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Article #131Richtlinien zur Durchfuehrung von Abstimmungen (automatisches Posting)
From: EUnet Germany News-Admin
Date: Wed, 01 Jan 1992 00:01
Date: Wed, 01 Jan 1992 00:01
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RICHTLINIEN ZUR DURCHFUEHRUNG VON ABSTIMMUNGEN
Das DNET besitzt (wie andere Usenet-Teilnetze auch) keine
hierarchischen Strukturen. (Physikalisch gesehen ist das DNET
hierarchisch, naemlich ein sternfoermiges Netz mit Unido in der Mitte.
Gemeint ist aber die "politische Seite." Niemand schreibt dem Benutzer
etwas vor, sofern es nicht die Funktionalitaet des Netzes betrifft;
siehe hierzu auch den letzen Abschnitt.) Deshalb ist das DNET darauf
angewiesen, dass die Benutzer auf eine konstruktive Art und Weise
miteinander kooperieren. In diesem Sinne sind die folgenden Regeln zur
Durchfuehrung von Abstimmungen entstanden.
Urspruenglich dazu erdacht, die Einrichtung neuer Newsgroups zu
regeln, stellt das Folgende doch sinngemaesse Empfehlungen fuer jede
Art von Abstimmungen dar; es dient z.B. auch der Umbenennung oder dem
Loeschen von Newsgroups, aber auch zur Einfuehrung oder Aenderung von
Regeln.
Als Vorlage dienten vergleichbare Empfehlungen anderer Teilnetze, zu
deren Erarbeitung insbesondere Greg Woods, Eliot Lear und Christoph
Badura beigetragen haben.
Allgemeines
Die nun folgenden Regeln stellen Empfehlungen zur Durchfuehrung einer
Abstimmung dar. Da sie von der Mehrheit des DNET getragen werden, ist
ihre Verwendung empfohlen.
Die generelle Vorgehensweise bei einer Abstimmung sieht wie folgt aus:
- Diskussion
- Abstimmung
- im Falle eines positiven Ergebnisses:
Einrichten/Loeschen/...
Die Diskussion
Bevor man eine Diskussion ("Request for Discussion", kurz "RFD") ueber
das Einrichten einer neuen Gruppe beginnt, sollte man sich zuerst
fragen, ob denn auch wirklich Bedarf besteht. Hierbei bedeutet "man"
jeder: jeder Netzteilnehmer darf eine Diskussion/Abstimmung
durchfuehren. Auch wenn es fuer diesen Bedarf keine scharf
definierten Indikatoren gibt, so ist doch ein starkes Indiz, wenn
ueber einen laengeren Zeitraum eine groessere Anzahl von Artikeln zu
einem klar umgrenzten Themengebiet in dnet.general erscheint (bzw. in
einer Gruppe, deren Titel nur sehr weitlaeufig als Oberbegriff der
eben angefuehrten Artikel verstanden werden kann).
So koennten z.B. staendige Artikel zum Thema Mail (Routing, Software
usw.) in dnet.inet zur Diskussion, Abstimmung und (bei positivem
Ergebniss) zur Einrichtung einer Gruppe dnet.mail fuehren.
Der RFD dient dazu festzustellen, ob auch andere Netzteilnehmer
einen Bedarf sehen, und wenn dies so ist, das Themengebiet der neuen
Gruppe zu beschreiben und einen Namen fuer die Gruppe zu finden.
Ein RFD muss auf jeden Fall in dnet.general gepostet werden und mittels
eines Followup-To: nach dnet.general ist sicherzustellen, dass die
Diskussion auch wirklich nur dort verlaeuft. Dies ist vor allem dann
relevant, wenn der RFD auch in andere dnet.-Gruppen, welche von der
Thematik betroffen sind, gepostet wird.
Im Verlauf der Diskussion sollte sich Name und Aufgabe der Gruppe ergeben,
ev. auch ob die Gruppe moderiert sein soll und wer Moderator wird.
Nach 4 - 5 Wochen sollte sich eigentlich ein Konsens herausgebildet haben.
Eine Angabe der Deadline in der Subject:-Zeile ist wuenschenswert:
z.B. Subject: RFD - DNETregeln [DL: 20.09.1991]
Die Angabe eines Datums hilft endlose Diskussionen zu vermeiden.
Sollte es trotzdem solche Diskussionen zwischen einigen Leuten geben,
so ist eine Klaerung der Meinungen per Mail vermutlich sinnvoller.
Allerdings muss dann nach einer Einigung ein (evtl. kuerzerer) RFD
erneut begonnen werden, denn der Rest der Netzgemeinde will ja
erfahren, worauf `man' sich geeinigt hat.
Die Abstimmung
Sie sollte mit nicht allzu grosser Verzoegerung nach dem Ende der
Diskussion stattfinden. Verzoegerungen von mehr als einem Monat sind
unzumutbar; bis dahin haben die meisten wieder vergessen, worum es
eigentlich ging.
Eingeleitet wird die Abstimmung durch einen "Call for Vote" (CFV).
Dieser muss auf jeden Fall in dnet.general gepostet werden, ebenso in den
Gruppen, in denen der urspruengliche RFD sonst noch erschienen ist.
Die Stimmabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH PER MAIL. Die Adresse ist im
CFV explizit bekannt zu geben (was niemanden von dem freundlichen Zug
abhalten soll, gleich den Reply-To: korrekt zu setzen :-).
Da dieses Regelwerk fast ausschliesslich Kann-Bestimmungen enthaelt,
muessen im CFV ausdruecklich die fuer diese Abstimmung geltenden
Rahmenbedingungen festgelegt werden. Dazu zaehlt neben der Mailadresse
fuer die Stimmabgabe auch noch der Abstimmungszeitraum (d.h. im
wesentlichen nur das Ende, denn Beginn der Abstimmung ist das Datum
des CFV-Artikels). Die Abstimmungsdauer sollte bei 21 - 30 Tagen
liegen. Diese Zeitspanne sollte wegen der Laufzeiten von
Artikeln/Mails nicht wesentlich unterschritten werden. Eine Angabe der
Deadline in der Subject-Zeile ist auch hier wuenschenswert, ersetzt
allerdings nicht die Angabe im Text.
Unbedingt erscheinen muss im CFV eine Zusammenfassung der vorangegangenen
Diskussion, d.h. eine kurze Beschreibung des Themengebietes der Gruppe
und ihr Name. Schliesslich sollte in einem Aufruf zur Abstimmung stehen,
worueber ueberhaupt abgestimmt wird :-). Sinnvoll ist auch eine 1/2-zeilige
Kurzfassung, die bei einer spaeteren Checkgroups-Control-Message verwendet
werden kann.
Desweiteren sollte im CFV ein Beispiel fuer eine Ja- bzw. Nein-Stimme
angegeben werden. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn fuer die
Abgabe von Ja- bzw. Nein-Stimmen unterschiedliche Adressen angegeben
werden.
Bedingte Stimmen, also Formulierungen der Art "Ich stimme fuer xyz,
aber nur wenn ..." sind ungueltig.
Die abgegebenen Stimmen sind nur fuer den im CFV festgelegten Zweck
gueltig! Sollte sich waehrend der Abstimmung ergeben, dass ein
anderer Gruppenname guenstiger ist oder der Themenbereich der
vorgeschlagenen Gruppe sich geandert hat, oder wird durch irgendwelche
Umstaende die Abstimmung laengere Zeit unterbrochen oder sogar ganz
abgebrochen, so muessen RFD und CFV nochmals erfolgen. Die bis dahin
abgegebenen Stimmen koennen NICHT uebertragen werden. Grund hierfuer
ist ein Schutz der Diskussions- bzw. Absstimmugsteilnehmer vor einer
"Neuinterpretation ihrer Meinung."
Eine Stimme ist nur dann gueltig, wenn in der From-Zeile oder
explizit irgendwo anders im Text, z.B. in der Signature, der Realname
erscheint. Anonyme Stimmabgabe ist NICHT erlaubt. Im Falle einer
ungueltigen Stimme kann der Stimmenauszaehler (also die Person, die
den CFV gestartet hat) freundlicherweise dem Netzkollegen einen
Hinweis mailen.
Mehrfache Stimmabgaben sind nur einfach zu zaehlen. Sind diese Stimmen
widerspruechlich, so zaehlt nur die zuletzt abgegebene Stimme, d.h. die
Stimme mit dem zeitlich letzten Date:-Eintrag.
Es muss moeglich sein, den Absender einer Stimme auch per Mail zu
erreichen (zur Bestaetigung der Stimmabgabe, fuer Hinweise o.ae.),
weshalb Stimmabgaben "im Auftrag" z.B. von Verwaltern von
Mailinglisten nicht erlaubt sind. Eine Pflicht zur Ueberpruefung der
Urheberschaft besteht fuer den Auszaehler jedoch nicht. Der Aufwand,
der dem Stimmenauszaehler zugemutet werden kann, um jemanden zu
erreichen, sollte im vertretbaren Rahmen bleiben. Es ist sicherlich
zumutbar, neben der From-Zeile gegebenenfalls auch From_ oder Path:
auszuwerten, um den Absender zu erreichen.
Stimmen, deren Herkunft nicht zu klaeren ist, sind ungueltig.
(Zwischen-)Ergebnisse
In der Mitte des Abstimmungszeitraumes sollte in den entsprechenden
Gruppen (s.o.) ein Hinweis auf den laufenden CFV geposted werden.
Darin sollte auch eine Auflistung der erhaltenen Stimmen enthalten
sein. Allerdings OHNE Angabe ob dafuer/dagegen, sondern nur die
From-Zeile und ein Hinweis ob die Stimme gueltig oder ungueltig war.
Dieses Zwischenposting dient rein informativen Zwecken und soll keine
Beeinflussung bewirken! Dadurch bekommt der abstimmende Netzler eine
Art Empfangsbestaetigung in die Hand.
Nach Beendigung des CFV ist ein abschliessendes Posting in dnet.general
und allen Gruppen noetig, in denen der RFD/CFV erschien. In diesem Posting
erscheint eine Auflistung der From-Zeilen, diesmal jedoch MIT der Angabe,
ob fuer oder gegen den Vorschlag gestimmt wurde.
Der CFV ist ANGENOMMEN, wenn mindestens 15 gueltige Stimmen
eingetroffen sind UND ausserdem wenigstens 2/3 der gueltigen Stimmen
fuer die Einrichtung der neuen Gruppe sind.
Nach dem abschliessenden Posting beginnt eine einwoechige Wartefrist,
in der Gelegenheit besteht, auf Fehler in der Auszaehlung hinzuweisen.
Sofern in dieser Woche das ganze Voting nicht "gekippt" wurde,
informiert der Stimmenauszaehler per Mail den News-Administrator in
Dortmund <news@Germany.Eu.net>, der dann die Newgroup-Control-Message
abschicken wird.
Technical Details
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