Thread View: maus.recht
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Started by Claudia Paul
Tue, 12 Aug 1997 00:00
EINSATZ VON V-LEUTEN = VA ?
Author: Claudia Paul
Date: Tue, 12 Aug 1997 00:00
Date: Tue, 12 Aug 1997 00:00
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Salut Ich schreibe gerade meine Hausarbeit in Polizeirecht und habe ein Problem : Vorgeschichte: In Frankfurt existiert eine Exilorganisation der malotischen (eine Minderheit im mittelasiatischen Staat Balutschistan) Unabh�ngigkeitsbewegung, deren F�hrungszirkel die balutischen staatsangeh�rigen A, B,und C sowie der Deutsche D angeh�ren. Zur Verbreiterung der Unterst�tzung ihrer Organisation in der Frankfurter Kolonie der Maloten, aber auch bei sympathisierenden Deutschen planen A, B, C und D eine �ffentliche Veranstaltung im Lokal "B�rgerkeller" abzuhalten. wegen der gespannten Lage in der Republik Balutschistan besteht beri der Polizief�hrung die Bef�rchtung, da� es im Zusammenhang mit der Veranstaltung auch in Frankfurt zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Parteig�ngern der Separatisten und den ebenfalls hier lebenden, regierungstreu eingestellten B�rgern der Republik Balutschistan kommen k�nnte. Deshalb genie�t die geplante Veranstaltun bereits im Vorfeld besondere Aufmerksamkeit seitens der Polizei. Frage: 1. Um eine bessere Vorbereitung des Polizeieinsatzes bei der Veranstaltung zu gew�hrleisten, schleust die Polizeif�hrung den mit ihr seit langer Zeit schon kooperierenden Kontaktmann balutischer Staatsangeh�rigkeit K in die Veranstaltungsorganisation ein. Handelt es sich bei diesem einschleusen nun um einen VA? Ich wei� n�mlich nicht welche Klageart ich zur Pr�fung des Eingriffs verwenden soll. Es w�re sehr lieb wenn mir jemand sagen k�nnte wo etwas dazu steht oder was ich machen soll, da ich schon seit einer Woche am suchen bin. : ( 2. Im Vorfeld und w�hrend der Veranstaltung kommt es zu verschiedenen polizeilichen Ma�nahmen entweder allein gegen B oder gegen A & B oder C & D oder gege alle. Mu� ich nun jedes polizeiliche Vorgehen einzeln pr�fen oder geht es auch zusammen (so eine Art Klageh�ufung) ? Das Problem ist n�mlich die Klagebefugnis. Wie kann A in seinen Rechten verletzt worden sein wenn z.B. bei B eine Hausdurchsuchung stattfand? Also schon mal vielen Dank, Claudia : )
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