Article View: de.admin.news.misc
Article #413Re: News und der Staat
From: Olaf Titz
Date: Thu, 07 Jan 1993 18:40
Date: Thu, 07 Jan 1993 18:40
88 lines
4835 bytes
4835 bytes
In article <2650@sol.ccc.de> terra@sol.ccc.de (Frank Simon) writes: >bof@midget.saar.de (Patrick Schaaf) writes: >>Ich glaube nicht, dass diese Einstellung voll rechtlich haltbar ist. >Sie ist Interpretation der Benutzer-Ordnung und des Hochschulrahmen- >gesetzes durch den Fachbereichsrat und die Rechnerkommision. Ich >vertraue darauf, dass sie wissen was sie tun. Besser als Vertrauen: auf die Finger gucken ;-) Aber Zustimmung, die Oldenburger Regelung gef"allt mir sehr. >[...Illegale Postings] >Ich kann das Posting vielleicht von meiner Platte physikalisch loeschen, >aber ich darf z.B. kein Cancel ausloesen. Desweiteren kann der Aufwand wieso? Nat"urlich ein Cancel mit Distr. local, aber wenn das zur Abwendung von eventuellen Rechtsfolgen im Urle'schen Sinne notwendig ist, warum nicht. Nat"urlich nur im Einzelfall und im Nachhinein - genauso wie die 'Bundespr"ufstelle' arbeitet. >ein Artikel zu loeschen OHNE den Cancel-Mechanismus mehr Schaden >anrichten oder Aufwand bedeuten, als den Artikel nach 4 Tagen von selbst >wegexpiren zu muessen. Eine interessante Frage ist die Beweissicherung f"ur illegale Artikel, die im Laufe des Verfahrens expiren... >ob ein Gesetzesverstoss vorliegt. Wenn ein Amerikaner in Deutschland >gegen Deutsche Gesetze verstoesst, ist er dran. Tut er das aber via >USA, kannst du ihm nicht habhaft werden. Also ist er nicht dran. Kommt eventuell auf das Vergehen an. Wenn nur das Tatortprinzip gilt (und das ist die Regel), dann hast Du recht. Aber f"ur manche Straftaten gelten auch andere Regelungen, so gibt es z.B. Taten, die auch in Deutschland bestraft werden k"onnen, wenn sie von Deutschen im Ausland begangen wurden (vorausgesetzt sie wurden dort nicht schon bestraft) (auch wenn sie dort nicht strafbar sind) (Wohnortprinzip) (mitunter sehr umstritten). >erstmal Analogien schaffen. Schafft er eine zum Presserecht, kommt >sowas wie in Stuttgart raus. Schafft er welche zum BTX-Staatsvertrag >oder (was inzwischen wahrscheinlicher ist) zu den neuen Landesmedien- >Vertraegen, sieht das Ergebnis wieder ganz anders aus. In BTX ist >ja bekanntlich sogar Pornographie erstmal nicht verboten. Pornographie ist sowieso nicht verboten, weder straf- noch presserechtlich. Was verboten ist, kann man haarklein im StGB nachlesen. Auch die 'Bundespr"ufstelle' spricht keine Verbote aus, auch wenn es effektiv darauf hinauslaufen kann. Und das normale Strafrecht (um das es hier wohl im wesentlichen geht) kennt keine Sonderregelungen f"ur BTX. >>Wer den Newsartikel zusaetzlich auch noch ueber >>deutsche Landesgrenzen nach .de reinfeedet, macht sich wohl durch den >>Import des Artikels noch zusaetzlich strafbar :-) >Das ist aber der Provider. Weil der ist der Erbringer einer Tele- >kommunikationsdienstleistung. Hat sich also (hoffentlich) beim >BMI dafuer angemeldet und unterliegt den sich daraus ergebenen beim BMI??? (nach meiner Ansicht sollte daf"ur das BPT zust"andig sein - oder?) >Bestimmungen. Die Uni ist Endverbraucher und hat diesbezueglich eher >weniger als mehr Pflichten. >>Kann irgendein Jurist das bitte etwas genauer ausfuehren? >Die streiten sich IMMER noch. Wir hatten das Thema mit 5 Juristen auf Nat"urlich... aber das heisst nicht, dass es "uberhaupt keine Gewissheit g"abe. Auch kontr"are juristische Lehrmeinungen sind immer noch mehr als gar keine Meinung. >schlossene Benutzergruppen im BTX. (Anmerkung: Schon vor 2 Jahren >hat fuer den CCC jemand ein Gutachten erstellt, nachdem die UseNet- >Gemeide "Oeffentlichkeit" im Sinne des Gesetzes ist. Darueber ist also >ein rausreden nicht zu wollen). Das ist IMHO gut so, da -1. die Analogien sowohl zum Presserecht als auch zum Plakatekleben und Flugiverteilen ja wohl offensichtlich sind und -2. dann auch in manchen F"allen, wo juristische Handhaben gegen Poster im Inland (!) n"otig sind, wenigstens dieser Fall klargestellt ist. Olaf -- | Olaf Titz - comp.sc.student | o | uknf@dkauni2.bitnet | old address | | univ. of karlsruhe - germany | _>\ _ | s_titz@ira.uka.de | is still | | +49-721-60439 | (_)<(_) | praetorius@irc | valid | "My heart is human - my blood is boiling - my brain IBM" - Mr. Roboto
Technical Details
Message-ID:
<1ihte2INNfeq@nz12.rz.uni-karlsruhe.de>Path:
arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!elroy.jpl.nasa.gov!sdd.hp.com!zaphod.mps.ohio-state.edu!sol.ctr.columbia.edu!ira.uka.de!rz.uni-karlsruhe.de!s_titzReferences:
<2645@sol.ccc.de> <C0Buqr.L8G@midget.yps.saar.de> <2650@sol.ccc.de>Show Full Headers
Complete Article Headers
Path: arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!elroy.jpl.nasa.gov!sdd.hp.com!zaphod.mps.ohio-state.edu!sol.ctr.columbia.edu!ira.uka.de!rz.uni-karlsruhe.de!s_titz From: s_titz@ira.uka.de (Olaf Titz) Newsgroups: de.admin.news.misc Subject: Re: News und der Staat Date: 7 Jan 1993 18:40:02 GMT Organization: Fachschaft math/inf, Uni Karlsruhe, FRG Lines: 88 Message-ID: <1ihte2INNfeq@nz12.rz.uni-karlsruhe.de> References: <2645@sol.ccc.de> <C0Buqr.L8G@midget.yps.saar.de> <2650@sol.ccc.de> NNTP-Posting-Host: irau32.ira.uka.de Keywords: Zensur, Strafverfolgung, Staat