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4 total messages Started by Juergen Sievers Sun, 03 Nov 1996 00:00
Zu weit gegangen ?
#896
Author: Juergen Sievers
Date: Sun, 03 Nov 1996 00:00
133 lines
6910 bytes

Ich habe zum anhaengenden Text mal ein paar Fragen.

1) 	Es wird von dem Betroffenen eine genaue Schilderung seiner
	Vorstellungsaktivitaeten verlangt. Also nicht nur Ort und Zeit
	sondern auch mit wem und worueber mit welchem Ausgang gesprochen
	wurde.
	Da aber manche Vorstellungsgespraeche auf Grund von firmeninterner
	Empfehlungen, Freunden und ehemaliger Kollegen sowie moeglicherweise 
	von den Firmen absichtlich nicht offen Inserierten wurden, ergibt 
	sich fuer den Betroffenen hierdurch ein Problem, dass zu mindestens 
	bereits seine Auffassung von Anstand widersprechen wuerde, sollte
	er die Betroffenen nicht einweihen was seine Chancen aber zu Nichte
	machen wuerde.
	
	1a)	Ist der Betroffene eigentlich berechtigt solche tetalierte
		Angaben ueber den Ausgang und die getroffenen Vereinbarungen
		dritten gegen ueber zu berichten ? 

	1b)	Muss er die Firmen darauf hinweisen, dass er gezwungen wird 
		alles was er bei diesem Bewerbungsgespraech ueber die Firma 
		erfahren wird dritten berichten zu mussen ? 

	1c)	Ist ein derartiges Anliegen der Sachbearbeiterin ueber Haupt 
		zulaessig, zumal dem Betroffenen gegen ueber zuvor keinerlei 
		Vorwurf oder Verdacht ausgesprochen wurde was seine Bemuehungen 
		um eine Arbeistaufnahme angeht, sondern es eine Art pauschale 
		Saktionierung gegen ueber sich nicht unterwuerfig zeigender 
		Menschen zu sein scheint ?

2)	Die Sachbearbeiterin gibt vor, wehrend eines Beratungsgespraechs 
	eine Art medz. Gutachten, mit dem Resultat das alles in Ordnung sei,
	gemacht zu haben. Meines Wissens nach handelt es sich bei der
	Sachbearbeiterin Will um eine gewoehnliche Verwaltungsangestellte,
	die allenfalls eine kleine ausBildung als zur Sachbearbeitung 
	machen musste, auf keinen Fall aber eine fundierte medz. Ausbildung
	verfuegt um solche schnell Diagnosen, auf blossen Augenschein und 
	einigen Fragen hin, zu stellen. Ich glaube auch, dass kein 
	verantwortungsbewusster Mensch dieses jemals ernsthaft machen wurde 
	sondern in diesem Fall die Ursachen solcher Aussagen weit jenseits 
	der vom Verstand getragenen Regionen gefaellt wurden. Ein starker 
	Hinweis auf eine derartige Ursache ist es dann wohl auch, dass die 
	Sachbearbeiterin glaubt bei dieser Diagnose haette ihr der Betroffene 
	selbst assistiert.

	2a)	Ist eine solche Diagnose und die daraus geschlossenen 
		Schlussfolgerungen zulaessig. Kann diese Sachbearbeiterin,
		womoeglich um weiter Sanktionen folgen lassen zu koennen, 
		bereits bestehende, anderslautende Aerztliche Aussagen einfach 
		so revidieren ?


Ich glaube es duerfte jedem der die Anhaengenden Texte gelesen hat
klar sein, dass das Bezirksamt vor hat dem Betroffenem nachzuspionieren
und, dass eine Firma, die moeglicherweise nur gerade keinen Bedarf hatte den
Bewerber aber vormerkte, diesen damit entgueltig ausschliesst. 
Keine Firma wird ein Interesse daran haben, jemanden Einzustellen hinter dem 
eine ganze Behoerde her spioniert und die Darlegung intimster 
personalpolitischer Firmenentscheidung fordert. 


Wir wuerden uns ueber eine fachkundige Antwort, die ein adaequates
Begegnen dieser pauschalen, entmuendigenden und entwuerdigenden
Vorgehensweise dieses Amtes ermoeglicht, sehr freuen.

mfg juergen 




Anbei der Auszug eines Schreibens vom Bezirksamt Altona an einen
der 6.000.000 Arbeitslosen, welchen die  Sachbearbeiterin gerade
mal 20 Minuten  lang persoenlich  kannte als sie dieses verfaste. 

---- ABSCHRIFT -----
sie erhalten z.Zt. Hilfe zum Lebensunterhalt, weil Sie bisher nicht 
in der Lage waren, sich entsprechend Parag. 2 Abs. 1 BSHG selber zu 
helfen.  Zu den Moeglichkeiten der Selbsthilfe gehoert u.a. die 
Arbeitsaufnahme.  Nach Parag. 18 Abs. 1 BSHG muss jeder Hilfeempfaenger 
seine Arbeitskraft zur Beschaffung seines Lebensunterhalts fuer sich und 
seine unterhaltsberechtigten Angehoerigen einsetzen. Dabei ist Ihnen jede 
Taetigkeit, die Ihre koerperlichen und geistigen Faehigkeiten nicht 
uebersteigt, zuzumuten. Das schliesst auch Taetigkeiten ein, die Ihren 
frueheren beruflichen Taetigkeiten nicht entsprechen oder gemessen an 
ihrer beruflichen Ausbildung als geringwertig anzusehen sind. Ferner 
muessen Sie grundsaetzlich bereit sein, zum Beschaeftigungsort weitere 
Wege zurueckzulegen und unguenstigere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren 
als Sie es bisher gewohnt waren und Sie es fuer erstrebenswert halten. 
Somit fallen unter die Selbsthilfemoeglichkeiten, Urlaubsvertretungen 
und Gelegenheitsarbeiten jeglicher Art.  Nach unserer gemeinsamen 
Einschaetzung im Beratungsgespraech stehen Ihren Arbeitsbemuehungen 
gesundheitliche oder soziale Einschraenkungen nicht entgegen. Es muss 
daher von Ihnen erwartet werden, dass Sie sich auf dem Arbeitsmarkt 
um Arbeit bemuehen. Dabei reicht die Meldung beim Arbeitsamt alleine 
nicht aus. Darueberhinaus wird erwartet, dass Sie sich z.B. durch 
Bewerbungen auf Zeitungsanzeigen und Nachfrage bei der Job-Vermittlung 
des Arbeitsamtes um Arbeit bemuehen.  Bei Ihrer naechsten Vorsprache 
berichten Sie bitte ueber das Ergebnis Ihrer Bemuehungen und legen Sie 
nach Moeglichkeit entsprechende Nachweise vor. Diese Informationen sind 
spaetestens <[durchgestrichen] bei der vierteljaehlichen Vorlage des 
Ihnen ausgehaendigten Vermittlungsnachweises des Arbeitsamts >
am 20.11.1996 zu erbringen.  

Mit freundlichen Gruessen 
	Will

---- ENDE ABSCHRIFT ----

Es folgt dann eine Tabellenformular,

------ FORMULAR -------

Name und Anschrift   angebotene Taetigkeit   Bemerkung 
des Arbeitgebers                            (s.Hinweis)
-------------------|-----------------------|------------
                   ~                       ~
-------------------|-----------------------|------------

Hinweis: Bitte machen Sie in der Spalte "Bemerkungen" genaue Angaben 
darueber, an welchem Tag Sie mit wem persoenlich oder telefonisch 
gesprochen haben und warum ggf. eine Arbeitsaufnahme nicht moeglich 
war. Schriftliche Absagen und Bewerbungen sind beizulegen.

------- ENDE FORMULAR ----



--
	Juergen Sievers at Nadine's underground network system.

	"Don't you see?" he replied, "That is their way of handling their 
	frustration at their unablility to cope with the opposite sex."
Re: Zu weit gegangen ?
#898
Author: Michael Jaeger
Date: Mon, 04 Nov 1996 00:00
32 lines
2255 bytes
Juergen Sievers wrote:
> (Fragen weggeschnippelt)

> 
> Anbei der Auszug eines Schreibens vom Bezirksamt Altona an einen
> der 6.000.000 Arbeitslosen, welchen die  Sachbearbeiterin gerade
> mal 20 Minuten  lang persoenlich  kannte als sie dieses verfaste.
> 
> ---- ABSCHRIFT -----
> sie erhalten z.Zt. Hilfe zum Lebensunterhalt, weil Sie bisher nicht
> in der Lage waren, sich entsprechend Parag. 2 Abs. 1 BSHG selber zu
> helfen.  Zu den Moeglichkeiten der Selbsthilfe gehoert u.a. die

(Rest des Schreibens weggeschnippelt)

Bei uns in Rheinland-Pfalz heisst das _Sozialhilfe_. Also kann der Brief 
nur an Sozialhilfeempfaenger gegangen sein. Das Schreiben ist meines 
Erachtens ein Massenbrief, denn ein Sachbearbeiter auf dem Sozialamt hat 
wohl kaum die Zeit, sich um jeden Hilfeempfaenger derart zu kuemmern. 
Sozialhilfe muss immer bezahlt werden, kann also nicht gestrichen werden, 
wenn der Empfaenger keine Lust hat zu arbeiten. Anders beim 
Arbeitslosengeld. Da gibt es eine Sperrfrist. Sollte also die _Hilfe zum 
Lebensunterhalt_ das gleiche sein wie Sozialhilfe, dann muss sich fuer 
dieses Schreiben eh keiner Interessieren. Wenn in Altona aber das 
Arbeitslosengeld so umschrieben wird, dann ist es erforderlich, dass der 
Arbeitslose einen Nachweis erbringt, dass er sich um Arbeit bemueht. Ich 
glaube kaum, dass ein Arbeitgeber bzw. Personalbuero diese Hilfe (Karte 
mit Datum, Name, etc.) verweigert. Es sollte also erstmal der Begriff 
_Hilfe zum Lebensunterhalt_ abgeklaert werden.

Gruss Michael
Re: Zu weit gegangen ?
#899
Author: Jochen Ruhland
Date: Tue, 05 Nov 1996 00:00
31 lines
1969 bytes
In article <E0Ao3t.3Ls@nadhh.hanse.de> (Sun, 3 Nov 1996 12:31:05 GMT), 
Juergen Sievers (juergen@nadhh.hanse.de) says...
>
>
>Anbei der Auszug eines Schreibens vom Bezirksamt Altona an einen
>der 6.000.000 Arbeitslosen, welchen die  Sachbearbeiterin gerade
>mal 20 Minuten  lang persoenlich  kannte als sie dieses verfaste. 
>
>---- ABSCHRIFT -----

>und Gelegenheitsarbeiten jeglicher Art.  Nach unserer gemeinsamen 
>Einschaetzung im Beratungsgespraech stehen Ihren Arbeitsbemuehungen 
>gesundheitliche oder soziale Einschraenkungen nicht entgegen. Es muss 

Das geht nach dem Motto: Wenn der SHE nicht angibt da� er krnak ist, dann 
ist er eben als gesund in den Akten vermerkt.

>berichten Sie bitte ueber das Ergebnis Ihrer Bemuehungen und legen Sie 
>nach Moeglichkeit entsprechende Nachweise vor. Diese Informationen sind 

"nach M�glichkeit". Das kann im g�nstigen Fall heissen, da� du eine Kopie 
eines Einladungs/Absageschreibens vorzeigst. Ansonsten war es eben nicht 
m�glich.

-- 
* FG Neuronale Netzwerke / Uni Kassel                     * 
* Jochen Ruhland (jochenr@neuro.informatik.uni-kassel.de) *
* http://www.neuro.informatik.uni-kassel.de               *
* http://ourworld.compuserve.com/homepages/JRuhland       *
* Tel: +49-561-804-4376 FAX: -4244                        *
Re: Zu weit gegangen ?
#892
Author: Juergen Sievers
Date: Sat, 09 Nov 1996 00:00
49 lines
2782 bytes
Da schrieb doch Michael Jaeger (jaeger@jaeger.zk.basf-ag.de) in de.soc.recht am Mon, 04 Nov 1996 09:29:20 +0100 .... 
> Juergen Sievers wrote:
> > (Fragen weggeschnippelt)
> 
> > 
> > Anbei der Auszug eines Schreibens vom Bezirksamt Altona an einen
                           ################################ 
> > der 6.000.000 Arbeitslosen, welchen die  Sachbearbeiterin gerade
> > mal 20 Minuten  lang persoenlich  kannte als sie dieses verfaste.
> > 
> > ---- ABSCHRIFT -----
> > sie erhalten z.Zt. Hilfe zum Lebensunterhalt, weil Sie bisher nicht
> > in der Lage waren, sich entsprechend Parag. 2 Abs. 1 BSHG selber zu
> > helfen.  Zu den Moeglichkeiten der Selbsthilfe gehoert u.a. die
> 
> (Rest des Schreibens weggeschnippelt)
> 
> Bei uns in Rheinland-Pfalz heisst das _Sozialhilfe_. Also kann der Brief 
> nur an Sozialhilfeempfaenger gegangen sein. Das Schreiben ist meines 

Das nun das Bezirksamt kein Arbeitslosengeld zuteilt, 
ist doch selbstredend.

> Erachtens ein Massenbrief, denn ein Sachbearbeiter auf dem Sozialamt hat 
> wohl kaum die Zeit, sich um jeden Hilfeempfaenger derart zu kuemmern. 

Richtig ist, da� er die Zeit nicht f�r jeden hat. Aber ebend doch f�r die,
wo er es gerne so handhaben m�chte. Das Schreiben ist daher tats�chlich
kein Serienbriefi gewesen.

> Sozialhilfe muss immer bezahlt werden, kann also nicht gestrichen werden, 
> wenn der Empfaenger keine Lust hat zu arbeiten. Anders beim 

Falsch, sie kann und wird in der Regel um bis zu 20% gek�rzt. 
Das genau ist ja der Sinn dieser Art von Vorgehensweisen. Es liegt bei dem 
Betroffenen kein haltbarer Anhaltspunkt f�r ungen�gende Bem�hungen zur 
Besch�ftigungsaufnahme vor, (6.000.000 Arbeitsfaule!!!) und so wird er 
ebend herbeiterrorisiert, werde ich das Gef�hl nicht los.
 
> Gruss Michael
j.


--
	Juergen Sievers at Nadine's underground network system.

	"Don't you see?" he replied, "That is their way of handling their 
	frustration at their unablility to cope with the opposite sex."
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