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Article #331

DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 12/90 VOM 30.03.1990

#331
From: Bernd P. Kieck
Date: Fri, 30 Mar 1990 09:02
138 lines
7937 bytes
     DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 12/90 VOM 30.03.1990
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DARMSTADT:
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Ab sofort erteilt das Fernmeldetechnische Zentralamt Sondergeneh-
migungen  fuer  den  Betrieb von Amateurfunkstellen im 50-MHz-Be-
reich.  Diese Sondergenehmigungen gelten fuer den Frequenzbereich 
von  50,080 bis 50,400 MHz und sind bis zum 01.04.1991 befristet. 
Sie  sollen in der Anzahl begrenzt werden. Es darf nur Betrieb in 
den  Sendearten  A1A und J3E, also CW und SSB, durchgefuehrt wer-
den.  Die  maximal zulaessige Strahlungsleistung betraegt 25 Watt 
ERP. Die vorgeschriebene Antennenpolarisation ist horizontal. An-
dere Funkdienste und Fernmeldeanlagen duerfen weder national noch
international  gestoert werden. Stoerungen durch andere Funkdien-
ste  und Fernmeldeanlagen muessen hingenommen werden. Relaisfunk, 
Datenfunk  oder Kontestbetrieb sind nicht gestattet. Der Genehmi-
gungsinhaber  muss  waehrend des Sendebetriebes jederzeit telefo-
nisch  erreichbar sein, um im Stoerungsfall die stoerende Aussen-
dung sofort abzuschalten. Um die Fernsehsender Biedenkopf, Gruen-
ten/Allgaeu  und  Saarbruecken  auf  Kanal  2 einschliesslich der 
durch  diese  Sender im Breitbandkabel versorgten Gebiete gibt es 
Schutzzonen. Hier darf nur ausserhalb der Programmzeiten Sendebe-
trieb  abgewickelt  werden.  Antragsberechtigt sind Funkamateure, 
die im Besitz einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse B sind. Ge-
nehmigungen gelten nur fuer den ortsfesten Betrieb am eingetrage-
nen  Standort  der  Amateurfunkstelle. Clubstationen der Klasse B 
sind  antragsberechtigt,  wobei  der Funkbetrieb nur von Inhabern 
der  Lizenzklasse B abgewickelt werden darf. Die Mitbenutzung ei-
ner  Amateurfunkstelle  mit 50-MHz-Sondergenehmigung ist fuer Ge-
nehmigungsinhaber  der  Klasse B unter den Bedingungen nach Para-
graph  5  (3)  der DV-AFuG statthaft. Die Regelung nach der CEPT-
Empfehlung  T/R  61-01  gilt nicht fuer die 50-MHz-Sondergenehmi-
gung. Genehmigungsantraege mit den genauen geographischen Koordi-
naten  des  eingetragenen Standortes sind zu richten an das Fern-
meldetechnische  Zentralamt,  Referat  S  21,  Postfach 10 00 03, 
6100  Darmstadt. Fuer jede erteilte Sondergenehmigung ist ein Er-
fahrungsbericht zu erstellen, der Auskunft ueber die Stoerungssi-
tuation,  Reichweite  und Anzahl der erfolgreichen Funkverbindun-
gen enthaelt. Dieser Erfahrungsbericht ist dem Deutschen Amateur-
Radio-Club  e.  V.,  Postfach 11 55, 3507 Baunatal 1, zur Auswer-
tung  fuer  den Bundesminister fuer Post und Telekommunikation zu 
uebersenden. 
 
 
WINDHOEK:
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Am 21.03.1990 feierte der suedwestafrikanische Staat Namibia sei-
ne Unabhaengigkeit. Amateurfunkstationen in diesem Land verwende-
ten  bisher Rufzeichen mit dem suedafrikanischen Praefix ZS3. Die 
Internationale  Fernmeldeunion  (ITU)  hat Namibia vorlaeufig die 
Rufzeichenreihe  V5A  bis  V5Z zugewiesen. Es konnten bereits die 
Sonderstation  V51NAM  und weitere Stationen mit V51 gehoert wer-
den. 
 
 
BERLIN:
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Am  24.03.  fand  in  Neuenhagen bei Berlin der ausserordentliche 
Verbandstag  des  Radiosportverbandes der DDR (RSV) statt. An der 
Tagung  nahmen  112  Delegierte  aus allen Bezirken der DDR teil. 
Ziel war es, eine neue Clubleitung zu waehlen und die Richtlinien
fuer  die weitere Verbandsarbeit festzulegen. Die Versammlung be-
schloss den Austritt aus dem derzeitigen Dachverband, der Gesell-
schaft  fuer Sport und Technik (GST-VTSV), am Vorabend des Gruen-
dungstages  des  neu  zu gruendenden Bundes technischer Sportver-
baende  (BTSV). Damit soll ein rechtloser Zustand verhindert wer-
den, der vor allem die Existenz der Clubstationen und Relaisfunk-
stellen  bedrohen  wuerde. Ferner soll beantragt werden, dass die 
derzeit  den Funkamateuren durch die GST zur Verfuegung gestellte 
Technik  an  den RSV uebertragen werden kann. In einem Brief tei-
len  die  Delegierten  der Volkskammer mit, dass sich der neu ge-
gruendete  Verband  der  Funkamateure  und  Funkpeilsportler  als 
nichtmilitaerische Organisation versteht und gemeinnuetzige Ziele
verfolgt.  Zum Praesidenten des RSV e. V. wurde Dr. Lothar Wilke, 
Y24UK,  gewaehlt.  Stellvertreter  wurden  Dr.  Horst Weissleder, 
Y23EK, und Hardy Zenker, Y21FA. Der neue Vorstand wurde damit be-
auftragt, den RSV als e. V. eintragen zu lassen und eine Anerken-
nung  als  gemeinnuetzige  Vereinigung  zu  erwirken. Mit grosser 
Mehrheit wurde die Festlegung des Mitgliedsbeitrages auf 120 Mark
gebilligt. Mit dem 24.03.1990 haben sich die Computersportler vom
Radiosportverband  der DDR getrennt und am gleichen Tage ihre ei-
gene Organisation gegruendet. 
 
 
BONN:
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DDR-Bewohner  duerfen  bei  ihrem Besuch in der Bundesrepublik CB 
Funk  ausueben. Dies geht aus einer Verfuegung des Bundesministe-
riums  fuer Post und Telekommunikation vom 22.03.1990 hervor. Die 
entsprechende  Allgemeingenehmigung  zum  Errichten und Betreiben 
von  CB-Funkgeraeten fuer Bewohner der DDR wurde auf Gegenseitig-
keit erlassen. 
 
 
MERCHWEILER:
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Der Ortsverband Merchweiler, Q20, veranstaltet in diesem Jahr die 
dritte  "Ham  20". Sie findet statt am 07. und 08.04. in der Zen-
tralschule in Merchweiler. Im Rahmen dieser Amateurfunkveranstal-
tung  gibt es am 07.04. einen Funkflohmarkt, eine Geraeteausstel-
lung und Vorfuehrungen von Sonderbetriebsarten. Fuer den Nachmit-
tag  stehen Vortraege ueber SSTV und FAX, UKW-Ausbreitung und ATV 
auf  dem Programm. An diesem Tag werden auch das Telefonmobil und 
der  Funkmesswagen  der Deutschen Bundespost vorgefuehrt. Weitere 
Informationen  erteilt  Manfred  Lang, DK6VH, Waldstrasse 3, 6607 
Quierschied-Goettelborn,  Tel.:  (06825)  7871.  Am 08.04. werden 
zwei  Funkpeilwettbewerbe  und ein Mobilwettbewerb durchgefuehrt. 
Die Fuchsjagden werden um 10:00 Uhr auf 80 m und um 14:00 Uhr auf
2 m gestartet. Der Mobilwettbewerb beginnt um 10:00 Uhr. Der Ver-
antwortliche  ist  Dieter  Maschke, DB1VP, Allenfeldstrasse 16 b, 
6689  Merchweiler,  Telefon (06825) 8568. Eine Einweisung erfolgt 
durch die Clubstationen DL0OVM und DA0HAM auf 145,500 MHz und ue-
ber das Relais DB0SR auf Kanal R0. 
 
 
FUNKWETTERBERICHT: (27.03.)
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Der im letzten Funkwetterbericht angekuendigte Magnetsturm loeste 
am 21.03. ueber Nordeuropa Aurora aus und fuehrte zu einem erneu-
ten  Abfall  der  F2-Grenzfrequenz.  Waehrend der darauffolgenden 
fuenf  Tage blieb das Erdmagnetfeld aktiv. Sowohl am 25. als auch 
am  26. trat wieder Aurora auf. Das bisherige Maximum der Sonnen-
fleckenrelativzahl  dieses  Monats  wurde am 24. mit 333 nach der 
Skala  von Boulder/USA erreicht. Am gleichen Tage belief sich die 
10-cm-Strahlung  allerdings  nur  auf  229 Einheiten. Die auf ein 
maessiges  Niveau angestiegene Sonnentaetigkeit wird voraussicht-
lich am Monatsende wieder zurueckgehen, weil bis dahin die aktiv-
sten  Gebiete  hinter dem Westrand der Sonnenscheibe verschwunden 
sein werden. Vom 01.-07.04. ist mit ueberwiegend ruhigem Funkwet-
ter zu rechnen. 
 
 
             Ende des DL-RS Nr. 12/90 vom 30.03.1990
 
DATEX-/Btx-/PR-/RTTY-Bearbeitung: DC7XJ @ DB0GR
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From: bpk@infoac.rmi.de (Bernd P. Kieck)
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Date: 30 Mar 90 09:02:11 GMT
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Posted: Fri Mar 30 10:02:11 1990