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Article #190

Re: LIST zum drohenden Verschlsselungsverbot

#190
From: Michael Deindl
Date: Wed, 08 Nov 1995 16:19
63 lines
3381 bytes
In <5xG615ZY4MB@fred.ping.de>, C_Seidel@fred.ping.de (Carsten Seidel) writes:
>Hallodri.
>
>[...]
>
>
>So einfach sehe ich das leider nicht. Wenn eine Gruppe (Internetuser)  
>permanent gegen Recht verstoesst, wird nicht jeder einzeln abgeurteilt  
>werden (geht naemlich nicht), sondern vielmehr das Problem an der Wurzel  
>gefasst: Naemlich am Internet selbst. Dann werden vermutlich die Provider  
>dafuer sorgen muessen, dass keine "rechtswidrigen" Mails verschickt werden  
>- Zuwiederhandler werden dann einfach vom Provider ausgeschlossen (werden  
>muessen), fertig. Das entspricht etwa der Sache mit den Mailboxen und der  
>Pornographie.

Das wiederum sehe ich nicht so einfach.  Z.B. kommt es durchaus vor,
dass ich komprimierte Files per mail verschicke oder erhalte.  Auch
wenn Du Entropie von Mails misst (was vermutlich noch mit dem
Briefgeheimnis zu vereinbaren ist), duerfte es relativ schwierig sein
komprimierte Files von verschluesselten Files zu unterscheiden.

Natuerlich koenntest Du auch nach Schluesselworten wie PGP oder
uuencode in der Mail suchen.  Aber wuerde das nicht letztlich dem
Lesen der Mail gleichkommen?  (Noch ist der Status von Mail wohl etwas
ungeklaert, aber wenn das Internet zu einem Massenmedium werden soll,
wird der Bundesregierung wohl nichts anderes uebrig bleiben als Briefe
und Mails gleichzustellen.)

Ausserdem: falls es einen erlaubten Verschluesselungsalgorithmus mit
key-escrow gibt, hat der Provider ueberhaupt keine Moeglichkeit mehr
zu ueberpruefen was ich innerhalb der legal verschluesselten Mail
verschicke.

Der Fall kann aber noch komplizierter werden: z.B. haben Firmen ein
berechtigtes Interesse daran bestimmte Informationen nur
verschluesselt zu verschicken.  (Z.B. ein Handbuch eines noch nicht
releasten Produkts an einen Kunden mit non-disclosure agreement.)  Wer
unterscheidet denn dann zwischen privaten und geschaeftlichen Mails
von meinem Arbeits-Account?


>Analog bietet sich das Beispiel rechtsextremer Parteien. Auch diese werden  
>verboten, wenn sie dem Recht wiedersprechen.

Rechtsextreme Organisationen werden verboten, wenn die Vereinssatzung
und die Vereinsaktivitaeten gegen die Verfassung verstossen bzw. auf
die Zerstoerung der verfassungsmaessigen Ordnung zielen.  Das ist
erheblich heftiger als "einfache" Straftaten.


Zum Abschluss ein Beispiel wo Nicht-Beachtung von Gesetzen
funktioniert hat: vieleicht erinnert sich jemand dass vor einigen
Jahren in UK eine s.g. Poll-Tax eingefuehrt wurde.  Die hat aber fast
niemand bezahlt (weil die meisten Briten sie als ungerecht empfanden)
und wurde deshalb zurueckgenommen.


Tschuess,

Michael


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Subject: Re: LIST zum drohenden Verschlsselungsverbot
Date: 8 Nov 1995 16:19:12 GMT
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