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Article #194Re: Deutschland im Nebel
From: Friedrich Gebhardt
Date: Wed, 18 Dec 1991 08:24
Date: Wed, 18 Dec 1991 08:24
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In article <kkpe0cINN135@smurf.smurf.sub.org>, urlichs@smurf.sub.org (Matthias Urlichs) writes: > .. > < > Da es aber durchaus erlaubt ist, keine Nebelscheinwerfer zu besitzen, und > mensch somit trotzdem mit eingeschalteten Schlussleuchten, aber ohne Nebel- > scheinwerfer fahren darf, halte ich diese Vorschrift fuer leicht bescheuert. > (Da ist sie sicher nicht die einzige ihrer Art.) > Vielleicht solltet Ihr Euch zu Weihnachten mal eine Strassenverkehrs- zulassungsordnung schenken lassen und damit aufhoeren, die Leser der Newsgruppe mit nebuloesen Vorstellungen darueber zu belaestigen, was nun erlaubt ist und was nicht. StVZO $52. Zusaetzliche Scheinwerfer und Leuchten (1) Ausser mit den in $ 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn duerfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern fuer weisses oder hellgelbes Licht ausgeruestet sein, Kraftraeder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie duerfen nicht hoeher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer fuer Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgeruestet, bei denen der aeussere Rand der Lichtaustrittsflaeche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so muessen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen koennen. ... ((Einstellung; Blendung)) $53d. Nebelschlussleuchten. (1) Die Nebelschlussleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser kenntlich macht. (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Hoechstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h betraegt, und ihre Anhaenger muessen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhaenger duerfen hinten mit einer Nebelschlussleuchte ausgeruestet sein. (3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Flaeche darf nicht weniger als 250 mm und der hoechste Punkt nicht mehr als 1000 mm ueber der Fahrbahn liegen. In allen Faellen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flaechen der Nebelschlussleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlussleuchte angebracht, so muss sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein. (4) Nebelschlussleuchten muessen so geschaltet sein, dass sie nur dann leuchten koennen, wenn die Scheinwerfer fuer Fernlicht, fuer Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so muessen die Nebelschlussleuchten unabhaengig von diesen ausgeschaltet werden koennen. (5) Eingeschaltete Nebelschlussleuchten muessen dem Fahrzeugfuehrer durch eine Kontrolleuchte fuer gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muss, angezeigt werden. (6) ((Anhaenger)) $72. Inkrafttreten und Uebergangsbestimmungen. .. (2) .. $53d Abs. 2 (Ausruestung mit Nebelschlussleuchten) ist spaetestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden. $53d Abs. 4 (Schaltung der Nebelschlussleuchten) ist spaetestens ab 1. Maerz 1985 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Fahrzeuge anzuwenden. $53d Abs. 5 (Nebelschlussleuchten, Farbe der Kontrolleuchte, Schalterstellung) Bei den vor dem 1. Januar 1981 mit Nebelschlussleuchten ausgeruesteten 1. Kraftfahrzeugen darf die Kontrolleuchte gruenes Licht ausstrahlen; 2. Kraftraedern und Zugmaschinen mit offenem Fuehrersitz darf die Einschaltung durch die Stellung des Schalters angezeigt werden. Ein Blick in das Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung (Juristenweisheit). Friedrich Gebhardt, GMD, Sankt Augustin
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