🚀 go-pugleaf

RetroBBS NetNews Server

Inspired by RockSolid Light RIP Retro Guy

Article View: de.comp.misc
Article #383

Re: Garantie fuer Software seit 1.1.93

#383
From: Markus Kuhn
Date: Fri, 08 Jan 1993 15:59
39 lines
2829 bytes
jaenicke@emserver.ee.tu-berlin.de (Lutz Jaenicke) writes:

>#disclaimer <Bin kein Jurist, daher gesunder Menschenverstand>
>Bei _echter_ PD Software, dass heisst Software, die gratis unter
>Verzicht auf alle Rechte _verschenkt_ wird, sehe ich keine Probleme.
>Ein Anspruch auf Gewaehrleistung kann nur entstehen, wenn Du einen
>_Kaufvertrag_ mit dem Kunden abschliesst.

So einfach ist das nicht. Ich moechte durchaus mit meinen Benutzern
einen Lizenzvertrag abschliessen koennen, der sagt, dass der Benutzer
das Teil nur privat benutzen darf, nicht weiterverkaufen darf, nicht
aendern darf, etc. Wenn der Benutzer diese Einschraenkungen nicht akzeptiert,
dann darf er garnichts, da er keine Lizenz erhaelt. Sonst fangen Firmen
an, meine schoene Software mit einem anderen Namen zu versehen und
fuer viel Geld zu verkaufen, an Leute, die einfach nichts von meiner
Version wussten. Das ist in meinen Augen Betrug, aber bei _richtiger_
PD Software nicht strafbar => also will ich NICHT ALLE Rechte abgeben.
In den USA kam es schon vor, dass die Berkeley Uni PD-Software entwickelt
hat, die dann AT&T uebernahm. Anschliessend hat irgend ein AT&T
Jurist entdeckt, dass Berkley Software vertreibt, die AT&T gehoert,
und seitdem darf Berkeley diese Software nicht mehr vertreiben, daher der
riesen Copyrightheader in jeder neuen Berkleysoftware. Dies ist zwar laut
dt. Urheberrecht nicht moeglich, aber dennoch kann jeder RICHTIGE PD
Software unter seinem Namen kommerziell verkaufen. Also will ich
einen Lizenzvertrag ueber die Einschraenkung der Nutzungsrechte.

Diese Praxis ist in den USA z.B. mit der GNU General Public Licence
recht gebraeuchlich. Was ist der Unterschied zwischen einem
Lizenz- und einem Kaufvertrag. Aus der Schule kenne ich nur den
Kaufvertrag, wie er im BGB festgeleht ist (Angebot und Annahme, etc.).
Wer gibt mal einigen Juristen mit Fachgebiet Urheber- und Patentrecht
Zugang zum USENET? :-)

Markus

-- 
Markus Kuhn, Computer Science student -=-=- University of Erlangen, Germany
Internet: mskuhn@immd4.informatik.uni-erlangen.de  |  X.500 entry available
--- Wer, wie, was? Wieso, weshalb, warum? Wer nichts fragt bleibt dumm. ---
Technical Details
Message-ID: <1ik8crEINNda6@uni-erlangen.de>
Path: arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!zaphod.mps.ohio-state.edu!howland.reston.ans.net!sol.ctr.columbia.edu!ira.uka.de!fauern!uni-erlangen.de!not-for-mail
References: <SANDY.93Jan7100752@beeker.cs.umass.edu> <1ihv99EINNm87@uni-erlangen.de> <1ijgdjINNepo@mailgzrz.TU-Berlin.DE>

Show Full Headers
Complete Article Headers
Path: arc1-ca.pugleaf.net!sparky!uunet!zaphod.mps.ohio-state.edu!howland.reston.ans.net!sol.ctr.columbia.edu!ira.uka.de!fauern!uni-erlangen.de!not-for-mail
From: unrza3@cd4680fs.rrze.uni-erlangen.de (Markus Kuhn)
Newsgroups: de.comp.misc
Subject: Re: Garantie fuer Software seit 1.1.93
Date: 8 Jan 1993 16:59:23 +0100
Organization: Regionales Rechenzentrum Erlangen
Message-ID: <1ik8crEINNda6@uni-erlangen.de>
References: <SANDY.93Jan7100752@beeker.cs.umass.edu> <1ihv99EINNm87@uni-erlangen.de> <1ijgdjINNepo@mailgzrz.TU-Berlin.DE>
Reply-To: mskuhn@immd4.informatik.uni-erlangen.de
NNTP-Posting-Host: cd4680fs.rrze.uni-erlangen.de
Lines: 39