de/fsmathe/hopo/Denninger96.html

Viel Spa"s bei der Lekt"ure w"unscht

  Marcus Gottsleben  (AStA TH Darmstadt)


P.S.: Bin ja mal gespannt, was der Duisburger AStA daraus macht...


--
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