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Article #356DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 33/90 VOM 05.10.1990
From: Bernd P. Kieck
Date: Thu, 04 Oct 1990 21:23
Date: Thu, 04 Oct 1990 21:23
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BONN:
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Mit dem 03.10.1990 haben auch die den Amateurfunk betreffenden
gesetzlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland fuer das
Gebiet der ehemaligen DDR Gueltigkeit erlangt. Im Vorfeld dieses
Termins erarbeitete eine Projektgruppe bestehend aus Vertretern
des Ministeriums fuer Post und Telekommunikation, des Ministe-
riums fuer Post- und Fernmeldewesen, des Deutschen Amateur-Radio-
Clubs e. V. und des Radiosportverbandes der DDR e. V. eine Ueber-
gangsverfuegung fuer den Amateurfunkdienst. Sie wurde als Verfue-
gung BMPT 132/1990 im Amtsblatt des Bundesministers fuer Post und
Telekommunikation vom 27.09.1990 veroeffentlicht.
Danach gelten die bis zum 03.10.1990 im Beitrittsgebiet erteilten
gueltigen Amateurfunkgenehmigungen unbefristet weiter. Die vor
dem 03.10.1990 zugeteilten Rufzeichen bleiben bis auf weiteres
unveraendert. Die bisherigen Mitbenutzerrufzeichen gelten ab 03.
10. als Individualrufzeichen. Klubstationsleiter ohne eigenes
Rufzeichen erhalten auf Antrag ein Individualrufzeichen. In der
Ausbildung zum Funkamateur befindliche Personen duerfen bis auf
weiteres an Klubstationen im Beitrittsgebiet unter Aufsicht des
verantwortlichen Funkamateurs Ausbildungsverkehr durchfuehren.
Die Zuordnung der bisherigen Genehmigungsklassen wird wie folgt
vorgenommen: Bisherige Klassen 1A und 2A gelten nun als Klasse B
nach der Durchfuehrungsverordnung zum Amateurfunkgesetz. Die
Klassen 1B und 2B werden nun als Klasse C gewertet. Fuer Klasse 3
sind Genehmigungen mit Zusatzpruefungen bis 31.12.92 moeglich.
Diese Genehmigungen verlieren mit dem 1.1.93 ihre Gueltigkeit.
Genehmigungen der Klasse 4 sind mit dem 3.10.90 ungueltig gewor-
den.
Bis auf weiteres wird geduldet, dass im Beitrittsgebiet das 160-
m-Band wie folgt genutzt werden darf: 1.810-1.815 kHz mit 10 W
Spitzenleistung in den Sendearten A1A, F1B und J3E; 1.815-1.832
kHz mit 75 W in A1A sowie mit 10 W in F1B und J3E; 1.832-1.835
kHz mit 75 W in A1A und J3E sowie mit 10 W in F1B; 1.835-1.850
kHz mit 10 W in A1A, F1B und J3E; 1.850-1.890 kHz mit 75 W in A1A
sowie mit 10 W in F1B und J3E; 1.890-1.950 kHz mit 10 W in A1A,
F1B und J3E. Im 10-MHz-Bereich ist Funkbetrieb mit einer Spitzen-
leistung von 300 W in A1A und F1B gestattet.
14- bis 16jaehrige Funkamateure duerfen zusaetzlich andere Ama-
teurfunkstellen an ihren eingetragenen festen Standorten mitbe-
nutzen. Vor dem 03.10.1990 erteilte Sondergenehmigungen sind bis
zum 31.12.1991 befristet.
Zur Teilnahme am CEPT-Lizenz-Verfahren koennen die Genehmigungs-
urkunden zur Eintragung eines entsprechenden Vermerks der zu-
staendigen Genehmigungsstelle uebersandt werden.
ERFURT:
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Am 29.09.1990 trafen sich die Vorstaende des DARC und des RSV zur
Festlegung der Verfahrensweise einer Zusammenfuehrung beider Ver-
baende. Entsprechend dem Wunsch, in einem einheitlichen deutschen
Amateurfunkverband zu wirken, wurde dazu eine Vereinbarung abge-
schlossen. Darin rufen beide Vorstaende die Mitglieder des RSV
auf, in den DARC einzutreten. Der DARC wird alle RSV Mitglieder
aufnehmen, die eine solche Aufnahme wuenschen. Eine Beitrags-
pflicht entsteht erst ab Januar 1991.
Ausserdem stellt der Vorstand des DARC zur ausserordentlichen
Sitzung des Amateurrates am 28.10.1990 den Antrag auf die Ein-
richtung neuer DARC-Distrikte. Gemaess dem Vorschlag des RSV-
Praesidiums sollen die RSV-Distrikte Mecklenburg-Vorpommern,
Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thueringen und Sachsen parallel als
DARC-Distrikte gebildet werden. Ausserdem sollen die Grenzen des
DARC-Distriktes Berlin auf den Gesamtbereich des Landes Berlin
ausgedehnt werden.
Die RSV-Distriktsvorsitzenden werden kommissarisch mit der Wahr-
nehmung der Geschaefte als stimmberechtigte DARC-Distriktsvor-
sitzende beauftragt. Lediglich im Distrikt Berlin finden im Maerz
1991 Neuwahlen statt, damit die neu hinzukommenden Ortsverbands-
vorsitzenden ihr satzungsgemaesses Wahlrecht wahrnehmen koennen.
Die Referenten des RSV-Praesidiums werden Mitarbeiter der ent-
sprechenden DARC-Referate.
Der RSV fuehrt Anfang Dezember 1990 einen Verbandstag durch, auf
dem die Aufloesung des RSV zum 31.12.90 beschlossen werden soll.
Der volle Wortlaut der Vereinbarung wird in der Novemberausgabe
der cq-DL veroeffentlicht.
BAUNATAL:
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Die Antragsfrist fuer die Beitragsklasse 05 laeuft am 31.10. ab.
Die cq-DL veroeffentlichte in der Oktoberausgabe einen entspre-
chenden Hinweis. Leider wurde dort ein falsches Hoechstalter an-
gegeben. Die Beitragsklasse 05 gilt fuer Schueler, Studenten,
Auszubildende sowie Grundwehr- und Zivildienstleistende zwischen
dem 18. und 27. Lebensjahr. Die Anhebung des Hoechstalters er-
folgte auf Beschluss des Amateurrates anlaesslich seiner dies-
jaehrigen Hauptversammlung in Friedrichsdorf.
DORTMUND:
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Die Studiengruppe Funktechnik an der Universitaet Dortmund wird
ab dem 07.10. wieder den Dortmunder Universitaetsrundspruch ab-
strahlen. Dieser Rundspruch berichtet ueber Neuigkeiten aus Wis-
senschaft, Forschung und Technik. Die Sendung erfolgt am jeweils
ersten Sonntag des Monats um 15:00 Uhr auf 7.098 kHz sowie um
19:00 Uhr auf 3.685 kHz und 144,390 MHz.
ST. ENGLMAR:
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Das 36. BBT-Treffen 1990 findet am 13./14.10. in St. Englmar
statt. Tagungsort ist, wie im Vorjahr, der Gasthof Kraus in Mark-
buchen. Fuer den Samstag ist ein Flohmarkt und ein Mobilwettbe-
werb auf 2 m sowie ein YL-Treffen vorgesehen. Abends gibt es ein
gemuetliches Beisammensein. Fuer Sonntag stehen eine Fuchsjagd
und ein technischer Fruehschoppen auf dem Programm.
FUNKWETTERBERICHT: (01.10.)
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Der kontinuierliche Rueckgang der Sonnenaktivitaet, der Mitte
September begonnen hatte, scheint nunmehr zum Stillstand zu kom-
men. In seinem Verlauf waren die Tageswerte der Sonnenflecken-
zahl und der 10-cm-Strahlung am Monatsende bis auf etwa 150 Ein-
heiten abgesunken. Infolgedessen stiegen die Mittagswerte der F2-
Grenzfrequenz langsamer an, als man aufgrund des jahreszeitli-
chen Ganges erwarten sollte. Ausserdem erreichten sie nicht das
Niveau der entsprechenden Werte vom September 1989. Am Nachmit-
tag und am Abend des 29.09. kam es im 50-MHz-Bereich erneut zu
Bandoeffnungen in Richtung Afrika. Bei ueberwiegend ruhiger Mag-
netik ist mit einer merklichen Besserung des Funkwetters zu rech-
nen, die sich voraussichtlich bis Mitte Oktober auswirken wird.
Ende des DL-RS Nr. 33/90 vom 05.10.1990
Bearbeitung: DC7XJ @ DB0GR
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Technical Details
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