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Article #356

DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 33/90 VOM 05.10.1990

#356
From: Bernd P. Kieck
Date: Thu, 04 Oct 1990 21:23
139 lines
7729 bytes
 
BONN:
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Mit  dem  03.10.1990  haben auch die den Amateurfunk betreffenden 
gesetzlichen  Regelungen  der Bundesrepublik Deutschland fuer das 
Gebiet  der ehemaligen DDR Gueltigkeit erlangt. Im Vorfeld dieses 
Termins  erarbeitete  eine Projektgruppe bestehend aus Vertretern 
des  Ministeriums  fuer  Post und Telekommunikation, des Ministe-
riums fuer Post- und Fernmeldewesen, des Deutschen Amateur-Radio-
Clubs e. V. und des Radiosportverbandes der DDR e. V. eine Ueber-
gangsverfuegung fuer den Amateurfunkdienst. Sie wurde als Verfue-
gung BMPT 132/1990 im Amtsblatt des Bundesministers fuer Post und
Telekommunikation vom 27.09.1990 veroeffentlicht. 
Danach gelten die bis zum 03.10.1990 im Beitrittsgebiet erteilten 
gueltigen  Amateurfunkgenehmigungen  unbefristet  weiter. Die vor 
dem  03.10.1990  zugeteilten  Rufzeichen bleiben bis auf weiteres 
unveraendert. Die bisherigen Mitbenutzerrufzeichen gelten  ab 03.
10.  als  Individualrufzeichen.  Klubstationsleiter  ohne eigenes 
Rufzeichen  erhalten  auf Antrag ein Individualrufzeichen. In der 
Ausbildung  zum  Funkamateur befindliche Personen duerfen bis auf 
weiteres  an  Klubstationen im Beitrittsgebiet unter Aufsicht des 
verantwortlichen Funkamateurs Ausbildungsverkehr durchfuehren. 
Die  Zuordnung  der bisherigen Genehmigungsklassen wird wie folgt 
vorgenommen: Bisherige Klassen  1A und 2A gelten nun als Klasse B
nach  der  Durchfuehrungsverordnung  zum  Amateurfunkgesetz.  Die 
Klassen 1B und 2B werden nun als Klasse C gewertet. Fuer Klasse 3
sind  Genehmigungen  mit  Zusatzpruefungen bis 31.12.92 moeglich. 
Diese  Genehmigungen  verlieren  mit dem 1.1.93 ihre Gueltigkeit. 
Genehmigungen  der Klasse 4 sind mit dem 3.10.90 ungueltig gewor-
den. 
Bis  auf weiteres wird geduldet, dass im Beitrittsgebiet das 160-
m-Band  wie  folgt  genutzt werden darf: 1.810-1.815 kHz mit 10 W 
Spitzenleistung  in  den Sendearten A1A, F1B und J3E; 1.815-1.832 
kHz  mit  75  W in A1A sowie mit 10 W in F1B und J3E; 1.832-1.835 
kHz  mit  75  W in A1A und J3E sowie mit 10 W in F1B; 1.835-1.850 
kHz mit 10 W in A1A, F1B und J3E; 1.850-1.890 kHz mit 75 W in A1A
sowie  mit  10 W in F1B und J3E; 1.890-1.950 kHz mit 10 W in A1A, 
F1B und J3E. Im 10-MHz-Bereich ist Funkbetrieb mit einer Spitzen-
leistung von 300 W in A1A und F1B gestattet. 
14-  bis  16jaehrige Funkamateure duerfen zusaetzlich andere Ama-
teurfunkstellen  an  ihren eingetragenen festen Standorten mitbe-
nutzen.  Vor dem 03.10.1990 erteilte Sondergenehmigungen sind bis 
zum 31.12.1991 befristet. 
Zur Teilnahme am CEPT-Lizenz-Verfahren koennen die  Genehmigungs-
urkunden  zur  Eintragung  eines  entsprechenden Vermerks der zu-
staendigen Genehmigungsstelle uebersandt werden. 
 
 
ERFURT:
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Am 29.09.1990 trafen sich die Vorstaende des DARC und des RSV zur
Festlegung der Verfahrensweise einer Zusammenfuehrung beider Ver-
baende. Entsprechend dem Wunsch, in einem einheitlichen deutschen
Amateurfunkverband  zu wirken, wurde dazu eine Vereinbarung abge-
schlossen.  Darin  rufen  beide Vorstaende die Mitglieder des RSV 
auf,  in  den DARC einzutreten. Der DARC wird alle RSV Mitglieder 
aufnehmen,  die  eine  solche  Aufnahme wuenschen. Eine Beitrags-
pflicht entsteht erst ab Januar 1991. 
Ausserdem  stellt  der  Vorstand  des DARC zur ausserordentlichen 
Sitzung  des  Amateurrates  am 28.10.1990 den Antrag auf die Ein-
richtung  neuer  DARC-Distrikte.  Gemaess  dem Vorschlag des RSV-
Praesidiums  sollen  die  RSV-Distrikte   Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg,  Sachsen-Anhalt, Thueringen und Sachsen parallel als 
DARC-Distrikte  gebildet werden. Ausserdem sollen die Grenzen des 
DARC-Distriktes  Berlin  auf  den Gesamtbereich des Landes Berlin 
ausgedehnt werden. 
Die  RSV-Distriktsvorsitzenden werden kommissarisch mit der Wahr-
nehmung  der  Geschaefte  als stimmberechtigte DARC-Distriktsvor-
sitzende beauftragt. Lediglich im Distrikt Berlin finden im Maerz 
1991  Neuwahlen statt, damit die neu hinzukommenden Ortsverbands-
vorsitzenden ihr satzungsgemaesses Wahlrecht wahrnehmen koennen. 
Die  Referenten  des  RSV-Praesidiums werden Mitarbeiter der ent-
sprechenden DARC-Referate. 
Der  RSV fuehrt Anfang Dezember 1990 einen Verbandstag durch, auf 
dem die Aufloesung des RSV zum 31.12.90 beschlossen werden soll. 
Der  volle  Wortlaut der Vereinbarung wird in der Novemberausgabe 
der cq-DL veroeffentlicht. 
 
 
BAUNATAL:
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Die  Antragsfrist fuer die Beitragsklasse 05 laeuft am 31.10. ab. 
Die  cq-DL  veroeffentlichte in der Oktoberausgabe einen entspre-
chenden  Hinweis. Leider wurde dort ein falsches Hoechstalter an-
gegeben.  Die  Beitragsklasse  05  gilt fuer Schueler, Studenten, 
Auszubildende  sowie Grundwehr- und Zivildienstleistende zwischen 
dem  18.  und  27. Lebensjahr. Die Anhebung des Hoechstalters er-
folgte  auf  Beschluss  des Amateurrates anlaesslich seiner dies-
jaehrigen Hauptversammlung in Friedrichsdorf. 
 
 
DORTMUND:
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Die  Studiengruppe  Funktechnik an der Universitaet Dortmund wird 
ab  dem  07.10. wieder den Dortmunder Universitaetsrundspruch ab-
strahlen.  Dieser Rundspruch berichtet ueber Neuigkeiten aus Wis-
senschaft,  Forschung und Technik. Die Sendung erfolgt am jeweils 
ersten  Sonntag  des  Monats  um 15:00 Uhr auf 7.098 kHz sowie um 
19:00 Uhr auf 3.685 kHz und 144,390 MHz. 
 
 
ST. ENGLMAR:
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Das  36.  BBT-Treffen  1990  findet  am 13./14.10. in St. Englmar 
statt. Tagungsort ist, wie im Vorjahr, der Gasthof Kraus in Mark-
buchen.  Fuer  den Samstag ist ein Flohmarkt und ein Mobilwettbe-
werb  auf 2 m sowie ein YL-Treffen vorgesehen. Abends gibt es ein 
gemuetliches  Beisammensein.  Fuer  Sonntag stehen eine Fuchsjagd 
und ein technischer Fruehschoppen auf dem Programm. 
 
 
FUNKWETTERBERICHT: (01.10.)
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Der  kontinuierliche  Rueckgang  der  Sonnenaktivitaet, der Mitte 
September  begonnen hatte, scheint nunmehr zum Stillstand zu kom-
men.  In  seinem  Verlauf waren die Tageswerte der Sonnenflecken-
zahl  und der 10-cm-Strahlung am Monatsende bis auf etwa 150 Ein-
heiten abgesunken. Infolgedessen stiegen die Mittagswerte der F2-
Grenzfrequenz  langsamer  an,  als man aufgrund des jahreszeitli-
chen  Ganges  erwarten sollte. Ausserdem erreichten sie nicht das 
Niveau  der  entsprechenden Werte vom September 1989. Am Nachmit-
tag  und  am  Abend des 29.09. kam es im 50-MHz-Bereich erneut zu 
Bandoeffnungen  in Richtung Afrika. Bei ueberwiegend ruhiger Mag-
netik ist mit einer merklichen Besserung des Funkwetters zu rech-
nen, die sich voraussichtlich bis Mitte Oktober auswirken wird. 
 
 
             Ende des DL-RS Nr. 33/90 vom 05.10.1990
 
Bearbeitung: DC7XJ @ DB0GR
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Date: 4 Oct 90 21:23:48 GMT
Sender: bpk@infoac.rmi.de (Bernd P. Kieck)
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Posted: Thu Oct  4 22:23:48 1990