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Article #89

Re: Auspaehen von Daten, was: Re: "Hardcore-Pornos im Computer-Raum"

#89
From: Klaus Hartnegg
Date: Mon, 13 Jan 1992 16:14
50 lines
3243 bytes
pcg04000@mailszrz.zrz.tu-berlin.de (Peter-Ch. Gentz) writes:

>In article <1992Jan11.190813.11451@sun1.ruf.uni-freiburg.de> hartnegg@sun1.ruf.uni-freiburg.de (Klaus Hartnegg) writes:

>>Wenn man in Urlaub faehrt und nachts nicht alle Rollaeden unten
>>sind, war das Haus NICHT AUSREICHEND GESICHERT und man bekommt
>>ebenfalls nix.

>Trotzdem ist das aber Einbruch und nicht nur Diebstahl strafrechlich
>gesehen!

Wenn er aber durch ein gekipptes Fenster kommt, ist es aber
eben doch nur Diebstahl und kein Einbruch! Zumindest hier in
Deutschland. Diese Aufklaerung haben unsere Nachbarn vor ein
paar Jahren mal von der Polizei erhalten, nachdem bei ihnen 
einer eingestiegen war.

Und genau diese Analogie vermisse ich hier in diesem anderen
Gesetz. Wenn man es den Hackern zu einfach macht, braucht man
sich nicht wundern, wenn sie Unfug in einem System treiben.

Eindringen in ein extrem gut gesichertes System strafrechtlich
gleichzustellen mit dem Umgehen von extrem simplen Sicherheits-
voekehrungen, die diese Bezeichnung gar nicht verdienen, halte
ich fuer merkwuerdig und bedenklich.

Es scheint ja so zu sein, dass das Eindringen strafbar ist, sofern
es fuer den Eindringling offensichtlich war, dass er nicht erwuenscht
ist. Nun wie ist das dann im Falle von
    echo Bitte Passwort eingeben
    pause > Nul
im autoexec.bat eines PC's? Man kommt mit JEDER Taste weiter,
trotzdem sieht es auf den ersten Blick so aus, als ob ein Passwort
erforderlich waere. Aber man kann doch nicht jemanden zu Zuchthaus
verurteilen, nur weil er die Leertaste gedrueckt hat! Das ist doch
laecherlich!

Und dann sollte man sich mal ueberlegen, ob das Gesetz wirklich
so gemeint sein KANN. Da steht ga icht "gesichert", sondern
"besonders gesichert". Nun, ich wuerde obiges echo nicht als
Sicherung ansehen, sondern als Witz.
Und das Wort "besonders" kann man ja wohl mit "aussergewoehnlich"
gleichsetzen. Das heisst hier also "aussergewoehnlich gut gesichert".
Wenn es nicht so gemeint waere, wuerde im Gesetz ja einfach nur
"gesichert" stehen und nicht "besonders gesichert".
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From: hartnegg@sun1.ruf.uni-freiburg.de (Klaus Hartnegg)
Subject: Re: Auspaehen von Daten, was: Re: "Hardcore-Pornos im Computer-Raum"
Message-ID: <1992Jan13.161430.13838@sun1.ruf.uni-freiburg.de>
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Distribution: dnet
Date: Mon, 13 Jan 92 16:14:30 GMT
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