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Article #55

Re: LIST zum drohenden Verschluesselungsverbot

#55
From: Holger Bruns
Date: Sun, 22 Oct 1995 18:55
56 lines
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michael@dwater.north.de (Michael Deelwater) writes:

>Goetz Kohlberg (GKohlberg@samson.mbis.de) meinte am 22.10.95
>zum Thema "Re: LIST zum drohenden Verschluesselungsverbot":

>> Wir muessen nur alle weiter sichere Codes benutzen. Denn einige zig
>> tausende Leute koennen die gar nicht verurteilen.
>> Und sollten ein paar Leute zur Abschreckung vor Gericht kommen, dann
>> muessen nur ein paar tausend andere sich selbst anzeigen.
>> Die deutsche Justiz wird daran ersticken, weil sie garnicht soviele
>> Prozesse fuehren kann ohne dass es an anderer Stelle Zusammenbrueche
>> gibt.

>Das wird IMHO aber nicht funktionieren, da die wenigsten bereit sein  
>werden, ein solches Risiko einzugehen.

Glaub ich nicht. Goetz hat zum Glueck voellig recht. Du musst auch sehen, dass 
das Internet eine internationale Angelegenheit ist, der man mit nationalen 
Fallstricken nicht beikommen kann. Ueberleg doch mal: Wenn mir jemand aus den 
USA eine PGP-verschluesselte Mail schickt, und in den USA ist PGP erlaubt, 
waere ich dann der Verbrecher, wenn ich den Zeichensalat zum Privatgebrauch 
sichtbar mache? Absurd. Zweitens: PGP schuetzt nicht vor systematischem 
Abhoeren, wohl aber vor Gelegenheitszugriffen. Wenn PGP im Netz verboten ist, 
wieso sind dann die Briefumschlaege bei der SnailMail noch erlaubt? Wandert ab 
demnaechst jeder Papierverkaeufer fuer fuenf Jahre ins Gefaengnis? Ich denke, 
dass sich die Ueberwachungshysteriker hier fuer sich selbst eine Logikfalle 
gebaut haben.

Hilfsweise behaupte ich dreist, dass PGP kein Verschluesselungsprogramm ist, 
sondern Computerkunst. Da sollen mir mal die Paragraphenreiter kommen und die 
Sache technisch diskutieren wollen. Wetten, dass ich Recht behalte? 

>Natuerlich ist es moeglich, Daten  
>auf anderen Wegen (kodiert) zu uebertragen z. B. nicht wahrnehmbare  
>Nebengeraeusche in Sounddateien oder Videodateien. Um diese zu  
>dekodieren, wuerden dann spezielle Programme benoetigt werden (deren  
>Besitz dann natuerlich auch illegal waere). Vor Gericht ist es dann sehr  
>schwer, festzustellen, ob nun eine chiffrierte Nachricht vorliegt, oder  
>nicht.

Es ist nicht nur schwer, sondern sogar unmoeglich, wenn die versteckten Daten 
auch noch verschluesselt sind. Welcher Geheimdienst-Fuzzi kann denn solcherlei 
Material noch vom Rauschen unterscheiden, dass in allen digitalisierten 
Analogsignalen steckt? Und welcher Richter mag einer entsprechenden 
"Anschuldigung" denn noch folgen, wenn er dem Rechtsgrundsatz "in dubio pro 
reo" Genuege tun will?

Es tut mir leid, aber in Sachen Kryptographie fehlt mir jedes 
Unrechtsempfinden. Ein wenig erinnert mich die Debatte um das 
Verschluesselungsverbot an die Bestrebungen in totalitaeren Staaten, den 
Satellitenempfang auslaendischer Sender zu verbieten. Auch hier versucht man 
mit den Methoden von gestern, die Medien von heute und morgen kaltzustellen. 
Damit wird zwar der Informationsfluss empfindlich gestoert, aber nicht 
unterbunden.

Holger
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Message-ID: <holger.452.0012EC1E@deep.hb.provi.de>
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From: holger@deep.hb.provi.de (Holger Bruns)
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Subject: Re: LIST zum drohenden Verschluesselungsverbot
Date: Sun, 22 Oct 1995 18:55:12
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References: <5wEH659-jSB@argo.rhein-main.de> <46d038$t70@samson.mbis.de> <5wKZ4LPGCHB@dwater.north.de>
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