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Article #259

DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH NR. 30/89 VOM 15.09.1989

#259
From: Operator
Date: Fri, 22 Sep 1989 09:24
151 lines
8116 bytes
     DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 30/89 VOM 15.09.1989
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HAMBURG:
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Nach  der probeweisen Einschaltung des Sonderkanals S6 in Hamburg 
im  Monat  Juni  hat am 30.08. noch einmal ein Gespraech zwischen 
der  OPD Hamburg und Vertretern des DARC und des VFDB stattgefun-
den. 
Die  Funkamateure  machten  deutlich, dass es in Hamburg waehrend 
der  Probeeinschaltung  an  vielen  Stellen erhebliche Stoerungen 
des  Amateurfunkverkehrs  gegeben hat, die dazu fuehrten, dass in 
manchen  Strassenzuegen  das   Hamburg-Relais  auf  der  Frequenz
145,750  MHz  nicht aufnehmbar war. Die Gespraechsteilnehmer sei-
tens des DARC und VFDB wiesen ausserdem auf die hohe Empfindlich-
keit  der  Amateurfunkempfaenger  hin, die auch in anderen Berei-
chen  des 2-m-Bandes gestoert werden, so dass auch Beeintraechti-
gungen  im  SSB-Band  zu  verzeichnen sind. Die Vertreter der OPD 
zeigten  Verstaendnis  fuer die Sorgen der Funkamateure und haben 
aus  diesem Grunde den Kanal S6 bisher nicht belegt. Die OPD Ham-
burg  hat auch wie einige andere OPDen die Beschwerden der Funka-
mateure  an  das Bundespostministerium weitergeleitet. Sie wiesen 
aber darauf hin, dass ihr letztlich in dieser Frage durch Weisun-
gen  die  Haende  gebunden seien, und da demnaechst keine anderen 
Kabelkanaele  mehr  frei  seien, muss voraussichtlich ab 19.10.89 
auch in Hamburg der Kanal S6 belegt werden. 
Die  OPD  hat durch Messungen ueberprueft, dass aus dem posteige-
nen  Netz keine Stoerungen des Amateurfunkverkehrs entstehen. Sie 
hat  zugesichert,  dass  alle Stoerungen des Amateurfunkverkehrs, 
die  durch  die  Netzebene  4, also durch Hausverteilanlagen ver-
ursacht werden, verfolgt und mit Auflagen versehen werden. 
Der  DARC  teilt  allerdings  die optimistische Einschaetzung des 
Funkstoermessdienstes  nicht,  dass  naemlich  die Stoerungen der 
Hausverteilanlagen bzw. die stoerenden Beeinflussungen dieser An-
lagen  durch  entsprechende technische Massnahmen in angemessener 
Zeit  zu  beheben  seien.  Die OPD hat bei dem Gespraech den Vor-
schlag  des  DARC aufgegriffen, die mangelhaften Hausverteilanla-
gen mit Sperrfiltern fuer den Kanal S6 zu versehen. 
 
 
BAUNATAL:
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In  Zusammenhang mit der vorausgegangenen Meldung stellt der DARC 
fest,  dass auch im Bereich der uebrigen Oberpostdirektionen Ver-
suchssendungen auf dem Kanal S6 laufen bzw. bereits Programme an-
geboten  werden. In der cq-DL 7/89 hat der DARC auf Seite 445 das 
Formular  "Funkstoerungsmeldung"  abgedruckt. Die Mitglieder sind 
aufgerufen,  diese  Meldung bei Auftreten von Stoerfaellen auszu-
fuellen  und  an die Geschaeftsstelle des DARC abzusenden. Dieses 
Formular  kann auch bei der Geschaeftsstelle des DARC angefordert 
werden. 
 
 
GESEKE:
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Der  Landesjugendverband  Hessen  im DARC veranstaltet in Verbin-
dung  mit  dem BuS-Referat ein Seminar ueber die Betriebsart Pac-
ket-Radio im Schloss Ehringerfeld in der Naehe von Geseke am 07./
08.10.  Das  Seminar soll Anfaengern die Moeglichkeit geben, sich 
umfassend mit der Technik und der Software vertraut zu machen. 
Folgende  Seminarpunkte sind vorgesehen: Vorstellung, Prinzip und 
Arbeitsweise  von  Packet-Radio,  Stationsaufbau, Digipeaterprin-
zip, Uebertragungstechnik, Praktische Vorfuehrungen und Erlaeute-
rung  von  Soft-  und Hardware. Anmeldung an den Vorsitzenden des 
Landesjugendverbandes  Hessen  Erich Behrens, DL6FAL, An der Her-
renwiese 99 in 6000 Frankfurt/M. 71, Tel.: 069-6667504. 
 
 
BONN:
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Die  "Technischen Vorschriften fuer Ton- und Fernseh-Rundfunkemp-
faenger"  von  1981 werden ab 01.10.89 liberalisiert, offenbar im 
Zuge   der  Harmonisierung  innerhalb  der  europaeischen Gemein-
schaft.  Jetzt  "empfiehlt"  das BMPT mit Verfuegung 868 im Amts-
blatt  97 vom 31.08.89 einen Empfangsbereich auf Kurzwelle bis 30 
MHz anstelle der bisherigen Regelung bis nur 26,1 MHz. Vorhandene
Geraete  alter  Norm  duerfen auf 30 MHz umgestellt werden. - Die 
bundesdeutschen  Kurzwellenhoerer  werden  diesen  ueberfaelligen 
Schritt begruessen. 
 
 
KASSEL:
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Der  Einladung zu einem Seminar folgten am vergangenen Wochenende 
die  OPD-Verbindungsbeauftragten der Distrikte. Die Leitung oblag 
dem  Funkverwaltungsreferenten  Rolf  Kadau,  DJ7CH. Der Vorstand 
war  durch  den  3.  Vorsitzenden Karlheinz Vennekohl, DK5OD, und 
die  Distrikte  durch  den  AR-Sprecher  Hans-Christian  Schuett, 
DL9XN,  vertreten. Die Themen dieses Seminars reichten von Fragen 
der Gestaltung der Amateurfunkpruefung ueber Stoerungen und stoe-
rende  Beeinflussungen bis zu der Nutzung der Amateurfunkfrequen-
zen  und  zu  Problemen in Verbindung mit dem Amateurfunkbetrieb. 
Die  Teilnehmer  konnten  ihre Anliegen und Sorgen vorbringen und 
Anregungen fuer ihre Arbeit mitnehmen. 
 
 
BONN:
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Funkamateure  aus dem Raum Bonn gestalteten - wie im letzten Jahr 
-  einen informativen Stand auf dem Muensterplatz in Bonn. Anlass 
war  der  Informationstag  Dritte  Welt  -  initiiert vom Bundes-
ministerium   fuer  wirtschaftliche  Zusammenarbeit.  Ein  ganzes 
Netz,  vor  allem afrikanische Amateurfunkstationen, war staendig 
mit  der  Tagungsstation  DK0BNN verbunden. Prominente Gaeste und 
viele  Besucher  auf  dem  Muensterplatz  nahmen  die Gelegenheit 
wahr,  sich  ueber die Aktivitaeten der Funkamateure zu informie-
ren. 
 
 
BONN:
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Im  Parag. 15 des neuen Fernmeldeanlagengesetzes in der seit Juli 
1989  geltenden Fassung werden Strafandrohungen ausgesprochen, so 
z.B.  im Absatz 2 b wegen Nichtbefolgung der Anordnung zur Besei-
tigung  von  Fernmeldeanlagen bei Fortfall ihrer Genehmigung oder
im  Absatz  2  d  gegen  ihre  Ueberlassung an Nichtbefugte. Dazu 
heisst  es im Parag. 15 (3): "... die Tat wird nur auf Antrag des 
Bundesministers  fuer  Post  und  Telekommunikation  oder von ihm 
hierzu ermaechtigten Behoerde verfolgt". 
Hierzu  bestimmte das BMPT mit Verfuegung 847 im Amtsblatt 95 vom 
24.08.89:  "Die  Oberpostdirektionen  werden hiermit ermaechtigt, 
das  dem Bundesminister fuer Post und telekommunikation im Parag. 
15  Absatz  3  des  Gesetzes  ueber  Fernmeldeanlagen zugewiesene 
Recht zur Strafantragsstellung auszuueben". 
 
 
DARMSTADT: (11.09.)
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Im  Zusammenhang  mit den im letzten Funkwetterbericht erwaehnten 
sehr  eindrucksvollen  Fleckengruppen ueberstiegen die Tageswerte 
der  Sonnenfleckenrelativzahl  in  der  vergangenen Woche die 300 
Einheitenmarke. Nach amerikanischer Zaehlung wurden teilweise so-
gar  Werte ueber 400 erreicht. Am 09.09. wurden mit 305 Platzein-
heiten  die  hoechsten  Tageswerte der 10-cm-Strahlung seit Mitte 
Juni  gemessen. Die Flare-Aktivitaet war hingegen nur maessig bis 
hoch.  Ein Rueckgang der Sonnenaktivitaet, der bis etwa Monatsen-
de  anhalten  kann,  steht  unmittelbar  bevor. Diese Entwicklung 
duerfte  jedoch  die Hoechstwerte der F2-Grenzfrequenzen kaum be-
einflussen.  So ist ab Mitte des Monats mit einer merklichen Bes-
serung des Funkwetters auf den oberen Baendern zu rechnen. Darue-
ber  hinaus  sind  sogar vereinzelte Oeffnungen des 6-m-Bandes in 
richtung Suedafrika und Suedamerika waehrend der Nachmittagsstun-
den moeglich. 
 
 
             Ende des DL-RS Nr. 30/89 vom 15.09.1989
 
DATEX-/Btx-/PR-Bearbeitung: DC7XJ
 
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From: root@infoac.rmi.de (Operator)
Newsgroups: dnet.ham
Subject: DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH NR. 30/89 VOM 15.09.1989
Keywords: DARC 30/89
Message-ID: <533@infoac.rmi.de>
Date: 22 Sep 89 09:24:53 GMT
Reply-To: bpk@infoac.rmi.de (Bernd P. Kieck DC7XJ)
Followup-To: dnet.ham
Distribution: dnet,sub
Organization: RMI Net * Aachen/Hamburg/Flensburg * W.Germany
Lines: 151
Posted: Fri Sep 22 10:24:53 1989