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Article #12379Anti-Wehrpflicht-Info 3
From: Kampagne gegen Wehrpflicht Zwang...
Date: Fri, 25 Feb 1994 23:28
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Anti-Wehrpflicht Info 3
der
Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militaer
"Idiotentest" - Eignungs- und Verwendungs- pruefung (EVP)
Die EVP kann, muss aber nicht zwingend nach der Musterung
durchgefuehrt werden. Dabei soll festgestellt werden, wozu Du
Dich eignest und in welcher Funktion Du am besten einsetzbar bist
bzw. in welchem Bereich Deine Motivation am hoechsten ist. Du
sollst auf Intelligenz, Charaktereigenschaften, psychologische
Merkmale, graphologische Besonderheiten, Sonderkenntnisse und
-faehigkeiten (z. B. Computerwissen, Vorstellungsvermoegen etc.)
geprueft werden. Sie ist also die logische Fortsetzung der
Musterung: Es geht darum, wie Du militaerisch am besten
verwertbar bis.
Verweigerung der EVP
Die EVP ist ein ziemlich sicheres Signal, dass Deine Einberufung
unmittelbar bevorsteht und damit ein Hinweis fuer Dich, dass Du
dir langsam darueber klar werden solltest, wie Du Dich zukuenftig
der Bundeswehr gegenueber verhalten willst. Die EVP kann und
sollte auch auf jeden Fall verweigert werden (die einfachste
Methode ist das entschuldigte Fernbleiben, auch mehrmals,
aehnlich wie bei der Musterungsverweigerung), da es wichtig ist,
den Wehrbehoerden so wenig wie moeglich Informationen ueber sich
zukommen zu lassen. Ausserdem besteht die Gefahr, dass man bei
der EVP gleich den Einberufungsbescheid in die Hand gedrueckt
bekommt, wodurch die 3-Tages-Fristregel unwirksam wird (siehe
unten). Da die EVP wie gesagt nicht durchgefuehrt werden muss,
schuetzt die Verweigerung der EVP jedoch nicht vor Einberufung!!!
Das heisst, wer rechtskraeftig gemustert ist und kein
Widerspruchsverfahren laufen hat, kann vom Kreiswehrersatzamt
(KWEA) nach Aktenlage einberufen werden.
Konsequenzen der Verweigerung
Die Verweigerung der EVP ist wie die Musterungsverweigerung keine
Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit
einer Geldbusse zwischen normalerweise 130,- und 330,-
Mark (einkommensangepasst; bei hohem Nettoeinkommen max. 1000,-
DM) geahndet werden kann (allerdings nur bei unentschuldigten
Terminen, die als niedergelegtes Schriftstueck
(Postzustellungsurkunde) zugestellt wurden). Gegen einen
Bussgeldbescheid kann innerhalb einer Woche beim KWEA Widerspruch
eingelegt werden. In Berlin wurden bisher keine Bussgelder wegen
Verweigerung der EVP verhaengt. Meist kommt nach ein oder zwei
Ladungen zur EVP ein Einberufungsbescheid (EBS) bzw. eine
Vorbenachrichtigung. Eine konsequente Umgehung der EVP kann sich
positiv auf die Beurteilung eines spaeter gestellten KDV-Antrages
auswirken, da sie die Ernsthaftigkeit des Betreffenden
unterstreicht. Wurde bereits ein KDV-Antrag gestellt, verzichtet
das KWEA normalerweise auf Zwangsmassnahmen bzw. auf die EVP.
KDV-Antrag
Willst Du sicher sein, nicht in die Kaserne einberufen zu werden,
solltest Du nach Erhalt der EVP-Ladung sofort einen
Kriegsdienstverweigerungsantrag (KDV-Antrag) an das KWEA stellen.
(Allerdings sollte man sich erst gruendlich beraten und pruefen
lassen, ob es noch andere Moeglichkeiten gibt!) Sobald Dich der
EBS oder die Vorbenachrichtigung erreicht hat, verliert der
KDV-Antrag seine aufschiebende Wirkung, d. h. Du musst erst
einmal in die Kaserne, bis Dein Antrag bearbeitet und entschieden
worden ist; ausserdem musst Du dann hoechstwahrscheinlich
zusaetzlich zur muendlichen Verhandlung vor dem KDV-Ausschuss
antreten, wo Du Deine Begruendung noch einmal ausfuehrlich
darlegen musst (hiervor solltest Du Dich uebrigens unbedingt mit
einer Beratungsstelle in Verbindung setzen).
Da die Post nicht immer ganz akkurat arbeitet, gilt die Regel,
dass ein KDV-Antrag seine aufschiebende Wirkung behaelt, wenn er
innerhalb von drei Tagen ab Poststempel beim KWEA eingegangen ist
(persoenlich beim KWEA gegen Empfangsquittung abgeben!). Dies ist
aber eine Notloesung! Entscheidend fuer die Wahrung der Frist ist
in allen Faellen der Eingang des formalen Antrages, der den
Hinweis auf den Artikel 3, Absatz 4, Satz 1 des Grundgesetzes
enthalten muss (Vordrucke im Kampagnenbuero).
Zu einem KDV-Antrag gehoert ausserdem ein ausfuehrlicher
Lebenslauf und eine ausfuehrliche Begruendung des Antrages. Diese
ist entscheidend. Sie sollte ungefaehr zwei Tippseiten lang sein
und darlegen, wodurch Dein Gewissen sich derart entwickelt hat,
dass Dir der Kriegsdienst mit der Waffe unmoeglich ist. Die
Begruendung soll sehr persoenlich sein. Abgerundet wird der
Antrag durch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis (nicht aelter als
drei Monate), das Du bei Deiner Meldestelle beantragen musst
(denn im Gegensatz zur Bundeswehr will das Bundesamt fuer
Zivildienst (BAZ) einen Nachweis, dass Du nicht Haftstrafen von
ueber einem Jahr abgesessen hast und auch nicht als
Gewaltverbrecher aufgefallen bist). Diese letzten drei Teile des
KDV-Antrages sind nicht fristentscheidend und koennen
nachgereicht werden; fehlen sie, wird das BAZ sie bei der
Bearbeitung des Antrages einfordern. Sollte Dein KDV-Antrag
abgelehnt werden, kannst Du auch dagegen Widerspruch einlegen
(Beratungsstelle aufsuchen!). Natuerlich besteht immer und
jederzeit auch die Moeglichkeit der Totalverweigerung - die
Folgen sind heutzutage gar nicht so schlimm, wie man glauben
sollte (Beratungsstelle aufsuchen!).
Die Einberufung
Nach derzeit (noch) geltendem Gesetz sind Wehrpflichtige bis zur
Vollendung des 28. Lebensjahres einberufbar (Wehrfluechtlinge bis
zum 32. Geburtstag). Allerdings gilt derzeit auch ein Erlass des
Bundesverteidigungsministers, dass nur bis zum 25. Geburtstag
einberufen werden soll. Einberufen wird normalerweise
vierteljaehrlich (Anfang Januar, April, Juli und Oktober). Der
EBS soll vier Wochen vor Dienstantritt bei Dir eingetroffen sein
oder (normalerweise einen Monat) vor einem kurzfristigen EBS eine
Vorbenachrichtigung. Kommt der EBS zu kurzfristig oder fehlt die
Vorbenachrichtigung, solltest Du krankschreiben zu lassen. Dann
kannst Du auch einen Antrag auf Urlaub zwecks Aufsuchen einer
Geldbusse zwischen normalerweise 130,- bis Geldbusse zwischen
normalerweise 130,- bis telephonisch oder ueber Freunde Kontakt
mit uns aufnehmen).
Hast Du Deinen KDV-Antrag gestellt, stehst Du vor der Wahl,
entweder die Befehle zu befolgen und Deinen Dienst tun, bis Du
als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bist, oder erst gar nicht
in die Kaserne (zurueck) zu gehen. Im letzten Fall werden nach
ungefaehr einer Woche die Feldjaeger nach Dir suchen. Man kann
natuerlich versuchen, den Kompagniechef telephonisch davon zu
ueberzeugen, dass Du in der Kaserne doch nur im Weg waerst,
waehrend Du auf Deine auf jeden Fall gegen den EBS Widerspruch
einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen ab Poststempel
beim KWEA eingegangen sein. (Du kannst ihn auch persoenlich gegen
Empfangsquittung beim KWEA abgeben.)
Die Kaserne
Wenn Du trotz aller Bemuehungen doch in die Kaserne einruecken
musst oder dort erst zu der �berzeugung gelangst, auf keinen Fall
dort bleiben zu wollen, bleiben Dir immer noch mehrere
Moeglichkeiten: Als erstes solltest Du auf jeden Fall dort einen
Antrag auf waffenlosen Dienst stellen. Du kannst auch versuchen,
Dich Anerkennung wartet. Natuerlich ist zwischen diesen beiden
Moeglichkeiten vieles moeglich: Z. B. ist kein Kompagniechef
begeistert, Rekruten in seiner Kaserne zu haben, die bei jeder
Gelegenheit andere Wehrpflichtige von der Notwendigkeit der
Kriegsdienstverweigerung zu ueberzeugen versuchen - oft will man
solche Leute so schnell wie moeglich loswerden. Wenn Du in der
Kaserne konsequent alle Befehle verweigerst, droht Dir Arrest.
Dieser soll nicht laenger als 63 Tage sein, danach wirst Du von
einem zivilen Gericht geladen. Wie gesagt ist es aber in jedem
Falle ratsam, eine Beratungsstelle aufzusuchen.
Drei Merksaetze
1. Die EVP kann Dir nur schaden.
2. EVP verweigern schuetzt nicht vor Einberufung
3. Rechtzeitig einen KDV-Antrag stellen! (Beratungsstelle
aufsuchen!)
Beratungsstellen der Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste
und Militaer :
- 10999 Berlin (Kreuzberg), Oranienstrasse 25 (U-Bhf. Kottbusser
Tor, Bus 129, 140 und 141) Tel.: (030) 615 00 53-0/1, Fax:
(030) 615 00 599, e-mail: campaign@dva.in-berlin.de
Gruppenberatung dienstags um 17:30 Uhr, Einzelberatung nach
telephonischer Terminabsprache Beratung fuer Soldaten und
Reservisten jeden 1., 3. und 5. Freitag im Monat 19.30 bis
20.30 Uhr
- 14467 Potsdam, Lindenstr. 53, Tel.: (0331) 280 50 83,
Fax: (0331) 238 13, Beratung Mi 18.00-20.00
- 17033 Neubrandenburg, Katharinenstr. 60 b (kein Telefon),
Beratung Do 17.00-19.00 Uhr
- 5429. Trier, Tel: (06505) 483,
Fax (14.00 - 19.00 Uhr): (06505) 483
Spendenkonto: Kto.-Nr. 199567 bei der Oekobank e. G.
(BLZ 500 901 00)
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Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militaer
Oranienstrasse 25 Tel.: 030/615 005 30/31
2. Aufgang, 1. Stock Fax.: 030/615 005 99
10999 Berlin (Kreuzberg)
Buerozeiten: Mo-Fr 10-18 Uhr (Individualberatung nach Terminabsprache)
Gruppenberatung jeweils Dienstags ab 17:30 Uhr
Spendenkonto: Knt-Nr: 199567, BLZ: 500 901 00, Oekobank e.G.
e-mail: campaign@dva.in-berlin.de
campaign@deadline.panic.bln.sub.org
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