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Article #32HINTERGRUENDE Nr.3: Die Vereinten Nationen
From: Stefan Merten
Date: Tue, 26 Feb 1991 12:57
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Die Vereinten Nationen
Die Wurzeln der UNO
Die Vereinten Nationen entstanden w\"ahrend des 2. Weltkrieges.
Dieser zeigte, da{\ss} der V\"olkerbund, der 1919 haupts\"achlich von
den Siegerm\"achten des 1. Weltkriegs gegr\"undete Vorg\"anger der
UNO, nicht in der Lage war, seinen Aufgaben als
Weltfriedensorganisation gerecht zu werden. Haupts\"achlich auf
Initiative des amerikanischen Pr\"asidenten Roosvelt wurde daher
der Aufbau einer neuen, wirksameren Organisation vorangetrieben.
Zun\"achst fanden sich die Staaten zusammen, die gegen das
Deutsche Reich, Italien und Japan k\"ampften. Die Grunds\"atze und
organisatorischen Grundz\"uge der zu schaffenden Institution
wurden aber im wesentlichen von den Gro{\ss}m\"achten (USA,
Gro{\ss}britannien, UdSSR und China) ausgearbeitet. Aus ihrem
Satzungsentwurf entstand die Charta, die am 24.10.1945 in Kraft
trat.
In Art. 1 werden die Ziele der damit gegr\"undeten Vereinten
Nationen aufgez\"ahlt, u.a. "den Weltfrieden und die
internationale Sicherheit zu wahren", "internationale
Streitigkeiten ... durch friedliche Mittel ... zu bereinigen"
und "eine ... Zusammenarbeit herbeizuf\"uhren, um internationale
Probleme ... zu l\"osen". Zur Erreichung dieser Ziele wurden von
der Organisation der Vereinten Nationen, der UNO, sechs
Hauptorgane eingesetzt, u.a. die Generalversammlung und der
Sicherheitsrat.
Die Generalversammlung
In der Generalversammlung sind alle Mitgliedsstaaten (zur Zeit
159, nur elf Staaten der Welt fehlen) mit gleichem, einfachem
Stimmrecht vertreten. Die von ihr ausgesprochenen Empfehlungen
spiegeln daher die Haltungen der Regierungen eines Gro{\ss}teils der
Weltbev\"olkerung wider. Die Generalversammlung tagt normalerweise
j\"ahrlich und ist seit der Invasion Kuwaits nicht
zusammengetreten.
Die Generalversammlung kann Empfehlungen zu allen Sachfragen
geben, die in den Aufgabenbereich der Vereinten Nationen
geh\"oren, mit einer Ausnahme: Empfehlungen zur Streitbeilegung
und Friedenssicherung k\"onnen nicht ausgesprochen werden, solange
sich der Sicherheitsrat damit befa{\ss}t. Im Gegensatz zum
Sicherheitsrat kann sie auch keine Zwangsma{\ss}nahmen anordnen,
ihre Empfehlungen sind v\"olkerrechtlich nicht verbindlich. So
bleibt die F\"uhrung in den entscheidenden Fragen der
Friedenssicherung und der Beilegung milit\"arischer Konflikte dem
Sicherheitsrat \"uberlassen.
Der Sicherheitsrat
Dieser besteht aus f\"unf st\"andigen Mitgliedern (USA, Frankreich,
Gro{\ss}britannien, UdSSR, Volksrepublik China) und zehn
nichtst\"andigen Mitgliedern (zur Zeit \"Athiopien, Cte d'Ivoire,
Finnland, Jemen, Kanada, Kolumbien, Kuba, Malaysia, Rum\"anien und
Zaire), die von der Generalversammlung f\"ur zwei Jahre in den
Sicherheitsrat gew\"ahlt werden. Zwar verf\"ugt jedes Mitglied \"uber
eine Stimme, die st\"andigen Mitgliedsstaaten haben jedoch nach
der "Jalta-Formel", die im Februar 1945 von Roosvelt, Churchill
und Stalin geschaffen wurde, eine ungleich machtvollere
Position: Eine Resolution des Sicherheitsrates ist angenommen,
wenn ihr neun Mitglieder, darunter die f\"unf st\"andigen,
zustimmen. D.h. die st\"andigen Mitglieder besitzen ein Veto-
Recht, wobei, in Abweichung vom Charta-Text, eine Enthaltung
nicht als Veto gewertet wird.
Damit wird einer zwar politisch und wirtschaftlich m\"achtigen,
innerhalb der Vereinten Nationen jedoch in keiner Hinsicht
repr\"asentativen Gruppe von f\"unf Staaten ein enormes politisches
Gewicht gegeben. Denn der Sicherheitsrat, und nur er, kann
verbindliche Zwangsma{\ss}nahmen beschlie{\ss}en, also z.B.
Wirtschaftsembargos oder milit\"arisches Vorgehen.
Die UNO im Nahen Osten
Das Engagement der Vereinten Nationen in Nahost begann 1947 mit
der Empfehlung der Aufteilung Pal\"astinas in einen arabischen und
einen j\"udischen Staat. Seither sind 457 Resolutionen der
Generalversammlung und des Sicherheitsrats zum Nahen Osten
verabschiedet worden, ohne die Region befrieden zu k\"onnen.
Deutlich wurde in diesem Zusammenhang auch, wie m\"achtig die
st\"andigen Mitglieder des Sicherheitsrates sind und wie wenig die
Entscheidungen des Sicherheitsrates durch die Generalversammlung
beeinflu{\ss}t werden. Beispielsweise verurteilte bzw. r\"ugte der
Sicherheitsrat zwar einige Male das Verhalten Israels,
insbesondere die Besetzungen nach dem Sechs-Tage-Krieg 1967.
Alle weitergehenden Resolutionen wurden aber mit dem Veto der
USA verhindert.
So gab es z.B. keine Zwangsma{\ss}nahmen, um die einstimmig gefa{\ss}te
Resolution 242 des Sicherheitsrates durchzusetzen, in der u.a.
der vollst\"andige R\"uckzug Israels aus den seit 1967 besetzten
Gebieten verlangt wird. Auch hat der Sicherheitsrat keine
Friedenskonferenz unter Mitwirkung der
Pal\"astinenserorganisationen einberufen. Beides, der israelische
R\"uckzug und die Friedenskonferenz, wurden immer wieder mit
\"uberw\"altigender Mehrheit von der Generalversammlung gefordert,
z.B. in der Resolution 44/42 vom 6.12.1989 mit 151 (!) gegen
drei Stimmen (USA, Israel, Dominica) bei einer Enthaltung.
Sicherheitsrat und Irak
Die Haltung des Sicherheitsrats zum Irak, wie die zu allen
anderen Themen auch, wurde lange Zeit ma{\ss}geblich durch die
Blocksituation USA - UdSSR beeinflu{\ss}t. So gab es zum Angriff
Iraks auf Iran nur eine Resolution, die die Feuereinstellung
forderte. Auf weitere Schritte konnte man sich nicht einigen.
Hier wurde auch deutlich, da{\ss} das Abstimmungsverhalten im
Sicherheitsrat wie auch in der Generalversammlung zumindest
nicht nur auf moralischen \"Uberlegungen beruht. Dabei ist auch
die enorme wirtschaftliche Vormachtstellung einiger Staaten zu
bedenken. Der Jemen, der zusammen mit Kuba im Sicherheitsrat
gegen die Resolution 678, das Ultimatum, stimmte (Enthaltung: VR
China) hat diese Entscheidung teuer bezahlt: Die amerikanische
Regierung hat ihre Entwicklungshilfe von 22 auf unter 3
Millionen Dollar gek\"urzt.
Die irakische Invasion Kuwaits wie auch die Bombenfl\"uge der
multinationalen Truppen sind ein erneuter Beleg f\"ur das
Scheitern der Vereinten Nationen im Nahen Osten. Es ist ihnen in
45 Jahren nicht gelungen, "... freundschaftliche, auf die
Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und
Selbstbestimmung der V\"olker beruhende Beziehungen zwischen den
Nationen zu entwickeln und andere geeignete Ma{\ss}nahmen zur
Festigung des Weltfriedens zu treffen; ..." (Charta, Art. 1)
ViSdP: Gerald Kager f\"ur Kaiserslauterer Friedensplenum, c/o
Stefan Merten, Buchenlochstr. 37, 6750 Kaiserslautern
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