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Article #324DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 4/90 VOM 02.02.1990
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Date: Fri, 02 Feb 1990 14:19
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DEUTSCHLAND-RUNDSPRUCH DES DARC NR. 4/90 VOM 02.02.1990
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BONN:
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Die Amateurfunkbaender bei 18 und 24 MHz duerfen in der Bundesre-
publik Deutschland ab sofort mit 750 Watt in allen in der DV-AFuG
fuer diese Bereiche aufgefuehrten Sendearten benutzt werden. Dies
gilt auch fuer Funkamateure mit gleichwertigen Genehmigungen aus
den CEPT-Laendern und aus der DDR bei voruebergehendem Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland. Mit Verfuegung 9/1990 im BMPT
Amtsblatt 10 vom 25.1.90 wurden die bisher bestehenden Beschraen-
kungen fuer diese Baender aufgehoben. Die Frequenzbereiche 18.068
bis 18.168 kHz und 24.890 bis 24.990 kHz waren von der Funkver-
waltungskonferenz (WARC) Genf 1979 dem Amateurfunkdienst und dem
Amateurfunkdienst ueber Satelliten auf primaerer Basis zugewiesen
worden. Voraussetzung war die abgeschlossene Verlagerung des sei-
nerzeit dort bevorrechtigten festen Funkdienstes. Als eine der
ersten Verwaltungen gab das Bundespostministerium in der ab 01.
01.1982 geltenden Fassung der DV AFuG den Betrieb auf diesen
Baendern in A1A mit 150 Watt PEP Output auf sekundaerer Basis
frei. Ab 01.07.1989 erklaerte der Internationale Ausschuss fuer
Frequenzregistrierung der ITU die Verlagerung fuer abgeschlossen.
Folgende Bandunterteilungen hatte die IARU-Region 1 auf ihrer
Konferenz in Noordwijkerhout 1987 vorsorglich festgelegt: CW im
gesamten Band, RTTY von 18.100 bis 18.110 kHz bzw. 24.920 bis
24.930 kHz, Phonie von 18.110 bis 18.168 kHz bzw. 24.930 bis
24.990 kHz. Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass der
Amateurfunkbereich bei 10 MHz von dieser Regelung ausgenommen
bleibt. Hier ist in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor
nur A1A, also CW, erlaubt.
BAUNATAL:
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Die WARC-Baender sind in Portugal ab sofort fuer den Amateurfunk-
dienst freigegeben. Der Bereich 10.100 bis 10.150 kHz wurde auf
sekundaerer Basis zugewiesen, es ist A1A oder F1A mit maximal 60
Watt zugelassen. In den Bereichen 18.068 bis 18.168 kHz und
24.890 bis 24.990 kHz ist der Amateurfunkdienst primaerer und ex-
klusiver Benutzer, mit Ausnahme eines sekundaeren Bereichs zwi-
schen 18.155 und 18168 kHz.
BRUESSEL:
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Seit dem 01.01.1990 ist in Belgien das 6-m-Band im Bereich von
50,000 bis 50,450 MHz fuer den Amateurfunk auf sekundaerer Basis
freigegeben. Voraussetzung ist die Beantragung einer Sondergeneh-
migung, die bis zum 31.12.1993 befristet ist. Es ist nur Betrieb
an einem festen Standort gestattet. Die maximal zulaessige Leis-
tung betraegt 30 Watt. Die genehmigten Betriebsarten richten sich
nach der jeweiligen Lizenzklasse. Antragsberechtigt sind alle Li-
zenzinhaber der belgischen Klassen B und C. Dies betrifft eben-
falls in Belgien lebende Auslaender mit Rufzeichen der Reihen
ON9B und ON9C. Dem Antrag ist ein komplettes Schaltbild des 50-
MHz-Senders beizufuegen. Im Falle von Stoerungen des in diesem
Bereich bevorrechtigten primaeren Funkdienstes muessen die Sen-
dungen unverzueglich eingestellt werden.
BAUNATAL:
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Die ueberhandnehmenden Stoerungen des Amateurfunks im 2-m-Ama-
teurfunk-Exklusivband und die Art der Behandlung der Stoermeldun-
gen der Funkamateure durch die zustaendigen Fernmeldeaemter haben
den Vorstand veranlasst, in einem deutlichen Brief an Bundesmi-
nister Dr. Schwarz-Schilling die sofortige Einstellung des Ver-
suchsbetriebes auf dem Sonderkanal S6 zu fordern. Der Vorstand
betont in seinem Schreiben, dass er entschlossen sei, notfalls
die Rechte der Funkamateure gerichtlich geltend zu machen.
DARMSTADT:
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Die Lizenzklasse 2A der DDR berechtigt dort zum Mitbenutzen ande-
rer Amateurfunkstellen auf allen Amateurfunkbaendern mit allen
zugelassenen Betriebsarten. Da zu ihrem Erwerb geringere techni-
sche Kenntnisse als fuer die hoechste DDR-Klasse 1A verlangt wer-
den, wurde sie im Bereich der Deutschen Bundespost nur in die
Klasse C eingestuft. Wie vom FTZ in Darmstadt verlautet, wird In-
habern der DDR-Lizenzklasse 2A als Ausnahmeregelung die Moeglich-
keit geboten, durch Zusatzpruefungen im Bereich Technik mit 65
Punkten die Klasse A bzw. mit 75 Punkten die Klasse B der Bundes-
republik Deutschland zu erwerben. Dafuer wird die uebliche Ge-
buehr fuer Zusatzpruefungen in Hoehe von 20,- DM erhoben.
BAUNATAL:
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Der Start des japanischen Amateurfunksatelliten JAS-1B sollte
planmaessig am 01.02. zwischen 01:25 und 02:00 UTC erfolgen.
BERLIN:
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Der diesjaehrige Sommer-Intensivlehrgang der Behindertenbetreuung
findet vom 03. bis 24.08. im Jugendgaestehaus in Oberwesel am
Rhein statt. Das Jugendgaestehaus ist fuer Rollstuhlfahrer und
Blinde geeignet. Es stehen moderne Zwei-Bett-Zimmer mit Nasszelle
zur Verfuegung. Wie jedes Jahr gibt es Teilnehmerplaetze fuer 20
Behinderte und Nichtbehinderte. Die Pruefung durch die Oberpost-
direktion Koblenz erfolgt im Jugendgaestehaus am 23.08.1990. In-
teressenten werden um baldige Anmeldung gebeten, da etwa ein hal-
bes Jahr an Selbststudium erforderlich ist, um problemlos und er-
folgreich die Pruefung abzulegen. Anfragen und Anmeldungen sind
zu richten an Guenter Zellmer, DL7ZG, Jahnstr. 83 in 1000 Berlin
47, Telefon (0 30) 6 25 73 99.
DORSTEN:
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Am Samstag, dem 10.02., findet in Dorsten die 13. Gigahertz-Ta-
gung statt. Veranstaltungsort ist die Volkshochschule Dorsten,
Maria Lindenhof, an der B 224 gelegen. Neben einer Reihe von Vor-
traegen zu Themen aus dem Bereich der Mikrowellenbaender gibt es
in diesem Jahr wieder einen Geraetewettbewerb. Alle Besucher der
Tagung sind aufgefordert, ihre Selbstbaugeraete, Baugruppen, Mo-
dule und Antennen aus dem Umfeld der Mikrowellentechnik mitzu-
bringen und Auszustellen. Eine Jury wird die Exponate begutach-
ten und die besten praemieren. Daneben wird ein rechnergestuetz-
ter Rauschzahlmessplatz fuer Messungen an Konvertern und Vorver-
staerkern zur Verfuegung stehen. Weitere Hinweise zur Gigahertz-
Tagung wurden in der Februarausgabe der cq-DL veroeffentlicht.
FUNKWETTERBERICHT: (Darmstadt, 30.01.)
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Trotz hoher Fleckenzahlen erreichte die Sonnenaktivitaet im letz-
ten Monatsdrittel ein nur maessiges Niveau. Dementsprechend lag
im selben Zeitraum der Energiefluss der 10-cm-Strahlung im Mit-
tel bei 245 Einheiten und damit vergleichsweise niedrig. Seit dem
21.01. ist sowohl bei der 10-cm-Strahlung als auch bei der Roent-
genstrahlung ein deutlicher Rueckgang eingetreten, der einen Ab-
fall der Mittagswerte der F2-Grenzfrequenz, die gegenwaertig rund
12 MHz betragen, nach sich zog. Fuer den 30.01. wurden von Boul-
der/USA folgende Tageswerte gemeldet: Sonnenfleckenrelativzahl
329, 10-cm-Strahlung 229. Da die derzeit groesste Fleckengruppe
mit dem hoechsten Flare-Potential am 04.02. genuegend weit hinter
den Westrand der Sonne gewandert sein wird, duerfte sich spaetes-
tens von diesem Zeitpunkt an ueberwiegend ruhiges Funkwetter
durchsetzen. Vor diesem Zeitpunkt hingegen sind zumindest mittel-
starke Eruptionen moeglich.
Ende des DL-RS Nr. 4/90 vom 02.02.1990
DATEX-/Btx-/PR-/RTTY-Bearbeitung: DC7XJ @ DB0GR
..._._
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