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16 messages
16 total messages Started by Rudolf Harras Thu, 08 Sep 2011 10:13
Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#36
Author: Rudolf Harras
Date: Thu, 08 Sep 2011 10:13
27 lines
2792 bytes
Die Schutzfristverl�ngerung f�r Musik ist nun fix und
h�chstwahrscheinlich auch noch R�ckwirkend!
http://futurezone.at/netzpolitik/4855-schutzfristverlaengerung-fuer-musik-fix.php

Da frage ich mich ob das rechtlich so einfach geht.

Beispiel 1: Jemand hat Musik bei der das Urheberrecht abgelaufen ist als
Beispiel auf die Wikipedia geladen oder zB einen Remix daraus gemacht
und unter einer CC-Lizenz auf Jamendo ver�ffentlicht. Pl�tzlich ist
diese Musik wieder urheberrechtlich gesch�tzt. Was nun?

Beispiel 2: Jemand verkauft 5 Jahre vor ablauf der Frist die Rechte an
Musikst�cken an jemand anders. Der kann sie nun statt 5 Jahre pl�tzlich
25 Jahre nutzen. Das h�tte nat�rlich auch den Preis ver�ndert.

Wird so eine r�ckwirkende �nderung �berhaupt standhalten? Kann man
Gerichtsurteile dagegen erwirken?

Generelle Frage: Wenn ist eigentlich das Urheberrecht abgelaufen?
Beispiel: Ein Lied wurde 1960 auf LP ver�ffentlicht, 1986 auf CD
herausgegeben. Ich nehme an, dass man es nur verwenden darf wenn es von
der LP von 1960 stammt und nicht von der CD von 1986. Habe ich das Recht
wenn ich im Besitz der LP von 1960 bin, diese unter CC-Lizenz verf�gbar
zu machen?

Fragen �ber Fragen, aber die EU hat uns hier wieder mal gezeigt wen sie
eigentlich haupts�chlich vertritt...
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#37
Author: Bernd Petrovitsch
Date: Thu, 08 Sep 2011 11:24
12 lines
1701 bytes
On Thu, 08 Sep 2011 12:13:24 +0200, Rudolf Harras wrote:
> Die Schutzfristverlängerung für Musik ist nun fix und
> höchstwahrscheinlich auch noch Rückwirkend!

Sonst heißt es immer "rückwirkend geht doch nicht". Hier schon?

	Bernd
-- 
- Wie erkennt man IYO die offensichtlich ungeeigneten, hinter denen sich
  nicht das Genie verbirgt?
- Wie erkennt man das Offensichtliche?
Martina Diel und Volker Birk
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#38
Author: Thomas Hühn
Date: Thu, 08 Sep 2011 15:36
7 lines
1596 bytes
Bernd Petrovitsch <bernd@bofh.at> writes:

> Sonst hei�t es immer "r�ckwirkend geht doch nicht". Hier schon?

Absolut gilt das eh nur im Strafrecht.

THomas
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung f�r Musik
#39
Author: Martin Pokorny
Date: Thu, 08 Sep 2011 21:37
76 lines
4932 bytes
Am Thu, 08 Sep 2011 12:13:24 +0200 schrieb Rudolf Harras
<rudi007@temporaryforwarding.com>:

>Die Schutzfristverlängerung für Musik ist nun fix und
>höchstwahrscheinlich auch noch Rückwirkend!
>http://futurezone.at/netzpolitik/4855-schutzfristverlaengerung-fuer-musik-fix.php

Das betrifft die Tonaufnahmen, nicht die Urheberrechte der
Kompositionen.

Also z.B. für eine historische Aufnahme des Neujahrskonzerts aus den
50er-Jahren ist diese Schutzfristverlängerung relevant.
Die Songs der Beatles hingegen sind sowieso durch das Urheberrecht an
der Komposition noch viel länger (nämlich bis 70 Jahre nach dem Tod des
letzten Bandmitglieds) geschützt.

Ich würde mal meinen, dass die Auswirkungen für den "Normalverbraucher"
vernachlässigbar sein werden.

>Da frage ich mich ob das rechtlich so einfach geht.
>
>Beispiel 1: Jemand hat Musik bei der das Urheberrecht abgelaufen ist als
>Beispiel auf die Wikipedia geladen oder zB einen Remix daraus gemacht
>und unter einer CC-Lizenz auf Jamendo veröffentlicht. Plötzlich ist
>diese Musik wieder urheberrechtlich geschützt. Was nun?

Ich würde sagen, dass die Aufnahme aus der Wikipedia wieder raus muss.

Beim Remix denke ich jedoch, dass die Quellen zum Zeitpunkt der
Produktion gemeinfrei waren und daraus etwas Neues gemacht wurde (eben
der Remix). Daher legitim.
Das können die Rechteinhaber allerdings auch anders sehen... :-/

Aber wie gesagt: Da muss es sich um Kompositionen aus dem 19.Jhd. und
davor handeln, damit es wirklich gemeinfrei wäre.
Ob jemand sowas remixed?

>Beispiel 2: Jemand verkauft 5 Jahre vor ablauf der Frist die Rechte an
>Musikstücken an jemand anders. Der kann sie nun statt 5 Jahre plötzlich
>25 Jahre nutzen. Das hätte natürlich auch den Preis verändert.

Tja, da wird sich vielleicht der ehemalige Inhaber der Rechte in den
Allerwertesten beißen, aber such is life. Wenn ich eine Aktie verkaufe,
und zwei Wochen darauf steigt der Kurs plötzlich durch ein unerwartetes
Ereignis auf das Doppelte, werde ich auch damit leben müssen.

>Wird so eine rückwirkende Änderung überhaupt standhalten? Kann man
>Gerichtsurteile dagegen erwirken?

Es würde mich überaus überraschen, wenn das nicht standhalten sollte.
Wenn doch, dann sicher aus anderen Erwägungen.

>Generelle Frage: Wenn ist eigentlich das Urheberrecht abgelaufen?
>Beispiel: Ein Lied wurde 1960 auf LP veröffentlicht, 1986 auf CD
>herausgegeben. Ich nehme an, dass man es nur verwenden darf wenn es von
>der LP von 1960 stammt und nicht von der CD von 1986. Habe ich das Recht
>wenn ich im Besitz der LP von 1960 bin, diese unter CC-Lizenz verfügbar
>zu machen?

Veröffentlichung 1960 bedeutet, dass die Tonaufnahme als solches 2011
gemeinfrei ist (wenn nicht noch Urheberrechte des Komponisten oder
Bearbeiters vorliegen). Daran ändert die neuerliche Publizierung als CD
in den 80er-Jahren nichts. Daher kannst Du die Aufnahme genauso der CD
entnehmen, solange es eben dieselbe Aufnahme ist und kein Remix oder gar
Neueinspielung. Ein digitales Filtern des Bandrauschens z.B. würde ich
nicht als urheberrechtlich relevant einstufen (siehe auch "Werkshöhe").

Aber IANAL...

>Fragen über Fragen, aber die EU hat uns hier wieder mal gezeigt wen sie
>eigentlich hauptsächlich vertritt...

Diejenigen mit dem meisten Geld, selbstredend. Wen sonst?

lg
Martin Pokorny
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#40
Author: David Seppi
Date: Fri, 09 Sep 2011 21:48
16 lines
1895 bytes
Bernd Petrovitsch schrieb:

> Sonst heißt es immer "rückwirkend geht doch nicht". Hier schon?

Wo heißt es das? Rückwirkend geht dann nicht, wenn damit unzumutbar in 
die Planung von Rechtsunterworfenen eingegriffen wird. Wenn man z.B. 
davon ausgeht, daß man für eine bestimmte Handlung eine Förderung 
bekommt, darum die Handlung setzt und dann wird die Förderung 
rückwirkend gestrichen, dann wäre das vermutlich verfassungswidrig.

Im Strafrecht gilt generell ein verfassungsrechtliches 
Rückwirkungsverbot, sonst ist das aber nicht allgemein so.

-- 
David Seppi
1220 Wien
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#41
Author: Thomas Koller
Date: Sat, 10 Sep 2011 08:48
15 lines
2137 bytes
In at.gesellschaft.recht David Seppi <dseppi@a1.net> wrote:
>> Sonst hei�t es immer "r�ckwirkend geht doch nicht". Hier schon?
> 
> Wo hei�t es das? R�ckwirkend geht dann nicht, wenn damit unzumutbar in 
> die Planung von Rechtsunterworfenen eingegriffen wird. Wenn man z.B. 
> davon ausgeht, da� man f�r eine bestimmte Handlung eine F�rderung 
> bekommt, darum die Handlung setzt und dann wird die F�rderung 
> r�ckwirkend gestrichen, dann w�re das vermutlich verfassungswidrig.

K�nnte das der Fall sein, wenn jemand Musik etwa f�r seinen Film
verwendet hat, weil er davon ausgeht, dass nach aktueller Rechtslage
das Urheberrecht abgelaufen ist, und pl�tzlich d�rfte er den
Film nicht mehr ver�ffentlichen weil die Gesetze ge�ndert wurden?

Tom
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#42
Author: Tom Schneider
Date: Sat, 10 Sep 2011 09:58
21 lines
2537 bytes
Rudolf Harras schrieb:
> Die Schutzfristverl�ngerung f�r Musik ist nun fix und
> h�chstwahrscheinlich auch noch R�ckwirkend!
> http://futurezone.at/netzpolitik/4855-schutzfristverlaengerung-fuer-musik-fix.php
>
> Da frage ich mich ob das rechtlich so einfach geht.

Bei den Urheberrechten am Bild gab es auch Verl�ngerungen. Die wirkten sich 
meist so aus, dass erloschene Rechte nicht wiederauflebten. Aber noch 
bestehende Rechte kamen in den Genu� der Verl�ngerung.

Mangels weiterer Informationen halte ich es f�r die wahrscheinlichste 
Annahme, dass es bei den Tonaufnahmen auch so geht.


Bei dem Wirwarr um Fristen und bei der explodierenden Zahl von Urhebern 
sollte der Gesetzgeber mal etwas ganz anderes eint�ten:
Urheber- und Schutzrechte entstehen nur dann, wenn das Werk einen leicht 
identifizierbaren Hinweis des Urhebers / Verwerters auf den Zeitpunkt der 
erstmaligen Inanspruchnahme des Rechtes. Fehlende oder fehlerhafte Angaben 
w�rden zum Verwirken des Rechtes f�hren.
Re: Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#43
Author: Holger Petersen
Date: Sat, 10 Sep 2011 11:08
11 lines
1302 bytes
Tom Schneider <nomail@invalid.invalid> writes:


>Bei den Urheberrechten am Bild gab es auch Verl�ngerungen. Die wirkten sich 
>meist so aus, dass erloschene Rechte nicht wiederauflebten. Aber noch 
>bestehende Rechte kamen in den Genu� der Verl�ngerung.

Es gibt einen (deutschen) Text zur Rechtslage von 'Happy Birthday'.
Auch mit (nachtraeglichen) Verlaengerungen (nur?) in den USA.

Holger
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#44
Author: Christopher Creutzig
Date: Sat, 10 Sep 2011 20:30
20 lines
2444 bytes
On 9/10/11 11:58 AM, Tom Schneider wrote:

> Bei dem Wirwarr um Fristen und bei der explodierenden Zahl von Urhebern 
> sollte der Gesetzgeber mal etwas ganz anderes eint�ten:
> Urheber- und Schutzrechte entstehen nur dann, wenn das Werk einen leicht 
> identifizierbaren Hinweis des Urhebers / Verwerters auf den Zeitpunkt der 
> erstmaligen Inanspruchnahme des Rechtes. Fehlende oder fehlerhafte Angaben 
> w�rden zum Verwirken des Rechtes f�hren.

 Das gab's mal in einigen L�ndern. Im Zuge der internationalen
Harmonisierungen ist das in der Berner �bereinkunft und der UCC aber
anders geregelt worden und heute nicht mehr von Bedeutung. Warum meinst
Du, das sei irgendwie besser? Wenn Du etwas nutzen wolltest, m�sstest Du
ja immer noch nachforschen, ob es tats�chlich vom Rechteinhaber selbst
ohne Hinweis publiziert wurde oder ob der anderweitig entfernt wurde �
und Viele setzen diese Hinweise eh nach wie vor, haupts�chlich wohl,
weil das auch in den USA mal n�tig oder hilfreich war.

-- 
Freiheit ist eine Zumutung. Aber sie ist zumutbar.
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#45
Author: Christopher Creutzig
Date: Sat, 10 Sep 2011 20:31
12 lines
2069 bytes
On 9/10/11 1:08 PM, Holger Petersen wrote:

> Auch mit (nachtraeglichen) Verlaengerungen (nur?) in den USA.

 Die Schutzfristen in den USA sind mal deutlich verl�ngert worden.
Manche Leute behaupten, das sei zum Schutz von Mickey Mouse passiert,
aber der Kontext ist wohl eher die Harmonisierung mit den anderen gro�en
Wirtschaftsm�chten gewesen.

-- 
Macht nichts, irgendwann erfindet jemand eine geeignete Therapie, dass
auch Leute wie Du lesen lernen k�nnen.   (Heinz Georg)
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#46
Author: Oliver Jennrich
Date: Sat, 10 Sep 2011 21:04
19 lines
1739 bytes
Christopher Creutzig <christopher@creutzig.de> writes:

> On 9/10/11 1:08 PM, Holger Petersen wrote:
>
>> Auch mit (nachtraeglichen) Verlaengerungen (nur?) in den USA.
>
>  Die Schutzfristen in den USA sind mal deutlich verl�ngert worden.

Ja, auf das Niveau des Berner Abkommens, AFAIK.

> Manche Leute behaupten, das sei zum Schutz von Mickey Mouse passiert,
> aber der Kontext ist wohl eher die Harmonisierung mit den anderen gro�en
> Wirtschaftsm�chten gewesen.

Das auch. Zumal Disneys Werke in D noch immer l�nger gesch�tzt sind als
in den USA (wenngleich auch nur ein paar Monate).

-- 
Space - The final frontier
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#47
Author: Thomas Hühn
Date: Sun, 11 Sep 2011 06:31
15 lines
1887 bytes
Christopher Creutzig <christopher@creutzig.de> writes:

>  Die Schutzfristen in den USA sind mal deutlich verl�ngert worden.
> Manche Leute behaupten, das sei zum Schutz von Mickey Mouse passiert,
> aber der Kontext ist wohl eher die Harmonisierung mit den anderen gro�en
> Wirtschaftsm�chten gewesen.

Naja, ich fand Lessig Beispiel schon �berzeugend, wie immer genau im Jahr,
bevor Mickey gemeinfrei wurde, die Schutzfrist um ein paar Jahre verl�ngert
wurde.

Und irgendwann wurde es ihnen zu bunt und sie haben dann mal gro�z�giger
verl�ngert.

Thomas
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#48
Author: Gerald Gruner
Date: Sun, 11 Sep 2011 11:38
38 lines
2763 bytes
Rudolf Harras schrieb am Thu, 08 Sep 2011:

> Die Schutzfristverl�ngerung f�r Musik ist nun fix und
> h�chstwahrscheinlich auch noch R�ckwirkend!
> http://futurezone.at/netzpolitik/4855-schutzfristverlaengerung-fuer-musik-fix.php

Daraus ein Zitat: 
  "Von einer Schutzfristverl�ngerung w�rden nicht die Urheber
   selbst profitieren, sondern die Musikindustrie. Laut einem
   Dossier zur Verl�ngerung der Schutzfrist f�r Tonaufnahmen
   von iRights.info w�rden 80 Prozent der an den Werken
   beteiligten aus�benden K�nstler leer ausgehen.[...]
   Die verbleibenden vier Prozent verteilen sich auf 80 Prozent
   der aus�benden K�nstler", hei�t es in dem Dossier."

Welch eine "�berraschung" - nicht. :-(
BTW: Das oben muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die
M.A.F.I.A verdient ihren "Kosenamen" wirklich... :-(

Das Ganze ist das (leider erwartete) Resultat skrupellosen Lobbyismus'
und effektiv eingesetzter Parteispenden und Schmiergelder, vermutlich
auch der einen oder anderen "Spende" pers�nlicher Art an Abgeordnete
und zust�ndige Ministeriumsmitarbeiter.

Politiker allgemein und insbesondere Europapolitiker stehen leider
synonym f�r Korruption. Man erwartet mittlerweile nichts mehr anderes
von denen... :-(





MfG
  Gerald

-- 
Justitia hat die Binde vor den Augen nicht weil "die Gerechtigkeit blind sein sollte", sondern damit man ihre bitteren Tr�nen �ber die Handlungen ihrer "irdischen Vertreter" nicht sieht.
- aus einem Webforum mit Bezug auf Urteile zu Serienabmahnungen
Re: Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#49
Author: Holger Petersen
Date: Sun, 11 Sep 2011 13:31
13 lines
1535 bytes
Christopher Creutzig <christopher@creutzig.de> writes:

>On 9/10/11 1:08 PM, Holger Petersen wrote:

[Happy Birthday]

>> Auch mit (nachtraeglichen) Verlaengerungen (nur?) in den USA.

> Die Schutzfristen in den USA sind mal deutlich verl�ngert worden.

http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/Happy_Birthday.pdf

Gruss, Holger
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#50
Author: Rudolf Harras
Date: Sun, 11 Sep 2011 21:36
9 lines
1624 bytes
Holger Petersen schrieb:

>http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/Happy_Birthday.pdf

Haha, das ist ja sehr interessant. :)

In der Tat hat es mich zuerst auch gewundert dass ein PDF-File in einem
Unterverzeichnis namens "Hören" liegt, wo man eher MP3 vermutet.
Re: Rueckwirkende Schutzfristverlaengerung für Musik
#51
Author: Bernd Petrovitsch
Date: Tue, 13 Sep 2011 07:51
25 lines
2558 bytes
On Fri, 09 Sep 2011 23:48:13 +0200, David Seppi wrote:
> Bernd Petrovitsch schrieb:
>> Sonst heißt es immer "rückwirkend geht doch nicht". Hier schon?
> 
> Wo heißt es das? Rückwirkend geht dann nicht, wenn damit unzumutbar in 
> die Planung von Rechtsunterworfenen eingegriffen wird. Wenn man z.B. 
> davon ausgeht, daß man für eine bestimmte Handlung eine Förderung 
> bekommt, darum die Handlung setzt und dann wird die Förderung 
> rückwirkend gestrichen, dann wäre das vermutlich verfassungswidrig.

Abgesehen vom politischen (die "Lebensplanung von 15-jährigen ....")
ist es hier ja ähnlich: Da unterliegt etwas nach aktueller Rechtslage
nicht mehr dem UrhR (oder wie immer mand as korrekt formuliert) und
nach der nächsten Gesetzesänderung auf einmal wieder?

Das Argument als solches ist mbMn auch sehr schwach - ganz allgemein
greift fast jede Gesetzesänderung in irgendwelche geplanten Dinge
ein.

	Bernd
-- 
- Wie erkennt man IYO die offensichtlich ungeeigneten, hinter denen sich
  nicht das Genie verbirgt?
- Wie erkennt man das Offensichtliche?
Martina Diel und Volker Birk
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