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Article #445

Eine multifunktionale Chipkarte an der HU-Berlin?

#445
From: Marco Tidow
Date: Wed, 05 Mar 1997 00:00
389 lines
26517 bytes

Der folgende Text erschien (in einer gekuerzten Fassung)
in der  "HUch!" Nr.5, Februar 1997 an der Humboldt-Uni Berlin.
Wie die meisten Stud.-Blaetter erscheint auch dieses in einer laecherlich
kleinen Auflage (ca. 2- 3000) gemessen an der Zahl Studierender.
Allein an der HU Berlin ca.  30 000.  

Eine 'sch�nere' Version mit Umlauten steht unter
  http://www2.hu-berlin.de/studis/refrat/huch!/chipcard.htm

Weitere Hinweise auf Ver�ffentlichungen zum Thema sind unter
  http://userpage.fu-berlin.de/~martidow/hopo.html#Schwerpunkte.chip-Karten
zu finden.


Interessant vielleicht noch:  der neue Praesident Landfried(CDU) der HRK
(Hochschulrektoren-Konferenz) ist Mitglied des Aufsichtsrats der H.I.S. GmbH .

Marco

[follow-up auf 'de.alt.studienreform' gesetzt]
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Eine multifunktionale Chipkarte an der HUB?

Seit Juli letzten Jahres gibt es den "Arbeitskreis Chipkarte" (AKCK) an der
Humboldt Universitaet zu Berlin, der  sich einmal monatlich trifft.
Urspruenglich von unserem Kanzler Rainer Neumann angeregt, sich mal ueber die
Moeglichkeiten des Einsatzes einer Chipkarte an der HUB, ueber Vor- und
Nachteile zu informieren, berief  Joachim Baeckmann, Leiter der
Studienabteilung, jenen Arbeitskreis ein, an dem unter seiner Sitzungsleitung
VertreterInnen verschiedener Uniabteilungen und des ReferentInnenRats
teilnehmen. Sieht mensch einmal davon  ab, dass dieser AKCK durch nichts
legitimiert ist und auch seine breitgestreuten TeilnehmerInnen zu keinerlei
Entscheidungen aus diesem Kreis heraus befugt sind, waere es nichtsdestotrotz
sehr wuenschenswert, wuerde die  Diskussion um die Einfuehrung einer
multifunktionalen Chipkarte weit oeffentlicher gefuehrt werden, denn dieses
Thema betrifft uns alle. Mehr als wir uns wuenschen werden und mehr als jetzt
absehbar. Darum ist es mir als  Vertreter des ReferentInnenRats im AKCK ein
Anliegen, dies etwas deutlicher zu machen. 
  
Um sich im Vorfeld fuer seinen Arbeitskreis zum Thema Chipkartentechnologien
zu informieren, wandte sich  Baeckmann zunaechst an die
Hochschulinformationssystem GmbH (HIS). Diese privatrechtlich organisierte,
aber  von den Laendern bezahlte und beauftragte Gesellschaft beschreibt in
ihrem 1996 veroeffentlichten Papier  "Harmonisierung der Chipkartenprojekte
ist notwendig" die derzeitige Situation in Deutschland dergestalt, dass  "die
wachsenden Anforderungen an die Hochschulverwaltungen ... bei enger werdenden
finanziellen Spielraeumen  der oeffentlichen Hand nicht allein durch
zusaetzliche Personal- und/oder Sachmittelausstattungen kompensiert  werden"
koennen. "Gefragt sind daher effiziente Organisations- und DV-Loesungen." Und
genau solche  Loesungen bietet die HIS betriebsbedingt an. -Welch ein Zufall.
Weniger zufaellig duerfte es da sein, dass man sich in jenem Papier zum Ziel
gesetzt hat, einzeln kursierende  UEberlegungen und Bestrebungen, Chipkarten
an verschiedenen Hochschulen einzufuehren, unter das Monopol  der HIS zu
bringen (sie nennen es "harmonisieren".), um damit eine besser fundierte
Position gegenueber der  interessierten Chipkartenindustrie zu haben.
Auffaellig ist aber, dass dem eigens dafuer einberufenen Arbeitskreis
"UniversCard" neben Angestellten von Ministerien und Hochschulen auch
VertreterInnen von Hard- und  Softwareanbietern angehoeren. Es ist also von
Anfang an davon auszugehen, dass die Fuehrenden der Branche  den Kuchen
bereits vor dem Backen aufteilen (obliegt doch dem Arbeitskreis auch die
Pruefung der Angebote von  Chipkartenherstellern, sprich z.T. der eigenen).
Und dieser Kuchen heisst Hochschulen als Auftraggeber, heisst  Informationen
ueber diese, ueber Studierende (Dich und mich), heisst aus diesen
Informationen und der zu  installierenden Technik Kapital zu schlagen. Und
sind die Hochschulverwaltungen ersteinmal durch parallel  laufenden
Personalabbau auf die Chipkarten angewiesen, koennen sie auch schwerlich noch
zurueck. Der Haken  ist ausgelegt; es muss nur noch jemand zuschnappen.    

Um der Sache etwas nachzuhelfen, wurden vom AK "UniversCard" untergeordnete
Arbeitsgruppen gebildet; eine  davon traegt den programmatischen Titel
"Entwicklung eines Vorgehensmodells zur Etablierung eines  Chipkartenmodells
an Hochschulen". Tut mir leid, aber bei solch einem Titel fallen mir nur noch
zwei Worte ein -  "Frechheit" & "Unverfrorenheit". Denn anscheinend geht es
hier nur noch um das kompromisslose Durchdruecken  von Chipkarten, ohne dabei
entstehende personelle, strukturelle, gesellschaftliche u.a. Veraenderungen
(an den  Hochschulen) zu thematisieren.  Dass das auf die Arbeitsweise des
AKCK abfaerbt, duerfte wohl klar sein, formuliert doch Baeckmann selbst in
einem Arbeitspapier vom 29.2.96: "Unter Federfuehrung der HIS hat sich eine
Gruppe "UniversCard" gebildet,  die den Einsatz solcher Techniken im
Hochschulbereich vorbereitet. Systementscheidungen der Humboldt- Universitaet
sollten daher so getroffen werden, dass eine Einfuehrung der dort entwickelten
Techniken moeglich  ist." 
 
Nun geht es hier aber nicht um Karten, die Du und ich bereits eh schon haben
und ueber deren Nutzung wir uns  bisher auch noch erschreckend wenig Gedanken
gemacht haben. Warum auch. Auf einer Telefonkarte sind ja auch  keine
erkennungsdienlichen Hinweise von uns gespeichert. Und dafuer geben wir der
Telekom gern einen  Vorschuss von DM 12,- oder 50,-, den sie wesentlich eher
weiterverwenden kann, als wir in der Lage sind, die  letzte Mark im Gegenzug
zu vertelefonieren. AEhnlich funktioniert auch die seit September 96 in der
Mensa des  Humboldt-Hauptgebaeudes eingefuehrte GiroVend-Karte. Abgesehen
davon, dass die Kaution doppelt so hoch  wie ihr Herstellungspreis ist (was
bei mehreren tausend Benutzern der Mensen richtig Geld bringt), ist mensch
auch dort erst ab mindestens DM 10,- dabei. Ein Vorschuss, mit dem sich das
Studentenwerk Berlin an den  Studierenden fuer die Einsparungen durch den
Berliner Senat schadlos haelt. Und eins macht euch gleich klar:  Einen
besseren Service oder wenigstens gleichbleibende Essenspreise koennt ihr
vergessen. Im Gegenteil heisst es  vom Studentenwerk: "An den Kosten der
Chipkarte hat sich die AOK beteiligt. Daher erfolgt keine  kostendeckende
Abgabe der ChipCard an die Nutzer. Es wir lediglich ein Pfand in Hoehe von 3,-
DM erhoben..."  (Bedankt euch also bei der AOK, dass es euch nicht noch
haerter getroffen hat. Vordrucke dafuer sind beim  Sozialreferat erhaeltlich.)


Diese Tendenz der Umlagerung von Kosten auf die Nutzer ist -neben der
schrittweisen Gewoehnung an den  Chipkartengebrauch durch alle moeglichen
Funktionen vorzugsweise monitaerer Art- in beaengstigender Weise  steigend. So
gibt es mittlerweile ein Papier der Sparkasse und Landesbanken, dass fuer die
Einfuehrung einer  "GeldKarte" wirbt. Darin heisst es: "Ob fuer die
GeldKarten-Funktion ein hoeherer Preis als der bisherige  durchgesetzt werden
kann, haengt zu einem grossen Teil vom konkreten Nutzen dieser Funktion vor
Ort ab. D.h.,  nur wenn eine breitere nutzbare Akzeptanz zur Verfuegung steht
und der Karteninhaber somit seine Karte auch  wirklich nutzen kann, wird er
bereit sein, dafuer auch einen hoeheren Preis zu akzeptieren." Dafuer werden
dem  Nutzer im Gegenzug laue Vorteile versprochen wie:  
- sehr einfache Bedienung 
- breites Spektrum an Einsatzmoeglichkeiten fuer die GeldKarte, da
branchenuebergreifendes 
   System 
 (als Eiskratzer fuer Autos im Winter z.B. -d.Verf.) 
- hohe Transparenz/Ausgabekontrolle, da die letzten 15 Zahlungs- und 3
Ladevorgaenge ueber einen handlichen Taschenkartenleser jederzeit
nachvollziehbar ist 
- dafuer wird das Mitnehmen laestigen Kleingeldes zunehmend entbehrlicher 

Man muss nun wirklich kein Druide sein, um zu sehen, dass das Augenwischerei
ist und die Vorteile nur dann  wirklich welche waeren, wenn ersteinmal der
bargeldlose Zahlungsverkehr ueberall eingefuehrt waere. Und selbst  wenn sind
die eigentlichen Gewinner die Sparkassen u.a., die sich von der Umstellung
Folgendes  versprechen: 
- Forcierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs 
- Sicherung der Marktanteile im Privatkundengeschaeft 
- zusaetzliche Ertragsmoeglichkeiten 
- Staerkung der eigenen Kartenfamilie (wahrscheinlich bekommen dann
Sparkassenbettler auf 
Kredit Kartenentladegeraete fuer's Betteln -d.Verf.) 
- Abwehr von konkurrierenden Kartensystemen     etc. 
 
Wer jetzt noch glaubt, die Einfuehrung einer multifunktionale Chipkarte an den
Hochschulen steht unter dem  segensreichen Stern von Betlehem, ...wird
hoffentlich im folgenden eines besseren belehrt.  Bereits die Einfuehrung der
erwaehnten Mensakarte beruecksichtigte -trotz jahrelanger Erfahrungen des
Studentenwerks- nicht, dass die Hoehe der angebrachten Auf- und Entladegeraete
z.B. eine Nutzung durch  Rollstuhlfahrer verhindert. Zudem werden vermutlich
auch Blinde und StudentInnen mit motorischen Stoerungen  nicht viel Freude
beim Versuch haben, Geldscheine in den Automatenschlitz zu schieben. Dies
stimmt fuer die  Einfuehrung einer wesentlich umfassender angelegten Technik
aehnlichen Typs aeusserst bedenklich, zumal sich  an den Geraeten trotz
mehrmaliger Versprechen bis heute nichts zum Positiven hin geaendert hat. 
 
Fuer den AKCK bleibt zu hoffen, dass er sich solche Gedanken vor einem
aehnlichen Schnellschuss macht; auch  um spaeter noetige Umruestungen zu
vermeiden. Dem ist aber zumindest verbal  ein Riegel vorgeschoben, heisst  es
doch im Ergebnisprotokoll vom 18.7.96, dass es Ziel des AKCK ist, "einen
beschlossenen Vertrag zu  unterbreiten, ob/wann/wo mit welchen Daten und
welchen Kosten zu welchem Zeitpunkt Chipkarten  eingefuehrt/nichteingefuehrt
werden." Das heisst, dass die VertreterInnen aus den Bereichen
Universitaetsbibliothek (UB), Rechenzentrum, Studienabteilung, Kanzleramt,
Datenschutz, Personalrat, sowie der  Fachbereiche Wirtschaftswissenschaft und
Informatik sich zuerst ueberlegen, ob sie eine Chipkarte wollen und  dann
unter Beruecksichtigung von z.B. Behindertengerechtigkeit und Datenschutz die
moeglichen  Anwendungsgebiete wie StudentInnen/MitarbeiterInnenausweis,
Bibliotheksausweis, Kopier- und Druckerkarte,  Mensakarte,
Raumzugangsberechtigung, Rueckmeldung/Exmatrikulation und Pruefungsanmeldung
klaeren. Zum  Datenschutz  besagt ein Aktenvermerk vom 5.6.96: "Es bestand
UEbereinstimmung, dass keine Technik  eingefuehrt und kein Einsatzfeld geplant
wird, wenn Datenschutzbelange nicht eindeutig und abschliessend  geklaert
werden konnten." Von einer solchen Klaerung kann allerdings bisher nicht die
Rede sein, war doch die  Haltung des Datenschutzbeauftragten der HUB, Andre
Kuhring, trotz Befuerwortung einer Chipkarte unter  bestimmten Kriterien
gegenueber dem Vorgebrachten eher skeptisch bis ablehnend. Seiner Ansicht nach
sind  Missbrauch, Sicherheitskonzepte und Verhaeltnismaessigkeit
(Aufwand-Nutzen) noch zu wenig thematisiert.  AEhnlich sieht es der
Personalratsvertreter bezueglich Behindertengerechtigkeit, den fehlenden
technischen  Voraussetzungen dafuer und dem Einspareffekt, wenn, wie Baeckmann
ausfuehrte, Behinderte weiterhin die alten  Verfahren nutzen sollen, sprich
das neue zusaetzlich (!) eingfuehrt wuerde.  Leider ist festzuhalten, dass der
Diskussionsverlauf nur maessig Gelegenheit bietet, diese Bedenken produktiv
einzubringen. Hauptthemen waren zuvorderst die Einsatzbereiche, der noetige
Umfang und die entsprechende  Technik, bzw. wo letztlich wer Daten speichern
darf. Sei es, dass das Konzept des AKCK, wie oben angedeutet  diese Bedenken
nicht aufgreifen laesst, sei es, dass Baeckmanns Sitzungsleitung so
ungeschickt und unsensibel ist,  letzlich bleibt der Eindruck -nicht nur bei
uns Studierenden- dass mensch nie genau weiss, wie mensch sein  Anliegen
einbringen kann, wie weit der Stand der Dinge nun wirklich ist, in wieweit
mensch hier von Baeckmann  nur ein bis zwei Stunden hingehalten wird, oder
sich nicht bereits anderswo Faeden  zu einem Netz spinnen. So  kann die
Dezembersitzung des AKCK mit Beteiligung eines Frank Ziemke, der seine Firma
Intercard vorstellte,  nicht von ungefaehr kommen, sassen doch Baeckmann und
er zuvor bereits schon in derselben Arbeitsgruppe  "Entwicklung..." der HIS,
fuer die Ziemke frueher uebrigens gearbeitet hat.  Zu erfahren war jedoch aus
der  Sitzung nicht viel. Mehr dagegen aus der Januarsitzung, in der Baeckmann
mit einem Vorstoss ueberraschte, ob  sich die TeilnehmerInnen vorstellen
koennten, die UB als Versuchsobjekt zu nutzen, zumal sie dem AKCK seit  dem
ersten Treffen in den Ohren liegt, dass sie auf EDV umstellen will und darum
dringenst an einer  Entscheidung bezueglich der Chipkarte interessiert sei.
Das ist nun zwar sehr edel von Herrn Baeckmann, aber: 

- Seit wann ist denn eigentlich davon die Rede, einen Feldversuch
durchzufuehren? 
- Die UB hat bereits ein funktionsfaehiges Strichcodesystem, was alle ihre
"dringenden" Probleme loesen  wuerde, wenn sie es nur einfach anwenden wuerde
und nicht stattdessen darauf hoffen wuerde, mit Einfuehrung  einer Chipkarte
noch mehr Daten ueber ihre Nutzer, die sie nichts angehen, zugeschustert zu
bekommen. 
- Wenn die UB  -die gesamte ZUB und alle Zweigbibliotheken- versuchsweise (!)
auf eine Chipkarte  umstellen, moechte ich mal die Kosten fuer die Umruestung
und gegebenenfalls fuer eine Rueckruestung genannt  haben. Sollte nach einem
negativ ausgehenden Feldversuch, wie immer der aussehen mag, die UB darauf
bestehen, die Chipkarte (aus Kostengruenden z.B.) zu behalten, haetten wir die
Chipkarte eingefuehrt, ohne  Beruecksichtigung jedweden oeffentlichen
Diskurses ueber sie. 
- Da so ziemlich keinE StudentIn an der HUB ohne Bibliotheksausweis auskommen
duerfte, waere  automatisch jedeR mit einer Chipkarte versorgt. Da solche
sogenannten "Teilloesungen" fuer spaetere  Erweiterungen offen und ausbaubar
sein sollen, waere die Einfuehrung fuer eine Chipkarteneinfuehrung an der  HUB
besiegelt.
 
Hinzu kommt noch die Argumentation, die Baeckmanns Vorschlag begleitete. So
hiess es von ihm, dass die HUB  -und nicht nur sie allein- frueher oder
spaeter von Personalkuerzungen betroffen sein wird, und das die Studenten
-also wir- uns aussuchen koennten, ob dann z.B. der Rueckmeldungsvorgang auf
Grund von UEberlastung  zusammenbrechen soll, oder mittels einer Chipkarte
dieser Service aufrechterhalten werden kann. Ohne  Serviceverbesserung (O-Ton
Baeckmann) wohlgemerkt! Diesem Erpressungsversuch schloss sich der Vertreter
des Informatikfachbereichs, Dr.Bell, an: Ihm sei es egal, ob die Studenten
hoehere Gebuehren fuer das bisherige  System zahlen oder weniger fuer das mit
Chipkarte. Zahlen wuerden sie so oder so.  So wird urploetzlich ueber das "ob"
der Einfuehrung einer Chipkarte diskutiert. Die Chipkarte als Retter der
Studis vor hohen Studiengebuehren und miserablen Hochschulbedingungen. Danke.
Allein -das Gegenteil wird der Fall sein. Aus dem Bundesministerium fuer
Bildung und Forschung liegt eine von  Ruettgers authorisierte Schrift mit dem
Titel "Hochschulen fuer das 21. Jahrhundert" vor. Unter Punkt 3.2.7.  heisst
es da: "Die neuen Informationstechnologien eroeffnen der Hochschullehre eine
Pallette neuer  Moeglichkeiten... Eine Studenten-Chipkarte ist zugleich
Studienausweis, Studienbuch, An- und  Abmelderegistratur, Parkausweis und
Mensa-Karte. ...Insgesamt erhaelt die Entwicklung der wissenschaftlichen  Aus-
und Weiterbildung durch die neuen technischen Moeglichkeiten einen deutlichen
Schub, der auch fuer die  Verkuerzung der Studienzeit genutzt werden
muss"(S.13/14). Dieses Zitat steht im Zusammenhang mit dem in  dieser Schrift
preferierten Bachelor- und Mastersystem des englischsprachigen Raums und ist
verbunden mit  Ruettgers Forderung, nach genereller Verkuerzung der
Studiendauer, um die Studierendenzahlen an den  Hochschulen und damit die
Kosten fuer den Staat zu senken. Grosse Vorstellungen ueber die bei sechs
Semestern  fuer einen "Bachelor" zu vermittelnden Inhalte liefert er
allerdings nicht. Stattdessen muessen "staerkerer  Wettbewerb, erhoehte
Flexibilitaet und effizientes Management ... die zentralen Bestandteile einer
Hochschulreform sein. Dazu wird angsterbt, Hochschulleitung, zentrale
Hochschulgremien und  Fachbereichsleitungen zu staerken, waehrend der Staat
schoepferisch-geistigen Konkurs anmeldet, sprich sich aus  der Verantwortung
zurueckzieht. 
Dies harmonisiert erstaunlich gut mit den Vorstellungen zum neuen Berliner
Hochschulgesetz (BerlHG), in dem  erstmalig eine Erprobungsklausel (IX � 7a)
enthalten ist, "um neue Modelle der Leitung, Organisation und  Finanzierung zu
erproben." Davon waeren die Abschnitte: Organe der Hochschule / Fachbereiche /
Zentrale  Einrichtungen / Haushaltswesen und Aufsicht betroffen. Von seiten
der HUB-Leitung liegt sogar eine  Erweiterung vor, die zusaetzlich noch die
Abschnitte: Studium, Lehre und Pruefungen / Forschung /  Mitgliedschaft und
Mitbestimmung" aufgenommen wissen will. Damit waere eine Ummodellierung des
gesamten  Studienablaufs, wie es auch der "persoenliche Auftrag" Ruettgers
vorsieht, durchfuehrbar, da sowohl von dessen  als auch von Radunskis Seite
keine Einwaende kommen werden. So werden denn z.B. Studien- und
Pruefungsordnungen schneller aenderbar. Der Entscheidungsweg durch die Gremien
wird zuegiger, da mensch  z.B. das Kuratorium -die gedachte Schnittstelle
zwischen Hochschule und Gesellschaft- als uebergehbar  deklarieren koennte. Um
dem ganzen noch eins draufzusetzen, sei erwaehnt, dass mittlerweile ein Papier
in der  HUB vorliegt, in dem schon recht detailierte Vorstellungen ueber die
Umgestaltung der Hochschulen nach  marktwirtschaftlichen Kriterien geaeussert
werden.So sollen denn die Fakultaeten wesentlich autonomer von der
Hochschulleitung ueber Finanzen, Gestaltung und Festlegung von
Leistungskriterien, aufnahme von Studierenden  etc. entscheiden und auch
zusaetzlich zu den vom Staat gewaehrten Geldern Studiengebuehren erheben
koennen.  Und selbst die Hochschulleitungen werden der Marktwirtschaft
unterworfen, indem sie zu einem  Dienstleistungsbetrieb vornehmlich fuer die
Fakultaeten werden, die sie im Gegenzug dafuer bezahlen. 
 
Fassen wir zusammen: Es gibt augenblicklich Bestrebungen, Aus- und
Weiterbildung, also zwei Hauptaufgaben  der Hochschulen in unserer
Gesellschaft, marktwirtschaftlichen Kriterien zu unterwerfen. Das haette zur
Folge,  dass nicht mehr der Staat -geschaeftsfuehrend fuer die gesamte
Gesellschaft- Bildung als Allgemeingut an  Hochschulen finanziert und
durchsetzt, sondern dass die Hochschulen bzw. s.o. die einzelnen Fakultaeten
in  "Einzelgefechten" um ihren finanziellen Erhalt kaempfen muessen und so
z.B. Studierende direkt zur Kasse bitten  werden; wobei nicht sicher ist, in
wieweit dann noch soziale Kriterien beruecksichtigt werden. Dabei sind die
Fakultaeten -wenn wir einmal bei diesem Bild bleiben- abhaengig von den
Anspruechen des Marktes. D.h. kleinere  oder von einer Gesamtgesellschaft als
Abrundung einer Ausbildung forderbare Fachbereiche oder Veranstaltungen  sind
dann nicht mehr anbietbar. Dadurch werden nachfolgende Akademiker an
Allgemeinbildung und Bindung zur  Gesellschaft verlieren, wird es doch
zunehmend ihr eigenes Geld sein (so sie es haben), was es ihnen ermoeglicht,
die Dienstleistungen (!) der Hochschulen in Anspruch zu nehmen. Logisch in
diesem Zusammenhang auch, dass  dann vornehmlich Faecher gewaehlt werden, die
anschliessend Erfolg, sprich Geld im Berufsleben versprechen.  Und zwar
deshalb, weil keine Solidaritaet einer Gesellschaft/Gemeinschaft sie im Falle
eines mittelmaessigen  Versagens auffangen wird!! Kurz: Die Gesellschaft
vereinzelt sich!!! 
 
Tief durchatmen. Nach diesem etwas abstrakten aber zu befuerchtenden Ausblick
in die Zukunft zurueck zum  konkreten Anteil, den die Chipkarte dabei leisten
wird. Derzeit duerfen die Berliner Hochschulen (nach I �2 Abs.8  BerlHG)
Benutzungsgebuehren erheben. Kuerzen die Hochschulen ihr Verwaltungspersonal,
ist es Stueck fuer  Stueck moeglich, diese freiwerdenen Gelder fuer
anderweitige Kostendeckungen zu verwenden. Dadurch wird  eine Chipkarte mit
integrierter Zahlungsfunktion zur Automatisierung der Gebuehrenerhebung -Bsp.
Automatisierte Rueckmeldung- erst richtig interessant. Dass weitere Gebuehren
zu erwarten sind, die z.B. bei der  Pruefungsanmeldung zu entrichten sind,
zeigt die Einfuehrung von Gebuehren fuer den Klausurenkurs zur
Examensvorbereitung in der Juristischen Fakultaet. In der neuen Vorlage des
BerlHG ist etwas aehnliches fuer das  Lehrerbildungsgesetz vorgesehen!  So
wird uns Studierenden in Zukunft noch genauer auf den Studienverlauf geschaut
werden. Schliesslich sind wir  ja nicht billig; und wenn es sich durchsetzen
sollte, dass Fakultaeten danach Gelder zugewiesen bekommen,  wieviel
StudentInnen sie ausgebildet haben, dann ist das Interesse an schneller
Studierenden umso groesser. Das  haette eine staerkere Kontrolle von
Leistungen durch Nachweise zur Folge. Mit der Kapazitaet einer Chipkarte
waere diese -wie das Beispiel Holland, wo es eine solche schon gibt, zeigt-
jederzeit detailliert und gut abrufbar.  Zwangsberatung und Exmatrikulation
von "Schlafmuetzen" und auch-nur-mal-durch-die-anderen-Faecher- Schnuppernden
koennten die Folge sein. UEbrigens ist die HIS als eine Gesellschaft bzw. ein
Verfahren  entwickelt worden, um die Kosten, die StudentInnen den Fakultaeten
und Hochschulen verursachen, zu ermitteln. 
Der Kreis schliesst sich.  
 
Ihr seht mit einer schlichten UEberlegung: "Ist eine Chipkarte zeitgemaess?"
oder "Vermeide ich so eine Schlange  von Studierenden vor der
Pruefungsanmeldung (nur weil sich alle am letzten Tag anmelden wollen)?"
ignoriere  ich voellig, welche Konsequenzen eine Chipkarte noch mit sich
bringen wuerde. Abgesehen davon birgt die  Einfuehrung selbst noch genuegend
Diskussionsstoff:  
- Bei Behinderten muss darauf geachtet werden, dass ihr Recht auf Datenschutz
bei der Bedienung von  datenverarbeitenden Geraeten entsprechend ihrer
Behinderung gesondert zu wahren ist. Zum Beispiel: Blinde  koennen Blicke von
Dritten bei der Bedienung von Geraeten nicht unbedingt ausschliessen. 
- Laut Berliner Datenschutzrecht ist die Erhebung und Verwendung
personenbezogender Daten durch  oeffentliche Stellen, wie eben Universitaeten,
nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage moeglich oder nach  ausdruecklicher
Einwilligung der Betroffenen. Unabhaengig davon, ob die Daten auf der Karte
gespeichert  werden oder ob ueber die Karte Zugang zu einem Zentralrechner
geschaffen wird, auf der die Betroffenen selber  Datenverarbeitung vornehmen
koennen, handelt es sich jeweils um Datenerhebungen, fuer die die genannten
Vorausssetzungen vorliegen muessen. Da eine entsprechende Gesetzesgrundlage
nicht existiert, muessten 30.000  Studierende und etwa 5000 MitarbeiterInnen
der Universitaet in diese Datenverarbeitung einwilligen. Wenn auch  die
Speicherung der Daten auf einer Karte durch Einwilligung der Betroffenen
moeglich ist, fuehrt doch die  Verwendung der Kartenfunktion immer zu einer
Neuspeicherung personenbezogener Daten bei der speichernden  Stelle. Fuer
diese Speicherung waere eine Neueinwilligung noetig. Einwilligungen dieser Art
beduerfen - wie  gesagt - nach Berliner Datenschutzgesetz der Schriftform. Ob
diese durch ein wie auch immer geartetes  Identifikationsverfahren gesetzt
werden kann, erscheint uns sehr fragwuerdig; zumal dadurch das Bewusstsein der
von der Datenspeicherung Betroffenen unterlaufen werden wuerde. In Faellen, in
denen die Betroffenen die  Datenerhebung nicht realisieren und der/die
einzelne Gefahr laeuft, die UEbersicht darueber zu verlieren, wer  welche
seiner/ihrer Daten wo und zu welchem Zweck speichert, kann nicht von einer
wirksamen Einwilligung  ausgegangen werden.  
- Eine Technikfolgeabschaetzung waere zum einen fuer die HUB mit 30.000
StudentInnen schon aus dem  Vergleich heraus zu bedenken, als der Leiter des
Rechenzentrums der Universitaet Trier (11.000 StudentInnen)  aussagte, dass
Systeme dieser Groessenordnung durchschnittlich einmal im Jahr voellig
zusammenbrechen. Nimmt  man diesen Fall waehrend einer Phase der
Hoechstbelastung, z.B. dem Rueckmeldezeitraum, an, waere das daraus
resultierende Chaos sicherlich kontraproduktiv zu jedwedem
"Einsparungseffekt". 
 
U.a. aus diesen genannten Gruenden haben sich sowohl das StudentInnenParlament
als auch der ReferentInnenRat  gegen die Einfuehrung einer multifunktionalen
Chipkarte ausgesprochen. Allein - das wird auf Dauer nicht  reichen, und damit
geht die Reihe an jedeN einzelneN von uns. Abgesehen von kleinen Spielraeumen,
die jedeR  von uns hat -z.B: bedarf es keiner Mensakarte, da mensch sich auch
gegen Vorlage des Studiausweises einen  Tagesbon an der Salatbar abholen kann;
oder hinterfragt doch einmal den wirklichen Nutzen diverser Karten- ,  sollte
auf jeden Fall dem Einfliessen von Chipkarten in unsere Gesellschaft mit
Aufmerksamkeit begegnet werden.  Nicht dass das Stueck Plaste mit Chip die
naechste Pestwelle verursacht, dafuer steht sie aber als Anzeichen oder
Konsequenz dahinterliegender politischer oder marktwirtschaftlicher
Entscheidungen. Es ging hier nicht so sehr  darum, die Chipkarte zu
verteufeln, als vielmehr klarzumachen, dass damit Entscheidungen verbunden
sind, die  vielleicht nicht in eurem Interesse sind. Solltet Ihr weitere
Fragen oder Kritik haben oder Euch selbst  diesbezueglich einbringen wollen,
so koennt Ihr Euch gern an das Sozialreferat des ReferentInnenRates wenden. 
 
 
Euer Jan 
(Sozialreferent) 
 
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From: martidow@cs.tu-berlin.de (Marco Tidow)
Subject: Eine multifunktionale Chipkarte an der HU-Berlin?
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