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Article #152Regeln beim Newszugang, was Re: Verleumdung, Zensur und
From: Erhard Sanio
Date: Fri, 02 Oct 1992 23:53
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In article <BvFzD7.8E2@flatlin.ka.sub.org> bad@flatlin.ka.sub.org (Christoph Badura) writes: >In <1992Sep28.115358.13259@rz.uni-karlsruhe.de> S_TITZ@iravcl.ira.uka.de (Olaf Titz) writes: >>Und jeder KANN posten was er will. Grenzen sind technischer >>(Speicherplatz) und allgemein-rechtlicher (STGB) Natur, aber nicht >>'was dem Chef gef"allt'. >Falsch. Was jeder posten darf, haengt davon ab, welche Regeln die >Organisation, die den Rechner betreibt von dem gepostet wird, den >Benutzter auferlegt. Jein. Die Organisation kann natuerlich den Newszugang und das Recht zu posten, ganz versagen oder beschraenken, ggfs auf bestimmte Gruppen. Ein Posting, auf das die Organisation inhaltlich Einfluss nimmt, ist aber keine selbstaendige, unabhaengige Aeusserung des Autors mehr. Dies wuerde auf jeden Fall eine Mithaftung der einflussnehmenden Organisation begruenden, ggfs sogar eine Alleinhaftung. Die Leute, die Newszugang haetten, wuerden dann nur noch als Organe der Organisation Stellungnahmen abgeben und waeren ausser bei vorsaetzlichem oder grobfahrlaessigem Handeln bar jeder Verantwortung fuer ihre Erguesse (wohlgemerkt: gerade voellig unpolitische, technische Drafts koennen z.B. Copyrights beruehren und zivilrechtlich eklig teuer werden. Gerade in diesem Bereich gibt es mehr Chancen als auf dem des Ehren- schutzes, sich sowohl straf- als auch zivilrechtlich gewaltig in die Nesseln zu setzen). Wenn der Newszugang einschliesslich des Rechts, zu posten, individuellen Benutzern als Privatpersonen eingeraeumt ist, gibt es nicht mehr allzu- viele Kontrollrechte. Sicher kann ein Arbeitgeber verlangen, dass waeh- rend der Arbeitszeit weder News gelesen noch gepostet wird, jedenfalls nicht privat und ohne dienstlichen Bezug (e.g. "suche gcc Version xy"). Was gepostet wird, darf er nur dann beeinflussen, wenn er auch die (Mit-) Urheberschaft akzeptiert. >Ich kann z.B. ohne weiteres allen meinen Benutztern verbieten, >Postings politischen Inhalts von meinem System aus zu taetigen. Und >das ist voellig in Ordnung (das ich solche Regel erlassen kann). Ganz ohne weiteres kannst Du das wieder auch nicht. Eine solche Regel kann, wenn andere Aeusserungen nicht fachlicher oder organisationsoffizieller Art (etwa kulturelle, soziale, allgemeinmenschliche) erlaubt sind, als Eingriff in die Meinungsfreiheit sittenwidrig und damit nichtig sein. Ich wuerde mal sagen, dass das sogar ziemlich sicher so ist, denn Eigentumsrechte sind nur im Rahmen der Sozialpflichtigkeit und des Grundrechtsrahmens garantiert. So kann ein Arbeitgeber auch nicht politische Diskussionen in der Betriebskantine oder auf dem Werksgelaende untersagen (wohl aber politische Versammlungen und gezielte politische Betaetigung), ausser wenn durch politische Streitereien der Betriebsfrieden unmittelbar ge- stoert ist - und auch dann nur fuer den konkreten Fall. Durchdenk das mal: was ist denn "politisch"? Wer legt das fest? >>Dem NewsAdmin ist es selbstverst"andlich freigestellt, News zu lesen, >>aber wenn er z.B. alle Artikel seiner 'Untergebenen' sammelt um sie im >>Zweifelsfall als Druckmittel verwenden zu k"onnen (wohlgemerkt die >>*M"oglichkeit* reicht) ist das nicht in Ordnung, IMO. >Das haengt wieder von den Regeln innerhalb der Organisation ab. Wenn's >Dir nicht passt, kannst Du dir ja 'nen anderen Netzzugang besorgen. Richtig ist, dass die Organisation den Netzzugang verweigern oder ent- ziehen kann, als oeffentlich-rechtliche Einrichtung oder Behoerde aber nur im Rahmen des Verwaltungsrechts und nicht willkuerlich. Aber auch privatrechtliche Einrichtungen sind an die Gesetze und die Verfassung gebunden. Krass gesprochen: eine Regel "Wer Newszugang haben will, muss mir erst einen blasen" waere auf jeden Fall nichtig, ggfs rechtswidrig bzw. strafbar. Die Sammlung von nichtdienstlichen Aeusserungen kann dem Arbeitgeber ggfs untersagt werden, jedenfalls zu dienstlichen Zwecken. > Christoph Badura --- bad@flatlin.ka.sub.org .. we hold these truths for self-evident, that all men are born equal and endowed by their creator with certain unalienable rights .. (guess who) regards, es
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<1992Sep25.204731.28878@ira.uka.de> <1992Sep28.115358.13259@rz.uni-karlsruhe.de> <BvFzD7.8E2@flatlin.ka.sub.org>Show Full Headers
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Newsgroups: de.admin.misc Path: arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!math.fu-berlin.de!news.netmbx.de!netmbx!sanio From: sanio@netmbx.netmbx.de (Erhard Sanio) Subject: Regeln beim Newszugang, was Re: Verleumdung, Zensur und Organization: netmbx, Berlin, Germany Date: Fri, 2 Oct 1992 23:53:01 GMT Message-ID: <USK71BO@netmbx.netmbx.de> References: <1992Sep25.204731.28878@ira.uka.de> <1992Sep28.115358.13259@rz.uni-karlsruhe.de> <BvFzD7.8E2@flatlin.ka.sub.org> Lines: 80