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1 total messages Started by Claudia Paul Tue, 12 Aug 1997 00:00
EINSATZ VON V-LEUTEN = VA ?
#1
Author: Claudia Paul
Date: Tue, 12 Aug 1997 00:00
47 lines
2851 bytes
Salut

Ich schreibe gerade meine Hausarbeit in Polizeirecht und habe ein
Problem :

Vorgeschichte:
   In Frankfurt existiert eine Exilorganisation der malotischen (eine
Minderheit im mittelasiatischen Staat Balutschistan)
Unabh�ngigkeitsbewegung, deren F�hrungszirkel die balutischen
staatsangeh�rigen A, B,und C sowie der Deutsche D angeh�ren.

Zur Verbreiterung der Unterst�tzung ihrer Organisation in der
Frankfurter Kolonie der Maloten, aber auch bei sympathisierenden
Deutschen planen A, B, C und D eine �ffentliche Veranstaltung im Lokal
"B�rgerkeller" abzuhalten. wegen der gespannten Lage in der Republik
Balutschistan besteht beri der Polizief�hrung die Bef�rchtung, da� es
im Zusammenhang mit der Veranstaltung auch in Frankfurt zu gewaltsamen
Auseinandersetzungen zwischen den Parteig�ngern der Separatisten und
den ebenfalls hier lebenden, regierungstreu eingestellten B�rgern der
Republik Balutschistan kommen k�nnte. Deshalb genie�t die geplante
Veranstaltun bereits im Vorfeld besondere Aufmerksamkeit seitens der
Polizei.

Frage:
 1. Um eine bessere Vorbereitung des Polizeieinsatzes bei der
Veranstaltung zu gew�hrleisten, schleust die Polizeif�hrung den mit
ihr seit langer Zeit schon kooperierenden  Kontaktmann balutischer
Staatsangeh�rigkeit K in die Veranstaltungsorganisation ein.

Handelt es sich bei diesem einschleusen nun um einen VA? Ich wei�
n�mlich nicht welche Klageart ich zur Pr�fung des Eingriffs verwenden
soll.
Es w�re sehr lieb wenn mir jemand sagen k�nnte wo etwas dazu steht
oder was ich machen soll, da ich schon seit einer Woche am suchen bin.
: ( 

  2. Im Vorfeld und w�hrend  der Veranstaltung kommt es zu
verschiedenen polizeilichen Ma�nahmen entweder allein gegen B oder
gegen A & B  oder C & D oder gege alle.

Mu� ich nun jedes polizeiliche Vorgehen einzeln pr�fen oder geht es
auch zusammen (so eine Art Klageh�ufung) ? Das Problem ist n�mlich die
Klagebefugnis. Wie kann A in seinen Rechten verletzt worden sein wenn
z.B. bei B eine Hausdurchsuchung stattfand?

Also schon mal vielen Dank, Claudia  : )
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