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Article #12377Anti-Wehrpflicht-Info 1
From: Kampagne gegen Wehrpflicht Zwang...
Date: Fri, 25 Feb 1994 23:28
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Anti-Wehrpflicht Info 1
der
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militaer
Lass Dich nicht erfassen!
Politik und Militaer haben es jetzt auf Dich abgesehen: sie
wollen Dich erfassen, um Dich besser einplanen zu koennen. Vorbei
ist die Hoffnung, dass es Dich nicht betrifft oder Du einfach
uebersehen wirst.
Willst Du wirklich "erfasst" sein???
Die Erfassung ist der erste Schritt zum Kriegsdienst mit oder
ohne Waffe. Das bedeutet im Einzelnen zum Beispiel:
- eine Zwangsgemeinschaft junger Maenner in einem System von
Befehl und Gehorsam an einem Ort, den das Militaer Dir
vorschreibt
- Aufhebung von einigen zentralen Grund- und Menschenrechten,
z.B. des Rechts auf freie Wahl des Wohnsitzes und auf freie
politische Meinungsaeusserung, unversehrte Gesundheit und Leben
- eventuell ein Ticket in ein Kriegsgebiet dieser Welt
- in der Form des Zivildienstes zwar das kleinere Uebel - aber
"Zivis" nehmen anderen die Arbeit weg, ohne es zu wollen, und
sind eingeplant fuer den "Verteidigungsfall" Krieg: Zivildienst
ist Kriegsdienst ohne Waffe.
Was ist die Erfassung?
Ein Kreiswehrersatzamt (KWEA) will sich Deine persoenlichen Daten
bei der fuer Dich zustaendigen Mel destelle holen. Die
Meldestelle als Erfuellungsgehilfe des KWEAs schickt Dir zu
diesem Zweck einen Fragebogen fuer die Erfassung: Zum einen
erspart diese Methode der Meldestelle einige Arbeit, zum anderen
erhaelt das KWEA auf diese Weise Daten von Dir, die die
Meldestelle nicht hat oder nicht herausgeben darf, zum Beispiel
was Du beruflich machst oder vorhast, Anschrift Deines
Arbeitgebers, besondere Faehigkeiten - alles Dinge, die das KWEA
besser nicht wissen sollte!
Die Erfassung kann und sollte jeder verweigern und behindern.
Denn verhindern kannst Du immerhin nicht, dass die Meldestelle
irgendwann Dich zwangserfasst, indem sie Deine Meldedaten an das
KWEA ueberstellt. Dennoch gilt fuer Dich: Lass nicht alles mit
Dir machen, was sie von Dir wollen! Auch die
Erfassungsverweigerung ist ein politisches Zeichen gegen die
Wehrpflicht, und wenn viele verweigern, ein sehr wirksames dazu.
Ausserdem kannst Du mit der Erfassungsverweigerung eventuell die
Einberufung verzoegern oder womoeglich voellig verhindern.
Was ist also (nicht) zu tun?
Die Meldebehoerde schickt einen Brief an Dich, den Du leider
nicht erhaelst - der Postbote muss sich wohl im Briefkasten
geirrt haben. Bald darauf folgt noch ein Schreiben mit der etwas
schaerfer formulierten Aufforderung zur Antwort und der
Unterstellung, Du habest bereits einen Erfassungsbogen erhalten
und noch nicht zurueckgeschickt. Ausserdem werden darin bereits
Repressalien angedroht - nur Ruhig Blut ... - Pech, dass auch
dieser Brief nicht bei Dir landet, weil Dein friedliebender Hund
ihn vorher zwischen die Zaehne bekommen hat. Die Meldestelle
koennte hartnaeckig bleiben und Dir dann ein Einschreiben oder
ein niedergelegtes Schriftstueck (auch Postzustellungsurkunde)
zukommen lassen. Es enthaelt eine letztmalige Aufforderung mit
dem Hinweis, dass ein Bussgeldverfahren gegen Dich eingeleitet
wird, wenn Du nicht endlich den Fragebogen ausgefuellt
zurueckschickst. Wahrscheinlich wird sie aber die oben
beschriebene Zwangserfassung einleiten. Wichtig zu wissen ist,
dass bis hierhin jeder gefahrlos die Erfassung verweigern kann.
Jetzt musst du Dich allerdings entscheiden, ob Du nachgibst oder
konsequent verweigern willst. Vorschlag fuer die erste Variante:
Zwar beginnst Du mit dem Ausfuellen, uebersiehst aber Fragen und
hast leider nur einen Zimmermannsbleistift oder Edding zur Hand.
Das Ausfuellen nimmt Dich so mit, dass Du den Inhalt Deiner
Kaffeetasse ueber den Bogen verschuettest. Variante zwei: Da Du
ein ueberzeugter Antimilitarist bist, ignorierst Du auch das
Einschreiben oder das niedergelegte Schriftstueck.
Rechtliches
Die konsequente Erfassungsverweigerung ist keine Straftat,
sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die nicht ins
polizeiliche Fuehrungszeugnis eingetragen wird und somit
keinerlei nachteilige Folgen - etwa fuer das spaetere Berufsleben
hat. Dir kann schlimmstenfalls ein Bussgeld aufgebrummt werden,
das maximal 1.000 DM betragen darf, aber einkommensangepasst sein
muss, so dass in der Regel 100,- bis 300,- DM zu erwarten sind.
Die Behoerde kann auch ganz aufs Bussgeld verzichten (z.B. bei
Arbeitsueberlastung), zumal eine Zwangserfassung fuer die
Meldebehoerde sehr viel einfacher als solch ein Vorgehen ist.
Laut Gesetz kann aber als naechster Schritt Deine polizeiliche
Vorfuehrung bei der Meldestelle angeordnet werden - das haette
allerdings betraechtliches Aufsehen zur Folge und wird deshalb
meistens vermieden.
Gegen den Bussgeldbescheid an sich wie auch gegen seine Hoehe
kannst Du Widerspruch einlegen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung auf
dem Bussgeldbescheid). Erfahrungsgemaess aendert sich dadurch
juristisch wenig, aber politisch laesst sich noch einmal ein
Zeichen setzen. Wenn Du Muehe und geringe Verfahrenskosten nicht
scheust, gehe auch diesen Schritt. Zusaetzlich bleibt Dir die
Moeglichkeit, die Bussgeldzahlung zu verweigern, so dass auch
noch ein Gerichtsvollzieher kommen muesste - bei massenhafter
Verweigerung wuerde der sich freuen...
Zum Thema Zurueckstellung:
Falls Du Dich vom Kriegsdienst zurueckstellen lassen willst, z.B.
um Ausbildung oder Studium zu beenden (Bildungsgrund), um die
Existenz Deiner Firma zu gewaehrleisten (wirtschaftlicher Haerte)
oder um Deine kranke Mutter zu pflegen (soziale Haerte), so
kannst Du das auch als Erfassungsverweigerer tun, und vor allem
kannst Du das auch spaeter noch tun, da Zurueckstellungsantraege
ohnehin nicht vor der Musterung bearbeitet werden. Der
Zurueckstellungsantrag: Du beziehst Dich in Deinem formlosen
Schreiben an das KWEA dann natuerlich nicht auf einen Brief der
Meldestelle, sondern hast z.B. in der Zeitung gelesen, dass sie
Deinen Jahrgang jetzt haben wollen. In dem Schreiben beantragst
Du die Zurueckstellung und nennst den Grund dafuer. Einen
Kriegsdienstverweigerungsantrag kannst Du auch jederzeit stellen,
denn schliesslich nimmst Du damit Dein Grundrecht wahr.
Es gibt Gruende, keinen Zurueckstellungsantrag zu stellen, zum
Beispiel, wenn man Musterungsverweigerung betreiben will, ein
sehr wirkungsvoller Einberufungsschutz, der juristisch nicht
schwerer wiegt als die Erfassungsverweigerung (in diesem
Zusammenhang solltest Du Dir die Anti-Wehrpflichtinfos 2, 3, 4
und 5 der Kampagne besorgen).
Auch einen Kriegsdienstverweigerungsantrag sollte man nicht zu
frueh stellen, und auch ein solcher wird nicht vor der Musterung
bearbeitet. Grundsaetzlich solltest Du weder Zurueckstellungs-
noch Kriegsdienstverweigerungsantrag voreilig stellen. Am besten,
Du wendest Dich vorher an eine Beratungsstelle.
Beratungsstellen der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste
und Militaer:
- 10999 Berlin (Kreuzberg), Oranienstrasse 25 (U-Bhf. Kottbusser
Tor, Bus 129, 140 und 141) Tel.: (030) 615 00 53-0/1, Fax:
(030) 615 00 599, e-mail: campaign@dva.in-berlin.de
Gruppenberatung dienstags um 17:30 Uhr, Einzelberatung nach
telephonischer Terminabsprache Beratung fuer Soldaten und
Reservisten jeden 1., 3. und 5. Freitag im Monat 19.30 bis
20.30 Uhr
- 14467 Potsdam, Lindenstr. 53, Tel.: (0331) 280 50 83,
Fax: (0331) 238 13, Beratung Mi 18.00-20.00
- 17033 Neubrandenburg, Katharinenstr. 60 b (kein Telefon),
Beratung Do 17.00-19.00 Uhr
- 5429. Trier, Tel: (06505) 483,
Fax (14.00 - 19.00 Uhr): (06505) 483
Spendenkonto: Kto.-Nr. 199567 bei der Oekobank e. G.
(BLZ 500 901 00)
--
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militaer
Oranienstrasse 25 Tel.: 030/615 005 30/31
2. Aufgang, 1. Stock Fax.: 030/615 005 99
10999 Berlin (Kreuzberg)
Buerozeiten: Mo-Fr 10-18 Uhr (Individualberatung nach Terminabsprache)
Gruppenberatung jeweils Dienstags ab 17:30 Uhr
Spendenkonto: Knt-Nr: 199567, BLZ: 500 901 00, Oekobank e.G.
e-mail: campaign@dva.in-berlin.de
campaign@deadline.panic.bln.sub.org
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