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Started by Benoit Panizzon
Wed, 11 Sep 2002 13:56
BDSG Sch�tzt Adressh�nder mehr als die betroffenen Personen.
Author: Benoit Panizzon
Date: Wed, 11 Sep 2002 13:56
Date: Wed, 11 Sep 2002 13:56
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Fup2: dan-am Hallo zusammen Ich hab grad feststellen m�ssen, dass es einen grossen Unterschied zwischen dem Deutschen BDSG und dem Schweizer DSG gibt. Ausl�ser waren die Emails welche eine Website bei Titan-Networks bewerben. Der Spamer behauptet in den Spammails die Adressen bei inet marketing gmbh gekauft zu haben. Klarer Fall f�r DSG Art. 8 oder den entprechenden Artikeln im BDSG, welche mir Einsicht in die �ber mich gespeicherten Daten gw�hrt und deren L�schung ich verlangen darf. In der Schweiz ist eine Person oder Firma verpflichtet diese Auskunft zu erteilen (was bis zu CHF 300.- kosten darf in einem Begr�ndeten Fall) oder muss begr�nden, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann, was wenig wahrscheinlich ist. In Deutschland scheinen sich aber dank dem BDSG auch die Adressh�ndler und Spamer verstecken zu k�nnen. Da ich weder den Adressh�ndler (inet marketing gmbh) noch den Spamer identifizieren kann, habe ich das Auskunftsbegehren an den ISP gestellt. Dort kommt die Antwort, der Spamer habe Anonymit�t gew�nscht und dies sei gem�ss BDSG zu erf�llen, man darf mir also keine Kontaktm�glichkeit zum Spamer geben und f�r das Auskunftsbegehren sei man nicht zust�ndig, da nicht der ISP die Adressen gekauft habe sondern der Spamende Kunde. Die Identifikation des Spamers oder des Adressh�ndlers sei nur m�glich, wenn mein Auskunftsbegehren �ber eine Staatsanwaltschaft eingereicht werde. Nachdem ich nun verschiedene male mit der Staatsanwaltschaft Z�rich und Deutschen Staatsanwaltschaften telefoniert habe, hat sich die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als zust�ndig f�r den Fall erkl�rt. Aber: Von mir direkt k�nne man das Auskunftsbegehren eigentlich nicht entgegennehmen, da ich in der Schweiz wohnhaft bin. Dazu m�sse man normalerweise ein Rechtshilfegesuch aus der Schweiz erhalten. Um dieses Auszul�sen, m�sse ich eine Anzeige in der Schweiz machen. Ich k�nne aber auch in Frankfurt versuchen schriftlich eine Anzeige zu machen, wenn dies vis Schweiz nicht klappe. Fazit: Ich denk ich �berlege es mir nochmals. Wenn das mit dem Aufwand so weitergeht nur um eine Auskunft zu erhalten, wir es mir langsam zu viel. :-( -Benoit- -- Spamers get blacklisted by using listme@blacklist.woody.ch
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