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1 total messages Started by Benoit Panizzon Wed, 11 Sep 2002 13:56
BDSG Sch�tzt Adressh�nder mehr als die betroffenen Personen.
#237
Author: Benoit Panizzon
Date: Wed, 11 Sep 2002 13:56
58 lines
3354 bytes
Fup2: dan-am

Hallo zusammen

Ich hab grad feststellen m�ssen, dass es einen grossen Unterschied
zwischen dem Deutschen BDSG und dem Schweizer DSG gibt.

Ausl�ser waren die Emails welche eine Website bei Titan-Networks
bewerben.

Der Spamer behauptet in den Spammails die Adressen bei inet marketing
gmbh gekauft zu haben.

Klarer Fall f�r DSG Art. 8 oder den entprechenden Artikeln im BDSG,
welche mir Einsicht in die �ber mich gespeicherten Daten gw�hrt und
deren L�schung ich verlangen darf.

In der Schweiz ist eine Person oder Firma verpflichtet diese Auskunft
zu erteilen (was bis zu CHF 300.- kosten darf in einem Begr�ndeten
Fall) oder muss begr�nden, warum die Auskunft nicht erteilt werden
kann, was wenig wahrscheinlich ist.

In Deutschland scheinen sich aber dank dem BDSG auch die Adressh�ndler
und Spamer verstecken zu k�nnen.
Da ich weder den Adressh�ndler (inet marketing gmbh) noch den Spamer
identifizieren kann, habe ich das Auskunftsbegehren an den ISP
gestellt.
Dort kommt die Antwort, der Spamer habe Anonymit�t gew�nscht und dies
sei gem�ss BDSG zu erf�llen, man darf mir also keine
Kontaktm�glichkeit zum Spamer geben und f�r das Auskunftsbegehren sei
man nicht zust�ndig, da nicht der ISP die Adressen gekauft habe
sondern der Spamende Kunde.

Die Identifikation des Spamers oder des Adressh�ndlers sei nur
m�glich, wenn mein Auskunftsbegehren �ber eine Staatsanwaltschaft
eingereicht werde.

Nachdem ich nun verschiedene male mit der Staatsanwaltschaft Z�rich
und Deutschen Staatsanwaltschaften telefoniert habe, hat sich die
Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als zust�ndig f�r den Fall
erkl�rt.

Aber:
Von mir direkt k�nne man das Auskunftsbegehren eigentlich nicht
entgegennehmen, da ich in der Schweiz wohnhaft bin. Dazu m�sse man
normalerweise ein Rechtshilfegesuch aus der Schweiz erhalten. Um
dieses Auszul�sen, m�sse ich eine Anzeige in der Schweiz machen.
Ich k�nne aber auch in Frankfurt versuchen schriftlich eine Anzeige zu
machen, wenn dies vis Schweiz nicht klappe.

Fazit:
Ich denk ich �berlege es mir nochmals. Wenn das mit dem Aufwand so
weitergeht nur um eine Auskunft zu erhalten, wir es mir langsam zu
viel. :-(

-Benoit-
-- 
Spamers get blacklisted by using listme@blacklist.woody.ch
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