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Started by Juergen Sievers
Sun, 03 Nov 1996 00:00
Zu weit gegangen ?
Author: Juergen Sievers
Date: Sun, 03 Nov 1996 00:00
Date: Sun, 03 Nov 1996 00:00
133 lines
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Ich habe zum anhaengenden Text mal ein paar Fragen.
1) Es wird von dem Betroffenen eine genaue Schilderung seiner
Vorstellungsaktivitaeten verlangt. Also nicht nur Ort und Zeit
sondern auch mit wem und worueber mit welchem Ausgang gesprochen
wurde.
Da aber manche Vorstellungsgespraeche auf Grund von firmeninterner
Empfehlungen, Freunden und ehemaliger Kollegen sowie moeglicherweise
von den Firmen absichtlich nicht offen Inserierten wurden, ergibt
sich fuer den Betroffenen hierdurch ein Problem, dass zu mindestens
bereits seine Auffassung von Anstand widersprechen wuerde, sollte
er die Betroffenen nicht einweihen was seine Chancen aber zu Nichte
machen wuerde.
1a) Ist der Betroffene eigentlich berechtigt solche tetalierte
Angaben ueber den Ausgang und die getroffenen Vereinbarungen
dritten gegen ueber zu berichten ?
1b) Muss er die Firmen darauf hinweisen, dass er gezwungen wird
alles was er bei diesem Bewerbungsgespraech ueber die Firma
erfahren wird dritten berichten zu mussen ?
1c) Ist ein derartiges Anliegen der Sachbearbeiterin ueber Haupt
zulaessig, zumal dem Betroffenen gegen ueber zuvor keinerlei
Vorwurf oder Verdacht ausgesprochen wurde was seine Bemuehungen
um eine Arbeistaufnahme angeht, sondern es eine Art pauschale
Saktionierung gegen ueber sich nicht unterwuerfig zeigender
Menschen zu sein scheint ?
2) Die Sachbearbeiterin gibt vor, wehrend eines Beratungsgespraechs
eine Art medz. Gutachten, mit dem Resultat das alles in Ordnung sei,
gemacht zu haben. Meines Wissens nach handelt es sich bei der
Sachbearbeiterin Will um eine gewoehnliche Verwaltungsangestellte,
die allenfalls eine kleine ausBildung als zur Sachbearbeitung
machen musste, auf keinen Fall aber eine fundierte medz. Ausbildung
verfuegt um solche schnell Diagnosen, auf blossen Augenschein und
einigen Fragen hin, zu stellen. Ich glaube auch, dass kein
verantwortungsbewusster Mensch dieses jemals ernsthaft machen wurde
sondern in diesem Fall die Ursachen solcher Aussagen weit jenseits
der vom Verstand getragenen Regionen gefaellt wurden. Ein starker
Hinweis auf eine derartige Ursache ist es dann wohl auch, dass die
Sachbearbeiterin glaubt bei dieser Diagnose haette ihr der Betroffene
selbst assistiert.
2a) Ist eine solche Diagnose und die daraus geschlossenen
Schlussfolgerungen zulaessig. Kann diese Sachbearbeiterin,
womoeglich um weiter Sanktionen folgen lassen zu koennen,
bereits bestehende, anderslautende Aerztliche Aussagen einfach
so revidieren ?
Ich glaube es duerfte jedem der die Anhaengenden Texte gelesen hat
klar sein, dass das Bezirksamt vor hat dem Betroffenem nachzuspionieren
und, dass eine Firma, die moeglicherweise nur gerade keinen Bedarf hatte den
Bewerber aber vormerkte, diesen damit entgueltig ausschliesst.
Keine Firma wird ein Interesse daran haben, jemanden Einzustellen hinter dem
eine ganze Behoerde her spioniert und die Darlegung intimster
personalpolitischer Firmenentscheidung fordert.
Wir wuerden uns ueber eine fachkundige Antwort, die ein adaequates
Begegnen dieser pauschalen, entmuendigenden und entwuerdigenden
Vorgehensweise dieses Amtes ermoeglicht, sehr freuen.
mfg juergen
Anbei der Auszug eines Schreibens vom Bezirksamt Altona an einen
der 6.000.000 Arbeitslosen, welchen die Sachbearbeiterin gerade
mal 20 Minuten lang persoenlich kannte als sie dieses verfaste.
---- ABSCHRIFT -----
sie erhalten z.Zt. Hilfe zum Lebensunterhalt, weil Sie bisher nicht
in der Lage waren, sich entsprechend Parag. 2 Abs. 1 BSHG selber zu
helfen. Zu den Moeglichkeiten der Selbsthilfe gehoert u.a. die
Arbeitsaufnahme. Nach Parag. 18 Abs. 1 BSHG muss jeder Hilfeempfaenger
seine Arbeitskraft zur Beschaffung seines Lebensunterhalts fuer sich und
seine unterhaltsberechtigten Angehoerigen einsetzen. Dabei ist Ihnen jede
Taetigkeit, die Ihre koerperlichen und geistigen Faehigkeiten nicht
uebersteigt, zuzumuten. Das schliesst auch Taetigkeiten ein, die Ihren
frueheren beruflichen Taetigkeiten nicht entsprechen oder gemessen an
ihrer beruflichen Ausbildung als geringwertig anzusehen sind. Ferner
muessen Sie grundsaetzlich bereit sein, zum Beschaeftigungsort weitere
Wege zurueckzulegen und unguenstigere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren
als Sie es bisher gewohnt waren und Sie es fuer erstrebenswert halten.
Somit fallen unter die Selbsthilfemoeglichkeiten, Urlaubsvertretungen
und Gelegenheitsarbeiten jeglicher Art. Nach unserer gemeinsamen
Einschaetzung im Beratungsgespraech stehen Ihren Arbeitsbemuehungen
gesundheitliche oder soziale Einschraenkungen nicht entgegen. Es muss
daher von Ihnen erwartet werden, dass Sie sich auf dem Arbeitsmarkt
um Arbeit bemuehen. Dabei reicht die Meldung beim Arbeitsamt alleine
nicht aus. Darueberhinaus wird erwartet, dass Sie sich z.B. durch
Bewerbungen auf Zeitungsanzeigen und Nachfrage bei der Job-Vermittlung
des Arbeitsamtes um Arbeit bemuehen. Bei Ihrer naechsten Vorsprache
berichten Sie bitte ueber das Ergebnis Ihrer Bemuehungen und legen Sie
nach Moeglichkeit entsprechende Nachweise vor. Diese Informationen sind
spaetestens <[durchgestrichen] bei der vierteljaehlichen Vorlage des
Ihnen ausgehaendigten Vermittlungsnachweises des Arbeitsamts >
am 20.11.1996 zu erbringen.
Mit freundlichen Gruessen
Will
---- ENDE ABSCHRIFT ----
Es folgt dann eine Tabellenformular,
------ FORMULAR -------
Name und Anschrift angebotene Taetigkeit Bemerkung
des Arbeitgebers (s.Hinweis)
-------------------|-----------------------|------------
~ ~
-------------------|-----------------------|------------
Hinweis: Bitte machen Sie in der Spalte "Bemerkungen" genaue Angaben
darueber, an welchem Tag Sie mit wem persoenlich oder telefonisch
gesprochen haben und warum ggf. eine Arbeitsaufnahme nicht moeglich
war. Schriftliche Absagen und Bewerbungen sind beizulegen.
------- ENDE FORMULAR ----
--
Juergen Sievers at Nadine's underground network system.
"Don't you see?" he replied, "That is their way of handling their
frustration at their unablility to cope with the opposite sex."
Re: Zu weit gegangen ?
Author: Michael Jaeger
Date: Mon, 04 Nov 1996 00:00
Date: Mon, 04 Nov 1996 00:00
32 lines
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Juergen Sievers wrote: > (Fragen weggeschnippelt) > > Anbei der Auszug eines Schreibens vom Bezirksamt Altona an einen > der 6.000.000 Arbeitslosen, welchen die Sachbearbeiterin gerade > mal 20 Minuten lang persoenlich kannte als sie dieses verfaste. > > ---- ABSCHRIFT ----- > sie erhalten z.Zt. Hilfe zum Lebensunterhalt, weil Sie bisher nicht > in der Lage waren, sich entsprechend Parag. 2 Abs. 1 BSHG selber zu > helfen. Zu den Moeglichkeiten der Selbsthilfe gehoert u.a. die (Rest des Schreibens weggeschnippelt) Bei uns in Rheinland-Pfalz heisst das _Sozialhilfe_. Also kann der Brief nur an Sozialhilfeempfaenger gegangen sein. Das Schreiben ist meines Erachtens ein Massenbrief, denn ein Sachbearbeiter auf dem Sozialamt hat wohl kaum die Zeit, sich um jeden Hilfeempfaenger derart zu kuemmern. Sozialhilfe muss immer bezahlt werden, kann also nicht gestrichen werden, wenn der Empfaenger keine Lust hat zu arbeiten. Anders beim Arbeitslosengeld. Da gibt es eine Sperrfrist. Sollte also die _Hilfe zum Lebensunterhalt_ das gleiche sein wie Sozialhilfe, dann muss sich fuer dieses Schreiben eh keiner Interessieren. Wenn in Altona aber das Arbeitslosengeld so umschrieben wird, dann ist es erforderlich, dass der Arbeitslose einen Nachweis erbringt, dass er sich um Arbeit bemueht. Ich glaube kaum, dass ein Arbeitgeber bzw. Personalbuero diese Hilfe (Karte mit Datum, Name, etc.) verweigert. Es sollte also erstmal der Begriff _Hilfe zum Lebensunterhalt_ abgeklaert werden. Gruss Michael
Re: Zu weit gegangen ?
Author: Jochen Ruhland
Date: Tue, 05 Nov 1996 00:00
Date: Tue, 05 Nov 1996 00:00
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In article <E0Ao3t.3Ls@nadhh.hanse.de> (Sun, 3 Nov 1996 12:31:05 GMT), Juergen Sievers (juergen@nadhh.hanse.de) says... > > >Anbei der Auszug eines Schreibens vom Bezirksamt Altona an einen >der 6.000.000 Arbeitslosen, welchen die Sachbearbeiterin gerade >mal 20 Minuten lang persoenlich kannte als sie dieses verfaste. > >---- ABSCHRIFT ----- >und Gelegenheitsarbeiten jeglicher Art. Nach unserer gemeinsamen >Einschaetzung im Beratungsgespraech stehen Ihren Arbeitsbemuehungen >gesundheitliche oder soziale Einschraenkungen nicht entgegen. Es muss Das geht nach dem Motto: Wenn der SHE nicht angibt da� er krnak ist, dann ist er eben als gesund in den Akten vermerkt. >berichten Sie bitte ueber das Ergebnis Ihrer Bemuehungen und legen Sie >nach Moeglichkeit entsprechende Nachweise vor. Diese Informationen sind "nach M�glichkeit". Das kann im g�nstigen Fall heissen, da� du eine Kopie eines Einladungs/Absageschreibens vorzeigst. Ansonsten war es eben nicht m�glich. -- * FG Neuronale Netzwerke / Uni Kassel * * Jochen Ruhland (jochenr@neuro.informatik.uni-kassel.de) * * http://www.neuro.informatik.uni-kassel.de * * http://ourworld.compuserve.com/homepages/JRuhland * * Tel: +49-561-804-4376 FAX: -4244 *
Re: Zu weit gegangen ?
Author: Juergen Sievers
Date: Sat, 09 Nov 1996 00:00
Date: Sat, 09 Nov 1996 00:00
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Da schrieb doch Michael Jaeger (jaeger@jaeger.zk.basf-ag.de) in de.soc.recht am Mon, 04 Nov 1996 09:29:20 +0100 ....
> Juergen Sievers wrote:
> > (Fragen weggeschnippelt)
>
> >
> > Anbei der Auszug eines Schreibens vom Bezirksamt Altona an einen
################################
> > der 6.000.000 Arbeitslosen, welchen die Sachbearbeiterin gerade
> > mal 20 Minuten lang persoenlich kannte als sie dieses verfaste.
> >
> > ---- ABSCHRIFT -----
> > sie erhalten z.Zt. Hilfe zum Lebensunterhalt, weil Sie bisher nicht
> > in der Lage waren, sich entsprechend Parag. 2 Abs. 1 BSHG selber zu
> > helfen. Zu den Moeglichkeiten der Selbsthilfe gehoert u.a. die
>
> (Rest des Schreibens weggeschnippelt)
>
> Bei uns in Rheinland-Pfalz heisst das _Sozialhilfe_. Also kann der Brief
> nur an Sozialhilfeempfaenger gegangen sein. Das Schreiben ist meines
Das nun das Bezirksamt kein Arbeitslosengeld zuteilt,
ist doch selbstredend.
> Erachtens ein Massenbrief, denn ein Sachbearbeiter auf dem Sozialamt hat
> wohl kaum die Zeit, sich um jeden Hilfeempfaenger derart zu kuemmern.
Richtig ist, da� er die Zeit nicht f�r jeden hat. Aber ebend doch f�r die,
wo er es gerne so handhaben m�chte. Das Schreiben ist daher tats�chlich
kein Serienbriefi gewesen.
> Sozialhilfe muss immer bezahlt werden, kann also nicht gestrichen werden,
> wenn der Empfaenger keine Lust hat zu arbeiten. Anders beim
Falsch, sie kann und wird in der Regel um bis zu 20% gek�rzt.
Das genau ist ja der Sinn dieser Art von Vorgehensweisen. Es liegt bei dem
Betroffenen kein haltbarer Anhaltspunkt f�r ungen�gende Bem�hungen zur
Besch�ftigungsaufnahme vor, (6.000.000 Arbeitsfaule!!!) und so wird er
ebend herbeiterrorisiert, werde ich das Gef�hl nicht los.
> Gruss Michael
j.
--
Juergen Sievers at Nadine's underground network system.
"Don't you see?" he replied, "That is their way of handling their
frustration at their unablility to cope with the opposite sex."
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