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Article #189Re: Abtreibung
From: Andreas Bewersdorff
Date: Tue, 17 Dec 1991 05:43
Date: Tue, 17 Dec 1991 05:43
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Hallo !
Dies ist eine Sammelantwort auf mehrere Postings, die ich eigentlich
entsprechend der unterschiedlichen Teilfragen mit ca. 5 verschiedenen
Subjects beantworten muesste. Um es einigermassen kurz zu halten, habe
ich die (zum Teil 'ueberlappenden') Quotes gekuerzt. Die Artikel stammten
von : mir, Steffen Hellwig, Rainer Klute, Christoph Splittgerber,
Michael van Elst, Sabine Hubrig-Schaumburg, Matthias Kring, u.a.
() Es ist und bleibt der Koerper der Frau. Eine Entscheidung sollte in letzter
() Konsequenz nur von ihr getroffen werden.
() Ein *Mensch* sollte *immer* ueber ihren/seinen eigenen Koerper
() bestimmen koennen...
Mir ging es darum, dass ich ein *pauschales* 'Mein Koerper gehoert mir'
nicht gelten lassen will. Konkretes EXTREMbeispiel : ER und SIE wollen
ein Kind haben. Schliesslich ist es soweit und SIE sagt IHM, dass das
Kind jetzt unterwegs sei. Aber zwei Monate spaeter kommt SIE nach Hause
und sagt zu IHM 'Ach uebrigens, ich habe das Kind abtreiben lassen,
weil ich doch keine Lust mehr hatte, eins zu bekommen'
Ich bin der Meinung, dass in so einem Fall die Entscheidung von beiden
getroffen werden muesste und die Frau das Kind in einem solchen Fall
NICHT abtreiben lassen duerfte. Auch wenn die Partnerschaft aus irgend-
welchen Gruenden scheitern sollte, ist das kein Grund fuer eine Abtreibung,
dazu ist die Sache zu ernst. Der Mann sollte in einem solchen Fall die
Chance haben, das Kind zu bekommen (ich meine natuerlich nicht gebaeren,
sondern nach der Geburt fuer das Kind sorgen).
btw: Ein Arzt ist verpflichtet, ausfuehrliche Gespraeche vor einer
Sterilisation zu fuehren und bei einer Geschlechtsumwandlung sind
mehrere Gutachten und eine lange Wartezeit erforderlich (keine
eigene Erfahrungen, sondern das, was ich darueber gehoert habe :-)
Wieso sollte dann eine Abtreibung 'einfach nach dem Willen der Frau'
ohne jegliche Einschraenkungen erlaubt sein ?
() Es aber nun mal nicht in das Belieben eines einzelnen gestellt, wann er
() denn einen Menschen als solchen zu bezeichnen geruht. Dies ist eine Frage
() der Wissenschaft, keine des Ermessens. Und da ist es nun mal so, dass der
() Mensch mit der Verschmelzung von Spermium und Eizelle entsteht. Punkt.
Und genau das ist der Irrtum ! Es gibt keine exakte Wissenschaft, die
ein solches Naturgesetz entdeckt hat. Die Festlegung des Todeszeitpunktes
durch die Bestimmung des Hirntodes ist eine willkuerliche Entscheidung
(genausogut haette man auch sagen koennen, dass es der Herzstillstand sei
oder auch der Zellzerfall von 1% der Koerpermasse oder sonstwas anderes).
Genauso willkuerlich muss man den Zeitpunkt festlegen, wann ein Mensch
beginnt. Analog zum Tod koennte man die Gehirnstroeme nehmen, aber das
ist nicht Deine Forderung, denn bei der Verschmelzung gibt es garantiert
noch lange keine Hirnstroeme ...
Wenn wirklich mal jemand das angesprochene Naturgesetz entdecken wuerde,
dann haette er schon fast alle Probleme geloest, was Intelligenz ist, was
der Sinn des Lebens ist, was ueberhaupt Leben ist, usw. *WENN* es so ein
Naturgesetz gaebe, dann wuerde ich das natuerlich auch als Grundlage
akzeptieren, aber bis dahin bleibt es eine reine Ermessenssache, die man
bestenfalls wissenschaftlich mit Argumenten und Fakten, aber nicht mit
'der Wahrheit' stuetzen kann.
() anson@akb.in-berlin.de (Andreas Bewersdorff) writes:
() >... Das kann kein Grund sein, dass die Frau alleine entscheidet und
() >die Meinung des Mannes NICHTS wert ist)
^^^^^^^^
() Nein, aber es heisst das die Meinung der Frau mehr wiegen sollte als die
() des Mannes. ...
Im Prinzip stimme ich mit Dir ueberein. Es gibt in diesem Fall bloss ein
Problem mit der Mehrheit : Wenn die Meinung der Frau mehr wiegen soll als
die des Mannes (egal, wie viel oder wie wenig), kommt immer ein 51:49 oder
aehnliches dabei heraus, also wieder eine Alleinentscheidung der Frau, wenn
beide unterschiedliche Meinungen haben. Ausserdem muss eventuell noch das
Interesse des DRITTEN beruecksichtigt werden, naemlich des Kindes. Und das
sollte das eigentliche Thema der Diskussion sein : Gibt es schon einen
Dritten, dessen Interessen per Gesetz von der Allgemeinheit verteidigt
werden muessen, oder gibt es noch keinen Dritten, so dass dann die Ent-
scheidung bei Frau und Mann (dann vermutlich mit 51:49 :-) liegt.
() Ist euch eigentlich schon einmal aufgefallen, dass eben diese fruchtlose
() Diskussion hauptsaechlich von Maennern gefuehrt wird die es ja leicht
() haben, als "nicht Betroffene", abstrakt darueber zu philosophieren.
Es sollten mehr Frauen mitdiskutieren. Aber soll man das ganze Thema
ignorieren, weil zur Zeit nicht genug Frauen hier in der Newsgroup posten ?
() * Alleine dass wir (Maenner) uns ueberhaupt anmassen zu wissen was fuer
() * eine Frau in solch einer Situation das Richtige sei und das wir dann
() * noch versuchen unsere Maennerperspektive in Form einer Gesetzesvorlage
() * zu manifestieren, find ich schon eine Frechheit.
()
() Danke. Es gibt doch noch einsichtige Maenner.
Und hier muss ich Euch BEIDEN widersprechen :
Es geht in erster Linie NICHT darum zu entscheiden, was FUER DIE FRAU das
beste ist, sondern darum, festzulegen, ob es noch einen Dritten (naemlich
das 'potentielle' Kind) gibt, dessen Interessen (naemlich spaeter geboren
zu werden) von der gesamten Gesellschaft (Frauen und Maennern) per Gesetz
geschuetzt werden muessen. Waere es nur um eine Schoenheitsoperation ginge,
waere es wirklich eine Anmassung, wenn Maenner entsprechende Gesetze fuer
Frauen erlassen wuerden.
BTW: Es gibt keine getrennte Moral, Philosophie und Theologie fuer Maenner
und Frauen. (oder zumindest sollte es das nicht geben)
() Nach den EG Richtlinien darf ein Bauer ein Kalb schon verkaufen,
() wenn die Kuh gerade besamt wurde. Das gilt dann schon als lebendiges,
() vollstaendiges Kalb und darf bei Strafe _nicht_ abgetrieben werden
() (ohne irgendwelche Fristen) !!
() (mir hat das mal ein Landwirt erklaert, aber an die Einzelheiten
() erinnere ich mich nicht mehr.)
Auf die Einzelheiten kommt es an !!!
Vermutlich ist naemlich nicht die Abtreibung als solche strafbar, sondern
der Vertragsbruch. Wenn in dem Vertrag steht, dass die Kuh vermutlich ein
Kalb bekommen wird, dann gehoert das Kalb dem Kaeufer und der Verkaeufer
darf nicht einfach das ungeborene Kalb beseitigen (und dann evtl. gleich
den naechsten Vertrag machen, statt erst viele Monate warten zu muessen :-)
Ausserdem gilt das Kalb dann bestimmt noch nicht als 'lebendig und voll-
staendig', sondern es wird lediglich das 'zukuenftige Kalb auf Gefahr
des Kaufers' verkauft.
() Das heisst also, dass man an Tiere mittlerweile sehr viel strengere
() Massstaebe anlegt als an uns Menschen.
() Arme Menschheit!
FALSCH ! (siehe oben)
Wenn Du das vergleichen willst, dann kannst Du es hoechstens mit einem
Vertrag ueber eine 'Leihmutterschaft' gleichsetzen, bei dem die Leihmutter
bestimmt auch unterschreibt, keine Abtreibung vornehmen zu lassen und
andernfalls gezahlte Gelder (plus Konventionalstrafe) zurueckzuzahlen.
mfG Andreas
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Andreas Bewersdorff, D - W 1000 Berlin 12, Germany, Europe, Terra
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