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Article #445Eine multifunktionale Chipkarte an der HU-Berlin?
From: Marco Tidow
Date: Wed, 05 Mar 1997 00:00
Date: Wed, 05 Mar 1997 00:00
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Der folgende Text erschien (in einer gekuerzten Fassung) in der "HUch!" Nr.5, Februar 1997 an der Humboldt-Uni Berlin. Wie die meisten Stud.-Blaetter erscheint auch dieses in einer laecherlich kleinen Auflage (ca. 2- 3000) gemessen an der Zahl Studierender. Allein an der HU Berlin ca. 30 000. Eine 'sch�nere' Version mit Umlauten steht unter http://www2.hu-berlin.de/studis/refrat/huch!/chipcard.htm Weitere Hinweise auf Ver�ffentlichungen zum Thema sind unter http://userpage.fu-berlin.de/~martidow/hopo.html#Schwerpunkte.chip-Karten zu finden. Interessant vielleicht noch: der neue Praesident Landfried(CDU) der HRK (Hochschulrektoren-Konferenz) ist Mitglied des Aufsichtsrats der H.I.S. GmbH . Marco [follow-up auf 'de.alt.studienreform' gesetzt] --------------------------------------------------------------------------------------------------- Eine multifunktionale Chipkarte an der HUB? Seit Juli letzten Jahres gibt es den "Arbeitskreis Chipkarte" (AKCK) an der Humboldt Universitaet zu Berlin, der sich einmal monatlich trifft. Urspruenglich von unserem Kanzler Rainer Neumann angeregt, sich mal ueber die Moeglichkeiten des Einsatzes einer Chipkarte an der HUB, ueber Vor- und Nachteile zu informieren, berief Joachim Baeckmann, Leiter der Studienabteilung, jenen Arbeitskreis ein, an dem unter seiner Sitzungsleitung VertreterInnen verschiedener Uniabteilungen und des ReferentInnenRats teilnehmen. Sieht mensch einmal davon ab, dass dieser AKCK durch nichts legitimiert ist und auch seine breitgestreuten TeilnehmerInnen zu keinerlei Entscheidungen aus diesem Kreis heraus befugt sind, waere es nichtsdestotrotz sehr wuenschenswert, wuerde die Diskussion um die Einfuehrung einer multifunktionalen Chipkarte weit oeffentlicher gefuehrt werden, denn dieses Thema betrifft uns alle. Mehr als wir uns wuenschen werden und mehr als jetzt absehbar. Darum ist es mir als Vertreter des ReferentInnenRats im AKCK ein Anliegen, dies etwas deutlicher zu machen. Um sich im Vorfeld fuer seinen Arbeitskreis zum Thema Chipkartentechnologien zu informieren, wandte sich Baeckmann zunaechst an die Hochschulinformationssystem GmbH (HIS). Diese privatrechtlich organisierte, aber von den Laendern bezahlte und beauftragte Gesellschaft beschreibt in ihrem 1996 veroeffentlichten Papier "Harmonisierung der Chipkartenprojekte ist notwendig" die derzeitige Situation in Deutschland dergestalt, dass "die wachsenden Anforderungen an die Hochschulverwaltungen ... bei enger werdenden finanziellen Spielraeumen der oeffentlichen Hand nicht allein durch zusaetzliche Personal- und/oder Sachmittelausstattungen kompensiert werden" koennen. "Gefragt sind daher effiziente Organisations- und DV-Loesungen." Und genau solche Loesungen bietet die HIS betriebsbedingt an. -Welch ein Zufall. Weniger zufaellig duerfte es da sein, dass man sich in jenem Papier zum Ziel gesetzt hat, einzeln kursierende UEberlegungen und Bestrebungen, Chipkarten an verschiedenen Hochschulen einzufuehren, unter das Monopol der HIS zu bringen (sie nennen es "harmonisieren".), um damit eine besser fundierte Position gegenueber der interessierten Chipkartenindustrie zu haben. Auffaellig ist aber, dass dem eigens dafuer einberufenen Arbeitskreis "UniversCard" neben Angestellten von Ministerien und Hochschulen auch VertreterInnen von Hard- und Softwareanbietern angehoeren. Es ist also von Anfang an davon auszugehen, dass die Fuehrenden der Branche den Kuchen bereits vor dem Backen aufteilen (obliegt doch dem Arbeitskreis auch die Pruefung der Angebote von Chipkartenherstellern, sprich z.T. der eigenen). Und dieser Kuchen heisst Hochschulen als Auftraggeber, heisst Informationen ueber diese, ueber Studierende (Dich und mich), heisst aus diesen Informationen und der zu installierenden Technik Kapital zu schlagen. Und sind die Hochschulverwaltungen ersteinmal durch parallel laufenden Personalabbau auf die Chipkarten angewiesen, koennen sie auch schwerlich noch zurueck. Der Haken ist ausgelegt; es muss nur noch jemand zuschnappen. Um der Sache etwas nachzuhelfen, wurden vom AK "UniversCard" untergeordnete Arbeitsgruppen gebildet; eine davon traegt den programmatischen Titel "Entwicklung eines Vorgehensmodells zur Etablierung eines Chipkartenmodells an Hochschulen". Tut mir leid, aber bei solch einem Titel fallen mir nur noch zwei Worte ein - "Frechheit" & "Unverfrorenheit". Denn anscheinend geht es hier nur noch um das kompromisslose Durchdruecken von Chipkarten, ohne dabei entstehende personelle, strukturelle, gesellschaftliche u.a. Veraenderungen (an den Hochschulen) zu thematisieren. Dass das auf die Arbeitsweise des AKCK abfaerbt, duerfte wohl klar sein, formuliert doch Baeckmann selbst in einem Arbeitspapier vom 29.2.96: "Unter Federfuehrung der HIS hat sich eine Gruppe "UniversCard" gebildet, die den Einsatz solcher Techniken im Hochschulbereich vorbereitet. Systementscheidungen der Humboldt- Universitaet sollten daher so getroffen werden, dass eine Einfuehrung der dort entwickelten Techniken moeglich ist." Nun geht es hier aber nicht um Karten, die Du und ich bereits eh schon haben und ueber deren Nutzung wir uns bisher auch noch erschreckend wenig Gedanken gemacht haben. Warum auch. Auf einer Telefonkarte sind ja auch keine erkennungsdienlichen Hinweise von uns gespeichert. Und dafuer geben wir der Telekom gern einen Vorschuss von DM 12,- oder 50,-, den sie wesentlich eher weiterverwenden kann, als wir in der Lage sind, die letzte Mark im Gegenzug zu vertelefonieren. AEhnlich funktioniert auch die seit September 96 in der Mensa des Humboldt-Hauptgebaeudes eingefuehrte GiroVend-Karte. Abgesehen davon, dass die Kaution doppelt so hoch wie ihr Herstellungspreis ist (was bei mehreren tausend Benutzern der Mensen richtig Geld bringt), ist mensch auch dort erst ab mindestens DM 10,- dabei. Ein Vorschuss, mit dem sich das Studentenwerk Berlin an den Studierenden fuer die Einsparungen durch den Berliner Senat schadlos haelt. Und eins macht euch gleich klar: Einen besseren Service oder wenigstens gleichbleibende Essenspreise koennt ihr vergessen. Im Gegenteil heisst es vom Studentenwerk: "An den Kosten der Chipkarte hat sich die AOK beteiligt. Daher erfolgt keine kostendeckende Abgabe der ChipCard an die Nutzer. Es wir lediglich ein Pfand in Hoehe von 3,- DM erhoben..." (Bedankt euch also bei der AOK, dass es euch nicht noch haerter getroffen hat. Vordrucke dafuer sind beim Sozialreferat erhaeltlich.) Diese Tendenz der Umlagerung von Kosten auf die Nutzer ist -neben der schrittweisen Gewoehnung an den Chipkartengebrauch durch alle moeglichen Funktionen vorzugsweise monitaerer Art- in beaengstigender Weise steigend. So gibt es mittlerweile ein Papier der Sparkasse und Landesbanken, dass fuer die Einfuehrung einer "GeldKarte" wirbt. Darin heisst es: "Ob fuer die GeldKarten-Funktion ein hoeherer Preis als der bisherige durchgesetzt werden kann, haengt zu einem grossen Teil vom konkreten Nutzen dieser Funktion vor Ort ab. D.h., nur wenn eine breitere nutzbare Akzeptanz zur Verfuegung steht und der Karteninhaber somit seine Karte auch wirklich nutzen kann, wird er bereit sein, dafuer auch einen hoeheren Preis zu akzeptieren." Dafuer werden dem Nutzer im Gegenzug laue Vorteile versprochen wie: - sehr einfache Bedienung - breites Spektrum an Einsatzmoeglichkeiten fuer die GeldKarte, da branchenuebergreifendes System (als Eiskratzer fuer Autos im Winter z.B. -d.Verf.) - hohe Transparenz/Ausgabekontrolle, da die letzten 15 Zahlungs- und 3 Ladevorgaenge ueber einen handlichen Taschenkartenleser jederzeit nachvollziehbar ist - dafuer wird das Mitnehmen laestigen Kleingeldes zunehmend entbehrlicher Man muss nun wirklich kein Druide sein, um zu sehen, dass das Augenwischerei ist und die Vorteile nur dann wirklich welche waeren, wenn ersteinmal der bargeldlose Zahlungsverkehr ueberall eingefuehrt waere. Und selbst wenn sind die eigentlichen Gewinner die Sparkassen u.a., die sich von der Umstellung Folgendes versprechen: - Forcierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs - Sicherung der Marktanteile im Privatkundengeschaeft - zusaetzliche Ertragsmoeglichkeiten - Staerkung der eigenen Kartenfamilie (wahrscheinlich bekommen dann Sparkassenbettler auf Kredit Kartenentladegeraete fuer's Betteln -d.Verf.) - Abwehr von konkurrierenden Kartensystemen etc. Wer jetzt noch glaubt, die Einfuehrung einer multifunktionale Chipkarte an den Hochschulen steht unter dem segensreichen Stern von Betlehem, ...wird hoffentlich im folgenden eines besseren belehrt. Bereits die Einfuehrung der erwaehnten Mensakarte beruecksichtigte -trotz jahrelanger Erfahrungen des Studentenwerks- nicht, dass die Hoehe der angebrachten Auf- und Entladegeraete z.B. eine Nutzung durch Rollstuhlfahrer verhindert. Zudem werden vermutlich auch Blinde und StudentInnen mit motorischen Stoerungen nicht viel Freude beim Versuch haben, Geldscheine in den Automatenschlitz zu schieben. Dies stimmt fuer die Einfuehrung einer wesentlich umfassender angelegten Technik aehnlichen Typs aeusserst bedenklich, zumal sich an den Geraeten trotz mehrmaliger Versprechen bis heute nichts zum Positiven hin geaendert hat. Fuer den AKCK bleibt zu hoffen, dass er sich solche Gedanken vor einem aehnlichen Schnellschuss macht; auch um spaeter noetige Umruestungen zu vermeiden. Dem ist aber zumindest verbal ein Riegel vorgeschoben, heisst es doch im Ergebnisprotokoll vom 18.7.96, dass es Ziel des AKCK ist, "einen beschlossenen Vertrag zu unterbreiten, ob/wann/wo mit welchen Daten und welchen Kosten zu welchem Zeitpunkt Chipkarten eingefuehrt/nichteingefuehrt werden." Das heisst, dass die VertreterInnen aus den Bereichen Universitaetsbibliothek (UB), Rechenzentrum, Studienabteilung, Kanzleramt, Datenschutz, Personalrat, sowie der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaft und Informatik sich zuerst ueberlegen, ob sie eine Chipkarte wollen und dann unter Beruecksichtigung von z.B. Behindertengerechtigkeit und Datenschutz die moeglichen Anwendungsgebiete wie StudentInnen/MitarbeiterInnenausweis, Bibliotheksausweis, Kopier- und Druckerkarte, Mensakarte, Raumzugangsberechtigung, Rueckmeldung/Exmatrikulation und Pruefungsanmeldung klaeren. Zum Datenschutz besagt ein Aktenvermerk vom 5.6.96: "Es bestand UEbereinstimmung, dass keine Technik eingefuehrt und kein Einsatzfeld geplant wird, wenn Datenschutzbelange nicht eindeutig und abschliessend geklaert werden konnten." Von einer solchen Klaerung kann allerdings bisher nicht die Rede sein, war doch die Haltung des Datenschutzbeauftragten der HUB, Andre Kuhring, trotz Befuerwortung einer Chipkarte unter bestimmten Kriterien gegenueber dem Vorgebrachten eher skeptisch bis ablehnend. Seiner Ansicht nach sind Missbrauch, Sicherheitskonzepte und Verhaeltnismaessigkeit (Aufwand-Nutzen) noch zu wenig thematisiert. AEhnlich sieht es der Personalratsvertreter bezueglich Behindertengerechtigkeit, den fehlenden technischen Voraussetzungen dafuer und dem Einspareffekt, wenn, wie Baeckmann ausfuehrte, Behinderte weiterhin die alten Verfahren nutzen sollen, sprich das neue zusaetzlich (!) eingfuehrt wuerde. Leider ist festzuhalten, dass der Diskussionsverlauf nur maessig Gelegenheit bietet, diese Bedenken produktiv einzubringen. Hauptthemen waren zuvorderst die Einsatzbereiche, der noetige Umfang und die entsprechende Technik, bzw. wo letztlich wer Daten speichern darf. Sei es, dass das Konzept des AKCK, wie oben angedeutet diese Bedenken nicht aufgreifen laesst, sei es, dass Baeckmanns Sitzungsleitung so ungeschickt und unsensibel ist, letzlich bleibt der Eindruck -nicht nur bei uns Studierenden- dass mensch nie genau weiss, wie mensch sein Anliegen einbringen kann, wie weit der Stand der Dinge nun wirklich ist, in wieweit mensch hier von Baeckmann nur ein bis zwei Stunden hingehalten wird, oder sich nicht bereits anderswo Faeden zu einem Netz spinnen. So kann die Dezembersitzung des AKCK mit Beteiligung eines Frank Ziemke, der seine Firma Intercard vorstellte, nicht von ungefaehr kommen, sassen doch Baeckmann und er zuvor bereits schon in derselben Arbeitsgruppe "Entwicklung..." der HIS, fuer die Ziemke frueher uebrigens gearbeitet hat. Zu erfahren war jedoch aus der Sitzung nicht viel. Mehr dagegen aus der Januarsitzung, in der Baeckmann mit einem Vorstoss ueberraschte, ob sich die TeilnehmerInnen vorstellen koennten, die UB als Versuchsobjekt zu nutzen, zumal sie dem AKCK seit dem ersten Treffen in den Ohren liegt, dass sie auf EDV umstellen will und darum dringenst an einer Entscheidung bezueglich der Chipkarte interessiert sei. Das ist nun zwar sehr edel von Herrn Baeckmann, aber: - Seit wann ist denn eigentlich davon die Rede, einen Feldversuch durchzufuehren? - Die UB hat bereits ein funktionsfaehiges Strichcodesystem, was alle ihre "dringenden" Probleme loesen wuerde, wenn sie es nur einfach anwenden wuerde und nicht stattdessen darauf hoffen wuerde, mit Einfuehrung einer Chipkarte noch mehr Daten ueber ihre Nutzer, die sie nichts angehen, zugeschustert zu bekommen. - Wenn die UB -die gesamte ZUB und alle Zweigbibliotheken- versuchsweise (!) auf eine Chipkarte umstellen, moechte ich mal die Kosten fuer die Umruestung und gegebenenfalls fuer eine Rueckruestung genannt haben. Sollte nach einem negativ ausgehenden Feldversuch, wie immer der aussehen mag, die UB darauf bestehen, die Chipkarte (aus Kostengruenden z.B.) zu behalten, haetten wir die Chipkarte eingefuehrt, ohne Beruecksichtigung jedweden oeffentlichen Diskurses ueber sie. - Da so ziemlich keinE StudentIn an der HUB ohne Bibliotheksausweis auskommen duerfte, waere automatisch jedeR mit einer Chipkarte versorgt. Da solche sogenannten "Teilloesungen" fuer spaetere Erweiterungen offen und ausbaubar sein sollen, waere die Einfuehrung fuer eine Chipkarteneinfuehrung an der HUB besiegelt. Hinzu kommt noch die Argumentation, die Baeckmanns Vorschlag begleitete. So hiess es von ihm, dass die HUB -und nicht nur sie allein- frueher oder spaeter von Personalkuerzungen betroffen sein wird, und das die Studenten -also wir- uns aussuchen koennten, ob dann z.B. der Rueckmeldungsvorgang auf Grund von UEberlastung zusammenbrechen soll, oder mittels einer Chipkarte dieser Service aufrechterhalten werden kann. Ohne Serviceverbesserung (O-Ton Baeckmann) wohlgemerkt! Diesem Erpressungsversuch schloss sich der Vertreter des Informatikfachbereichs, Dr.Bell, an: Ihm sei es egal, ob die Studenten hoehere Gebuehren fuer das bisherige System zahlen oder weniger fuer das mit Chipkarte. Zahlen wuerden sie so oder so. So wird urploetzlich ueber das "ob" der Einfuehrung einer Chipkarte diskutiert. Die Chipkarte als Retter der Studis vor hohen Studiengebuehren und miserablen Hochschulbedingungen. Danke. Allein -das Gegenteil wird der Fall sein. Aus dem Bundesministerium fuer Bildung und Forschung liegt eine von Ruettgers authorisierte Schrift mit dem Titel "Hochschulen fuer das 21. Jahrhundert" vor. Unter Punkt 3.2.7. heisst es da: "Die neuen Informationstechnologien eroeffnen der Hochschullehre eine Pallette neuer Moeglichkeiten... Eine Studenten-Chipkarte ist zugleich Studienausweis, Studienbuch, An- und Abmelderegistratur, Parkausweis und Mensa-Karte. ...Insgesamt erhaelt die Entwicklung der wissenschaftlichen Aus- und Weiterbildung durch die neuen technischen Moeglichkeiten einen deutlichen Schub, der auch fuer die Verkuerzung der Studienzeit genutzt werden muss"(S.13/14). Dieses Zitat steht im Zusammenhang mit dem in dieser Schrift preferierten Bachelor- und Mastersystem des englischsprachigen Raums und ist verbunden mit Ruettgers Forderung, nach genereller Verkuerzung der Studiendauer, um die Studierendenzahlen an den Hochschulen und damit die Kosten fuer den Staat zu senken. Grosse Vorstellungen ueber die bei sechs Semestern fuer einen "Bachelor" zu vermittelnden Inhalte liefert er allerdings nicht. Stattdessen muessen "staerkerer Wettbewerb, erhoehte Flexibilitaet und effizientes Management ... die zentralen Bestandteile einer Hochschulreform sein. Dazu wird angsterbt, Hochschulleitung, zentrale Hochschulgremien und Fachbereichsleitungen zu staerken, waehrend der Staat schoepferisch-geistigen Konkurs anmeldet, sprich sich aus der Verantwortung zurueckzieht. Dies harmonisiert erstaunlich gut mit den Vorstellungen zum neuen Berliner Hochschulgesetz (BerlHG), in dem erstmalig eine Erprobungsklausel (IX � 7a) enthalten ist, "um neue Modelle der Leitung, Organisation und Finanzierung zu erproben." Davon waeren die Abschnitte: Organe der Hochschule / Fachbereiche / Zentrale Einrichtungen / Haushaltswesen und Aufsicht betroffen. Von seiten der HUB-Leitung liegt sogar eine Erweiterung vor, die zusaetzlich noch die Abschnitte: Studium, Lehre und Pruefungen / Forschung / Mitgliedschaft und Mitbestimmung" aufgenommen wissen will. Damit waere eine Ummodellierung des gesamten Studienablaufs, wie es auch der "persoenliche Auftrag" Ruettgers vorsieht, durchfuehrbar, da sowohl von dessen als auch von Radunskis Seite keine Einwaende kommen werden. So werden denn z.B. Studien- und Pruefungsordnungen schneller aenderbar. Der Entscheidungsweg durch die Gremien wird zuegiger, da mensch z.B. das Kuratorium -die gedachte Schnittstelle zwischen Hochschule und Gesellschaft- als uebergehbar deklarieren koennte. Um dem ganzen noch eins draufzusetzen, sei erwaehnt, dass mittlerweile ein Papier in der HUB vorliegt, in dem schon recht detailierte Vorstellungen ueber die Umgestaltung der Hochschulen nach marktwirtschaftlichen Kriterien geaeussert werden.So sollen denn die Fakultaeten wesentlich autonomer von der Hochschulleitung ueber Finanzen, Gestaltung und Festlegung von Leistungskriterien, aufnahme von Studierenden etc. entscheiden und auch zusaetzlich zu den vom Staat gewaehrten Geldern Studiengebuehren erheben koennen. Und selbst die Hochschulleitungen werden der Marktwirtschaft unterworfen, indem sie zu einem Dienstleistungsbetrieb vornehmlich fuer die Fakultaeten werden, die sie im Gegenzug dafuer bezahlen. Fassen wir zusammen: Es gibt augenblicklich Bestrebungen, Aus- und Weiterbildung, also zwei Hauptaufgaben der Hochschulen in unserer Gesellschaft, marktwirtschaftlichen Kriterien zu unterwerfen. Das haette zur Folge, dass nicht mehr der Staat -geschaeftsfuehrend fuer die gesamte Gesellschaft- Bildung als Allgemeingut an Hochschulen finanziert und durchsetzt, sondern dass die Hochschulen bzw. s.o. die einzelnen Fakultaeten in "Einzelgefechten" um ihren finanziellen Erhalt kaempfen muessen und so z.B. Studierende direkt zur Kasse bitten werden; wobei nicht sicher ist, in wieweit dann noch soziale Kriterien beruecksichtigt werden. Dabei sind die Fakultaeten -wenn wir einmal bei diesem Bild bleiben- abhaengig von den Anspruechen des Marktes. D.h. kleinere oder von einer Gesamtgesellschaft als Abrundung einer Ausbildung forderbare Fachbereiche oder Veranstaltungen sind dann nicht mehr anbietbar. Dadurch werden nachfolgende Akademiker an Allgemeinbildung und Bindung zur Gesellschaft verlieren, wird es doch zunehmend ihr eigenes Geld sein (so sie es haben), was es ihnen ermoeglicht, die Dienstleistungen (!) der Hochschulen in Anspruch zu nehmen. Logisch in diesem Zusammenhang auch, dass dann vornehmlich Faecher gewaehlt werden, die anschliessend Erfolg, sprich Geld im Berufsleben versprechen. Und zwar deshalb, weil keine Solidaritaet einer Gesellschaft/Gemeinschaft sie im Falle eines mittelmaessigen Versagens auffangen wird!! Kurz: Die Gesellschaft vereinzelt sich!!! Tief durchatmen. Nach diesem etwas abstrakten aber zu befuerchtenden Ausblick in die Zukunft zurueck zum konkreten Anteil, den die Chipkarte dabei leisten wird. Derzeit duerfen die Berliner Hochschulen (nach I �2 Abs.8 BerlHG) Benutzungsgebuehren erheben. Kuerzen die Hochschulen ihr Verwaltungspersonal, ist es Stueck fuer Stueck moeglich, diese freiwerdenen Gelder fuer anderweitige Kostendeckungen zu verwenden. Dadurch wird eine Chipkarte mit integrierter Zahlungsfunktion zur Automatisierung der Gebuehrenerhebung -Bsp. Automatisierte Rueckmeldung- erst richtig interessant. Dass weitere Gebuehren zu erwarten sind, die z.B. bei der Pruefungsanmeldung zu entrichten sind, zeigt die Einfuehrung von Gebuehren fuer den Klausurenkurs zur Examensvorbereitung in der Juristischen Fakultaet. In der neuen Vorlage des BerlHG ist etwas aehnliches fuer das Lehrerbildungsgesetz vorgesehen! So wird uns Studierenden in Zukunft noch genauer auf den Studienverlauf geschaut werden. Schliesslich sind wir ja nicht billig; und wenn es sich durchsetzen sollte, dass Fakultaeten danach Gelder zugewiesen bekommen, wieviel StudentInnen sie ausgebildet haben, dann ist das Interesse an schneller Studierenden umso groesser. Das haette eine staerkere Kontrolle von Leistungen durch Nachweise zur Folge. Mit der Kapazitaet einer Chipkarte waere diese -wie das Beispiel Holland, wo es eine solche schon gibt, zeigt- jederzeit detailliert und gut abrufbar. Zwangsberatung und Exmatrikulation von "Schlafmuetzen" und auch-nur-mal-durch-die-anderen-Faecher- Schnuppernden koennten die Folge sein. UEbrigens ist die HIS als eine Gesellschaft bzw. ein Verfahren entwickelt worden, um die Kosten, die StudentInnen den Fakultaeten und Hochschulen verursachen, zu ermitteln. Der Kreis schliesst sich. Ihr seht mit einer schlichten UEberlegung: "Ist eine Chipkarte zeitgemaess?" oder "Vermeide ich so eine Schlange von Studierenden vor der Pruefungsanmeldung (nur weil sich alle am letzten Tag anmelden wollen)?" ignoriere ich voellig, welche Konsequenzen eine Chipkarte noch mit sich bringen wuerde. Abgesehen davon birgt die Einfuehrung selbst noch genuegend Diskussionsstoff: - Bei Behinderten muss darauf geachtet werden, dass ihr Recht auf Datenschutz bei der Bedienung von datenverarbeitenden Geraeten entsprechend ihrer Behinderung gesondert zu wahren ist. Zum Beispiel: Blinde koennen Blicke von Dritten bei der Bedienung von Geraeten nicht unbedingt ausschliessen. - Laut Berliner Datenschutzrecht ist die Erhebung und Verwendung personenbezogender Daten durch oeffentliche Stellen, wie eben Universitaeten, nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage moeglich oder nach ausdruecklicher Einwilligung der Betroffenen. Unabhaengig davon, ob die Daten auf der Karte gespeichert werden oder ob ueber die Karte Zugang zu einem Zentralrechner geschaffen wird, auf der die Betroffenen selber Datenverarbeitung vornehmen koennen, handelt es sich jeweils um Datenerhebungen, fuer die die genannten Vorausssetzungen vorliegen muessen. Da eine entsprechende Gesetzesgrundlage nicht existiert, muessten 30.000 Studierende und etwa 5000 MitarbeiterInnen der Universitaet in diese Datenverarbeitung einwilligen. Wenn auch die Speicherung der Daten auf einer Karte durch Einwilligung der Betroffenen moeglich ist, fuehrt doch die Verwendung der Kartenfunktion immer zu einer Neuspeicherung personenbezogener Daten bei der speichernden Stelle. Fuer diese Speicherung waere eine Neueinwilligung noetig. Einwilligungen dieser Art beduerfen - wie gesagt - nach Berliner Datenschutzgesetz der Schriftform. Ob diese durch ein wie auch immer geartetes Identifikationsverfahren gesetzt werden kann, erscheint uns sehr fragwuerdig; zumal dadurch das Bewusstsein der von der Datenspeicherung Betroffenen unterlaufen werden wuerde. In Faellen, in denen die Betroffenen die Datenerhebung nicht realisieren und der/die einzelne Gefahr laeuft, die UEbersicht darueber zu verlieren, wer welche seiner/ihrer Daten wo und zu welchem Zweck speichert, kann nicht von einer wirksamen Einwilligung ausgegangen werden. - Eine Technikfolgeabschaetzung waere zum einen fuer die HUB mit 30.000 StudentInnen schon aus dem Vergleich heraus zu bedenken, als der Leiter des Rechenzentrums der Universitaet Trier (11.000 StudentInnen) aussagte, dass Systeme dieser Groessenordnung durchschnittlich einmal im Jahr voellig zusammenbrechen. Nimmt man diesen Fall waehrend einer Phase der Hoechstbelastung, z.B. dem Rueckmeldezeitraum, an, waere das daraus resultierende Chaos sicherlich kontraproduktiv zu jedwedem "Einsparungseffekt". U.a. aus diesen genannten Gruenden haben sich sowohl das StudentInnenParlament als auch der ReferentInnenRat gegen die Einfuehrung einer multifunktionalen Chipkarte ausgesprochen. Allein - das wird auf Dauer nicht reichen, und damit geht die Reihe an jedeN einzelneN von uns. Abgesehen von kleinen Spielraeumen, die jedeR von uns hat -z.B: bedarf es keiner Mensakarte, da mensch sich auch gegen Vorlage des Studiausweises einen Tagesbon an der Salatbar abholen kann; oder hinterfragt doch einmal den wirklichen Nutzen diverser Karten- , sollte auf jeden Fall dem Einfliessen von Chipkarten in unsere Gesellschaft mit Aufmerksamkeit begegnet werden. Nicht dass das Stueck Plaste mit Chip die naechste Pestwelle verursacht, dafuer steht sie aber als Anzeichen oder Konsequenz dahinterliegender politischer oder marktwirtschaftlicher Entscheidungen. Es ging hier nicht so sehr darum, die Chipkarte zu verteufeln, als vielmehr klarzumachen, dass damit Entscheidungen verbunden sind, die vielleicht nicht in eurem Interesse sind. Solltet Ihr weitere Fragen oder Kritik haben oder Euch selbst diesbezueglich einbringen wollen, so koennt Ihr Euch gern an das Sozialreferat des ReferentInnenRates wenden. Euer Jan (Sozialreferent)
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