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Article #123Verantwortung des Sysop (was: Verleumdung, Zensur und ueble Nachrede...)
From: Hadmut Danisch
Date: Wed, 30 Sep 1992 00:37
Date: Wed, 30 Sep 1992 00:37
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baier@forwiss.uni-passau.de (Joern Baier) writes: >>Nun, wie ist es damit: >> >>Wenn ich jemandem ein Auto zur Verfuegung stelle, in der Annahme, er >>benutzt es, um zu seiner Liebsten zu fahren, dann ist das in Ordnung. >> >>Benutzt er es tatsaechlich fuer Bankueberfaelle, kann ich nichts dafuer >>(obwohl der Halter ja schon gehalten ist, fuer sein Fahrzeug Sorge >>zu tragen). Bekomme ich aber - und sei es nur rein zufaellig - mit, dass >>dieser jemand mit meinem Auto Bankueberfaelle macht, und lasse das >>weiter zu, dann ist das Beihilfe, wenn nicht sogar Beteiligung. >Ich denke, dass es doch einen kleinen Unterschied zwischen einem Raub- >ueberfall und einer Beleidigung gibt. Da ich leider kein Gestz dabei habe, >muss ich hier ein wenig aus dem Gedaechtnis argumentieren. Ich hoffe, dass >ich es richtig behalten habe. Bei einer Beleidigung ist ein Strafantrag >des Verletzten notwendig, da nur er selbst entscheiden kann, ob er sich >beleidigt fuehlt. >Bei einem Bankueberfall duerfte es auch dann zu einem Ermittlungsverfahren >kommen, wenn die Bank daran ueberhaupt nicht interessiert ist, weil sie >ohnehin das Geld von der Versicherung zurueckbekommt. >Ne, das kann's irgendwie nicht sein. Ich glaube nicht, dass es eine grosse Rolle spielt, ob es sich um ein Antragsdelikt oder um ein Offizialdelikt handelt. Sicher bestehen Unterschiede zwischen Raubueberfall und Beleidigung. Aber um's mal konsequent durchzudenken... Wenn denn ein Antrag vorliegt, kaeme evtl. immer noch Beihilfe in Frage. Ausserdem kann man in Wort und Bild auch Sachen anstellen, die automatisch verfolgt werden muessen (Vortaeuschen einer Straftat, Falsche Anschuldigung, Aufruf zu ... , Bilden einer ..., Spionage, Landesverrat, und weiss der Teufel was nicht alles). Wie steht's denn mit den KGB-Hackern? Was machst Du, wenn Du merkst, dass von Deiner Maschine aus gehackt wird? Sagt man dann, dass einen das nichts angeht, der kann machen, was er will? Oder sagt man sich privat hin, privat her, ich bin Sysop und dem drehe ich den Saft ab? Oder meldet man es wem auch immer? So sehr es sich auch an den Haaren herbeigezogen anhoert: Faelle, in denen zur Spionage gehackt wird, gibt es mehr, als man so mitbekommt. Und die Universitaeten sind da oft "Vermittlung". Ist das Beihilfe, wenn der Sysop weiss, was da laeuft? Es wurde hier ja auch schon die Meinung vertreten, dass man dafuer verantwortlich ist, "was aus seiner Kiste kommt", auch wenn's nicht aus dem eigenen Account kommt (zumindest habe ich es so verstanden). Irgendwie ein heikler Punkt. >Tschuess, > Joern Gruss Hadmut
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