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Article #104Re: Patente nuetzen allen
From: Christoph Müller
Date: Tue, 23 Feb 1999 00:00
Date: Tue, 23 Feb 1999 00:00
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Detlef_S schrieb: > > In article <1dnjsmn.cxb399ekp2kyN@n37-7.berlin.snafu.de>, > nisius@berlin.snafu.de (Raimund Nisius) writes: > genau: eine (fach-)anwaltliche Erstberatung kostet m.W. max 300 DM. Da sollte > sich jeder �berlegen, wieviel ihm seine Anmeldung Wert sein sollte. Moment mal! Ein Erfinder erarbeitet sich doch Geistiges EIGENTUM! Genauso wie K�nstler auch. Warum braucht der Erfinder einen amtlichen Schutz, nur um sein Eigentum behalten zu k�nnen? Warum braucht das der K�nstler nicht? Wird mit "Eigentum" nicht automatisch das alleinige Nutzungsrecht verbunden? Ist diese Unterscheidung �berhaupt verfassungskonform? Mit welchem Recht nimmt man dem Erfinder die Rechte an seinem eigenen Eigentum? Ist das nicht mit folgendem Beispiel vergleichbar? Die "Beitr�ge" f�r das eigene Auto (z.B. Kfz-Steuer) werden nicht gezahlt. Damit erlischt automatisch das alleinige Nutzungsrecht. Es darf nun JEDER benutzen! Es wird zum Allgemeingut! Gleiches k�nnte man mit der Grundst�ckssteuer, Verm�genssteuer oder sonst was machen. Wie steht eigentlich unsere Verfassung dieser Problematik gegen�ber? > |> > Und ein K�nstler, der sein Zeug ver�ffentlicht (davon muss er leben), > |> > verliert analog dazu auch das Recht der alleinigen Verwertung? > |> > |> Der K�nstler hat mit der Ver�ffentlichung seine geistige Leistung > |> beendet. Denkst Du vielleicht. Dir ist offensichtlich nicht ann�hernd klar, welcher Aufwand alleine hinter einem Musik-Video-Clip steht. Oder hinter einer Fernsehshow, oder auch nur einem Buch oder Gem�lde. Die Vergleiche mit der Industrie sind da nicht ganz abwegig. Auch die Vertriebswege m�ssen - wie in der Industrie - bedient werden. > |>Der Fabrikant f�ngt dann erst richtig an. Z.B. die CDs des K�nstlers zu pressen, nachdem dieser Wochen und Monate mitunter mit einer ganzen Mannschaft geschuftet hat... > |> Weder das Kunstwerk, > |> noch die Patentschrift d�rfen unerlaubt kopiert werden. Das Kunstwerk braucht kein Patent. Die Rechte geh�ren selbstverst�ndlich dem K�nstler. Wer aber �ber technische Dinge nachdenkt, muss sich erst ein Patent kaufen, damit ihm sein geistiges Eigentum auch noch geh�rt. Warum ist denn niemand hier in der Lage, mir den Unterschied und die Rechtfertigung f�r diese Unterscheidung plausibel zu erkl�ren? Ich vermute langsam, dass es einen solchen Grund gar nicht gibt. Dann suche ich halt einen. Im Gegensatz zu den Erfindern sind die Patenterer sehr gut organisiert. Angenommen, die Entwicklung steht noch am Anfang. Dann werden die Patenterer nat�rlich w�nschen, so viel Geld wie m�glich zu verdienen. Wenn sie sich einig sind, k�nnen sie gen�gend Druck auf die Gesetzgebung aus�ben, um so Manches durchzusetzen, das ihnen Einnahmen sichert. Vom Gl�cksspiel abgeschaut l�sst sich feststellen, dass sich mit der Hoffnung und Angst vor Rechtsverlust viel Geld in Bewegung setzen l�sst. Die Hoffnung auf gro�e Gewinne l�sst so manchen erhebliche Summen bewegen. Sich da einklinken zu k�nnen, w�re sicher eine feine Sache. Wenn es gelingt, daf�r zu sorgen, dass der Erfinder, der jetzt offensichtlich bereit ist, gr��ere Summen auszugeben, verunsichert werden kann, dann kann man mit dem Anbieten von Sicherheit sicher von der Investitionsbereitschaft profitieren. Wenn dem Erfinder aber alle Rechte an seinen Ideen geh�ren, kann man ihn schlecht verunsichern. Man muss ihm deutlich machen, dass er sich in falscher Sicherheit wiegt. Daf�r muss man aber passendes Material liefern, das man rechtzeitig gesammelt hat. Nun k�nnte es noch immer sein, dass sich der potentielle Investor nicht an die Patenterer, sondern direkt an den Eigent�mer der fremden Rechte wendet. Die Patenterer w�rden leer ausgehen. Wie kann man nun die potentiellen Investoren dazu ZWINGEN, sich mit ihnen auseinanderzusetzen? Da kam der Begriff des "Vorbekannten" gerade recht. Irgendwie ist es offensichtlich gelungen, diesen Begriff auf noch auf die eigenen Ideen des Investors auszudehnen, wenn er sie in irgendeiner Form der �ffentlichkeit pr�sentierte. Damit hatte man ihn endg�ltig am Wickel. Jetzt MUSSTE er die Patenterer konsultieren. Ansonsten w�rde er von seinen Rechten enteignet. Dieses zentrale Standbein des Patentrechts halte ich f�r verfassungswidrig. > in der Patentschriften-Auslegestelle sind sogar Fotokopierer aufgestellt. > Ein Kopierverbot von Patentschriften macht m.E. so wenig Sinn wie bei > Gesetzestexten: die sind ja extra daf�r da, um m�glichst bekannt zu werden > (damit klar wird, was den Gegenstand des Patentschutzes ausmacht). So ganz klar ist das keineswegs. Besonders kleine Erfinder haben nat�rlich gro�es Interesse daran, dass ihre Ideen m�glichst publik werden in der Hoffnung, dass ihnen jemand daf�r Lizenzen zahlt. Wer jedoch eine gr��ere Entwicklung macht, weckt damit vielleicht nur schlafende Hunde und hat dann gleich die ganze Konkurrenz am Hals. > Bei Kunstwerken w�re es nat�rlich Plagiat. Auch K�nstler w�nschen i.d.R., dass ihre Ideen kopiert werden. Wie die Erfinder auch, brauchen sie genauso Geld zum Leben. Bei den K�nstlern ist das so organisiert, dass die Rechte grunds�tzlich beim K�nstler bleiben, bis er sie explizit abgibt. Bei Erfindern wird seltsamerweise unterstellt, dass er seine Rechte explizit abgibt, wenn er sie nicht vorher per Patent selbst gekauft hat. Auch wenn hier der Begriff "Patent kaufen" nicht juristisch einwandfrei verwendet wurde, so l�uft das ganze Patentverfahren letztlich aber doch auf einen solchen Vorgang hinaus. Christoph M�ller http://www.astrail.de
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