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1 total messages Started by t.lindner Tue, 23 Nov 1999 00:00
O&V 2.0: Welche Farbe hat der Strom?
#1
Author: t.lindner
Date: Tue, 23 Nov 1999 00:00
260 lines
15432 bytes
Quelle:
Ornament & Verbrechen. Online-Magazin fuer Haupt- und
Nebenwidersprueche.
http://www.copyriot.com/o&v


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Welche Farbe hat der Strom?
Markt fuer "Gruenen Strom" unterlaeuft Politik fuer solare
Energiewirtschaft

In kapitalistischen Gesellschaften werden allerhand Verruecktheiten als
Wahrheit verkauft. Nachdem beispielsweise das deutsche
Energiewirtschaftsrechts geaendert wurde, koennen die KonsumentInnen
ploetzlich zwischen gelbem (Yello = Energie Baden-Wuerttemberg), blauem
(RWE) und gruenem (z.B. Naturstrom AG) Strom waehlen. Auf den ersten
Blick
ist also aus der langweiligen Ware Elektrizitaet etwas sehr buntes,
schrilles geworden. Es wird interessant sein, zu beobachten, mit welchen
Mitteln weitere Anbieter versuchen werden ihre Waren feilzubieten. Dem
nuechternen Betrachter stellt sich allerdings die Frage, ob der Strom
nicht weiterhin aus banalen Dosen kommt, bei seiner Produktion die
Umwelt belastet und gar keine Farbe hat.
Der Wettbewerb auf dem Strommarkt wurde durch das neue
Energiewirtschaftsgesetz eroeffnet, dabei handelt es sich um die
nationale Umsetzung der Europaeischen Binnenmarktrichtlinie
Elektrizitaet.
Ziel der Richtlinie ist die "gleichzeitige Staerkung der
Versorgungssicherheit und der Wettbewerbsfaehigkeit der europaeischen
Wirtschaft sowie unter Wahrung des Umweltschutzes die Effizienz bei der
Erzeugung, UEbertragung und Verteilung dieses Produktes zu verbessern."
UEbersetzt heisst das: Der Standort Europa soll gesichert werden, indem
die Strompreise fuer die Wirtschaft sinken, die Effizienz wird durch
Entlassungen im Energiesektor realisiert und wenn dabei auch noch was
fuer die Umwelt rauskommen sollte, wird es uns nicht stoeren. Durch die
Umsetzung der Binnenmarktrichtlinie in nationales Recht wurden die
Gebietsmonopole der Energieversorgungsunternehmen abgeschafft, der
Strommarkt also fuer die Konkurrenz geoeffnet.
Im Unterschied zu den anderen europaeischen Laendern setzte die
abgewaehlte
konservativ-liberale Bundesregierung eine radikale und beschleunigte
Variante der Liberalisierung durch. Die Marktoeffnung wird - anders als
im Bereich Telekommunikation - von keiner Regulierungsbehoerde begleitet
und sie erfolgte ohne UEbergangszeit. Die Regulierung wurde den Akteuren
selbst ueberlassen, woraufhin vom Bundesverband der deutschen Industrie
(BDI), dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK)
und der Vereinigung Deutscher Elektrizitaetswerke (VDEW) im April 1998
eine Verbaendevereinbarung vorgelegt wurde, welche die Bedingungen fuer
den Netzzugang und das dafuer anfallende Entgelt vorlaeufig regelt. Die
Marktoeffnung erfolgte ohne UEbergangsfristen in einem Schritt. In
anderen
EU-Laendern koennen sich zunaechst die GrossverbraucherInnen Ihren
Anbieter
waehlen, der dafuer massgebliche Mindestverbrauch wird dann stufenweise
gesenkt.
Einige Umweltverbaende setzen grosse Hoffnungen auf die Etablierung
eines
Marktes fuer "Gruenen Strom". Die Umweltorganisation Greenpeace sammelte
mit ihrer Kampagne "Stromwechsel" die Adressen von Kunden, die gerne
"gruenen Strom" erhalten moechten, um ihnen spaeter ein entsprechendes
Angebot zu unterbreiten und sicherlich auch ein gewisses Entgelt fuer
die
Vermittlung der Kunden zu kassieren. Die europaeische Sonnenenergie
Vereinigung EUROSOLAR, der Bund fuer Umwelt- und Naturschutz Deutschland
(BUND), der Naturschutzbund Deutschland und andere Verbaende haben den
Verein "Gruener Strom Label e.V." gegruendet, um die Probleme der
Definition von "gruenem Strom" zu bearbeiten und ein Zertifikat dafuer
zu
entwickeln. Unter "gruenem Strom" versteht dieser Verein Elektrizitaet
aus
erneuerbaren Energien, d.h. aus Windkraft, Biomasse, mittels
Photovoltaik, kleinen Wasserkraftwerken und geothermischen Anlagen. Er
will aber auch ein zweites Label vergeben, bei dem Strom bis zu 50% aus
konventioneller Kraft-Waerme-Kopplung produziert werden kann. Die
Qualitaet dieser OEkoware soll darin liegen, dass bei ihrer Produktion
weniger Treibhausgase entstehen, der Einsatz fossiler Energie sparsam
erfolgt und erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Die Umweltverbaende
hoffen, dass eine groessere Zahl von KundInnen bereit ist, fuer "gruenen
Strom" eine Preisaufschlag zu bezahlen und damit das schlechte
KonsumentInnengewissen zu besaenftigen. Schliesslich surft es sich doch
auch viel sanfter, wenn der Computer von "gruenem Strom" gespeist wird.
Allerdings ist das Potential fuer einen "gruenen Strommarkt" sehr
gering.
Auf dem Markt fuer Nahrungsmittel haben Bioprodukte beispielsweise einen
Anteil von 1%. Schwerwiegender ist aber, dass die Umweltverbaende sich
an
der Fiktion der Durchleitung beteiligen und den neoliberalen
Politikansatz des neuen Energierechts begruessen. Die Handelbarkeit der
Ware Strom wird, aehnlich wie bei der Ware Kommunikation, durch das Netz
behindert, welches zwischen Anbietenden und VerbraucherInnen gespannt
ist. Daher stellt das Netz ein natuerliches Monopol dar. Das neue
Energierecht behauptet nun, dass wenn man einen Vertrag mit einem
Anbieter von Windstrom in Schleswig-Holstein abschliesst, der Strom
durch
das Stromnetz bis in die Steckdosen "durchgeleitet" wird. Dies aber ist
eine juristische und oekonomische Fiktion, die der Etablierung des neuen
Marktes dient und zu den oben angesprochenen Verruecktheiten des
Kapitalismus gehoert. Physikalisch wird der Strom nicht "durchgeleitet".
Das Netz funktioniert nicht wie eine Pipeline, in der der Strom vom
Produktionsort zum Verbrauchsort durch das Netz transportiert wird, wie
es der Begriff "Durchleitung" nahelegt. Das Netz ist eher mit einem See
vergleichbar, bei dem an vielen Stellen Wasser entnommen und an anderen
Orten neues eingeleitet wird. Entscheidend ist dabei das gleichbleibende
Niveau, der Wasserstand muss dementsprechend reguliert werden. Wenn man
also seinen teuren Windstrom aus Schleswig-Holstein bezieht, kommt
weiterhin der gleiche Strommix aus der Steckdose, lediglich der
Geldstrom wird vom ehemaligen zum neuen Anbieter umgeleitet. Falls das
viele tun sollten, muss der oekonomisch nicht mehr konkurrenzfaehige
Anbieter seine Kraftwerke dichtmachen und erst dann aendert sich der Mix
aus der Steckdose. Aber auch in diesem Fall erfolgt die Stromlieferung
weiterhin durch das naechstgelegene Kraftwerk. Die Behauptung der
"Durchleitung" durch das Netz ist somit eine Taeuschung der
KonsumentInnen und behindert die Durchsetzung erneuerbarer Energie, da
eine ihrer besonderen Qualitaeten darin liegt, dass der Strom am
Verbrauchsort produziert werden kann, beispielsweise durch die
Solarzelle auf dem Dach oder durch das Biomasse-Blockheizkraftwerk im
Keller.
Durch den Versuch, an der Etablierung eines Marktes fuer "gruenen Strom"
mitzuwirken, unterwerfen sich die Umweltverbaende vollstaendig der
neoliberalen Logik. Der Zweck der Binnenmarktrichtline Elektrizitaet und
des neuen Energiewirtschaftsrechts in Deutschland ist offensichtlich
nicht die Foerderung erneuerbarer Energie, sondern die Reduzierung der
Energiepreise im Namen des Standorts, insbesondere fuer
GrossverbraucherInnen. Wie sich beobachten laesst, sinken die Preise im
Grosskundenbereich schon seit laengerer Zeit und nun beginnt das Spiel
auch im Bereich der privaten Haushalte. Die sinkenden Strompreise werden
aber alle Bemuehungen um Einsparungen erschweren. Die gerade
eingefuehrte
"OEkosteuer" auf Strom, auch sie ein klarer Etikettenschwindel, wird
durch die Strompreissenkungen mindestens wieder ausgeglichen.Das Setzen  
auf einen Markt fuer "gruenen Strom" entpolitisiert die Frage
nach einer nachhaltigen Energiewirtschaft. Es wird unterstellt, dass die
Energiewende von den KonsumentInnen gekauft werden kann. Die Kosten der
Energiewende soll nur noch von einigen Idealisten getragen werden, die
sich die entsprechenden Mehrkosten leisten koennen. Die Energiewende
wird
so von einer politischen zu einer privaten Frage. Doch die gesamte
Gesellschaft - mit ungleicher Verursachung und Belastung - ist von den
Folgen des fossil-atomaren Energiesystems betroffen, etwa durch eine
Zunahme der Krebs- und Atemwegserkrankungen, den Gebaeudeschaeden und
den
Folgen des Klimawandels. Daher muessen gesellschaftlich-politische
Antworten gefunden werden.
Da die Umweltverbaende dem neoliberalen Paradigma vorbehaltlos folgen,
fehlt ihnen die Wahrnehmung, dass ihre Argumente fuer den "gruenen
Strommarkt" gleichzeitig Argumente gegen das Einspeisegesetz und dessen
Ausbau zur kostendeckenden Verguetung sind. Das Einspeisegesetz
verpflichtet einen Netzbetreiber, die in seinem Versorgungsgebiet
produzierte erneuerbare Energie abzunehmen und mit einem Mindestsatz zu
vergueten, der an den EndverbraucherInnenpreis gebunden ist. Mit den
liberalisierungsbedingt sinkenden Strompreisen werden sich entsprechend
auch die Einspeiseverguetungen fuer Strom aus erneuerbaren
Energiequellen
drastisch vermindern. Eine weitere Benachteiligung erneuerbarer Energien
durch das neue Energierecht besteht darin, dass die Menge des nach dem
Einspeisegesetz vergueteten Stroms auf einen Anteil von 5 0es
Gesamtabsatzes begrenzt wurde. Im Papier des Bundeswirtschaftsministers
Mueller zum Atomausstieg ist eine Erhoehung dieses Anteils auf 10%
vorgesehen. Diese Begrenzung soll allerdings fuer den gesamten
Ausstiegszeitraum gelten!
Der besondere Vorteil der Einspeiseverguetung liegt darin, dass die
anfallenden Kosten bislang noch in den Mischpreis der
Energieversorgungsunternehmen (EVU) einkalkuliert werden. An der
Finanzierung der alternativen Energien sind also alle VerbraucherInnen
beteiligt. Wobei die privaten Haushalte allerdings staerker belastet
werden, weil den Grossverbrauchern guenstigere Preise eingeraeumt
werden.
Vor allem beim Ausbau der Windkraft war das Instrument der
Einspeisegesetz sehr erfolgreich. Fast 80 0er in der EU in den letzten
10 Jahren neu installierten Windkraftleistung wurde in Laendern
errichtet, in denen ein solches Gesetz in verschiedenen Formen
existiert. Am bundesdeutschen Einspeisegesetz wird seitens der
Energiekonzerne seit Jahren gesaegt, weil mit dessen Hilfe erneuerbare
Energien gegenueber atomar-fossilen Energietraegern mikrooekonomisch
konkurrenzfaehig zu werden drohen. Der Logik des neuen Energierechts
folgend, argumentieren die EVUs, es handele sich beim Einspeisegesetz um
einen nationalen Standortnachteil. Aus ihrer Sicht stellt die
Einspeiseverguetung im Rahmen des liberalisierten Strommarktes einen
wettbewerbsbehindernden staatlichen Eingriff dar.
Statt auf den Nischenmarkt fuer "gruenen Strom" zu setzen, waere es
umweltpolitisch notwendig, das erfolgreiche Instrument der
Einspeiseverguetung auszubauen und an die verschiedenen erneuerbaren
Energietraeger anzupassen. Wer sich an der Werbung fuer "gruenen Strom"
beteiligt, der taeuscht die OEffentlichkeit durch die Fiktion der
"Durchleitung" und entzieht der Einspeiseverguetung argumentativ den
Boden. Statt sich auf neoliberale Abwege zu begeben, sollten sich die
Umweltbewegung fuer den Ausbau der Einspeiseverguetung einsetzen, um so
den Weg zur solaren Vollversorgung zu ebnen. Dabei aber sind die
Probleme dieses Foerderinstruments nicht zu vernachlaessigen. Es stellt
sich beispielsweise die Frage, wie es fuer MieterInnen und
einkommensschwaechere Menschen moeglich werden kann, ihren Strom
umweltfreundlich mit erneuerbaren Energien zu produzieren. Sie verfuegen
schliesslich weder ueber Eigentum an entsprechenden Dachflaechen, noch
ueber
das notwendige Kapital zur Anschaffung einer Photovoltaikanlage. Bei der
Einspeiseverguetung in der bisherigen Form handelt es sich vor allem um
eine Mittelstandsfoerderung. Es stellt sich auch die Frage ob das Netz
nicht vergesellschaftet werden sollte, um es an die erneuerbaren
Energietraeger anzupassen, denn bislang entspricht das Netz der
fordistischen Phase des Kapitalismus mit Massenproduktion und
Massenverbrauch. Es ist an den Vorgaben grosser Kraftwerke orientiert.
Erneuerbare Energien beanspruchen das Netz, mit Ausnahme der Windkraft,
in einem viel geringeren Masse als fossil-atomare. Daher koennte das
ueberregionale Netz viel kleiner ausgelegt werden, wenn erneuerbaren
Energien verstaerkt zum Einsatz kaemen.
Die Beschaeftigung mit den Folgen der Liberalisierung des europaeischen
Strommarktes foerdert also ganz andere Fragen zutage als ausgerechnet
die
nach der Farbe des Stroms. "Gruenen Strom" gibt es nicht, er setzt sich
einfach aus gelbem und blauem zusammen, wird dadurch aber teurer. Alles
andere ist Metaphysik. Sloterdijk uebernehmen sie!

Heiko Balsmeyer
H.Balsmeyer@jpberlin.de



Die Argumente fuer den "gruenen Strommarkt" lassen sich in Der Markt
fuer
Gruenen Strom finden. In diesem Buch spricht sich Hermann Scheer,
Praesident der europaeischen Sonnenenergievereinigung EUROSOLAR, fuer
die
Etablierung eines "gruenen Strommarktes" aus. Der Widerspruch zwischen
"gruenem Strom" und der Einspeiseverguetung wird von ihm allerdings
nicht
wahrgenommen. Der britische Wissenschaftler Twidell stellt die
Entwicklung "gruenen Stroms" in Grossbritannien vor. Dort erfolgte die
Liberalisierung sehr viel frueher als in Deutschland und mit dem
Ausschreibungsmodell gibt es dort auch eine bei weitem weniger
effiziente Foerderung von erneuerbaren Energien als sie die
Einspeiseverguetung darstellt. Evert Jan Krajenbrink, Mitarbeiter von
EUROSOLAR, stellt die Entwicklung des "Green-Label Programms" auf dem
kalifornischen Strommarkt dar. Gert Apfelstedt macht in seinem Beitrag
auf das Problem der "Durchleitung" aufmerksam. So ist in der
BinnenmarkX-Mozilla-Status: 0009Stelle von "Durchleitung" die Rede,
sondern immer von "Netzbenutzung", "Netzzugang" und "Netzbenutzern".
Anhand einer Zeichnung verdeutlicht Apfelstedt den Unterschied zwischen
"Durchleitung" und "Niveauregelung". Ergaenzt wird dieses Buch durch die
Dokumentation der Satzung des "Gruener Strom-Label e.V." und dessen
Kennzeichnungskriterien fuer "gruene Stromanbieter".

EUROSOLAR (Hg.): Der Markt fuer Gruenen Strom. Rahmenbedingungen und
Perspektiven eine unabhaengigen OEkostrom-Marktes. EUROSOLAR Verlag.
Bochum 1999. 80 Seiten. 40.- DM.



Kritische Beitraege lassen sich im Solarbrief des
Solarenergie-Foerdervereins Aachen finden. Diese Verein war massgeblich
an
der Entwicklung des Foerdermittels der kostendeckenden Verguetung
beteiligt., Weil es in Aachen zum ersten Mal angewendet wurde,
bezeichnet man es auch als "Aachener Modell".

Solarenergie-Foerderverein e.V. (SFV) (http://www.sfv.de)
Bundesgeschaeftsstelle
Herzogstr. 6
52070 Aachen
Tel: 0241/511616
Fax 0241/535786
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