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Article #278DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 1/91 VOM 11.01.1991
From: Bernd P. Kieck
Date: Thu, 10 Jan 1991 22:32
Date: Thu, 10 Jan 1991 22:32
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DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 1/91 VOM 11.01.1991
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BONN:
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Der Bundesminister fuer Post und Telekommunikation hat eine vo-
ruebergehende Lockerung der Amateurfunkbestimmungen bekanntgege-
ben. Danach ist es den deutschen Funkamateuren nun erlaubt, Mel-
dungen von sowjetischen Funkamateuren an deutsche Hilfsstellen zu
empfangen und diese Nachrichten an die vorgesehenen Empfaenger
weiterzuleiten. Durch diese Neuregelung wird eine schnelle Wei-
terleitung von Meldungen zur Abwicklung der laufenden Hilfsmass-
nahmen vielfach erst ermoeglicht.
In einer Pressemitteilung weist das BMPT darauf hin, dass beson-
ders in laendlichen Gebieten der Sowjetunion eine Infrastruktur
der Telekommunikation nur eingeschraenkt vorhanden sei. Daher
werde im Rahmen der Hilfsmassnahmen in der UdSSR auch auf die Un-
terstuetzung einheimischer Funkamateure zurueckgegriffen. Die
neue Regelung, so die Mitteilung der Post, ermoegliche nun den
deutschen Funkamateuren die Unterstuetzung der Sowjetunion-Hilfe.
Der Postminister wies ebenfalls darauf hin, dass gelegentlich von
seiten deutscher Hilfsorganisationen der Wunsch an Funkamateure
herangetragen werde, Hilfsguetertransporte in die Sowjetunion mit
ihrer Amateurfunkanlage zu begleiten. Fuer einen derartigen Ein-
satz ist die Genehmigung einer offiziellen Regierungsstelle der
UdSSR erforderlich.
Wie die deutsche Botschaft dem DARC auf Anfrage mitteilte, geneh-
migt das sowjetische Postministerium Antraege auf Einsatz von
Amateurfunkgeraeten bei Konvoibegleitung auf unbuerokratische
Weise. Allerdings muesse jeder Einsatz von Amateurfunkgeraet aus
zollrechtlichen Gruenden individuell genehmigt werden.
Interessenten koennen ihre Antraege in englischer Sprache richten
an den Leiter der Auslandsabteilung des Ministeriums fuer das
Post- und Fernmeldewesen der UdSSR, Herrn Kurakow, Fernschreib-
nummer 411 874, Telefax 007-095-230 29 46.
Antraege auf Genehmigung muessen folgende Angaben enthalten:
technische Beschreibung der Geraete, benutzte Frequenzen, Name
des Verantwortlichen fuer die Geraete, Beschreibung der Reiserou-
te, bei der die Geraete eingesetzt werden, und Benennung der
Grenzuebergangsstelle, damit das sowjetische Postministerium den
dortigen Zoll unterrichten kann.
BERLIN:
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Die alliierte Kommandantur in Berlin, die auch bei der Nutzung
von Funkfrequenzen mit besonderen Privilegien ausgestattet war,
wurde zum 03.10.1990 aufgeloest. Danach wurden die Vorrechte der
Alliierten fuer Berlin aufgehoben. Dadurch koennen im Raum Berlin
dringend benoetigte zusaetzliche Frequenzen durch zivile Bedarfs-
traeger wie Polizei, Hilfsdienste, Taxis, Energieversorgungsun-
ternehmen und andere Firmen genutzt werden. Bei Gespraechen des
BMPT im November und Dezember 1990 in Bonn zeigten sich Vertreter
der Alliierten schon jetzt bereit, eine Vielzahl der bisher fuer
ihre Zwecke reservierten Frequenzen ersatzlos freizugeben. Hier-
von sollen vorrangig Frequenzen aus den bereichen um 70 MHz und
150 MHz an die Bedarfstraeger zugeteilt werden.
ROSTOCK:
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Seit dem 01.12.1990 verwendet die Kuestenfunkstelle Ruegen-Radio
das Rufzeichen DHS anstelle von bisher Y5M und Rostock Radio DHT
statt bisher Y5R.
BAUNATAL:
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Von der sowjetischen Raumstation Mir wird wieder regelmaessig
Amateurfunkbetrieb durchgefuehrt. Nach dem 18.11.1990 wurde der
Kosmonaut Gennady Strekalov unter dem Rufzeichen U9MIR gehoert.
Anfang Dezember 1990 wurde er von Mousa Manarov abgeloest, der
bereits frueher an Bord der Station arbeitete. Unter dem Rufzei-
chen U2MIR wurde er in den letzten Wochen haeufiger auf der Fre-
quenz 145,550 MHz gehoert.
WASHINGTON, DC:
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Am 27.12.1990 gab die amerikanische Fernmeldebehoerde FCC mehrere
Verfuegungen ueber den Amateurfunkdienst heraus. Auf Antrag des
amerikanischen Amateurfunkverbandes ARRL wurden die Sondergeneh-
migungen fuer eine Reihe von Packet-Radio-Digipeatern im Kurzwel-
lenbereich um ein Jahr verlaengert.
Wie von der ARRL beantragt, kann ab 14.02.1991 Behinderten auf
ein aerztliches Attest hin die Morsepruefung von 65 bzw. 100
Buchstaben pro Minute erlassen werden.
Ab 14.02. wird eine neue Lizenzklasse geschaffen. Es handelt sich
um die "Codefree Technician Class", mit der ohne Morsepruefung
Funkbetrieb im Frequenzbereich oberhalb von 30 MHz gestattet ist.
An den anderen bestehenden Lizenzklassen soll sich dadurch nichts
aendern. Bisherige Technician-Lizenzen behalten ihre Gueltigkeit.
TOKYO:
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Japanische Forscher unternehmen derzeit die 32. Forschungsreise
in die Antarktis. Am 14.11.1990 verliess der Eisbrecher Shirage
Tokyo, um ein 55koepfiges Team fuer zwei Jahre ins Suedpolarge-
biet zu bringen. Elf von ihnen besitzen eine japanische Amateur-
funkgenehmigung. Von den Stationen Showa, 8J1RL, und Asuka,
8J1RM, soll auch Amateurfunk ueber Satelliten durchgefuehrt wer-
den. Auf den Kurzwellenbaendern 7, 14 und 21 MHz ist Betrieb von
09:30 bis 10:30 Uhr UTC geplant.
FUNKWETTERBERICHT: (08.01. von DJ2RE)
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Seit Anfang Dezember gestaltete sich bei niedriger Sonnenaktivi-
taet das Erdmagnetfeld ruhig. Besonders die Fernausbreitung auf
den niederfrequenten Baendern wurde von dieser Entwicklung be-
guenstigt. Am 07.01. erreichten Fleckenzahl und 10-cm-Strahlung
120 bzw. 204 Einheiten. Die Tendenz ist weiterhin steigend.
Die Wiederkehr zweier Aktivitaetsgebiete, in denen sich waehrend
der letzten Rotation 13 mittlere und zwei grosse Eruptionen er-
eigneten, steht unmittelbar bevor. Infolgedessen ist in Kuerze
mit einer erneuten Zunahme der Sonnentaetigkeit und der magneti-
schen Aktivitaet zu rechnen, die voraussichtlich bis zur Monats-
mitte wechselhafte Ausbreitungsbedingungen nach sich ziehen
duerfte. Hier noch ein Hinweis: Ab sofort werden die Sonnenflec-
ken-Relativzahlen in der europaeischen Skala angegeben. Diese
Werte liegen um 10 bis 30 % unter der bisher verwendeten Skala
von Boulder/USA.
Ende des DL-RS Nr. 1/91 vom 11.01.1991
Bearbeitung: DC7XJ @ DB0GR
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Technical Details
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