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Started by Thomas
Sun, 21 Dec 1997 00:00
Recht auf Telekommunikation?
Author: Thomas
Date: Sun, 21 Dec 1997 00:00
Date: Sun, 21 Dec 1997 00:00
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Hallo, ich habe folgendes Problem: Ich wohne und arbeite in Rummelsberg bei Nuernberg. Innerhalb der Rummelsberger Anstalten (eine Einrichtung der bayerischen Diakonie) gibt es ein internes Telephonsystem, das es erlaubt, innerhalb von Rummelsberg kostenlos zu telephonieren. So weit, so gut. Nun zu den Nachteilen dieses Systems: 1. fuer Privatpersonen werden keine ISDN-Anschl�sse eingerichtet (obwohl technisch moeglich). Au�erdem wird der Telekom mit Hinweis auf das Hausrecht untersagt, ISDN-Leitungen zu den Interessenten zu verlegen (obwohl sie dazu bereit waere). 2. der Grundpreis fuer einen analogen Telephonanschluss betraegt monatl. 30,- DM (es gibt keinen verbilligten Sozialanschluss!). Sondertarife der Telekom (wie z. B. CityWeekend) werden nicht weitergegeben. Nun meine Fragen: 1. Gibt es vielleicht so etwas wie ein "Recht auf freie Telekommunikation"? Haette ich also evtl. einen Anspruch auf die Einrichtung eines ISDN-Anschlusses? Oder waeren die Rummelsberger Anstalten vielleicht sogar dazu verpflichtet, die Telekom solch einen Anschluss verlegen zu lassen? 2. Ist es zulaessig, dass die Rummelsberger Anstalten keinen Sozialanschluss anbieten, die diversen Sondertarife der Telekom nicht an die Telephonkunden weitergeben und eine erhoehte Grundgebuehr verlangen? 3. Wie sieht diesbezueglich die rechtliche Situation ab dem 01.01.98 aus? (z. B. bezueglich freier Wahl der Telephongesellschaft?) Ich bin fuer jeden Hinweis dankbar! Thomas <><
Re: Recht auf Telekommunikation?
Author: Thomas Adams
Date: Mon, 22 Dec 1997 00:00
Date: Mon, 22 Dec 1997 00:00
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Ich habe das nicht so ganz verstanden: Erstens, was sind die "Rummelsberger Anstalten"? Eine Psychiatrie oder ein Krankenhaus oder was? Diakonie sagt mir jetzt auch eher wenig. Du kannst also im Ort f�r lau telefonieren zahlst aber 30 DM GG? Komisch, ich dachte bisher darf nur die Telekom Telefon anbieten und die nimmt doch ca. 25 DM? Aber wenn Du da "richtiger, normaler" Mieter bist, mu�t Du doch ISDN bekommen k�nnen?... Komisch
Re: Recht auf Telekommunikation?
Author: Uwe Weineck
Date: Mon, 22 Dec 1997 00:00
Date: Mon, 22 Dec 1997 00:00
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Thomas <hotstep@launet.baynet.de> schrieb im Beitrag
<34a5563a.3272274@news.odn.de>...
> Hallo,
>
> ich habe folgendes Problem:
> Ich wohne und arbeite in Rummelsberg bei Nuernberg. Innerhalb der
> Rummelsberger Anstalten (eine Einrichtung der bayerischen Diakonie)
> gibt es ein internes Telephonsystem, das es erlaubt, innerhalb von
> Rummelsberg kostenlos zu telephonieren. So weit, so gut. Nun zu den
> Nachteilen dieses Systems:
>
> 1. fuer Privatpersonen werden keine ISDN-Anschl�sse eingerichtet
> (obwohl technisch moeglich). Au�erdem wird der Telekom mit Hinweis auf
> das Hausrecht untersagt, ISDN-Leitungen zu den Interessenten zu
^^^^^^^^^^^^
> verlegen (obwohl sie dazu bereit waere).
Die Frage laesst sich rechtlich eindeutiger klaeren
wenn man prueft, ob es um das Recht auf Telekommunikation
oder um die Rechte der Bewohner betreuender Einrichtungen
allgemein geht.
Diese Frage muesstest Du primaer mit einer Interessenvertretung
der Bewohner in den Anstalten besprechen und zusaetzlich noch
herausfinden, welche Argumentation die Anstaltsleitung gegen das
Anlegen individueller Telefonanschluesse hat.
Es wird wohl eine aehnliche Argumentation sein, wie bei
Anschluessen in Krankenhaeusern oder Betrieben, wo
auch nicht jeder Patient bzw. in Betrieben jeder Arbeitnehmer
sich seinen privaten Anschluss legen lassen kann.
Die Krankenhausleitung bzw. die Firmenleitung haetten hier
das "Hausrecht" und koennen bestimmen, welche Art von
technischen Einrichtungen in ihrem "Hausrechtsbereich"
installiert werden. Selbst wenn in Deinem Fall die Anstalten
in individuelle Wohneinheiten gegliedert waeren und fuer
jede Gruppe eine eigener Anschluss gelegt werden koennte,
so sind die Gruppen letztendlich doch keine individuellen Haushalte
sondern alle Wohneinheiten befinden sich auf einem
"Anstaltsgebiet mit zentralem Verantwortungsbereich".
Auch wenn immer so schoen gesagt wird, Betreute sollten
Selbstverantwortung lernen, so ist es, juristisch gesehen
nicht weit damit her. Betreute haben generell eingeschraenkte
Rechte (selbst wenn sie dieselben Pflichten uebernehmen, die
sogennannte "normale" Nichtbetreute ausueben: Arbeiten gehen,
Steuern zahlen etc.), das betrifft nicht nur das Recht auf
Telekommunikation. :-(
> Nun meine Fragen:
>
> 1. Gibt es vielleicht so etwas wie ein "Recht auf freie
> Telekommunikation"? Haette ich also evtl. einen Anspruch auf die
> Einrichtung eines ISDN-Anschlusses? Oder waeren die Rummelsberger
> Anstalten vielleicht sogar dazu verpflichtet, die Telekom solch einen
> Anschluss verlegen zu lassen?
Nein - wie oben schon gesagt uebt hier die Anstaltsleitung das
Hausrecht aus und kann bestimmen, welche technischen
Einrichtungen in ihrem Bereich installiert werden. Ggf. kannst
Du Deine Rechte ueber eine Interessenvertretung der Betreuten
geltend machen.
>
> 2. Ist es zulaessig, dass die Rummelsberger Anstalten keinen
> Sozialanschluss anbieten, die diversen Sondertarife der Telekom nicht
> an die Telephonkunden weitergeben und eine erhoehte Grundgebuehr
> verlangen?
Die Anstalten koennen keinen Sozialanschluss anbieten -
das kann nur die Telekom. Und wenn die Anstalten ihren
Betreuten nicht zubilligen, "Kunden" eines Unternehmens
zu sein (in diesem Fall Telefonkunden), koennen sie diesen
auch nicht individuelle Telefonanschluesse zusprechen.
Es muss also geklaert werden, ob die Anstalten ihren
Betreuten den Rechtsstatus eines geschaeftsfaehigen,
vollverantwortlichen Menschen zubilligen.
Zweitens bleibt das Problem mit den "Hausrecht auf
Anstaltsgebiet" wie es auch in Betrieben, Kraknehaeusern etc.
aehnlich ausgeuebt wird.
> 3. Wie sieht diesbezueglich die rechtliche Situation ab dem 01.01.98
> aus? (z. B. bezueglich freier Wahl der Telephongesellschaft?)
Auch das wirkt sich auf den Anstaltsbereich in keiner Weise aus,
weil auch hier die Anstaltsleitung bzw. im Einklang mit einer
evtl. vorhandenen Interessenvertretung der Betreuten bestimmen
koennte, welche Telefongesellschaft Anschluesse im Anstaltsbereich
legen duerfte. Wenn Du privat ausserhalb des Anstaltsbereiches
wohnen wuerdest, waere das wahrscheinlich alles kein Problem.
Wie gesagt - versuche herauszufinden, welche rechtlichen
Moeglichkeiten Du hast. Ich hoffe, es gibt in den Anstalten
eine Interessenvertretung fuer die Betreuten, an die Du Dich
mit Deinen Belangen wenden kannst.
Vielleicht laesst sich da was erreichen - dazu viel Erfolg!
Gruss Uwe
uwe@owl.online.de
(Urlaub 23.12. bis 2.1.98! Bitte in dieser
Zeit keine Mails schicken)
Re: Recht auf Telekommunikation?
Author: Uwe Weineck
Date: Mon, 22 Dec 1997 00:00
Date: Mon, 22 Dec 1997 00:00
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Thomas Adams <tadams@gmx.net> schrieb im Beitrag <67kgk9$d9k@nx2.HRZ.Uni-Dortmund.DE>... > Ich habe das nicht so ganz verstanden: > > Erstens, was sind die "Rummelsberger Anstalten"? Eine Psychiatrie oder ein > Krankenhaus oder was? Diakonie sagt mir jetzt auch eher wenig. > Es scheint zumindest soetwas wie ein abgegrenzter Bereich zu sein (also wie ein Krankenhaus, ein Betrieb etc.), also etwas, wo die verantwortliche Leitung (Anstalts-, Krankenhausleitung, Betriebsleitung oder was auch immer) bestimmen kann, welche Art von Telefonanlage in ihrem Bereich installiert werden darf. > Du kannst also im Ort f�r lau telefonieren zahlst aber 30 DM GG? Komisch, > ich dachte bisher darf nur die Telekom Telefon anbieten und die nimmt doch > ca. 25 DM? Das sind wahrscheinlich diese ueblichen Telefonanlagen, mit denen auch bettlaegerige Patienten in anderen Krankenhaeusern geschroepft werden - die Telekom stellt nur den Sammelanschluss zum Krankenhaus, bereit, die Krankenhausverwaltung bzw. private Anbieter stellen dann die Telefone per Hausanlage zur Verfuegung. Die "Grundgebuehr" von z.B. 30 DM *pro Patient*(!) geht dann auch nicht an die Telekom, sondern an die Krankenhausverwaltung bzw. an den privaten Betreiber. > > Aber wenn Du da "richtiger, normaler" Mieter bist, mu�t Du doch ISDN > bekommen k�nnen?... > Nicht unbedingt: Es gilt dasselbe wie vielleicht fuer einen Angestellten in einer Firma, der sich dort auch nicht ohne weiteres einfach einen privaten Anschluss legen koennte, weil ja die Betriebsleitung bestimmen kann, welche Art von Kommunikationsanlagen dort installiert werden. Da hilft nur: Weg von den Anstalten und in eine Privatwohnung ziehen...(wenn das moeglich ist) Gruss Uwe uwe@owl-online.de (Urlaub 23.12.-2.1.98 - bitte in dieser Zeit keine Mails senden- Newsantworten werden spaeter per Dejanews gelesen)
Re: Recht auf Telekommunikation?
Author: Erwin Denzler
Date: Mon, 22 Dec 1997 00:00
Date: Mon, 22 Dec 1997 00:00
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Thomas Adams (tadams@gmx.net) wrote: : Ich habe das nicht so ganz verstanden: : Erstens, was sind die "Rummelsberger Anstalten"? Eine Psychiatrie oder ein : Krankenhaus oder was? Diakonie sagt mir jetzt auch eher wenig. "Diakonie" ist ein Wohlfahrtsverband, wie Rotes Kreuz oder Arbeiter- wohlfahrt - und zwar der Wohlfahrtsverband der Evangelischen Kirche (wie Caritas in der Kath. Kirche). Die Rummelsberger Anstalten sind soweit ich weiss ein ganzes Dorf im Besitz der Diakonie - inklusive Krankenhaus, Altenheim, Jugendheim, Laeden, Verwaltungen, Mitarbeiter- wohnungen. Aus dem Ursprungsposting schliesse ich mal, dass der Schreiber dort nicht als "Insasse" sondern als Mitarbeiter wohnt - also so was wie Werkswohnung. Die beschriebene Telefonanlage duerfte eine Nebenstellenanlage sein, daher die kostenlosen Gespraeche am Ort (am ORT,nicht im ORTSNETZ). Das Verbot von unmittelbaren Telekom-Anschluessen kann deshalb wohl nur mit Grundeigentum begruendet sein: uns gehoert der ganze Ort (einschliesslich Strassen) und wir erlauben den Telekom-Leuten einfach keine Leitungen zu legen. Die Frage waere also identisch mit: darf ein Hauseigentuemer verhindern, dass die Telekom Leitungen zu den Wohnungen der Mieter legt? Die Nebenstellen-Methode hat mich aber auf eine andere Idee gebracht. Solche Nebenstellenanlagen (mit kostenlosen internen Gespraechen) gibt's ja auch in normalen Staedten - z.B. das Hausnetz einer Uni oder Stadtver- waltung, verteilt ueber die ganze Stadt. Benutzen die eigene Leitungen oder die vorhandenen der Bundespost (jetzt Telekom)? Wenn das ueber Telekomleitungen geht ---------------- dann waers doch ganz einfach: ein Privat-Telekom-Unternehmen errichtet so ein Netz in der Stadt. Eine Nebenstelle bekommt jeder Interessent fuer sagen wir mal 50 DM/Monat. Ein oder mehrere Internet-Provider klinken sich zu diesem Preis ebenfalls ins private Netz -> und dann koennen wir ohne Ruecksicht auf den seit 1.1.1996 um mehr als 100 % erhoehten Ortstarif nach Lust und Laune ins Internet! Die fuer 1998 angekuendigten Telekom-Rabatte und Tarife der privaten Konkurrenten beziehen sich ja nur auf Fern- und Auslands- gespraeche. Erwin
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