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Article #1393

Re: Recht auf Telekommunikation?

#1393
From: Uwe Weineck
Date: Mon, 22 Dec 1997 00:00
109 lines
5609 bytes
Thomas <hotstep@launet.baynet.de> schrieb im Beitrag
<34a5563a.3272274@news.odn.de>...
> Hallo,
> 
> ich habe folgendes Problem:
> Ich wohne und arbeite in Rummelsberg bei Nuernberg. Innerhalb der
> Rummelsberger Anstalten (eine Einrichtung der bayerischen Diakonie)
> gibt es ein internes Telephonsystem, das es erlaubt, innerhalb von
> Rummelsberg kostenlos zu telephonieren. So weit, so gut. Nun zu den
> Nachteilen dieses Systems:
> 
> 1. fuer Privatpersonen werden keine ISDN-Anschl�sse eingerichtet
> (obwohl technisch moeglich). Au�erdem wird der Telekom mit Hinweis auf
> das Hausrecht untersagt, ISDN-Leitungen zu den Interessenten zu
         ^^^^^^^^^^^^
> verlegen (obwohl sie dazu bereit waere).


Die Frage laesst sich rechtlich eindeutiger klaeren
wenn man prueft, ob es um das Recht auf Telekommunikation
oder um die Rechte der Bewohner betreuender  Einrichtungen
allgemein geht.

Diese Frage muesstest Du primaer mit einer Interessenvertretung
der Bewohner in den Anstalten besprechen und zusaetzlich noch
herausfinden, welche Argumentation die Anstaltsleitung gegen das
Anlegen individueller Telefonanschluesse hat.

Es wird wohl eine aehnliche Argumentation sein, wie bei
Anschluessen in Krankenhaeusern oder Betrieben, wo
auch nicht jeder Patient bzw. in Betrieben jeder Arbeitnehmer
sich seinen privaten Anschluss legen lassen kann.
Die Krankenhausleitung bzw. die Firmenleitung haetten hier
das "Hausrecht" und koennen bestimmen, welche Art von
technischen Einrichtungen in ihrem "Hausrechtsbereich"
installiert werden. Selbst wenn in Deinem Fall die Anstalten
in individuelle Wohneinheiten gegliedert waeren und fuer
jede Gruppe eine eigener Anschluss gelegt werden koennte,
so sind die Gruppen letztendlich doch keine individuellen Haushalte
sondern alle Wohneinheiten befinden sich auf einem
"Anstaltsgebiet mit zentralem Verantwortungsbereich".

Auch wenn immer so schoen gesagt wird, Betreute sollten
Selbstverantwortung lernen, so ist es, juristisch gesehen
nicht weit damit her.  Betreute haben generell eingeschraenkte
Rechte (selbst wenn sie dieselben Pflichten uebernehmen, die
sogennannte "normale" Nichtbetreute ausueben: Arbeiten gehen,
Steuern zahlen etc.), das betrifft nicht nur das Recht auf
Telekommunikation.  :-(
 

> Nun meine Fragen:
> 
> 1. Gibt es vielleicht so etwas wie ein "Recht auf freie
> Telekommunikation"? Haette ich also evtl. einen Anspruch auf die
> Einrichtung eines ISDN-Anschlusses? Oder waeren die Rummelsberger
> Anstalten vielleicht sogar dazu verpflichtet, die Telekom solch einen
> Anschluss verlegen zu lassen?

Nein - wie oben schon gesagt uebt hier die Anstaltsleitung das
Hausrecht aus und kann bestimmen, welche technischen
Einrichtungen in ihrem Bereich installiert werden. Ggf. kannst
Du Deine Rechte ueber eine Interessenvertretung der Betreuten
geltend machen.

> 
> 2. Ist es zulaessig, dass die Rummelsberger Anstalten keinen
> Sozialanschluss anbieten, die diversen Sondertarife der Telekom nicht
> an die Telephonkunden weitergeben und eine erhoehte Grundgebuehr
> verlangen?

Die Anstalten koennen keinen Sozialanschluss anbieten -
das kann nur die Telekom.  Und wenn die Anstalten ihren
Betreuten nicht zubilligen, "Kunden" eines Unternehmens
zu sein (in diesem Fall Telefonkunden), koennen sie diesen 
auch nicht individuelle Telefonanschluesse zusprechen.
Es muss also geklaert werden, ob die Anstalten ihren
Betreuten den Rechtsstatus eines geschaeftsfaehigen,
vollverantwortlichen Menschen zubilligen.
Zweitens bleibt das Problem mit den "Hausrecht auf
Anstaltsgebiet" wie es auch in Betrieben, Kraknehaeusern etc.
aehnlich ausgeuebt wird.

 

> 3. Wie sieht diesbezueglich die rechtliche Situation ab dem 01.01.98
> aus? (z. B. bezueglich freier Wahl der Telephongesellschaft?)


Auch das wirkt sich auf den Anstaltsbereich in keiner Weise aus,
weil auch hier die Anstaltsleitung bzw. im Einklang mit einer
evtl. vorhandenen Interessenvertretung der Betreuten bestimmen
koennte, welche Telefongesellschaft Anschluesse im Anstaltsbereich
legen duerfte. Wenn Du privat ausserhalb des Anstaltsbereiches
wohnen wuerdest, waere das wahrscheinlich alles kein Problem.

Wie gesagt - versuche herauszufinden, welche rechtlichen
Moeglichkeiten Du hast. Ich hoffe, es gibt in den Anstalten
eine Interessenvertretung fuer die Betreuten, an die Du Dich
mit Deinen Belangen wenden kannst.

Vielleicht laesst sich da was erreichen -  dazu viel Erfolg!

Gruss Uwe
uwe@owl.online.de

(Urlaub 23.12. bis 2.1.98!  Bitte in dieser
Zeit keine Mails schicken)
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From: "Uwe Weineck" <uwe@owl-online.de>
Subject: Re: Recht auf Telekommunikation?
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