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Article #412

Re: News und der Staat

#412
From: Olaf Titz
Date: Thu, 07 Jan 1993 18:24
51 lines
3138 bytes
In article <C0Buqr.L8G@midget.yps.saar.de> bof@midget.saar.de (Patrick Schaaf) writes:
>terra@sol.ccc.de (Frank Simon) writes:
>>...
>>(Arbeitsaufwand) und WOLLEN (Zensur). Ausserdem kann eben genau 
>>der Fall eintreten, dass z.B. jemand aus den USA in de.soc.politik 
>>ein Artikel uebers. 3. Reich verbreitet. Das kann bei bestimmter
>>Aufmachung gegen deutsche Gesetze verstossen, aber nicht umbedingt
>>gegen amerikanische. Das ist der Preis des globalen Dorfes. 

Zustimmung - aber wir sollten trennen zwischen der juristischen und
der sonstigen (moralischen, etc) Dimension. Deutschen Gerichten ist
der Begriff 'globales Dorf' sicher fremd. ;-) :-(

>Wenn ein einzelnes Posting in einer "normalen" Newsgroup gegen deutsche
>Gesetze verstoesst und das Dir bekannt ist (weil Du es zufaellig bewusst
>siehst, Dich jemand darauf aufmerksam macht oder Dir ein gruenes Mensch
>mit einem Gerichtsbeschluss vor der Nase rumwedelt), wirst Du das Posting
>entfernen muessen. Es ist irrelevant, ob der Poster gegen Recht in seinem

So sehe ich das auch. (Ist gegen meine "Uberzeugung - aber das ist das
Verbot von Hasch auch, etc...)

>Land verstossen hat. Den Richter wird der Hinweis auf das globale Dorf
>nicht interessieren. Wer den Newsartikel zusaetzlich auch noch ueber

Schon deswegen nicht, weil es um eventuelle Rechtsverst"osse in .de
geht und (je nach internationaler Beurteilung des Vergehens) der
deutsche Richter herauszufinden hat, ob eine konkrete Handlung hier
strafbar ist. (Ein Vergehen, das ausserhalb Deutschlands begangen
wurde und f"ur das nur das Tatortprinzip gilt, interessiert deutsche
Gerichte sowieso nicht.)

>deutsche Landesgrenzen nach .de reinfeedet, macht sich wohl durch den
>Import des Artikels noch zusaetzlich strafbar :-)

wenn er nach .de reinfeeded, dann sitzt er laut Definition ausserhalb
von .de (oder??) und *exportiert* nach .de. Dann kommt es darauf an,
ob f"ur das entsprechende Vergehen das Tatortprinzip gilt, ob das dann
"uberhaupt ein Vergehen ist. Mit dem Downstream in .de wird das dann
verzwickter...

(Kennt sich jemand da "uberhaupt aus? Auch f"ur evtl.
Literaturhinweise juristischer Art w"aren vermutlich eine Reihe Leute
dankbar!)

Olaf
-- 
| Olaf Titz - comp.sc.student  |   o     | uknf@dkauni2.bitnet | old address |
| univ. of karlsruhe - germany |  _>\ _  | s_titz@ira.uka.de   | is still    |
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From: s_titz@ira.uka.de (Olaf Titz)
Newsgroups: de.admin.news.misc
Subject: Re: News und der Staat
Date: 7 Jan 1993 18:24:28 GMT
Organization: Fachschaft math/inf, Uni Karlsruhe, FRG
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References: <1993Jan1.193148.850@sunlab.ka.sub.org> <2645@sol.ccc.de> <C0Buqr.L8G@midget.yps.saar.de>
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Keywords: Zensur, Strafverfolgung, Staat