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Article #190Re: LIST zum drohenden Verschlsselungsverbot
From: Michael Deindl
Date: Wed, 08 Nov 1995 16:19
Date: Wed, 08 Nov 1995 16:19
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In <5xG615ZY4MB@fred.ping.de>, C_Seidel@fred.ping.de (Carsten Seidel) writes: >Hallodri. > >[...] > > >So einfach sehe ich das leider nicht. Wenn eine Gruppe (Internetuser) >permanent gegen Recht verstoesst, wird nicht jeder einzeln abgeurteilt >werden (geht naemlich nicht), sondern vielmehr das Problem an der Wurzel >gefasst: Naemlich am Internet selbst. Dann werden vermutlich die Provider >dafuer sorgen muessen, dass keine "rechtswidrigen" Mails verschickt werden >- Zuwiederhandler werden dann einfach vom Provider ausgeschlossen (werden >muessen), fertig. Das entspricht etwa der Sache mit den Mailboxen und der >Pornographie. Das wiederum sehe ich nicht so einfach. Z.B. kommt es durchaus vor, dass ich komprimierte Files per mail verschicke oder erhalte. Auch wenn Du Entropie von Mails misst (was vermutlich noch mit dem Briefgeheimnis zu vereinbaren ist), duerfte es relativ schwierig sein komprimierte Files von verschluesselten Files zu unterscheiden. Natuerlich koenntest Du auch nach Schluesselworten wie PGP oder uuencode in der Mail suchen. Aber wuerde das nicht letztlich dem Lesen der Mail gleichkommen? (Noch ist der Status von Mail wohl etwas ungeklaert, aber wenn das Internet zu einem Massenmedium werden soll, wird der Bundesregierung wohl nichts anderes uebrig bleiben als Briefe und Mails gleichzustellen.) Ausserdem: falls es einen erlaubten Verschluesselungsalgorithmus mit key-escrow gibt, hat der Provider ueberhaupt keine Moeglichkeit mehr zu ueberpruefen was ich innerhalb der legal verschluesselten Mail verschicke. Der Fall kann aber noch komplizierter werden: z.B. haben Firmen ein berechtigtes Interesse daran bestimmte Informationen nur verschluesselt zu verschicken. (Z.B. ein Handbuch eines noch nicht releasten Produkts an einen Kunden mit non-disclosure agreement.) Wer unterscheidet denn dann zwischen privaten und geschaeftlichen Mails von meinem Arbeits-Account? >Analog bietet sich das Beispiel rechtsextremer Parteien. Auch diese werden >verboten, wenn sie dem Recht wiedersprechen. Rechtsextreme Organisationen werden verboten, wenn die Vereinssatzung und die Vereinsaktivitaeten gegen die Verfassung verstossen bzw. auf die Zerstoerung der verfassungsmaessigen Ordnung zielen. Das ist erheblich heftiger als "einfache" Straftaten. Zum Abschluss ein Beispiel wo Nicht-Beachtung von Gesetzen funktioniert hat: vieleicht erinnert sich jemand dass vor einigen Jahren in UK eine s.g. Poll-Tax eingefuehrt wurde. Die hat aber fast niemand bezahlt (weil die meisten Briten sie als ungerecht empfanden) und wurde deshalb zurueckgenommen. Tschuess, Michael DISCLAIMER: My oppinions are my own, not those of my employer IBM.
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Path: arc1-ca.pugleaf.net!watnews.watson.ibm.com!usenet From: mdeindl@vnet.ibm.com (Michael Deindl) Newsgroups: de.comm.internet,ct.diskussion,de.comm.isdn,de.comm.misc,de.comp.security,de.etc.lists,de.org.ccc Subject: Re: LIST zum drohenden Verschlsselungsverbot Date: 8 Nov 1995 16:19:12 GMT Organization: IBM Deutschland Entwicklung --- Smart-Card Solutions, Software Development Message-ID: <47qla0$hrm@watnews2.watson.ibm.com> References: <5wEH659-jSB@argo.rhein-main.de> <5xG615ZY4MB@fred.ping.de> Reply-To: mdeindl@vnet.ibm.com NNTP-Posting-Host: pc496929.bs.boeblingen.ibm.com X-Newsreader: IBM NewsReader/2 v1.2