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Article #104

Re: Patente nuetzen allen

#104
From: Christoph Müller
Date: Tue, 23 Feb 1999 00:00
103 lines
6579 bytes
Detlef_S schrieb:
> 
> In article <1dnjsmn.cxb399ekp2kyN@n37-7.berlin.snafu.de>,
> nisius@berlin.snafu.de (Raimund Nisius) writes:

> genau: eine (fach-)anwaltliche Erstberatung kostet m.W. max 300 DM. Da sollte
> sich jeder �berlegen, wieviel ihm seine Anmeldung Wert sein sollte.

Moment mal! Ein Erfinder erarbeitet sich doch Geistiges EIGENTUM!
Genauso wie K�nstler auch. Warum braucht der Erfinder einen amtlichen
Schutz, nur um sein Eigentum behalten zu k�nnen? Warum braucht das der
K�nstler nicht? Wird mit "Eigentum" nicht automatisch das alleinige
Nutzungsrecht verbunden? Ist diese Unterscheidung �berhaupt
verfassungskonform? Mit welchem Recht nimmt man dem Erfinder die Rechte
an seinem eigenen Eigentum? Ist das nicht mit folgendem Beispiel
vergleichbar?
Die "Beitr�ge" f�r das eigene Auto (z.B. Kfz-Steuer) werden nicht
gezahlt. Damit erlischt automatisch das alleinige Nutzungsrecht. Es darf
nun JEDER benutzen! Es wird zum Allgemeingut! Gleiches k�nnte man mit
der Grundst�ckssteuer, Verm�genssteuer oder sonst was machen. Wie steht
eigentlich unsere Verfassung dieser Problematik gegen�ber?


> |> > Und ein K�nstler, der sein Zeug ver�ffentlicht (davon muss er leben),
> |> > verliert analog dazu auch das Recht der alleinigen Verwertung?
> |>
> |> Der K�nstler hat mit der Ver�ffentlichung seine geistige Leistung
> |> beendet.

Denkst Du vielleicht. Dir ist offensichtlich nicht ann�hernd klar,
welcher Aufwand alleine hinter einem Musik-Video-Clip steht. Oder hinter
einer Fernsehshow, oder auch nur einem Buch oder Gem�lde. Die Vergleiche
mit der Industrie sind da nicht ganz abwegig. Auch die Vertriebswege
m�ssen - wie in der Industrie - bedient werden.

> |>Der Fabrikant f�ngt dann erst richtig an.

Z.B. die CDs des K�nstlers zu pressen, nachdem dieser Wochen und Monate
mitunter mit einer ganzen Mannschaft geschuftet hat...

> |> Weder das Kunstwerk,
> |> noch die Patentschrift d�rfen unerlaubt kopiert werden.

Das Kunstwerk braucht kein Patent. Die Rechte geh�ren selbstverst�ndlich
dem K�nstler. Wer aber �ber technische Dinge nachdenkt, muss sich erst
ein Patent kaufen, damit ihm sein geistiges Eigentum auch noch geh�rt.
Warum ist denn niemand hier in der Lage, mir den Unterschied und die
Rechtfertigung f�r diese Unterscheidung plausibel zu erkl�ren? Ich
vermute langsam, dass es einen solchen Grund gar nicht gibt.

Dann suche ich halt einen.
Im Gegensatz zu den Erfindern sind die Patenterer sehr gut organisiert.
Angenommen, die Entwicklung steht noch am Anfang. Dann werden die
Patenterer nat�rlich w�nschen, so viel Geld wie m�glich zu verdienen.
Wenn sie sich einig sind, k�nnen sie gen�gend Druck auf die Gesetzgebung
aus�ben, um so Manches durchzusetzen, das ihnen Einnahmen sichert. Vom
Gl�cksspiel abgeschaut l�sst sich feststellen, dass sich mit der
Hoffnung und Angst vor Rechtsverlust viel Geld in Bewegung setzen l�sst.
Die Hoffnung auf gro�e Gewinne l�sst so manchen erhebliche Summen
bewegen. Sich da einklinken zu k�nnen, w�re sicher eine feine Sache.
Wenn es gelingt, daf�r zu sorgen, dass der Erfinder, der jetzt
offensichtlich bereit ist, gr��ere Summen auszugeben, verunsichert
werden kann, dann kann man mit dem Anbieten von Sicherheit sicher von
der Investitionsbereitschaft profitieren. Wenn dem Erfinder aber alle
Rechte an seinen Ideen geh�ren, kann man ihn schlecht verunsichern. Man
muss ihm deutlich machen, dass er sich in falscher Sicherheit wiegt.
Daf�r muss man aber passendes Material liefern, das man rechtzeitig
gesammelt hat. Nun k�nnte es noch immer sein, dass sich der potentielle
Investor nicht an die Patenterer, sondern direkt an den Eigent�mer der
fremden Rechte wendet. Die Patenterer w�rden leer ausgehen. Wie kann man
nun die potentiellen Investoren dazu ZWINGEN, sich mit ihnen
auseinanderzusetzen? Da kam der Begriff des "Vorbekannten" gerade recht.
Irgendwie ist es offensichtlich gelungen, diesen Begriff auf noch auf
die eigenen Ideen des Investors auszudehnen, wenn er sie in irgendeiner
Form der �ffentlichkeit pr�sentierte. Damit hatte man ihn endg�ltig am
Wickel. Jetzt MUSSTE er die Patenterer konsultieren. Ansonsten w�rde er
von seinen Rechten enteignet. Dieses zentrale Standbein des Patentrechts
halte ich f�r verfassungswidrig.

> in der Patentschriften-Auslegestelle sind sogar Fotokopierer aufgestellt.
> Ein Kopierverbot von Patentschriften macht m.E. so wenig Sinn wie bei
> Gesetzestexten: die sind ja extra daf�r da, um m�glichst bekannt zu werden
> (damit klar wird, was den Gegenstand des Patentschutzes ausmacht).

So ganz klar ist das keineswegs. Besonders kleine Erfinder haben
nat�rlich gro�es Interesse daran, dass ihre Ideen m�glichst publik
werden in der Hoffnung, dass ihnen jemand daf�r Lizenzen zahlt. Wer
jedoch eine gr��ere Entwicklung macht, weckt damit vielleicht nur
schlafende Hunde und hat dann gleich die ganze Konkurrenz am Hals.

> Bei Kunstwerken w�re es nat�rlich Plagiat.

Auch K�nstler w�nschen i.d.R., dass ihre Ideen kopiert werden. Wie die
Erfinder auch, brauchen sie genauso Geld zum Leben. Bei den K�nstlern
ist das so organisiert, dass die Rechte grunds�tzlich beim K�nstler
bleiben, bis er sie explizit abgibt. Bei Erfindern wird seltsamerweise
unterstellt, dass er seine Rechte explizit abgibt, wenn er sie nicht
vorher per Patent selbst gekauft hat. Auch wenn hier der Begriff "Patent
kaufen" nicht juristisch einwandfrei verwendet wurde, so l�uft das ganze
Patentverfahren letztlich aber doch auf einen solchen Vorgang hinaus.

Christoph M�ller
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From: Christoph Müller <cm737@bingo.baynet.de>
Subject: Re: Patente nuetzen allen
Date: 1999/02/23
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