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Article #194

Re: Deutschland im Nebel

#194
From: Friedrich Gebhardt
Date: Wed, 18 Dec 1991 08:24
71 lines
4377 bytes
In article <kkpe0cINN135@smurf.smurf.sub.org>, urlichs@smurf.sub.org (Matthias Urlichs) writes:
> 
..
> < 
> Da es aber durchaus erlaubt ist, keine Nebelscheinwerfer zu besitzen, und
> mensch somit trotzdem mit eingeschalteten Schlussleuchten, aber ohne Nebel-
> scheinwerfer fahren darf, halte ich diese Vorschrift fuer leicht bescheuert.
> (Da ist sie sicher nicht die einzige ihrer Art.)
> 

Vielleicht solltet Ihr Euch zu Weihnachten mal eine Strassenverkehrs-
zulassungsordnung schenken lassen und damit aufhoeren, die Leser der
Newsgruppe mit nebuloesen Vorstellungen darueber zu belaestigen, was
nun erlaubt ist und was nicht. 

StVZO
$52. Zusaetzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Ausser mit den in $ 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung
der Fahrbahn duerfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern fuer
weisses oder hellgelbes Licht ausgeruestet sein, Kraftraeder, auch mit
Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie duerfen nicht hoeher als
die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer fuer Abblendlicht angebracht sein.
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgeruestet, bei
denen der aeussere Rand der Lichtaustrittsflaeche mehr als 400 mm von
der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so muessen die
Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht
brennen koennen. ... ((Einstellung; Blendung))

$53d. Nebelschlussleuchten.
(1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt
und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser kenntlich macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte
Hoechstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betraegt, und ihre Anhaenger
muessen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhaenger duerfen
hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgeruestet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Flaeche darf nicht weniger als
250 mm und der hoechste Punkt nicht mehr als 1000 mm ueber der Fahrbahn
liegen. In allen Faellen muss der Abstand zwischen den leuchtenden
Flaechen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm
betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in
der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlussleuchten muessen so geschaltet sein, dass sie nur dann
leuchten koennen, wenn die Scheinwerfer fuer Fernlicht, fuer Abblendlicht
oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer
eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so muessen die 
Nebelschlussleuchten unabhaengig von diesen ausgeschaltet werden koennen.
(5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten muessen dem Fahrzeugfuehrer
durch eine Kontrolleuchte fuer gelbes Licht, die in seinem Blickfeld
gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden.
(6) ((Anhaenger))

$72. Inkrafttreten und Uebergangsbestimmungen.
..
(2)
..
$53d Abs. 2 (Ausruestung mit Nebelschlussleuchten)
ist spaetestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den
Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden.
$53d Abs. 4 (Schaltung der Nebelschlussleuchten) 
ist spaetestens ab 1. Maerz 1985 auf die von diesem Tage an erstmals in den
Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden.
$53d Abs. 5 (Nebelschlussleuchten, Farbe der Kontrolleuchte,
Schalterstellung)
Bei den vor dem 1. Januar 1981 mit Nebelschlussleuchten ausgeruesteten
1. Kraftfahrzeugen darf die Kontrolleuchte gruenes Licht ausstrahlen;
2. Kraftraedern und Zugmaschinen mit offenem Fuehrersitz darf die
   Einschaltung durch die Stellung des Schalters angezeigt werden.

Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung (Juristenweisheit).

Friedrich Gebhardt, GMD, Sankt Augustin
Technical Details
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From: gebhardt@gmdzi.gmd.de (Friedrich Gebhardt)
Newsgroups: dnet.general
Subject: Re: Deutschland im Nebel
Message-ID: <6565@gmdzi.gmd.de>
Date: 18 Dec 91 08:24:09 GMT
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