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Started by Olaf Gimmini
Tue, 15 Mar 1994 11:44
Parabolantenne auf Balkon & Kabelanschluss
Author: Olaf Gimmini
Date: Tue, 15 Mar 1994 11:44
Date: Tue, 15 Mar 1994 11:44
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Moin,
folgendes Problem:
Ich habe eine Parabol-Antenne fuer jemanden aufgestellt.
(90cm, drehbar; von der Antenne ist nur die obere Haelfte
sichtbar, der Rest verschwindet hinter der
Balkonbegrenzung - keine optische Beleidigung,
weil nur ein paar Baeume die Antenne sehen koennen.)
Jetzt moechte die Hausverwaltung, dass das Ding entfernt wird.
Es ist leider Kabelanschluss vorhanden. :(
Der Betreiber hat sich die Anlage aber extra zugelegt, um
die 14 englischen auf Astra & die in Zukunft geplanten Programme
wie z.B. Sci-Fi Europa sehen zu koennen.
Ausserdem ist ein Interesse an dem, was sonst noch so von der
geostationaeren Umlaufbahn herunter kommt, vorhanden.
(In Bereich 10.96 - 11.7 sind das immerhin >70 Programme.
Ohne Radio! Mit einem neuen LNC werden es wohl noch
wesentlich mehr. Ausserdem besteht das Interesse auf
D2Mac, ect. umzusteigen, was ohne Schuessel wohl nicht
moeglich sein wird.)
Weil jetzt Kabelanschluss vorhanden ist, kann die Hausverwaltung
ihm die Schuessel verbieten und ist auch noch im Recht. :(
Ich kann nicht verstehen, dass ein Mieter sich nach dem deutschen
Mietrecht keine Parabolantenne auf den Balkon stellen darf.
(Balkonstandfuss! - Kein Anbohren von Waenden, Decke, ...)
Jeder kann heute mit seinem Auto die Luft verpesten,
Krach machen, Wasser verschmutzen, Landschaften zuparken.
Wenn aber jemand sich NUR eine Schuessel auf den Balkon stellen
moechte, um eine groessere Auswahl an Informationen haben zu koennen,
dann kann einem Mieter dieses verboten werden.
Mit welchem Recht?
(Weil er ein Loch fuer EIN Antennen-Kabel bohren muss?
Oder er vielleicht nicht mehr genug Platz fuer seinen Balkon-Tisch,
-Stuehle und seinem Sonnenschirm hat? - Laecherlich!)
Ich denke doch, dass Wohnungen zum Wohnen da sind.
Ein Ort, an dem man Zuhause ist, wo man sich wohl fuehlen soll
und sich auch entfallten darf, sofern man keinen anderen Mitbewohner
behindert, belaestigt, ect.
Oder sind Mieter Menschen zweiter Klasse, weil sie sich kein
Eigenheim fuer eine Satelliten-Schuessel leisten koennen?
In was fuer einem Land leben wir eigentlich?
Vermutlich in einem, in dem alle Menschen, die etwas zu sagen haben
in einem Eigenheim leben!
Gruss
Olaf
Re: Parabolantenne auf Balkon & Kabelanschluss
Author: Jochen Fahrner
Date: Mon, 21 Mar 1994 08:50
Date: Mon, 21 Mar 1994 08:50
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In article <root.0j1w@myour.in-berlin.de> gimmini@myour.in-berlin.de (Olaf Gimmini) writes:
Ich habe eine Parabol-Antenne fuer jemanden aufgestellt.
(90cm, drehbar; von der Antenne ist nur die obere Haelfte
sichtbar, der Rest verschwindet hinter der
Balkonbegrenzung - keine optische Beleidigung,
weil nur ein paar Baeume die Antenne sehen koennen.)
Jetzt moechte die Hausverwaltung, dass das Ding entfernt wird.
Es ist leider Kabelanschluss vorhanden. :(
Moegen kann sie schon, aber duerfen tut sie nicht :-)
Der Betreiber hat sich die Anlage aber extra zugelegt, um
die 14 englischen auf Astra & die in Zukunft geplanten Programme
wie z.B. Sci-Fi Europa sehen zu koennen.
Ausserdem ist ein Interesse an dem, was sonst noch so von der
geostationaeren Umlaufbahn herunter kommt, vorhanden.
(In Bereich 10.96 - 11.7 sind das immerhin >70 Programme.
Ohne Radio! Mit einem neuen LNC werden es wohl noch
wesentlich mehr. Ausserdem besteht das Interesse auf
D2Mac, ect. umzusteigen, was ohne Schuessel wohl nicht
moeglich sein wird.)
Weil jetzt Kabelanschluss vorhanden ist, kann die Hausverwaltung
ihm die Schuessel verbieten und ist auch noch im Recht. :(
Nein.
Bei uns gilt zum Glueck immer noch der Artikel 5 des Grundgesetzes. Es
wird zwar oft versucht, diesen Artikel mit Fuessen zu treten, leider
auch von vielen Behoerden (z.B. Post) und vielen kleineren Gerichten
(Amts- und Landgerichte), aber wer erst mal den Weg bis zu einem der
Verfassungsgerichte geschafft hat, der hat bisher noch immer Recht
bekommen. Leider fehlt mir die Zeit um das hier genauer auszufuehren,
aber kauf Dir mal die Zeitschrift "infosat", da steht fast in jeder
Ausgabe was zu dem problem drin. Oder schreib an die Redaktion von
"infosat" und lass Dir ein paar aeltere Hefte mit Artikeln
diesbezueglich schicken.
Ich denke doch, dass Wohnungen zum Wohnen da sind.
Ein Ort, an dem man Zuhause ist, wo man sich wohl fuehlen soll
und sich auch entfallten darf, sofern man keinen anderen Mitbewohner
behindert, belaestigt, ect.
Genauso sieht das die Rechtsprechung mittlerweile auch (Ausnahmen
bestaetigen allerdings auch hier die Regel).
Es gibt ein ziemlich wegweisendes Urteil vom bayrischen
Verfassungsgericht, welches den Sachverhalt ziemlich klar regelt.
Leider kann ich nicht mit dem Aktenzeichen dienen, aber die
infosat-Redaktion gibt da sicherlich gerne Auskunft drueber, dort war
das mal veroeffentlicht. Und Infosat setzt sich in der Beziehung
ziemlich stark fuer die Schuesselbesitzer ein (ist auch kein Wunder,
die gehoeren naemlich zur Technisat-Gruppe, und die leben bekanntlich
vom Schuesselverkauf :-)
Wenn Du nicht weiter kommst, melde Dich nochmal. Ich such dann mal auf
dem Dachboden ob ich noch alte Hefte mit entsprechenden Artikeln
finde.
Jochen
--
Jochen Fahrner, jochen@mrz.sub.org
Phone: +49 89 547032-17 / Fax: +49 89 547032-20
Re: Parabolantenne auf Balkon & Kabelanschluss
Author: Olaf Gimmini
Date: Thu, 24 Mar 1994 17:01
Date: Thu, 24 Mar 1994 17:01
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Moin, da es doch, nach den vielen Mails zu urteilen, einiges Interesse gibt, habe ich mir erlaubt, dieses in mehrere NewsGroups zu posten. Bisher habe ich zwar viele Mails bekommen, aber immer noch keine handfeste Tips. Doch zuerst zur Erinnerung: In article <JOCHEN.94Mar21085053@mrz.sub.org> jochen@mrz.sub.org (Jochen Fahrner) writes: > In article <root.0j1w@myour.in-berlin.de> gimmini@myour.in-berlin.de (Olaf Gimmini) writes: > > Ich habe eine Parabol-Antenne fuer jemanden aufgestellt. > (90cm, drehbar; von der Antenne ist nur die obere Haelfte > sichtbar, der Rest verschwindet hinter der > Balkonbegrenzung - keine optische Beleidigung, > weil nur ein paar Baeume die Antenne sehen koennen.) > > Jetzt moechte die Hausverwaltung, dass das Ding entfernt wird. > Es ist leider Kabelanschluss vorhanden. :( > > Moegen kann sie schon, aber duerfen tut sie nicht :-) > > Der Betreiber hat sich die Anlage aber extra zugelegt, um > die 14 englischen auf Astra & die in Zukunft geplanten Programme > wie z.B. Sci-Fi Europa sehen zu koennen. > Ausserdem ist ein Interesse an dem, was sonst noch so von der > geostationaeren Umlaufbahn herunter kommt, vorhanden. > (In Bereich 10.96 - 11.7 sind das immerhin >70 Programme. > Ohne Radio! Mit einem neuen LNC werden es wohl noch > wesentlich mehr. Ausserdem besteht das Interesse auf > D2Mac, ect. umzusteigen, was ohne Schuessel wohl nicht > moeglich sein wird.) > > Weil jetzt Kabelanschluss vorhanden ist, kann die Hausverwaltung > ihm die Schuessel verbieten und ist auch noch im Recht. :( > > Nein. > > Bei uns gilt zum Glueck immer noch der Artikel 5 des Grundgesetzes. Es > wird zwar oft versucht, diesen Artikel mit Fuessen zu treten, leider > auch von vielen Behoerden (z.B. Post) und vielen kleineren Gerichten > (Amts- und Landgerichte), aber wer erst mal den Weg bis zu einem der > Verfassungsgerichte geschafft hat, der hat bisher noch immer Recht > bekommen. Leider fehlt mir die Zeit um das hier genauer auszufuehren, > aber kauf Dir mal die Zeitschrift "infosat", da steht fast in jeder > Ausgabe was zu dem problem drin. Oder schreib an die Redaktion von > "infosat" und lass Dir ein paar aeltere Hefte mit Artikeln > diesbezueglich schicken. > > Ich denke doch, dass Wohnungen zum Wohnen da sind. > Ein Ort, an dem man Zuhause ist, wo man sich wohl fuehlen soll > und sich auch entfallten darf, sofern man keinen anderen Mitbewohner > behindert, belaestigt, ect. > > Genauso sieht das die Rechtsprechung mittlerweile auch (Ausnahmen > bestaetigen allerdings auch hier die Regel). > > Es gibt ein ziemlich wegweisendes Urteil vom bayrischen > Verfassungsgericht, welches den Sachverhalt ziemlich klar regelt. > Leider kann ich nicht mit dem Aktenzeichen dienen, aber die > infosat-Redaktion gibt da sicherlich gerne Auskunft drueber, dort war > das mal veroeffentlicht. Und Infosat setzt sich in der Beziehung > ziemlich stark fuer die Schuesselbesitzer ein (ist auch kein Wunder, > die gehoeren naemlich zur Technisat-Gruppe, und die leben bekanntlich > vom Schuesselverkauf :-) > > Wenn Du nicht weiter kommst, melde Dich nochmal. Ich such dann mal auf > dem Dachboden ob ich noch alte Hefte mit entsprechenden Artikeln > finde. Die Hausverwaltung hat inzwischen einen zweiten Brief geschrieben. Genauso kurz wie der erste, mit dem Hinweis 'letztmalige Aufforderung'. Dieser Brief folgte auf einen freundlichen klarstellenden Brief von Seiten des Mieters. Es wurde versucht die Motivation fuer die Aufstellung der Antenne zu erklaeren, sowie dass die Antenne nicht fest montiert ist und innerhalb 1-2 Minuten entfernt werden kann. Die Hausverwaltung pocht also auf Ihr Recht. Die naechsten Schritte werden wohl sein, dass mein Bekannter dem Mieterschutzbund Berlin e.V. beitreten wird. Ausserdem halte ich persoenlich eine Rechtschutz-Versicherung fuer einen Vorteil in dieser Situation. Vielleicht kann mir jemand hierzu Erfahrungen und Tips schreiben. Ausserdem ist natuerlich jeder Tip von Urteilen erwuenscht. (z.B. InfoSat zu Art.5 GG ect.) Vielen Dank fuer jede Unterstuetzung! Gruss Olaf
Re: Parabolantenne auf Balkon & Kabelanschluss
Author: Andreas Wierse
Date: Fri, 25 Mar 1994 09:02
Date: Fri, 25 Mar 1994 09:02
42 lines
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In article <root.0jg2@myour.in-berlin.de>, gimmini@myour.in-berlin.de (Olaf Gimmini) writes:
| Die Hausverwaltung pocht also auf Ihr Recht.
|
| Die naechsten Schritte werden wohl sein, dass mein Bekannter dem
| Mieterschutzbund Berlin e.V. beitreten wird. Ausserdem halte ich
| persoenlich eine Rechtschutz-Versicherung fuer einen Vorteil in
| dieser Situation.
|
Das koennte zu spaet sein. beim Mieterschutzbund hier in Stuttgart ist es
so, dass die Rechtsschutzversicherung erst drei Monate nach Beitritt gilt.
Und dann (glaube ich) auch nicht rueckwirkend, d.h. ein Streit, dessen Ursache
vor dem Bestehen der Versicherung liegt wird nicht abgedeckt (das weiss ich
allerdings nicht genau: nachfragen).
Das hat uebrigens den Grund, dass die Leute nicht erst dann eintreten, wenn's
brenzlig wird und danach gleich wieder austreten, um Gebuehren zu sparen.
Das mit dem Urteil des Verfassungsgerichtes bezog sich auf den Empfang von
auslaendischen Sendern fuer auslaendische (oder vielleicht auch nur Leute mit
erster Sprache <> deutsch) Buerger, die im Kabel keine oder nur unzureichend
fuer sie passende Sender finden, bzw. keine Informationen ueber die Ereignisse
in ihrem Heimatland.
Interesse am Empfang fremdsprachlicher Sender fuer deutschsprachige Buerger ist
aber kein ausreichender Grund fuer eine Schuessel. Die Informationsfreiheit
ist durch die Vielfalt im Kabel bereits hinreichend gewaehrleistet, so dass die
Rechte der Hausverwaltung hoeher zu bewerten sind (vielleicht wird hier unter-
schieden zwischen Information und Unterhaltung).
Das sind uebrigens nicht genau meine persoenliche Ansichten, sondern das, was
ich aus Urteilen behalten zu haben glaube.
Gruesse
Andreas
--
Andreas Wierse | Institute for Computerapplications II
| Dep. Computersimulation and Visualization
wierse@rus.uni-stuttgart.de | Computer Center University of Stuttgart
Tel.: ++49-711-685-5796 | Allmandring 30
Fax: ++49-711-682357 | D-70550 Stuttgart Germany
Re: Parabolantenne auf Balkon & Kabelanschluss
Author: Udo Wolter
Date: Fri, 25 Mar 1994 13:31
Date: Fri, 25 Mar 1994 13:31
38 lines
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In article <root.0jg2@myour.in-berlin.de> gimmini@myour.in-berlin.de (Olaf Gimmini) writes: �Die Hausverwaltung hat inzwischen einen zweiten Brief geschrieben. �Genauso kurz wie der erste, mit dem Hinweis 'letztmalige Aufforderung'. �Dieser Brief folgte auf einen freundlichen klarstellenden Brief von �Seiten des Mieters. � �Es wurde versucht die Motivation fuer die Aufstellung der Antenne zu �erklaeren, sowie dass die Antenne nicht fest montiert ist und innerhalb �1-2 Minuten entfernt werden kann. � �Die Hausverwaltung pocht also auf Ihr Recht. � �Die naechsten Schritte werden wohl sein, dass mein Bekannter dem �Mieterschutzbund Berlin e.V. beitreten wird. Ausserdem halte ich �persoenlich eine Rechtschutz-Versicherung fuer einen Vorteil in �dieser Situation. Vorsicht ! Es mag ja sinnvoll sein, in so einen Verein einzutreten (habe ich auch gemacht), nur n�tzt Dir das die ersten 3 Monate gar nichts. Erst nach 3 Monaten hast Du Rechtsschutz ! Ich sch�tze mal, da� das andere Rechtsschutzversicherungen auch so machen. Wahrscheinlich k�nnen die sich sogar noch 3 Monate sp�ter damit rausreden, da� der Konflikt schon im Gange war, als die Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurde und m�ssen dann nix zahlen. Also erkundige Dich erstmal, wann so eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll ist (jaja, Vorbeugen ist besser...). �Vielleicht kann mir jemand hierzu Erfahrungen und Tips schreiben. Analog zum Amerikanischen: Meine 2 Pf. Ciao, Udo -- Udo Wolter INTERNET: uwp@cs.tu-berlin.de, wolter@db0tui11.cs.tu-berlin.de BITNET/EARN: WOLTER@DB0TUI11 WWW: http://www.cs.tu-berlin.de:/~uwp/
Rechtsschutzversicherung (Re: Parabolantenne...)
Author: Olaf Titz
Date: Fri, 01 Apr 1994 15:21
Date: Fri, 01 Apr 1994 15:21
16 lines
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In article <2mu9be$1d1e@info2.rus.uni-stuttgart.de>,
Andreas Wierse <andreas@awstar.rus.uni-stuttgart.de> wrote:
> Das koennte zu spaet sein. beim Mieterschutzbund hier in Stuttgart ist es
> so, dass die Rechtsschutzversicherung erst drei Monate nach Beitritt gilt.
> Und dann (glaube ich) auch nicht rueckwirkend, d.h. ein Streit, dessen Ursache
> vor dem Bestehen der Versicherung liegt wird nicht abgedeckt (das weiss ich
Das ist bei allen Rechtsschutzversicherungen so. Der Grund d�rfte
offensichtlich sein.
Olaf
--
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