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Started by Joerg Bolender
Sun, 26 May 1996 00:00
Ablieferung von Pflichtexemplaren an die dt. Bibliothek
Author: Joerg Bolender
Date: Sun, 26 May 1996 00:00
Date: Sun, 26 May 1996 00:00
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Die Deutsche Bibliothek Deutsche Bibliothek Zeppelinallee 4 - 8 D-60325 Frankfurt Telefon 069 / 75 66 1 Durchwahl 069 / 75 66 27 8 Telefax 069 / 75 66... Telex 4 16 643 deu bi Deutsche B�cherei Leipzig Deutsche Bibliothek Frankfurt Deutsches Musikarchiv Berlin Ablieferung von Pflichtexemplaren an DIE DEUTSCHE BIBLIOTHEK Sehr geehrte Damen und Herren, DIE DEUTSCHE BIBLIOTHEK ist mit ihren Standorten Deutsche B�cherei Leipzig und Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main als zentrale Archivbibliothek der Bundesre- publik Deutschland beauftragt, das gesamte ab 1913 in Deutschland erscheinende Schrifttum, die deutschsprachigen Publikationen des Auslands sowie �berset- zungen aus dem Deutschen und fremdsprachige Germanica zu sammeln, bibliogra- phisch zu erschlie�en sowie f�r die Benutzung bereitzustellen. Das Gesetz �ber die Deutsche Bibliothek (BGB. l 1969 S. 265), das Einigungs- vertragsgesetz (BGBI. II 1990 S. 885) und die Pflichtst�ckverordnung (BGBI. l 1 982 S. 1739) bestimmen deshalb, da� alle Verleger und au�erhalb des Verlags- buchhandels publizierende Stellen und Personen in der Bundesrepublik Deutschland je zwei Exemplare ihrer Neuerscheinungen und Neuauflagen innerhalb einer Woche nach Erscheinen unaufgefordert, kostenlos, porto- und zustellungsfrei und mit aus- gef�lltem bibliographischen Begleitzettel an DIE DEUTSCHE BIBLIOTHEK abzuliefern haben. Von Zeitschriften, j�hrlich erscheinenden Publikationen sowie Loseblattwerken sind laufend ebenfalls zwei Exemplare abzugeben, und zwar bis auf weiteres wie bisher getrennt an die Deutsche B�cherei Leipzig (Deutscher Platz 1, 04103 Leipzig) und die Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main. bei noch nicht in DER DEUTSCHEN BI- BLIOTHEK vorhandenen fr�heren Jahrg�ngen wird um deren Nachlieferung, soweit m�glich, gebeten . Die Ablieferung von Zeitschriften und dgl. unterscheidet sich somit von der Mono- graphien-Ablieferung, bei der die Verlage bzw. herausgebenden Stellen aus den neuen Bundesl,ndern, Berlin und Nordrhein-Westfalen beide Exemplare zusammen an die Deutsche B�cherei Leipzig senden, w�hrend die Verlage bzw. herausgeben- den Stellen aus den sonstigen Bundesl�ndern zwei Exemplare an die Deutsche Bibliothek Frankfurt am Main liefern; Leipzig und Frankfurt tauschen dann unterein- ander jeweils das Zweitexemplar aus. Die eingesandten Pflichtexemplare werden von DER DEUTSCHEN BIBLIOTHEK, dem na- tionalbibliographischen Informationszentrum der Bundesrepublik Deutschland, in den verschiedenen Ausgaben der "Deutschen Nationalbibliographie" angezeigt. Sie ist ein unentbehrliches Arbeitsinstrument f�r Wissenschaft, Bibliotheken, buchhan- del, Wirtschaft und Verwaltung. Eine schnelle und l�ckenlose Ablieferung der Ver- �ffentlichungen ist deshalb dringend erforderlich. Das n�tzt auch den stark in An- spruch genommenen bibliographischen Auskunftsstellen DER DEUTSCHEN BIBLIOTHEK. F�r weitere Ausk�nfte stehen wir Ihnen gern zur Verf�gung. Mit freundlichen Gr��en
Re: Ablieferung von Pflichtexemplaren an die dt. Bibliothek
Author: Friedrich Koester
Date: Thu, 30 May 1996 00:00
Date: Thu, 30 May 1996 00:00
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Zu der Nachricht _Ablieferung von Pflichtexemplaren an die dt. Bibliothek_ von _J.BOLENDER_ moechte ich auch noch etwas sagen: JB> Ablieferung von Pflichtexemplaren an DIE DEUTSCHE BIBLIOTHEK Halte ich wenig von. Wieviele Jahre Zuchthaus stehen denn auf die Nichteinhaltung? Friedrich Man muss die Gedanken so oft vervielfachen, dass man sie nicht mehr bewachen kann. --------- \\ e-mail: friedrich@zodiac.de // \\ KIDS: 55:500/1900.25 // \\ FIDO: 2:240/2188.16 // ## CrossPoint v3.11 R ##
Re: Ablieferung von Pflichtexemplaren an die dt. Bibliothek
Author: Joerg Bolender
Date: Tue, 04 Jun 1996 00:00
Date: Tue, 04 Jun 1996 00:00
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�ffentliche Nachricht von *J�rg Bolender*
Essen, den 04.06.1996
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Hi Leute,
auf meine Mail bez�glich der Ablieferung von Pflichtexemplaren an die dt.
Bibliothek habe ich ja nun einiges an Resonanz bekommen und viele von Euch
f�hlten sich veralbert (ich mit meiner kleinen Sch�lerzeitung) andere
wiederum appellierten an den Datenschutz etc...
Um eins noch mal klarzustellen: Niemand kann Sch�lerzeitungs- oder andere
Redaktionen zwingen Pflichtexemplare abzuliefern. Wenn ihr die Exemplare
(2 St�ck) nicht abliefert, erf�hrt die dt. Bibliothek doch gar nichts von
dem Erscheinen. Aber auf der anderen Seite ist die Deutsche Bibliothek
dazu verpflichtet zur Wahrung des deutschen Kulturgutes ein solches Archiv
aufzubauen und setzt nat�rlich alles daran auch m�glichst alle erschienen
Publikationen zu archivieren.
Auf der anderen Seite kann es doch nicht schaden der dt. Bibliothek
Publikationen jeder Art zur Verf�gung zu stellen.
Ob diese nun wissenschaftlicher Arbeiter zur Verf�gung steht, oder ihr
selbst in ein paar Jahren noch einmal in eine eurer alten Ausgabe schauen
wollt...
Frage:
Heisst das nun, das wir von unserer Schuelerzeitung, die weder kommerziell
ist und mit der wir kaum das Geld fuers kopieren reinkriegen, noch je zwei
Exemplare an die Deutsche Buecherei zu senden haben?
Antwort:
Ja. Ob Eure Zeitung kommerziell ist oder nicht, ist f�r die dt. Bibliothek
kein Kriterium. Schlie�lich geht es hier mehr um die Wahrung deutschen
Kulturgutes.
Frage:
Und wenn ja, wer soll die Kosten dafuer uebernehmen? Wir etwa?
Antwort:
Ja. Alle anfallenden Kosten (Druck, Kopien, Porto etc.) gehen zu Lasten
der Redaktion bzw. des Herausgebers.
Frage:
Und kommt dann vielleicht noch ein Schreiben der Zensur zurueck?
Antwort:
Nein. Es gibt weder eine Zensur noch sonst irgendeine Antwort der dt.
Bibliothek.
Frage:
Wieviele Jahre Zuchthaus stehen denn auf die bNichteinhaltung?
Antwort:
Keine, denn schlie�lich erf�hrt die dt. Bibliothek i.d.R. ja gar nicht von
dem Erscheinen Eurer Zeitung.
Leider kann ich den Gro�teil der angefallenen speziellen Fragen auch nicht
beantworten (schlie�lich habe ich Euch den Brief der dt. Bibliothek auch
nur zu Info gemailt), aber vielleicht kennt ja jemand deren E-Mail
Adresse?
job
P.S.
Auch viele lokale Stadtbibliotheken sind mit dem Aufbau eines Archivs,
�hnlich dem der deutschen Bibliothek besch�ftigt. Vielleicht wollt Ihr
Eure Exemplare ja lieber dort abliefern...?
--
j.bolender@newsline.ajb.de
joerg.bolender@uni-essen.de
Re: Ablieferung von Pflichtexemplaren an die dt. Bibliothek
Author: Ulrich M�ller
Date: Wed, 05 Jun 1996 00:00
Date: Wed, 05 Jun 1996 00:00
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J.BOLENDER@newsline.ajb.de (Joerg Bolender) wrote: > > �ffentliche Nachricht von *J�rg Bolender* > Essen, den 04.06.1996 > ---------------------------------------------------------------------- > > Hi Leute, > > auf meine Mail bez�glich der Ablieferung von Pflichtexemplaren an die dt. > Bibliothek habe ich ja nun einiges an Resonanz bekommen und viele von Euch > f�hlten sich veralbert (ich mit meiner kleinen Sch�lerzeitung) andere > wiederum appellierten an den Datenschutz etc... > > Um eins noch mal klarzustellen: Niemand kann Sch�lerzeitungs- oder andere > Redaktionen zwingen Pflichtexemplare abzuliefern. Wenn ihr die Exemplare > (2 St�ck) nicht abliefert, erf�hrt die dt. Bibliothek doch gar nichts von > dem Erscheinen. Aber auf der anderen Seite ist die Deutsche Bibliothek > dazu verpflichtet zur Wahrung des deutschen Kulturgutes ein solches Archiv > aufzubauen und setzt nat�rlich alles daran auch m�glichst alle erschienen > Publikationen zu archivieren. IMHO steht es im Pressegesetz, dass Pflichtexemplare an die Landes- blibliotheken abzuliefern sind! (ohne wenn und aber !!). Die paar Mark Porto sollten doch drin sein. Und wer gar kein Geld hat: gebt doch die Pflichtexemplare bei Eurer Stadtbuecherei zur Weiterleitung ab ! Ulrich Moeller > -- > j.bolender@newsline.ajb.de > joerg.bolender@uni-essen.de
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