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Article #331DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 12/90 VOM 30.03.1990
From: Bernd P. Kieck
Date: Fri, 30 Mar 1990 09:02
Date: Fri, 30 Mar 1990 09:02
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DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 12/90 VOM 30.03.1990
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DARMSTADT:
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Ab sofort erteilt das Fernmeldetechnische Zentralamt Sondergeneh-
migungen fuer den Betrieb von Amateurfunkstellen im 50-MHz-Be-
reich. Diese Sondergenehmigungen gelten fuer den Frequenzbereich
von 50,080 bis 50,400 MHz und sind bis zum 01.04.1991 befristet.
Sie sollen in der Anzahl begrenzt werden. Es darf nur Betrieb in
den Sendearten A1A und J3E, also CW und SSB, durchgefuehrt wer-
den. Die maximal zulaessige Strahlungsleistung betraegt 25 Watt
ERP. Die vorgeschriebene Antennenpolarisation ist horizontal. An-
dere Funkdienste und Fernmeldeanlagen duerfen weder national noch
international gestoert werden. Stoerungen durch andere Funkdien-
ste und Fernmeldeanlagen muessen hingenommen werden. Relaisfunk,
Datenfunk oder Kontestbetrieb sind nicht gestattet. Der Genehmi-
gungsinhaber muss waehrend des Sendebetriebes jederzeit telefo-
nisch erreichbar sein, um im Stoerungsfall die stoerende Aussen-
dung sofort abzuschalten. Um die Fernsehsender Biedenkopf, Gruen-
ten/Allgaeu und Saarbruecken auf Kanal 2 einschliesslich der
durch diese Sender im Breitbandkabel versorgten Gebiete gibt es
Schutzzonen. Hier darf nur ausserhalb der Programmzeiten Sendebe-
trieb abgewickelt werden. Antragsberechtigt sind Funkamateure,
die im Besitz einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse B sind. Ge-
nehmigungen gelten nur fuer den ortsfesten Betrieb am eingetrage-
nen Standort der Amateurfunkstelle. Clubstationen der Klasse B
sind antragsberechtigt, wobei der Funkbetrieb nur von Inhabern
der Lizenzklasse B abgewickelt werden darf. Die Mitbenutzung ei-
ner Amateurfunkstelle mit 50-MHz-Sondergenehmigung ist fuer Ge-
nehmigungsinhaber der Klasse B unter den Bedingungen nach Para-
graph 5 (3) der DV-AFuG statthaft. Die Regelung nach der CEPT-
Empfehlung T/R 61-01 gilt nicht fuer die 50-MHz-Sondergenehmi-
gung. Genehmigungsantraege mit den genauen geographischen Koordi-
naten des eingetragenen Standortes sind zu richten an das Fern-
meldetechnische Zentralamt, Referat S 21, Postfach 10 00 03,
6100 Darmstadt. Fuer jede erteilte Sondergenehmigung ist ein Er-
fahrungsbericht zu erstellen, der Auskunft ueber die Stoerungssi-
tuation, Reichweite und Anzahl der erfolgreichen Funkverbindun-
gen enthaelt. Dieser Erfahrungsbericht ist dem Deutschen Amateur-
Radio-Club e. V., Postfach 11 55, 3507 Baunatal 1, zur Auswer-
tung fuer den Bundesminister fuer Post und Telekommunikation zu
uebersenden.
WINDHOEK:
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Am 21.03.1990 feierte der suedwestafrikanische Staat Namibia sei-
ne Unabhaengigkeit. Amateurfunkstationen in diesem Land verwende-
ten bisher Rufzeichen mit dem suedafrikanischen Praefix ZS3. Die
Internationale Fernmeldeunion (ITU) hat Namibia vorlaeufig die
Rufzeichenreihe V5A bis V5Z zugewiesen. Es konnten bereits die
Sonderstation V51NAM und weitere Stationen mit V51 gehoert wer-
den.
BERLIN:
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Am 24.03. fand in Neuenhagen bei Berlin der ausserordentliche
Verbandstag des Radiosportverbandes der DDR (RSV) statt. An der
Tagung nahmen 112 Delegierte aus allen Bezirken der DDR teil.
Ziel war es, eine neue Clubleitung zu waehlen und die Richtlinien
fuer die weitere Verbandsarbeit festzulegen. Die Versammlung be-
schloss den Austritt aus dem derzeitigen Dachverband, der Gesell-
schaft fuer Sport und Technik (GST-VTSV), am Vorabend des Gruen-
dungstages des neu zu gruendenden Bundes technischer Sportver-
baende (BTSV). Damit soll ein rechtloser Zustand verhindert wer-
den, der vor allem die Existenz der Clubstationen und Relaisfunk-
stellen bedrohen wuerde. Ferner soll beantragt werden, dass die
derzeit den Funkamateuren durch die GST zur Verfuegung gestellte
Technik an den RSV uebertragen werden kann. In einem Brief tei-
len die Delegierten der Volkskammer mit, dass sich der neu ge-
gruendete Verband der Funkamateure und Funkpeilsportler als
nichtmilitaerische Organisation versteht und gemeinnuetzige Ziele
verfolgt. Zum Praesidenten des RSV e. V. wurde Dr. Lothar Wilke,
Y24UK, gewaehlt. Stellvertreter wurden Dr. Horst Weissleder,
Y23EK, und Hardy Zenker, Y21FA. Der neue Vorstand wurde damit be-
auftragt, den RSV als e. V. eintragen zu lassen und eine Anerken-
nung als gemeinnuetzige Vereinigung zu erwirken. Mit grosser
Mehrheit wurde die Festlegung des Mitgliedsbeitrages auf 120 Mark
gebilligt. Mit dem 24.03.1990 haben sich die Computersportler vom
Radiosportverband der DDR getrennt und am gleichen Tage ihre ei-
gene Organisation gegruendet.
BONN:
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DDR-Bewohner duerfen bei ihrem Besuch in der Bundesrepublik CB
Funk ausueben. Dies geht aus einer Verfuegung des Bundesministe-
riums fuer Post und Telekommunikation vom 22.03.1990 hervor. Die
entsprechende Allgemeingenehmigung zum Errichten und Betreiben
von CB-Funkgeraeten fuer Bewohner der DDR wurde auf Gegenseitig-
keit erlassen.
MERCHWEILER:
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Der Ortsverband Merchweiler, Q20, veranstaltet in diesem Jahr die
dritte "Ham 20". Sie findet statt am 07. und 08.04. in der Zen-
tralschule in Merchweiler. Im Rahmen dieser Amateurfunkveranstal-
tung gibt es am 07.04. einen Funkflohmarkt, eine Geraeteausstel-
lung und Vorfuehrungen von Sonderbetriebsarten. Fuer den Nachmit-
tag stehen Vortraege ueber SSTV und FAX, UKW-Ausbreitung und ATV
auf dem Programm. An diesem Tag werden auch das Telefonmobil und
der Funkmesswagen der Deutschen Bundespost vorgefuehrt. Weitere
Informationen erteilt Manfred Lang, DK6VH, Waldstrasse 3, 6607
Quierschied-Goettelborn, Tel.: (06825) 7871. Am 08.04. werden
zwei Funkpeilwettbewerbe und ein Mobilwettbewerb durchgefuehrt.
Die Fuchsjagden werden um 10:00 Uhr auf 80 m und um 14:00 Uhr auf
2 m gestartet. Der Mobilwettbewerb beginnt um 10:00 Uhr. Der Ver-
antwortliche ist Dieter Maschke, DB1VP, Allenfeldstrasse 16 b,
6689 Merchweiler, Telefon (06825) 8568. Eine Einweisung erfolgt
durch die Clubstationen DL0OVM und DA0HAM auf 145,500 MHz und ue-
ber das Relais DB0SR auf Kanal R0.
FUNKWETTERBERICHT: (27.03.)
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Der im letzten Funkwetterbericht angekuendigte Magnetsturm loeste
am 21.03. ueber Nordeuropa Aurora aus und fuehrte zu einem erneu-
ten Abfall der F2-Grenzfrequenz. Waehrend der darauffolgenden
fuenf Tage blieb das Erdmagnetfeld aktiv. Sowohl am 25. als auch
am 26. trat wieder Aurora auf. Das bisherige Maximum der Sonnen-
fleckenrelativzahl dieses Monats wurde am 24. mit 333 nach der
Skala von Boulder/USA erreicht. Am gleichen Tage belief sich die
10-cm-Strahlung allerdings nur auf 229 Einheiten. Die auf ein
maessiges Niveau angestiegene Sonnentaetigkeit wird voraussicht-
lich am Monatsende wieder zurueckgehen, weil bis dahin die aktiv-
sten Gebiete hinter dem Westrand der Sonnenscheibe verschwunden
sein werden. Vom 01.-07.04. ist mit ueberwiegend ruhigem Funkwet-
ter zu rechnen.
Ende des DL-RS Nr. 12/90 vom 30.03.1990
DATEX-/Btx-/PR-/RTTY-Bearbeitung: DC7XJ @ DB0GR
..._._
Technical Details
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