Article View: de.comp.misc
Article #383Re: Garantie fuer Software seit 1.1.93
From: Markus Kuhn
Date: Fri, 08 Jan 1993 15:59
Date: Fri, 08 Jan 1993 15:59
39 lines
2829 bytes
2829 bytes
jaenicke@emserver.ee.tu-berlin.de (Lutz Jaenicke) writes: >#disclaimer <Bin kein Jurist, daher gesunder Menschenverstand> >Bei _echter_ PD Software, dass heisst Software, die gratis unter >Verzicht auf alle Rechte _verschenkt_ wird, sehe ich keine Probleme. >Ein Anspruch auf Gewaehrleistung kann nur entstehen, wenn Du einen >_Kaufvertrag_ mit dem Kunden abschliesst. So einfach ist das nicht. Ich moechte durchaus mit meinen Benutzern einen Lizenzvertrag abschliessen koennen, der sagt, dass der Benutzer das Teil nur privat benutzen darf, nicht weiterverkaufen darf, nicht aendern darf, etc. Wenn der Benutzer diese Einschraenkungen nicht akzeptiert, dann darf er garnichts, da er keine Lizenz erhaelt. Sonst fangen Firmen an, meine schoene Software mit einem anderen Namen zu versehen und fuer viel Geld zu verkaufen, an Leute, die einfach nichts von meiner Version wussten. Das ist in meinen Augen Betrug, aber bei _richtiger_ PD Software nicht strafbar => also will ich NICHT ALLE Rechte abgeben. In den USA kam es schon vor, dass die Berkeley Uni PD-Software entwickelt hat, die dann AT&T uebernahm. Anschliessend hat irgend ein AT&T Jurist entdeckt, dass Berkley Software vertreibt, die AT&T gehoert, und seitdem darf Berkeley diese Software nicht mehr vertreiben, daher der riesen Copyrightheader in jeder neuen Berkleysoftware. Dies ist zwar laut dt. Urheberrecht nicht moeglich, aber dennoch kann jeder RICHTIGE PD Software unter seinem Namen kommerziell verkaufen. Also will ich einen Lizenzvertrag ueber die Einschraenkung der Nutzungsrechte. Diese Praxis ist in den USA z.B. mit der GNU General Public Licence recht gebraeuchlich. Was ist der Unterschied zwischen einem Lizenz- und einem Kaufvertrag. Aus der Schule kenne ich nur den Kaufvertrag, wie er im BGB festgeleht ist (Angebot und Annahme, etc.). Wer gibt mal einigen Juristen mit Fachgebiet Urheber- und Patentrecht Zugang zum USENET? :-) Markus -- Markus Kuhn, Computer Science student -=-=- University of Erlangen, Germany Internet: mskuhn@immd4.informatik.uni-erlangen.de | X.500 entry available --- Wer, wie, was? Wieso, weshalb, warum? Wer nichts fragt bleibt dumm. ---
Technical Details
Message-ID:
<1ik8crEINNda6@uni-erlangen.de>Path:
arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!zaphod.mps.ohio-state.edu!howland.reston.ans.net!sol.ctr.columbia.edu!ira.uka.de!fauern!uni-erlangen.de!not-for-mailReferences:
<SANDY.93Jan7100752@beeker.cs.umass.edu> <1ihv99EINNm87@uni-erlangen.de> <1ijgdjINNepo@mailgzrz.TU-Berlin.DE>Show Full Headers
Complete Article Headers
Path: arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!zaphod.mps.ohio-state.edu!howland.reston.ans.net!sol.ctr.columbia.edu!ira.uka.de!fauern!uni-erlangen.de!not-for-mail From: unrza3@cd4680fs.rrze.uni-erlangen.de (Markus Kuhn) Newsgroups: de.comp.misc Subject: Re: Garantie fuer Software seit 1.1.93 Date: 8 Jan 1993 16:59:23 +0100 Organization: Regionales Rechenzentrum Erlangen Message-ID: <1ik8crEINNda6@uni-erlangen.de> References: <SANDY.93Jan7100752@beeker.cs.umass.edu> <1ihv99EINNm87@uni-erlangen.de> <1ijgdjINNepo@mailgzrz.TU-Berlin.DE> Reply-To: mskuhn@immd4.informatik.uni-erlangen.de NNTP-Posting-Host: cd4680fs.rrze.uni-erlangen.de Lines: 39