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Article #1905Nochmals Domain Name Registration
From: Johannes Thalhammer
Date: Fri, 22 Dec 1995 00:00
Date: Fri, 22 Dec 1995 00:00
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Subject: Noch Ein Beitrag to Domain Name Registration Charges
Newsgroups: ch.network
Summary:
Keywords:
Hi,
Da ich Switch liebe, wie meinen Naechsten, muss ich noch ein paar
Bemerkungen machen:
Marcel Schneider (schneider@snnet.ch) wrote:
sch> The Domain Name Registration documents and related pages have been
sch> modified according to latest knowledge. It unfortunately took several
sch> days longer than expected due to an illness of our lawyer.
Hat denn Switch am 4. Dezember gesagt: "machen wir denen mal einen
schoenen Sanktniklausgeschenk, morgen publizieren wir neue Regelungen
betreffend Secondlevel Domainnamen unter .ch"
- oder hat sie sich das ganze schon etwas vorher ueberlegt und
versucht dementsprechend professionell vorzugehen? (Anwalt konsultieren,
Mailing-Lists aufsetzen, statt nur anzukuendigen, usw.)
Und wenn der "lawyer" seit monaten krank war, warum hat man das ganze
so gedraengt?
Auf jeden Fall fuehle ich mich geehrt, dass nachdem Switch meine Einstellung
bekannt wurde, meinen Vorschlaegen folgend Anpassungen gemacht wurden.
Nur ist es nicht gerade meine Aufgabe die Arbeit von Switch zu erledigen
(zu ueberwachen - das schon!).
Noch mehr Input haette Switch bekommen, wenn sie die admin-c
der ca. 1800 Subdomains unter .ch angemailt hatte (es sind
weniger Personen als Subdomains, da Switch manchen Firmen erlaubt hat,
mehr als eine Eintragung zu taetigen).
sch> The applicatin form will be ready for submission when the
sch> new policy is put into force.
sch> Modifications have merely been applied to the DNP
sch> (Domain Name Policy) paper:
sch> * role and responsibilities of the admin contact are now more
sch> precisely formulated
Dazu heisst es nun: "The administrative contact needs to be a member of
the organization stated in part 2 of this document and is responsible
for the application."
Damit
- verschafft sich Switch ARBEIT denn sie muss ueberpruefen,
ob diese Bestimmung eingehalten werde
- verschafft sich Switch MACHT denn sie kann (wie bis jetzt) meine
Gesuche ablehnen: Ich bin fuer diverse Firmen als Betreuer taetig,
kein Mensch ausser mir moechte (?) mit Switch zu tun haben - die
Leute wollen Autos verkaufen, Pizza backen, Jobs vermitteln usw.
Aber weil ich nicht auf der Lohnliste besagter Firmen stehe,
kann ich gemaess obiger Regelung nicht als admin-c figurieren
(obwohl de facto ich der admin-c bin).
Warum ist das schlimm? Weil ich in meiner Funktion als Netzbetreuer
der besagten Firma keine E-Mails von Switch erhalten werde.
Uebrigens: Switch redet weiterhin von "organization", obwohl der richtige
Ausdruck "entity" (beinhaltet Privatpersonen auch) ist.
- das korrespondierende Dokument "http://www.switch.ch/domain/
newdom-whtpap.htm" welches ist "based on RFC 920" sagt auch nichts
von einer solchen Beschraenkung:
"Responsible Persons An individual must be identified who has
authority for the administration..." etc.
Nichts darueber, dass "needs to be a member of the organization".
Ueberlassen Sie doch der Antrag stellenden Organisation oder Entity,
wen sie beauftragt mit der admin-s-Aufgaben. Und drohen halt Konsequenzen
an, wenn die Zusammenarbeit mit Switch nicht klappt (z.B. die E-Mails
nicht beantwortet werden). Aber von vornherein zu bestimmen, dass
ein MITARBEITER der Firma die Kontaktperson sein muss - zu streng!
sch> * a hold period for entries to be deleted due to outstanding payments
sch> has been defined
Ja, aber freigewordene (weil nicht bezahlte) aber noch nicht benutzbare
(weil die 60 Tage "hold period" noch nicht abgelaufen ist) sollte speziell
publik gemacht werden. Damit alle die Muellers, die ihr "mueller.ch"
haben moechten, gleichermassen die Moeglichkeit haben an die Informationen
zu kommen.
sch> * changes in domain name itself are not free of charge anymore
Solange es inbegriffen war, war "changes" (Plural) richtig. Aber jetzt ist
ja keine Aenderung mehr moeglich, also auf eine erste "change" (die
bereits nicht stattfindet) folgt keine zweite "change".
Im Uebrigen: auf Anfrage hin in Newsgroup "ch.network" hat ein
Switch-Mitarbeiter AUSDRUECKLICH bestaetigt,
dass Name-Changes inbegriffen sind.
Meine Posting zeigte, wie unsinnig das ist; ich erwarte
kein "danke schoen" sondern eher "hey Mann, warum kaempfen
wir eigentlich gegen diesen Freien Mitarbeiter von uns?"
sch> * the receivers of motifications are mentioned
sch> * the list of reasons for rejects has been extended
allerdings weiterhin fehlt "o der Applikant heisst Johannes Thalhammer"
sch> * time schedule for warnings in case of naming conflicts is now more
sch> accurately defined and
sch> * several other modifications of possibly less significance have been
sch> introduced.
Hier eine gut versteckte Modifikation, fuer mich nicht von
"less significance":
bisher:
5.Language: the preferred language for communication with the registry
^^^^^^^^^ CH/LI DOM-REG is English.
neu:
5.Language: the language for communication with the registry
CH/LI DOM-REG is English.
Sie "oben" machen offensichtlich das, was sie wollen, und
sie "oben" machen offensichtlich das nicht, was sie nicht wollen, und
sie "oben" verstehen offensichtlich auch nur das, was sie wollen.
Also keines der Landessprachen.
(Darum MUSS "mein" Autoverkaeufer, Pizzabacker und Stellenvermittler MICH
engagieren! Thank you, Switch:-)
sch> Old (version 1) and new (version 2) documents can be readily compared.
aber: es fehlen die Originalversionen (also vor "Revision 01")
ausserdem: keine der Dokumente hat ein Datum und einen Hinweis,
dass es ungueltig geworden ist und es nur noch zu Archivzwecken
da ist
sch> There are no plans to revise the documents again before January (with the
sch> exception of the application form as mentioned above) but the rights to
sch> do so are explicitely reserved.
Schade, denn so bleiben die folgenden falschen Angaben erhalten:
auf Seite http://www.switch.ch/domain/policy_02.htm
steht <dom-reg-info@switch.ch>
statt <dom-reg-info@nic.ch>
usw.
Switch kuendigt an, tropfenweise die Aenderungen anzuhaengen, statt mal
sich ueber ihre Aufgaben Gedanken zu machen oder bei anderen gut
funktionierenden Systemen abzukupfern.
Deshalb waere es aeusserst notwendig zu definieren, wie die Dokumente
application_xx, fee_xx, policy_xx. ihre Gueltigkeit haben.
Zur Zeit heisst es in http://www.switch.ch/domain/policy_02.htm
You agree with the fees and conditions stated in documents FEE_xx and
POLICY_xx, where xx denotes the versions valid at the time of
application, and with subsequent modifications to these documents
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
by CH/LI DOM-REG by using the application form for registration of
^^^^^^^^^^^^^^^^
secondlevel domain names.
Bedeutet das, dass wenn Switch die besagten Dokumente modifiziert, dann
das rueckwirkend Gueltigkeit haben wird?
Ein Beispiel gefaellig?:
- Am 3.1.95 wird "thalhammer.ch" eingetragen.
- Am 4.1.95 wird "policy_02" in "policy_03" geaendert, und
"no personal names allowed" aufgenommen.
- Am 5.1.95 wird "thalhammer.ch" von Amtes wegen ausgetragen
(natuerlich bleibt "spirigernest.ch" erhalten, das wurde ja nicht
anhand von "policy_02" eingetragen)
Ausserdem:
http://www.switch.ch/domain/policy_02.htm sagt:
8.Termination of registration: active or inactive registration of
secondlevel domain names may be erased from the data base due to
two reasons:
...
Und was ist mit der - von Switch in Pkt. 11. selbst angesprochenen -
"conflicts"?
Welcher Gerichtsinstanz kann Switch dazu bringen, eine Eintragung zu
loeschen oder im Sinne des (erfolgreichen) Klaegers zu modifizieren?
Wenn Switch von Namenskonflikten so grossen Angst hat (Pkt. 19):
Warum werden die EintragungsGESUCHE nicht publik gemacht?
Sieht denn keiner die Spannung in der Tatsache, dass
- einerseits behaelt sich Switch das Recht, einen Namen abzulehnen
(Das bedeutet, dass die Antraege nicht automatisch abgearbeitet,
sondern von einem Switch-Mitarbeiter mindestens begutachtet werden.
Dieser Mitarbeiter kann dann sagen, "wir lassen die Firma MacIntus
'a-a.ch' NICHT eintragen denn da gibt es eine Einrichtung Anonyme
Alkoholiker, VIELLEICHT wollen sie mal diesen Subdomain. Auf jeden
Fall brauchen wir mal eine bestaetigung von den Anonymen Alkoholikern,
dass sie nichts dagegen haben. Und weil Sie es sind, grad auch von
'Autofans Aarau', und, und, und.".
Der selbe Mitarbeiter laesst "ezinfo.ch", durch, weil er den englischen
Ausdruck "ez" fuer "easy" kennt.
- andererseits wenn es zu Streitigkeiten kommt, sagt Switch, "wir haben
ja geschrieben, dass wir fuer die Namen nicht verantwortlich sind,
gehet vors Gericht, wir sind aus dem Schneider!" - und der Betreiber
von "ezinfo.ch", d.h. von einem "Easy-Information ueber die Schweiz"
hat die gleichnamige Einrichtung der ETH (www.ezinfo.ethz.ch) im Nacken,
und die Investition am entgegengesetzten Ort.
Das Vorgehen ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch AEUSSERST Subjektiv.
Je nach Sachbearbeiter wird in Zukunft ein Antrag angenommen oder abgelehnt.
Switch hat schon bewiesen, dass sie die Vorschriften sehr differenziert
auslegen mag.
Die einzige Loesung ist die volle Freigabe der Namenswahl. Streitigkeiten
sollen unter sich oder vor den Gerichten ausgetragen werden: Switch ist
eine Dienstleistungsfirma und keine Behoerde.
Weitere Ablehnungsgruende aus http://www.switch.ch/domain/policy_02.htm
o domain names of bad taste
o misleading domain names
o domainnames with offending character
Gerade in unserem vielsprachigen Land ist ein Wort fuer einen etwas
Alltaegliches, hat aber fuer den anderen "offending character" oder ist
von "bad taste". Ausserdem (ver)mag Switch ja nur Englisch, sie ist
vielleicht gar nicht in der Lage den "offending character" eines
deutschen, franzoesischen, italienischen usw. Ausdrucks zu erkennen.
Meinetwegen: die schlimmsten 4-Letter-Words auf eine Ausnahmeliste
setzen (zur Eintragung "thalhammer.ch" hinzu). Aber stets daran denken:
- die Berliner Mauer ist gefallen
die Switch-Staff, und damit die beschriebene, personengebundene subjektive
Beurteilung bleibt auch nicht ewig.
Die Richtung heisst einfach "Liberalisierung"!
Dass Privatpersonen registrieren koennen und dass eine Entity mehrere
Eintragungen haben kann, zeigen das eindeutig.
By the way: das waren mein Anliegen seit dem zweiten Kontakt
zu Switch (was die Ablehnung einer zweiten Eintragung
fuer meine Firma war).
Jetzt klammert sich Switch noch am letzten Machtdemonstrations- und
Schickanierungsmoeglichkeit, naemlich an der Beurteilung des Namens
fest.
Johannes Thalhammer 22.12.95 6:45 PST
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