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Article #31

ai/Journal: FEEDBACK 1/96

#31
From: Guido Gabriel
Date: Sat, 06 Jan 1996 00:00
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amnesty international                                   AI-JOURNAL
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01/96 - feedback





Amnestie in Syrien

Hunderte, vielleicht sogar 1000 politische Gefangene erlangten die  
Freiheit: Ende November hatte Staatspr�sident Hafez al-Assad zum 25.  
Jahrestag seiner Macht�bernahme eine Amnestie erlassen. Unter den  
Freigelassenen sind zahlreiche von amnesty international betreute  
gewaltlose politische Gefangene. Die Freilassungen umfa�ten sowohl  
politische Gefangene als auch inhaftierte Ausl�nder. Die Mehrheit der  
Freigelassenen sollen wegen ihrer Mitgliedschaft in der "muslimischen  
Bruderschaft" hinter Gittern gewesen sein. ai hat anl��lich der  
Freilassungen den Appell an die syrische F�hrung erneuert, alle  
gewaltlosen politischen Gefangenen sofort und bedingungslos freizulassen.





Preis f�r nigerianische Journalistin

Hohe Auszeichnung f�r Christine Anyanwu: Die nigerianische Journalistin  
(ai-Journal, Briefe gegen das Vergessen, 12/95) erhielt im November den  
Menschenrechtspreis der Journalistenorganisation "Reporter ohne Grenzen".  
Die Chefredakteurin des oppositionellen "Sunday Magazine" hatte zuvor  
bereits mehrere Journalistenpreise gewonnen, darunter einen nigerianischen  
und einen US-amerikanischen.

Christine Anyanwu ist seit M�rz 1995 im Gef�ngnis, weil sie Artikel �ber  
Prozesse gegen vermeintliche Umst�rzler in Nigeria ver�ffentlicht hatte.  
Wegen der "Verbreitung falscher Informationen" und "St�rung der  
�ffentlichen Ordnung" ist sie daraufhin zu lebenslanger Haft verurteilt  
worden. Mittlerweile wurde die Strafe in 15 Jahre Gef�ngnis umgewandelt.  
Die "Reporter ohne Grenzen" fordern mit amnesty international die  
sofortige und bedingungslose Freilassung der Journalistin.





Belgien: Aus f�r Todesstrafe?

Konsequenz nach 45 Jahren: In Belgien will die Regierungskoalition die  
Todesstrafe endg�ltig abschaffen. Zuletzt ist die Todesstrafe in Belgien  
ein seltsam anmutender Rechtsbegriff gewesen: Sie wurde durchschnittlich  
jeden Monat verh�ngt, aber automatisch vom belgischen K�nig in eine  
lebensl�ngliche Haftstrafe umgewandelt. Jetzt soll sie endlich aus den  
Gesetzb�chern verbannt werden - auch im Kriegsrecht. Das derzeit g�ltige  
Strafgesetzbuch von 1867 sieht die Verh�ngung der Todesstrafe bei mehreren  
schweren Delikten vor, noch 1975 wurden die Straftatbest�nde Entf�hrung,  
ein Jahr sp�ter auch Flugzeugentf�hrung hinzugef�gt. Als  
Hinrichtungsmethode ist das Enthaupten durch die Guillotine vorgesehen; im  
Milit�rstrafgesetzbuch sollen Erschie�ungskommandos die Urteile  
vollstrecken.

Die realit�tsferne Gesetzgebung wird Belgien nach l�ngerer Diskussion  
hoffentlich bald aufgeben. Der EU-Staat konnte wegen seiner Gesetzgebung  
mehrere internationale Menschenrechtsabkommen nicht unterzeichnen.





Schritt zum Strafgerichtshof

Langsam, aber sicher r�ckt der Internationale Strafgerichtshof n�her: Am  
29. November verabschiedete ein Unterausschu� der UNO-Gebaralversammlung  
einstimmig eine Resolution, nach der ein Vorbereitungskomitee eingerichtet  
werden soll, das ein Statut f�r den St�ndigen Internationalen Gerichtshof  
beschlie�en soll. Die UNO-Generalversammlung mu� der Resolution noch  
zustimmen - normalerweise ein formaler Akt. Auch Termine f�r die Sitzungen  
des Vorbereitungskomitees sind schon bekannt: Im M�rz/April sowie im  
August 1996 soll jeweils zweieinhalb Wochen lang getagt werden. Auf der  
51. Sitzung der UNO-Generalversammlung soll dann eine internationale  
Konferenz in die Wege geleitet werden, die den Internationalen Gerichtshof  
endg�ltig und beschlie�en und alle noch offenen Detailfragen soll. Der  
Internationale Strafgerichtshof wird seit Ende des Zweiten Weltkrieges  
diskutiert. Er soll sicherstellen, da� die Verantwortlichen f�r schwere  
Kriegsverbrechen und V�lkermord auch dann vor Gericht gestellt werden,  
wenn einzelne Staaten einen Proze� nicht f�hren wollen oder nicht k�nnen.





Erfolgreiche Briefe

Atilay Aycin ist frei: Der t�rkische Gewerkschafter (ai-Journal, Briefe  
gegen das Vergessen, 11/95) konnte im November das Gef�ngnis verlassen.  
Grund f�r die Freilassung war die �nderung des Artikels 8 des t�rkischen  
Anti-Terror-Gesetzes, der "separatistische Propaganda" unter Strafe  
stellt. Aycin, der auf einer Veranstaltung des T�rkischen  
Menschenrechtsvereins in Istanbul �ber "grundlegende Rechte und  
Freiheiten" gesprochen hatte, mu� sich wahrscheinlich schon bald einem  
neuen Proze� in der gleichen Sache unterziehen.





Polizeichef k�ndigt Reformen an

Der amnesty-Bericht zu Mi�handlungen in D�nemark hat Positives bewirkt: In  
einem Untersuchungsbericht zu elf F�llen von Mi�handlung im Kopenhagener  
Stadtteil Christiania hat der Direktor der Kopenhagener Polizei  
verschiedene Reformen in seiner Beh�rde angek�ndigt. So sollen die  
Vorschriften beim Einsatz von Handschellen �berarbeitet und neue, weniger  
Schmerz zuf�gende Handschellen angeschafft werden. Auch die Regierung  
hatte aus einem amnesty-Bericht vom Juni 1994, der die Mi�handlungen in  
Christiania dokumentiert hatte, Konsequenzen gezogen: So hatte sie  
unmittelbar nach Erscheinen des Berichtes die "Beinfessel", eine besonders  
schmerzhafte Form der Fesselung, verboten. Inzwischen sind zur  
Verhinderung von Mi�handlungen bei Polizeieins�tzen auch die Methoden der  
Selbstverteidigung durch Polizisten �berarbeitet worden. Neben der  
Untersuchungen der Vorw�rfe hat es auch Entsch�digungszahlungen an Opfer  
polizeilicher Gewalt gegeben.







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Aus: ai-Journal Januar 1996
(c) amnesty international 1995

Verbreitung nur mit Genehmigung von amnesty international.  Redak-
tion: Harald Gesterkamp (hgesterk@amnesty.cl.sub.de, Telefon 0228/
98373-46).

amnesty international, Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
Nationales Sekretariat, 53108 Bonn  (Heerstrasse 178,  53111 Bonn)
Telefon (02 28) 9 83 73-0, Telefax (02 28) 63 00 36 - Spendenkonto
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From: G.Gabriel@LINK-K.gun.de (Guido Gabriel)
Subject: ai/Journal: FEEDBACK 1/96
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