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Article #1905

Nochmals Domain Name Registration

#1905
From: Johannes Thalhammer
Date: Fri, 22 Dec 1995 00:00
278 lines
12173 bytes
Subject: Noch Ein Beitrag to Domain Name Registration Charges
Newsgroups: ch.network
Summary: 
Keywords: 

Hi,

Da ich Switch liebe, wie meinen Naechsten, muss ich noch ein paar 
Bemerkungen machen:

Marcel Schneider (schneider@snnet.ch) wrote:

sch> The Domain Name Registration documents and related pages have been
sch> modified according to latest knowledge. It unfortunately took several
sch> days longer than expected due to an illness of our lawyer.

Hat denn Switch am 4. Dezember gesagt: "machen wir denen mal einen
schoenen Sanktniklausgeschenk, morgen publizieren wir neue Regelungen
betreffend Secondlevel Domainnamen unter .ch"
- oder hat sie sich das ganze schon etwas vorher ueberlegt und
versucht dementsprechend professionell vorzugehen? (Anwalt konsultieren,
Mailing-Lists aufsetzen, statt nur anzukuendigen, usw.)

Und wenn der "lawyer" seit monaten krank war, warum hat man das ganze 
so gedraengt?

Auf jeden Fall fuehle ich mich geehrt, dass nachdem Switch meine Einstellung
bekannt wurde, meinen Vorschlaegen folgend Anpassungen gemacht wurden.
Nur ist es nicht gerade meine Aufgabe die Arbeit von Switch zu erledigen
(zu ueberwachen - das schon!).

Noch mehr Input haette Switch bekommen, wenn sie die admin-c
der ca. 1800 Subdomains unter .ch angemailt hatte (es sind 
weniger Personen als Subdomains, da Switch manchen Firmen erlaubt hat, 
mehr als eine Eintragung zu taetigen).

sch> The applicatin form will be ready for submission when the 
sch> new policy is put into force.

sch> Modifications have merely been applied to the DNP 
sch> (Domain Name Policy) paper:

sch> * role and responsibilities of the admin contact are now more 
sch>   precisely formulated

Dazu heisst es nun: "The administrative contact needs to be a member of 
the organization stated in part 2 of this document and is responsible  
for the application." 

Damit

- verschafft sich Switch ARBEIT denn sie muss ueberpruefen, 
  ob diese Bestimmung eingehalten werde
  
- verschafft sich Switch MACHT denn sie kann (wie bis jetzt) meine
  Gesuche ablehnen: Ich bin fuer diverse Firmen als Betreuer taetig,
  kein Mensch ausser mir moechte (?) mit Switch zu tun haben - die
  Leute wollen Autos verkaufen, Pizza backen, Jobs vermitteln usw. 
  Aber weil ich nicht auf der Lohnliste besagter Firmen stehe, 
  kann ich gemaess obiger Regelung nicht als admin-c figurieren 
  (obwohl de facto ich der admin-c bin).
  Warum ist das schlimm? Weil ich in meiner Funktion als Netzbetreuer
  der besagten Firma keine E-Mails von Switch erhalten werde.
  
Uebrigens: Switch redet weiterhin von "organization", obwohl der richtige
Ausdruck "entity" (beinhaltet Privatpersonen auch) ist.

- das korrespondierende Dokument "http://www.switch.ch/domain/
  newdom-whtpap.htm" welches ist "based on RFC 920" sagt auch nichts 
  von einer solchen Beschraenkung:
  "Responsible Persons    An individual must be identified who has 
   authority for the administration..." etc.
  Nichts darueber, dass "needs to be a member of the organization". 

  Ueberlassen Sie doch der Antrag stellenden Organisation oder Entity,
  wen sie beauftragt mit der admin-s-Aufgaben. Und drohen halt Konsequenzen
  an, wenn die Zusammenarbeit mit Switch nicht klappt (z.B. die E-Mails
  nicht beantwortet werden). Aber von vornherein zu bestimmen, dass 
  ein MITARBEITER der Firma die Kontaktperson sein muss - zu streng!
    
sch> * a hold period for entries to be deleted due to outstanding payments
sch>   has been defined

Ja, aber freigewordene (weil nicht bezahlte) aber noch nicht benutzbare
(weil die 60 Tage "hold period" noch nicht abgelaufen ist) sollte speziell
publik gemacht werden. Damit alle die Muellers, die ihr "mueller.ch"
haben moechten, gleichermassen die Moeglichkeit haben an die Informationen
zu kommen.
  
sch> * changes in domain name itself are not free of charge anymore

Solange es inbegriffen war, war "changes" (Plural) richtig. Aber jetzt ist 
ja keine Aenderung mehr moeglich, also auf eine erste "change" (die
bereits nicht stattfindet) folgt keine zweite "change".

Im Uebrigen: auf Anfrage hin in Newsgroup "ch.network" hat ein 
             Switch-Mitarbeiter AUSDRUECKLICH bestaetigt, 
             dass Name-Changes inbegriffen sind.
             Meine Posting zeigte, wie unsinnig das ist; ich erwarte
             kein "danke schoen" sondern eher "hey Mann, warum kaempfen
             wir eigentlich gegen diesen Freien Mitarbeiter von uns?"

sch> * the receivers of motifications are mentioned
sch> * the list of reasons for rejects has been extended

allerdings weiterhin fehlt "o der Applikant heisst Johannes Thalhammer"

sch> * time schedule for warnings in case of naming conflicts is now more
sch>   accurately defined and
sch> * several other modifications of possibly less significance have been
sch>   introduced.

Hier eine gut versteckte Modifikation, fuer mich nicht von 
"less significance":

bisher:
5.Language: the preferred language for communication with the registry 
                ^^^^^^^^^                     CH/LI DOM-REG is English.

neu:

5.Language: the language for communication with the registry 
                                              CH/LI DOM-REG is English.

Sie "oben" machen offensichtlich das,       was sie wollen,       und 
sie "oben" machen offensichtlich das nicht, was sie nicht wollen, und 

sie "oben" verstehen offensichtlich auch nur das, was sie wollen. 

Also keines der Landessprachen. 

(Darum MUSS "mein" Autoverkaeufer, Pizzabacker und Stellenvermittler MICH
engagieren! Thank you, Switch:-)

sch> Old (version 1) and new (version 2) documents can be readily compared.

aber:      es fehlen die Originalversionen (also vor "Revision 01")

ausserdem: keine der Dokumente hat ein Datum und einen Hinweis,
           dass es ungueltig geworden ist und es nur noch zu Archivzwecken
           da ist

sch> There are no plans to revise the documents again before January (with the
sch> exception of the application form as mentioned above) but the rights to
sch> do so are explicitely reserved.

Schade, denn so bleiben die folgenden falschen Angaben erhalten:

   auf Seite http://www.switch.ch/domain/policy_02.htm
   steht <dom-reg-info@switch.ch>
   statt <dom-reg-info@nic.ch>

   usw.
   
Switch kuendigt an, tropfenweise die Aenderungen anzuhaengen, statt mal
sich ueber ihre Aufgaben Gedanken zu machen oder bei anderen gut 
funktionierenden Systemen abzukupfern.

Deshalb waere es aeusserst notwendig zu definieren, wie die Dokumente 
application_xx, fee_xx, policy_xx. ihre Gueltigkeit haben. 

Zur Zeit heisst es in http://www.switch.ch/domain/policy_02.htm
   
   You agree with the fees and conditions stated in documents FEE_xx and 
   POLICY_xx, where xx denotes the versions valid at the time of 
   application, and with subsequent modifications to these documents 
                ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
   by CH/LI DOM-REG by using the application form for registration of 
   ^^^^^^^^^^^^^^^^
   secondlevel domain names.

Bedeutet das, dass wenn Switch die besagten Dokumente modifiziert, dann
das rueckwirkend Gueltigkeit haben wird?
 
Ein Beispiel gefaellig?:

- Am 3.1.95 wird "thalhammer.ch" eingetragen.
- Am 4.1.95 wird "policy_02" in "policy_03" geaendert, und 
  "no personal names allowed" aufgenommen.
- Am 5.1.95 wird "thalhammer.ch" von Amtes wegen ausgetragen
  (natuerlich bleibt "spirigernest.ch" erhalten, das wurde ja nicht
   anhand von "policy_02" eingetragen)
    
Ausserdem:
     http://www.switch.ch/domain/policy_02.htm sagt:
     8.Termination of registration: active or inactive registration of 
     secondlevel domain names may be erased from the data base due to 
     two reasons: 
     ...
Und was ist mit der - von Switch in Pkt. 11. selbst angesprochenen - 
"conflicts"?
Welcher Gerichtsinstanz kann Switch dazu bringen, eine Eintragung zu
loeschen oder im Sinne des (erfolgreichen) Klaegers zu modifizieren?

Wenn Switch von Namenskonflikten so grossen Angst hat (Pkt. 19):
Warum werden die EintragungsGESUCHE nicht publik gemacht?

Sieht denn keiner die Spannung in der Tatsache, dass
- einerseits behaelt sich Switch das Recht, einen Namen abzulehnen
  (Das bedeutet, dass die Antraege nicht automatisch abgearbeitet,
   sondern von einem Switch-Mitarbeiter mindestens begutachtet werden.
   Dieser Mitarbeiter kann dann sagen, "wir lassen die Firma MacIntus
   'a-a.ch' NICHT eintragen denn da gibt es eine Einrichtung Anonyme 
   Alkoholiker, VIELLEICHT wollen sie mal diesen Subdomain. Auf jeden
   Fall brauchen wir mal eine bestaetigung von den Anonymen Alkoholikern,
   dass sie nichts dagegen haben. Und weil Sie es sind, grad auch von 
   'Autofans Aarau', und, und, und.".
   Der selbe Mitarbeiter laesst "ezinfo.ch", durch, weil er den englischen
   Ausdruck "ez" fuer "easy" kennt.
- andererseits wenn es zu Streitigkeiten kommt, sagt Switch, "wir haben
  ja geschrieben, dass wir fuer die Namen nicht verantwortlich sind,
  gehet vors Gericht, wir sind aus dem Schneider!" - und der Betreiber 
  von "ezinfo.ch", d.h. von einem "Easy-Information ueber die Schweiz" 
  hat die gleichnamige Einrichtung der ETH (www.ezinfo.ethz.ch) im Nacken,
  und die Investition am entgegengesetzten Ort.
  
Das Vorgehen ist nicht nur zeitaufwendig, sondern auch AEUSSERST Subjektiv.

Je nach Sachbearbeiter wird in Zukunft ein Antrag angenommen oder abgelehnt. 
Switch hat schon bewiesen, dass sie die Vorschriften sehr differenziert 
auslegen mag.

Die einzige Loesung ist die volle Freigabe der Namenswahl. Streitigkeiten
sollen unter sich oder vor den Gerichten ausgetragen werden: Switch ist
eine Dienstleistungsfirma und keine Behoerde.
  
Weitere Ablehnungsgruende aus http://www.switch.ch/domain/policy_02.htm
         o domain names of bad taste 
         o misleading domain names 
         o domainnames with offending character 
         
Gerade in unserem vielsprachigen Land ist ein Wort fuer einen etwas
Alltaegliches, hat aber fuer den anderen "offending character" oder ist
von "bad taste". Ausserdem (ver)mag Switch ja nur Englisch, sie ist 
vielleicht gar nicht in der Lage den "offending character" eines 
deutschen, franzoesischen, italienischen usw. Ausdrucks zu erkennen.

Meinetwegen: die schlimmsten 4-Letter-Words auf eine Ausnahmeliste
setzen (zur Eintragung "thalhammer.ch" hinzu). Aber stets daran denken:

   - die Berliner Mauer ist gefallen
   
die Switch-Staff, und damit die beschriebene, personengebundene subjektive 
Beurteilung bleibt auch nicht ewig.

Die Richtung heisst einfach "Liberalisierung"!

Dass Privatpersonen registrieren koennen und dass eine Entity mehrere 
Eintragungen haben kann, zeigen das eindeutig.

      By the way: das waren mein Anliegen seit dem zweiten Kontakt 
      zu Switch (was die Ablehnung einer zweiten Eintragung 
      fuer meine Firma war).

Jetzt klammert sich Switch noch am letzten Machtdemonstrations- und 
Schickanierungsmoeglichkeit, naemlich an der Beurteilung des Namens 
fest.

Johannes Thalhammer 22.12.95 6:45 PST



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                         |
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Johannes Thalhammer             Tel. & Fax: 00 - 1 - 916 758 8937
1401 Orchard Park Apt J2
Davis, CA 95616-5125            E-Mail: Johannes.Thalhammer@email.ch
U.S.A.

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____________________________________________________________________
  

 
Technical Details
Message-ID: <4begb0$ish@shellx.best.com>
Path: arc1-ca.pugleaf.net!unknown!not-for-mail

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X-Google-Thread: f8cd8,4712f63e73237981,start
X-Google-Attributes: gidf8cd8,public
From: emailch@shellx.best.com (Johannes Thalhammer)
Subject: Nochmals Domain Name Registration
Date: 1995/12/22
Message-ID: <4begb0$ish@shellx.best.com>
X-Deja-AN: 122569943
organization: Best Internet Communications
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