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1 total messages Started by Mario Conde Tue, 25 Mar 1997 00:00
Malagene ben�tigt schnell Rechts-Info
#27
Author: Mario Conde
Date: Tue, 25 Mar 1997 00:00
54 lines
3269 bytes
Liebe News-Group-Teilnehmer.

Mit folgender Bitte wende ich mich an Sie. Wie Sie erkennen bin ich aus
Spanien, genau aus M�laga. Ich m�chte hier nicht in Einzelheiten eingehen
(bei der �bersetzung wurde mir geholfen, ich spreche  nicht so
hervorragend Ihre Sprache!) sondern Fragen, ob mir jemand einen Rat geben
kann, wenn er die nachfolgenden Zeilen gelesen hat.

Ich hatte das Ungl�ck mit einer Frau verheiratet gewesen zu sein, die sich
sp�ter als eine echte Bestie entpuppte. Sie lebt wieder in Deutschland und
betreibt hinsichtlich der Unterhaltsforderungen unglaublichen Schindluder.
Die Deutschen Gerichte helfen ihr, da ich eben Ausl�nder bin.

So hat das OLG auf meinen ersten Antrag auf Proze�kostenhilfe im
Beschwerdeverfahren wegen Versto� 242 BGB abgelehnt, da zu erwarten war,
da� der Vergleich (Besuchsrecht) von der Kindesmutter nicht eingehalten
werden w�rde. Also habe ich erneut geklagt, da� ich arbeitslos bin.

Nun sagt das OLG Karlsruhe, eine Ab�nderung des Unterhalts wegen
Arbeitslosigkeit ist nicht m�glich, nur wenn dem Vergleich lt. 242 BGB die
Gesch�ftsgrundlage entzogen werden w�rde. Wenn die Mutter sich doch nicht
an die Besuchsregelung nicht h�lt, ist meiner Auffasung nach doch gar
keine Gesch�ftsgrundlage mehr vorhanden, was ein grundlegender Bestandteil
des Vergleiches war. (Mutter erf�llt Besuchsrecht und ich bezahle
Unterhalt.)

Wei� das eine und selbe Gericht nicht was es in einem Zeitraum von 8
Monaten f�r gegenteilige Begr�ndungen formuliert. Ich bin sprachlos. Nun,
ich will nicht in der Kritik �ben, sondern stelle folgende Frage,

a.)  kann ich gegen solch einen Beschlu� eines OLG Rechtsmittel einlegen?
 und
b.)  was f�r einen Zeitraum steht mir zur Verf�gung ohne Fristen zu
verletzen?

Ich kann mir keinen Deutschen Anwalt leisten, weshalb ich ja
Proze�kostenhilfe beantragt habe.

Kann mir jemand mit einer pr�zisen Antwort helfen, und mit einer
stichhaltigen Begr�ndung (Paragraphen), so da� ich nicht erneut hinten
herunterfalle, oder mu� ich erneut vor dem Familiengericht klagen?

Besten Dank im voraus f�r die Antwort, wenn es geht auch per e-mail an das
Unternehmen, das mir beim Schreiben geholfen hat.

Mario Conde

amytec@ctv.es

M�laga

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