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Thread View: cl.recht.diskussion
3 messages
3 total messages Started by Daniel Golesny Mon, 22 Feb 1999 00:00
CD-Brenner fats 4 Monate in Reperatur
#69
Author: Daniel Golesny
Date: Mon, 22 Feb 1999 00:00
34 lines
1702 bytes
Hallo,
ich bin kurz vor der Verzweiflung.

Ich habe mir Mai 98 einen CD-Brenner
gekauft und diesen musste ich im November 98
zur reperatur gegen. Ich hatte noch Garantie, wenn
man das Kaufdatum der Rechnung betrachtet.

Jetzt nach ueber DREI Monaten habe ich endlich
etwas naeheres ueber meinen offensichtlich
verschwundenen Brenner gehoert.
Alle Geraete haben eine Auslieferungs-Kennung und dieser
hatte die Kennung auf Mai 98 gesetzt. Da das Geraet
ueber den Haendler, den Distributor, einen Grosshaendler zum
Hersteller zurueckgeschickt wurde, kam das Geraet erst im
Dezember an.

Jetzt sagt der Hersteller das keine Garantieansprueche mehr
bestehen, hat aber auch kein Reperatur-Angebot geschickt.
Der Distributor soll schon zwei Anmahnungen geschickt haben.

Ist das richtig ?
Es kann doch nicht sein, wenn das Geraet ein paar Wochen
irgendwo rumliegt, dass ich dann keine Garantieansprueche
mehr habe, oder ?

Wie kann ich mein Geld wieder bekommen ?
Oder den Brenner ?


Bitte helft mir
Danke

Daniel
Re: CD-Brenner fats 4 Monate in Reperatur
#70
Author: Swen Jaeckel
Date: Tue, 23 Feb 1999 00:00
55 lines
2648 bytes
Daniel Golesny wrote:
> 
> Hallo,
> ich bin kurz vor der Verzweiflung.
> 
> Ich habe mir Mai 98 einen CD-Brenner
> gekauft und diesen musste ich im November 98
> zur reperatur gegen. Ich hatte noch Garantie, wenn
> man das Kaufdatum der Rechnung betrachtet.
> 
> Jetzt nach ueber DREI Monaten habe ich endlich
> etwas naeheres ueber meinen offensichtlich
> verschwundenen Brenner gehoert.
> Alle Geraete haben eine Auslieferungs-Kennung und dieser
> hatte die Kennung auf Mai 98 gesetzt. Da das Geraet
> ueber den Haendler, den Distributor, einen Grosshaendler zum
> Hersteller zurueckgeschickt wurde, kam das Geraet erst im
> Dezember an.
> 
> Jetzt sagt der Hersteller das keine Garantieansprueche mehr
> bestehen, hat aber auch kein Reperatur-Angebot geschickt.
> Der Distributor soll schon zwei Anmahnungen geschickt haben.
> 
> Ist das richtig ?
> Es kann doch nicht sein, wenn das Geraet ein paar Wochen
> irgendwo rumliegt, dass ich dann keine Garantieansprueche
> mehr habe, oder ?

Für diech ist dein Verkaufspartner entscheidend, also der Händler, bei
dem du das Gerät gekauft hast. Also liegt ein Garantiefall vor. Da der
Händler Nachbesserung angeboten hat, ist er zur Nachbesserung
verpflichtet. Zahlt es ihm der Hersteller nicht, muß er es auf eigene
Kosten nachbessern. Kann er das nicht. Hast du das Recht auf
Kaufpreisminderung (falls du es preiswert irgendwo anders reparieren
lassen kannst) oder auf Wandlung (Kaufpreis zurück gegen Brenner
zurück).

Bleibt er zu lange mit der Nachbesserung im Rückstand, setzte ihm eine
Frist und erkläre ihm, wenn er bis dahin keinen funktionsfähigen Brenner
beschafft hat, dann tritts du zurück und willst den Kaufpreis
wiederhaben.

Für das Geld kannst du dir dann einen neuen und besseren kaufen.

Tschau,
	Swen

P.S: Keine Garantie, aber ein gutes Gewissen bei der Rechstauskunft!
Re: CD-Brenner fats 4 Monate in Reperatur
#71
Author: Erik F�rst
Date: Wed, 24 Feb 1999 00:00
22 lines
1858 bytes
Du sagt, Du h�ttest Deinen Gew�hrleistungsanspruch (Garantieversprechen) vor
Ablauf der Frist gegen den H�ndler (Dein Gesch�ftspartner) geltend gemacht.
Was der mit dem Brenner macht, ob er ihn ins eigene Service schickt, ob er
ihn zum Hersteller schickt, ob er ihn einfach austauscht, das ist nicht Dein
Problem. Das Du scheinbar keine Anspr�che gegen den Hersteller hast mag
richtigsein, die brauchst Du auch nicht: Du hast einen Anspruch gegen den
H�ndler auf Herausgabe eines funktionierenden Ger�ts. Ober sich der H�ndler
an die vertraglich vereinbarten Lieferungsfristen gg�ber dem Herteller h�lt,
darf nicht Deine Sorge sein.

Mein Tip: Schnapp Dir die Rechnung, geh ins Gesch�ft, in dem du das Ding
gekauft hast und verlang den Gesch�ftf�hrer (Markt- /Flilialleiter) zu
sprechen. Schildere ihm die Lage, und frag ihn, wieso Du nicht zu deinem
Recht kommen solltest, welchen Fehler Du gemacht h�ttest und wenn Du keinen
gemacht hast, warum dein Garantieanspruch von der Arbeitsgeschwindigkeit von
H�ndler und Hersteller abh�ngen sollte. Er wird keine Antwort haben und Du
wirst (hoffe ich) mit einem neuen Brenner (oder zumindest einer Gutschrift)
nach Haus maschieren.

Gr��e und viel Gl�ck (Du wirst�s aber nicht brauchen),

            Erik
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