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Article #23Re: Re+Flame: Stuttgarter Server und PorNo
From: terra
Date: Mon, 16 Dec 1991 09:16
Date: Mon, 16 Dec 1991 09:16
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Hallo, heiko@Harpo.Chemie.FU-Berlin.DE (Heiko Schlichting) writes: Nicht mehr auf Methan ? :-) >Fuer *sex* Gruppen magst Du Recht haben, aber eine erhebliche Anzahl >der Artikel in alt.binaries.pictures.erotica verstoesst gegen geltendes >Recht, da dort Bilder veroeffentlicht werden, die urheberrechtlich >geschuetzt sind (aus Zeitschriften). Koennte jemand der Juristen, die sich in diesem Netz tummeln, mal endlich das Urhebererecht hervorkramen und sich mal die Teile bezuegl. "kommzerieller" Nutzung, deren Bezug auf greifbare Materie, etc angucken und auslegen und entsprechend hier posten ? Soweit mir bekannt ist (und das Thema kommt wirklich alle paar Monate in irgendeinen Netz wieder hoch), ist naemlich Heiko's Aussage nicht korrekt. Es gibt immer noch ein Unterschied zwischen Rechtsempfinden, und die Frage, ob ein Gesetz auf eine bestimmte Situation anwendbar ist. Das Scannen von Bildern und die nicht kommerzielle Verbreitung sind meines Wissens nicht illegal, siehe dazu auch den Text vor Videos. Allerdings ist es jetzt eine Frage, in wie weit hier der juristische Begriff der "Oeffentlichkeit" hereinspielt oder ob es sich selbst bei 10 Millionen Benutzer im UseNet doch noch um eine geschlossene Gruppe handelt. Auch spielt eine Rolle, ob der Verbreiter (in diesen Fall der Netzwerkbetreiber) juristisch belangt werden kann, weil er alt.sex.*.erotica transportiert. Oder Analog (die ja eh nur happern): Ist der Buchhaendler der ein Plagiat eines Buches verkauft (aber nicht selbst kopiert hat) zu belangen ? Wenn nicht, dann ist naemlich nur der Sender des Bildes zu belangen ... und das muss durch den Geschaedigten passieren. Kein Benutzer, keine Frauenbeauftragte und kein Netzwerkbetreiber kann fuer sich in Anspruch nehmen, sein "Rechtsempfinden" als Grund zu geben. Wenn hier jemand mit der Begruendung "das verstoesst gegen geltendes Recht" argumentiert, dann soll er dies bitte so tun, wie es sich gehoert: BVG-Urteilsnummer (Jahr genuegt evntl. auch ... dann kann mensch die Datenbank besser fragen. :-) ) her oder ruhig das Gesetz und Paragraph nennen. Das versuche ich auch meistens, seit dem ich erkannt habe das Rechtsempfinden und geltendes Recht zwei voellig verschiedene paar Schuhe sein koennen. Meine Wenigkeit ist kein Jurist, das ist ja auch bekannt. Wir im CCC haben haeufiger mit diesen Dingen zu tun und daher habe ich auch ziemlich viel Material dazu. Meine Erkenntnis daraus (soweit ich das Juristen-Deutsch) verstehe: In den elektronischen Bereich ist gesetzlich NIX geregelt. Es ist zwar moeglich Analogien zu anderen Bereichen herzustellen, aber das tut schon fast jedes Gericht anders. (Daher sind uebrigens auch die Pruegelein bei entsprechenden Verfahren ueber den Gerichtsstandort so langwierig). Vom letzten Congress haben wir ein juristischen Gutachten, was sich um die juristische Verantwortung von Mailbox- und Netzbetreibern beschaeftigt hat. Dabei war auch das Thema rassistische und frauenfeindliche Postings aufgegriffen worden. Evntl. auch die Frage bezuegl. urheberrechtlich- geschuetzte Software. Hat jemand noch das Teil ? Bei mir ist die Diskette verschwunden. Wenn ja, bitte posten ... sonst muss ich es mal wieder abtippen ... Terra -- ------------------------------------------------------------------- ! Nickname: Terra UUCP: terra@sol.north.de ! ! Realname: Frank Simon Geo: mbk1: chaos-team ! ! Tel. : +49 441 76206 EARN: CHAMNT@DOLUNI1 ! ! Die Post hat keine Features ... nur Bugs.... (Herwig Henseler) ! -------------------------------------------------------------------
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