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Article #166Re: Deutschland im Nebel
From: Holger Patzelt
Date: Sun, 15 Dec 1991 18:30
Date: Sun, 15 Dec 1991 18:30
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he@sup.stollmann.de (Helge Oldach) writes:
>ebert@esfra.sub.org (Christian Ebert) writes:
>| he@sup.stollmann.de (Helge Oldach) writes:
>| > Eben. Und dieselben Trottel blinken Dich an, wenn Du selbst Nebel-
>| > scheinwerfer (vorne!) angeschaltet hast. Das naemlich ist sehr wohl
>| > auch ohne jeglichen Nebel erlaubt. (Oder irre ich da?)
>| Du irrst. Die Dinger sind auch nur bei Sicht < 50 m erlaubt.
>
>Ah ja.
>
>| Ausserdem blenden die nachts extrem.
>
>Noe. Nebelscheinwerfer scheinen weitaus weniger weit als normales
>Abblendlicht. Abblendlicht blendet also dann "extremer".
Also, wenn Deine Nebelscheinwerfer weniger weit scheinen als Deine
Abblendscheinwerfer, so denke ich dasz sie falsch eingestellt sind.
(Gute Sicht vorrausgesetzt :-) )
Aber selbst wenn sie richtig eingestellt sind, erleuchten sie
DIE STRASSE weniger weit als Abblendlicht.
ES IST AUCH NICHT DER SINN VON NEBELSCHEINWERFERN DIE STRASSE ZU
ERLEUCHTEN, sondern sie sollen GEGENSTAENDE AUF DER FAHRBAHN
BELEUCHTEN damit diese besser im Nebel zu erkennen sind.
DESWEGEN ist es auch sinnvoll sie so dicht wie moeglich zur
Strasse anzubringen (i.a. unter den Stossfaengern um unter dem
Nebel durchzuscheinen, der bekanntlich nie direkt auf
der Strasse 'liegt') und so auszurichten, dasz sie parallel
zum Strassenbelag 'leuchten'.
Daher ist die Reflexion der Strasse sehr gering, was viele
zu der Auffassung veranlasst, ihr Nebellicht sei fuer den
entgegenkommenden Verkehr auch nicht schlimmer als Abblli.
FALSCH.
Der Gegenverkehr wird zu dem Gegenstand, der im Nebel ANGESTRAHLT
werden soll, sieht also bei guter Sicht VOLL in die Scheinwerfer,
die nicht wie das Abblendlicht nur auf bestimmte Teile der Strasse
leuchten.
>Ich sehe ergo keinen praktischen Grund dafuer, Nebelscheinwerfer
>erst ab unter 50 m Sicht anschalten zu duerfen.
Diese 50m sind nicht eine Frage des wollens oder des persoenlichen
Gutduenkens, sondern eine Vorschrift (oder wie sich das offiziell
nennt) der StVO oder StVZO (nicht ganz sicher).
In geschlossenen Ortschaften (Berlin) ist das einschalten der
Nebelrueckleuchten erst ab dieser Sichtweite erlaubt.
Hoffe etwas geklaert zu haben .... :-)
Ciao, Holger
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hop@opal.cs.tu-berlin.de
don't blame the world, flame me ... per e-mail ...
Holger Patzelt, FB20 Informatik, TU-Berlin
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