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12 messages
12 total messages Started by Alexander Ernst Fri, 24 Apr 2009 07:07
Kodex der vernunft
#166
Author: Alexander Ernst
Date: Fri, 24 Apr 2009 07:07
232 lines
11569 bytes
Kodex der Vernunft

Konzept der Aufbau einer vern�nftigen Gesellschaft

Alexander Ernst
www.geistesfeinde.de

Ziel: Entwicklung eines neuen Modells der Gesellschaft.

Inhalt

1. Gesellschaft
2. Identit�t der Gesellschaft	
3. Ziele der Gesellschaft	
4. Funktionen der Gesellschaft	
5. Sch�pferische Kraft der Gesellschaft	
6. Freiheit der Gesellschaft	
7. Entstehen der Gesellschaft	
8. Dasein der Gesellschaft	
9. Vergehen der Gesellschaft	
10. Verwaltung der Gesellschaft	
11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie.


1. Gesellschaft

Der Begriff der Gesellschaft wird durch folgende Postulate eingef�hrt.

1.1.	Ein Mensch ist eine Gesellschaft an sich.
1.2.	Eine Gesellschaft verf�gt �ber Identit�t, welche sie von anderen 
Gesellschaften unterscheidet.
1.3.	Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t kann nur ein Mitglied der 
Gesellschaft sein.
1.4.	Zu Merkmalen einer Gesellschaft geh�ren folgende Attribute:
	1.4.a.	Identit�t
	1.4.b.	Ziele
	1.4.c.	Ma� der Freiheit
	1.4.d.	Funktionen
	1.4.e.	Ma� der sch�pferischen Kraft
1.5.	Ma� der Gesellschaft ist Zahl derer Mitglieder.
1.6.	Funktionen der Gesellschaft beziehen sich auf Rollen, welche 
gespielt wird, und Verpflichtungen, welche erf�llt werden, gegen�ber den 
anderen Gesellschaften.
1.7.	Sch�pferische Kraft der Gesellschaft ist mit dem verbunden, in wie 
fern sie ihre Funktionen erfolgreich erf�llen kann.
1.8.	Freiheit der Gesellschaft ist mit derer Verpflichtungen und 
Befugnissen verbunden. 

2. Identit�t der Gesellschaft

Identit�t der Gesellschaft ist obligatorischer Asttribut des Daseins. 
Eine Gesellschaft ohne Identit�t kann nicht existieren. 

2.1.	Das Wesen der Identit�t der Gesellschaft wird durch Implementierung 
1.4 zum Vorschein gebracht.
2.2.	Ein Tr�ger der Identit�t kann nur ein Mitglied der Gesellschaft 
sein.
2.3.	Tr�ger der Identit�t kann jede Zeit von allen Mitgliedern direkt 
gew�hlt oder abgew�hlt werden.
2.4.	Der Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t bekommt f�r ihn 
pers�nlich delegierte und abgestimmte Befugnisse, um Erf�llung der Ziele 
der Gesellschaft m�glich zu machen. 
2.5.	Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t darf nur in Rahmen seiner 
delegierten Befugnisse entscheiden.  
2.6.	Andere Entscheidungen als in 2.5 werden durch direkte Abstimmung der 
allen Mitgliedern getroffen oder abgesagt.

3. Ziele der Gesellschaft

Ziele der Gesellschaft k�nnen ausgew�hlt oder gestellt werden.

3.1.	Eine Gesellschaft hat obligatorisch innere und �u�ere Ziele
3.2.	�u�ere Ziele einer Gesellschaft nehmen haupts�chlich Form der 
Kommunikation, Delegierung der Befugnissen und �bernahme der 
Verpflichtungen.
3.3.	�u�ere Ziele tragen die Entwicklung der Gesellschaft als solchen 
bei.
3.4.	Ziel der Aufrechterhaltung einer Gesellschaft kann nur dann verfolgt 
werden, wenn es anderen Zielen nicht widerspricht.
3.5.	Innere Ziele dienen der Erf�llung der Verpflichtungen der 
Gesellschaft gegen�ber den Mitgliedern.
3.6.	Zur obligatorischen inneren Zielen der  Gesellschaft geh�ren Wohl 
und Entwicklung jedes einzelnen Mitglieds.

4. Funktionen der Gesellschaft

Funktionen einer Gesellschaft k�nnen erworben oder delegiert sein.

4.1.	Es gibt innere und �u�ere Funktionen der Gesellschaft.
4.2.	Innere Funktionen dienen Aufrechterhaltung der Gesellschaft und der 
Mitgliedern.
4.3.	�u�ere Funktionen sind mit der Identit�t der Gesellschaft und derer 
Verpflichtungen gegen�ber den anderen Gesellschaften verbunden. 
4.4.	Funktionen der Gesellschaft d�rfen nicht zerst�rerischen Charakter 
haben. 

Definition. Zerst�rerische Kraft ist eine Form der Gewalt, durch welche 
Identit�t einer Gesellschaft zerst�rt wird. Zerst�rerische Kraft ist 
umgekehrter Begriff der sch�pferischen Kraft. 

5. Sch�pferische Kraft der Gesellschaft

Sch�pferische Kraft der Gesellschaft ist Ergebnis derer Entwicklung.

5.1.	Sch�pferische Kraft der Gesellschaft ist Resultat der sch�pferischen 
F�higkeiten derer Mitglieder. 
5.2.	Wirkung der sch�pferischen Kraft nach drau�en:
	5.2.a.	Aufrechterhaltung der Identit�t
	5.2.b.	Erf�llung der �u�eren Verpflichtungen
	5.2.c.	Erf�llung der Funktionen der Gesellschaft
5.3.	Wirkung der sch�pferischen Kraft nach innen:
	5.3.a.	Erf�llung der Verpflichtungen gegen�ber den Mitgliedern 
	5.3.b.	Wohl und Entwicklung der Mitgliedern
	5.3.c.	Aufrechterhaltung des inneren Lebens der Gesellschaft.

6. Freiheit der Gesellschaft

6.1. Freiheit der Gesellschaft wird durch Delegierung der 
Rahmenbedingungen von drau�en und von oben bestimmt. 
6.2. Freiheit dient dem Dasein und der Entwicklung der Gesellschaft.
6.3. Gesellschaft delegiert Freiheit der eigenen Mitglieder. 
6.4. Kein Mitglied kann mehr Freiheit haben als die Gesellschaft selbst.
6.5. Gesellschaft ist frei, neue Mitglieder aufzunehmen.
6.6. Ein Mitglied ist frei, Gesellschaft zu verlassen.  

7. Entstehen der Gesellschaft

7.1.	Eine Gesellschaft kann dann entstehen, wenn mindestens zwei andere 
Gesellschaften entschieden haben, eine neue aus ihnen bestehende 
Gesellschaft zu bilden.
7.2.	Eintreten eines neuen Mitglieds f�hrt nicht automatisch zum 
Entstehen einer neuen Gesellschaft. 
7.3.	Voraussetzungen des Entstehens einer Gesellschaft beinhalten 
Prinzipien der inneren Einheitlichkeit, Ziele der Entwicklung und 
Attributen der Identit�t: Freiheit, sch�pferische Kraft und Funktionen.  
7.4.	Eine Gesellschaft kann nicht entstehen, wenn derer Konzept und 
Identit�t von drau�en nicht akzeptabel erscheint.
7.5.	Alle Menschen sind unwiderrufliche Mitglieder der Gesellschaft 
Namens Zivilisation.     

8. Dasein der Gesellschaft

8.1.	Dasein der Gesellschaft hat immer zwei Seiten: innere und �u�ere.
8.2.	�u�eres Dasein der Gesellschaft ist mit dem Dasein der 
gesellschaftlichen Identit�t verbunden.
8.3.	Inneres Dasein der Gesellschaft besteht im Wohl und der Entwicklung 
des jeden einzelnen Mitglieds.
8.4.	Inneres und �u�eres Dasein der Gesellschaft sind mit einander 
verbunden, einander beeinflussen und k�nnen ohne einander nicht 
existieren. Totale Isolation einer Gesellschaft bedeutet ihr Tod.  
8.5.	Entwicklung der Gesellschaft hat dialektische Ver�nderungen der 
Identit�t und Merkmalen der Gesellschaft zu Folge.


9. Vergehen der Gesellschaft

9.1.	Eine Gesellschaft h�rt auf zu existieren (vergeht) wenn
	9.1.a.	Ein vorletzter Mitglied die Gesellschaft verlassen hat.
	9.1.b.	Die Gesellschaft sich aufgelost hat.
	9.1.c.	Die Identit�t der Gesellschaft aufgeh�rt hat zu 
existieren.
	9.1.d.	Inneres oder �u�eres Dasein der Gesellschaft nicht mehr 
m�glich ist.  
9.2.	Austreten eines Mitglieds f�hrt nicht automatisch zum Auflosen der 
Gesellschaft.  
9.3.	Eintritt in oder Austritt aus einer Umfassende Gesellschaft f�hrt 
nicht zum Auflosen der Gesellschaft.
9.4.	Es liegt nicht an Menschen zu entscheiden, dass menschliche 
Zivilisation zwangsm��ig oder freiwillig beendet werden muss.
9.5.	Eine Gesellschaft kann zwangsm��ig Aufgelost werden, wenn derer 
Identit�t von Gesellschaften, welche die Umgebung bilden, nicht mehr 
akzeptiert wird. 
9.6.	Wenn ein Mitglied ein Tr�ger der Schl�sselfunktion der Gesellschaft 
ist, sein Austritt bedeutet auch Auflosung der Gesellschaft. 

10. Verwaltung der Gesellschaft

10.1.	Der Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t repr�sentiert der 
Gesellschaft nach drau�en.
10.2.	Er trifft frei Entscheidungen, welche zu seinen Befugnissen geh�ren. 
10.3.	Andere Entscheidungen ben�tigen eine Abstimmung bei allen anderen 
Mitgliedern der Gesellschaft. 
10.4.	Verwaltung der Gesellschaft, welche f�r alle inneren Fragen 
zust�ndig ist, wird direkt gew�hlt oder abgew�hlt werden. 
10.5.	Ein Mitglied steht �ber die Ganze Gesellschaft. Zwei Mitglieder sind 
weniger als ein von ihnen. 

Wert einer Gesellschaft wird so kalkuliert

W=d(FC/N)
 
F � Ma� der Freiheit
C � Ma� der sch�pferischen Kraft
N � Zahl der Mitgliedern
d � Koeffizient 

11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie.

11.1.	Ganze Gesellschaft wird durch Pr�dikate auf Gruppen geteilt.
11.2.	Wichtigstes Pr�dikat F der Gesellschaft ist mit Funktionen 
verbunden, welche vitale Bedeutung f�r Dasein der Gesellschaft haben. 
Zwei Mitglieder sind F �quivalent, wenn sie gleiche Funktion erf�llen und 
unter einander umtauschbar sind. Jede vitale Funktion bestimmt eine 
Gruppe der Mitgliedern (Pr�dikatklasse). Stimmen in einer Pr�dikatklasse 
sind gleich und k�nnen demokratisch eingesetzt werden. Die ganze 
Pr�dikatklasse hat Vetorecht. Ganze Gesellschaft braucht nichts weiter 
abzustimmen, wenn eine Pr�dikatklasse sich dagegen gestimmt hat. Aber 
Befugnis Pr�dikatklasse liegt nur in seiner Funktion. 
11.3.	Wenn durch Pr�dikat F die Sache unbestimmt bleibt, dann kommt 
Pr�dikat C � sch�pferische Kraft zum Einsatz. Zwei Mitglieder sind C 
�quivalent, wenn sie �ber vergleichbare sch�pferische Kraft verf�gen. 
Mitglieder aus einer Pr�dikatklasse haben gleiche Stimmen. Ganze 
Pr�dikatklasse hat eine Stimme, welche dem Wert der sch�pferischen Kraft 
der Klasse entspricht. 

Man kann solche Idee der Abstimmung oder Wertdemokratie weiter 
entwickeln. Gleichwertige Stimmen k�nnen nur Mitglieder oder Gruppen 
haben, welche mit einander vergleichbar sind. Um die Idee besser zu 
verstehen, betrachten wir ein metaphorisches Beispiel. Ich bin Tr�ger der 
Identit�t einer biologischen Gesellschaft meines K�rpers. Mitglieder 
dieser Gesellschaft sind biologische Organe. Zwei Nieren bilden eine 
Pr�dikatklasse, wo es zwei gleichen Stimmen gibt. Wenn beide diese 
Mitglieder sich gegen mich entschieden haben, - das war�s. Das Herz ist 
eine Pr�dikatklasse an sich und hat deshalb Vetorecht. Wenn das Herz Nein 
gesagt hat, dann ist alles schon vorbei. Biologischer Organismus ist 
keine Gesellschaft, wo man mit K�pfen Z�hlen entscheiden kann. Man muss 
nicht K�pfe z�hlen, sondern Werte. Und das nenne ich Wertdemokratie. 
Optimal konzipierte Wertdemokratie ist f�r eine Gesellschaft 
�berlebenswichtig. Jede Gesellschaft kann eigene Wertdemokratie haben. 
Hauptsache, sie pr�sentiert nach drau�en eindeutige Ja oder Nein. 
Wertdemokratie ist pers�nliche Sache der Gesellschaft.          
 
Re: Kodex der vernunft
#167
Author: Jon J Panury
Date: Fri, 24 Apr 2009 07:46
70 lines
2597 bytes
 Alexander Ernst <Alexander.Ernst@alex.org> schrieb:

>Kodex der Vernunft
>
>Konzept der Aufbau einer vern�nftigen Gesellschaft
>
>Alexander Ernst
>www.geistesfeinde.de

Hab's angeschaut.
Ich sag' da einfach mal nichts.
>
>Ziel: Entwicklung eines neuen Modells der Gesellschaft.
>
>Inhalt
>
>1. Gesellschaft
>2. Identit�t

Schon faul!

> der Gesellschaft	
>3. Ziele der Gesellschaft	
>4. Funktionen der Gesellschaft	
>5. Sch�pferische Kraft

Au Au Au!

> der Gesellschaft	
>6. Freiheit

Ach du arme Schei�e...

>(...)
>1. Gesellschaft
>
>Der Begriff der Gesellschaft wird durch folgende Postulate eingef�hrt.
>
>1.1.	Ein Mensch ist eine Gesellschaft an sich.
>1.2.	Eine Gesellschaft verf�gt �ber Identit�t, welche sie von anderen 
>Gesellschaften unterscheidet.

Warum schreibst Du Gesellschaft, wenn Du Volk meinst?

>(...)
>2. Identit�t der Gesellschaft
>
>Identit�t der Gesellschaft ist obligatorischer Asttribut des Daseins. 
>Eine Gesellschaft ohne Identit�t kann nicht existieren. 

Setze "Volk" statt "Gesellschaft", und die Sache ist auf ihren
identit�ren, n�mlich v�lkischen Nenner gebracht!


(...) (...)

> (...)  Ich bin Tr�ger der 
>Identit�t einer biologischen Gesellschaft meines K�rpers. (...)


usw.usf. Da kommt er dann ganz unverh�llt und deutlich: Der
biologistische Ansatz

Das ganze ist ein weiterer zu den vielen faschistoiden
v�lkisch-biologistischen "Gesellschafts"entw�rfen. (Wie gesagt: Es
geht nicht um Gesellschaft, sondern um Gemeinschaft, Volksgemeinschaft
n�mlich, kurz: Volk!)
Das vermag auch der pseudo-formale Duktus nicht zu verh�llen.

JJ
Re: Kodex der vernunft
#168
Author: Skandalos
Date: Fri, 24 Apr 2009 07:56
9 lines
1639 bytes
Am Fri, 24 Apr 2009 09:46:33 +0200 schrieb Jon J Panury:

> ....

Zwei tagtr�umende Stubenhocker liegen sich in den wirren Haaren ...

Deutschland 2009: 80% "bilden" sich nur noch �ber Lesen, TV-Glotzen und
Internet. Und der Rest kommt eher wider Willen mit der Realit�t drau�en in
Kontakt.
Re: Kodex der vernunft
#170
Author: Helmut Wabnig
Date: Fri, 24 Apr 2009 08:31
246 lines
12098 bytes
On 24 Apr 2009 07:07:25 GMT, Alexander Ernst
<Alexander.Ernst@alex.org> wrote:

>Kodex der Vernunft
>
>Konzept der Aufbau einer vern�nftigen Gesellschaft
>

Ich vermisse Regelmechanismen.
Abweichler zur�ckf�hren zum rechten Weg!

Wenn jeder die Gesellschaft ohne weiters verlassen kann, 
wohin geht er dann?

w.



>Alexander Ernst
>www.geistesfeinde.de
>
>Ziel: Entwicklung eines neuen Modells der Gesellschaft.
>
>Inhalt
>
>1. Gesellschaft
>2. Identit�t der Gesellschaft	
>3. Ziele der Gesellschaft	
>4. Funktionen der Gesellschaft	
>5. Sch�pferische Kraft der Gesellschaft	
>6. Freiheit der Gesellschaft	
>7. Entstehen der Gesellschaft	
>8. Dasein der Gesellschaft	
>9. Vergehen der Gesellschaft	
>10. Verwaltung der Gesellschaft	
>11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie.
>
>
>1. Gesellschaft
>
>Der Begriff der Gesellschaft wird durch folgende Postulate eingef�hrt.
>
>1.1.	Ein Mensch ist eine Gesellschaft an sich.
>1.2.	Eine Gesellschaft verf�gt �ber Identit�t, welche sie von anderen 
>Gesellschaften unterscheidet.
>1.3.	Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t kann nur ein Mitglied der 
>Gesellschaft sein.
>1.4.	Zu Merkmalen einer Gesellschaft geh�ren folgende Attribute:
>	1.4.a.	Identit�t
>	1.4.b.	Ziele
>	1.4.c.	Ma� der Freiheit
>	1.4.d.	Funktionen
>	1.4.e.	Ma� der sch�pferischen Kraft
>1.5.	Ma� der Gesellschaft ist Zahl derer Mitglieder.
>1.6.	Funktionen der Gesellschaft beziehen sich auf Rollen, welche 
>gespielt wird, und Verpflichtungen, welche erf�llt werden, gegen�ber den 
>anderen Gesellschaften.
>1.7.	Sch�pferische Kraft der Gesellschaft ist mit dem verbunden, in wie 
>fern sie ihre Funktionen erfolgreich erf�llen kann.
>1.8.	Freiheit der Gesellschaft ist mit derer Verpflichtungen und 
>Befugnissen verbunden. 
>
>2. Identit�t der Gesellschaft
>
>Identit�t der Gesellschaft ist obligatorischer Asttribut des Daseins. 
>Eine Gesellschaft ohne Identit�t kann nicht existieren. 
>
>2.1.	Das Wesen der Identit�t der Gesellschaft wird durch Implementierung 
>1.4 zum Vorschein gebracht.
>2.2.	Ein Tr�ger der Identit�t kann nur ein Mitglied der Gesellschaft 
>sein.
>2.3.	Tr�ger der Identit�t kann jede Zeit von allen Mitgliedern direkt 
>gew�hlt oder abgew�hlt werden.
>2.4.	Der Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t bekommt f�r ihn 
>pers�nlich delegierte und abgestimmte Befugnisse, um Erf�llung der Ziele 
>der Gesellschaft m�glich zu machen. 
>2.5.	Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t darf nur in Rahmen seiner 
>delegierten Befugnisse entscheiden.  
>2.6.	Andere Entscheidungen als in 2.5 werden durch direkte Abstimmung der 
>allen Mitgliedern getroffen oder abgesagt.
>
>3. Ziele der Gesellschaft
>
>Ziele der Gesellschaft k�nnen ausgew�hlt oder gestellt werden.
>
>3.1.	Eine Gesellschaft hat obligatorisch innere und �u�ere Ziele
>3.2.	�u�ere Ziele einer Gesellschaft nehmen haupts�chlich Form der 
>Kommunikation, Delegierung der Befugnissen und �bernahme der 
>Verpflichtungen.
>3.3.	�u�ere Ziele tragen die Entwicklung der Gesellschaft als solchen 
>bei.
>3.4.	Ziel der Aufrechterhaltung einer Gesellschaft kann nur dann verfolgt 
>werden, wenn es anderen Zielen nicht widerspricht.
>3.5.	Innere Ziele dienen der Erf�llung der Verpflichtungen der 
>Gesellschaft gegen�ber den Mitgliedern.
>3.6.	Zur obligatorischen inneren Zielen der  Gesellschaft geh�ren Wohl 
>und Entwicklung jedes einzelnen Mitglieds.
>
>4. Funktionen der Gesellschaft
>
>Funktionen einer Gesellschaft k�nnen erworben oder delegiert sein.
>
>4.1.	Es gibt innere und �u�ere Funktionen der Gesellschaft.
>4.2.	Innere Funktionen dienen Aufrechterhaltung der Gesellschaft und der 
>Mitgliedern.
>4.3.	�u�ere Funktionen sind mit der Identit�t der Gesellschaft und derer 
>Verpflichtungen gegen�ber den anderen Gesellschaften verbunden. 
>4.4.	Funktionen der Gesellschaft d�rfen nicht zerst�rerischen Charakter 
>haben. 
>
>Definition. Zerst�rerische Kraft ist eine Form der Gewalt, durch welche 
>Identit�t einer Gesellschaft zerst�rt wird. Zerst�rerische Kraft ist 
>umgekehrter Begriff der sch�pferischen Kraft. 
>
>5. Sch�pferische Kraft der Gesellschaft
>
>Sch�pferische Kraft der Gesellschaft ist Ergebnis derer Entwicklung.
>
>5.1.	Sch�pferische Kraft der Gesellschaft ist Resultat der sch�pferischen 
>F�higkeiten derer Mitglieder. 
>5.2.	Wirkung der sch�pferischen Kraft nach drau�en:
>	5.2.a.	Aufrechterhaltung der Identit�t
>	5.2.b.	Erf�llung der �u�eren Verpflichtungen
>	5.2.c.	Erf�llung der Funktionen der Gesellschaft
>5.3.	Wirkung der sch�pferischen Kraft nach innen:
>	5.3.a.	Erf�llung der Verpflichtungen gegen�ber den Mitgliedern 
>	5.3.b.	Wohl und Entwicklung der Mitgliedern
>	5.3.c.	Aufrechterhaltung des inneren Lebens der Gesellschaft.
>
>6. Freiheit der Gesellschaft
>
>6.1. Freiheit der Gesellschaft wird durch Delegierung der 
>Rahmenbedingungen von drau�en und von oben bestimmt. 
>6.2. Freiheit dient dem Dasein und der Entwicklung der Gesellschaft.
>6.3. Gesellschaft delegiert Freiheit der eigenen Mitglieder. 
>6.4. Kein Mitglied kann mehr Freiheit haben als die Gesellschaft selbst.
>6.5. Gesellschaft ist frei, neue Mitglieder aufzunehmen.
>6.6. Ein Mitglied ist frei, Gesellschaft zu verlassen.  
>
>7. Entstehen der Gesellschaft
>
>7.1.	Eine Gesellschaft kann dann entstehen, wenn mindestens zwei andere 
>Gesellschaften entschieden haben, eine neue aus ihnen bestehende 
>Gesellschaft zu bilden.
>7.2.	Eintreten eines neuen Mitglieds f�hrt nicht automatisch zum 
>Entstehen einer neuen Gesellschaft. 
>7.3.	Voraussetzungen des Entstehens einer Gesellschaft beinhalten 
>Prinzipien der inneren Einheitlichkeit, Ziele der Entwicklung und 
>Attributen der Identit�t: Freiheit, sch�pferische Kraft und Funktionen.  
>7.4.	Eine Gesellschaft kann nicht entstehen, wenn derer Konzept und 
>Identit�t von drau�en nicht akzeptabel erscheint.
>7.5.	Alle Menschen sind unwiderrufliche Mitglieder der Gesellschaft 
>Namens Zivilisation.     
>
>8. Dasein der Gesellschaft
>
>8.1.	Dasein der Gesellschaft hat immer zwei Seiten: innere und �u�ere.
>8.2.	�u�eres Dasein der Gesellschaft ist mit dem Dasein der 
>gesellschaftlichen Identit�t verbunden.
>8.3.	Inneres Dasein der Gesellschaft besteht im Wohl und der Entwicklung 
>des jeden einzelnen Mitglieds.
>8.4.	Inneres und �u�eres Dasein der Gesellschaft sind mit einander 
>verbunden, einander beeinflussen und k�nnen ohne einander nicht 
>existieren. Totale Isolation einer Gesellschaft bedeutet ihr Tod.  
>8.5.	Entwicklung der Gesellschaft hat dialektische Ver�nderungen der 
>Identit�t und Merkmalen der Gesellschaft zu Folge.
>
>
>9. Vergehen der Gesellschaft
>
>9.1.	Eine Gesellschaft h�rt auf zu existieren (vergeht) wenn
>	9.1.a.	Ein vorletzter Mitglied die Gesellschaft verlassen hat.
>	9.1.b.	Die Gesellschaft sich aufgelost hat.
>	9.1.c.	Die Identit�t der Gesellschaft aufgeh�rt hat zu 
>existieren.
>	9.1.d.	Inneres oder �u�eres Dasein der Gesellschaft nicht mehr 
>m�glich ist.  
>9.2.	Austreten eines Mitglieds f�hrt nicht automatisch zum Auflosen der 
>Gesellschaft.  
>9.3.	Eintritt in oder Austritt aus einer Umfassende Gesellschaft f�hrt 
>nicht zum Auflosen der Gesellschaft.
>9.4.	Es liegt nicht an Menschen zu entscheiden, dass menschliche 
>Zivilisation zwangsm��ig oder freiwillig beendet werden muss.
>9.5.	Eine Gesellschaft kann zwangsm��ig Aufgelost werden, wenn derer 
>Identit�t von Gesellschaften, welche die Umgebung bilden, nicht mehr 
>akzeptiert wird. 
>9.6.	Wenn ein Mitglied ein Tr�ger der Schl�sselfunktion der Gesellschaft 
>ist, sein Austritt bedeutet auch Auflosung der Gesellschaft. 
>
>10. Verwaltung der Gesellschaft
>
>10.1.	Der Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t repr�sentiert der 
>Gesellschaft nach drau�en.
>10.2.	Er trifft frei Entscheidungen, welche zu seinen Befugnissen geh�ren. 
>10.3.	Andere Entscheidungen ben�tigen eine Abstimmung bei allen anderen 
>Mitgliedern der Gesellschaft. 
>10.4.	Verwaltung der Gesellschaft, welche f�r alle inneren Fragen 
>zust�ndig ist, wird direkt gew�hlt oder abgew�hlt werden. 
>10.5.	Ein Mitglied steht �ber die Ganze Gesellschaft. Zwei Mitglieder sind 
>weniger als ein von ihnen. 
>
>Wert einer Gesellschaft wird so kalkuliert
>
>W=d(FC/N)
> 
>F � Ma� der Freiheit
>C � Ma� der sch�pferischen Kraft
>N � Zahl der Mitgliedern
>d � Koeffizient 
>
>11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie.
>
>11.1.	Ganze Gesellschaft wird durch Pr�dikate auf Gruppen geteilt.
>11.2.	Wichtigstes Pr�dikat F der Gesellschaft ist mit Funktionen 
>verbunden, welche vitale Bedeutung f�r Dasein der Gesellschaft haben. 
>Zwei Mitglieder sind F �quivalent, wenn sie gleiche Funktion erf�llen und 
>unter einander umtauschbar sind. Jede vitale Funktion bestimmt eine 
>Gruppe der Mitgliedern (Pr�dikatklasse). Stimmen in einer Pr�dikatklasse 
>sind gleich und k�nnen demokratisch eingesetzt werden. Die ganze 
>Pr�dikatklasse hat Vetorecht. Ganze Gesellschaft braucht nichts weiter 
>abzustimmen, wenn eine Pr�dikatklasse sich dagegen gestimmt hat. Aber 
>Befugnis Pr�dikatklasse liegt nur in seiner Funktion. 
>11.3.	Wenn durch Pr�dikat F die Sache unbestimmt bleibt, dann kommt 
>Pr�dikat C � sch�pferische Kraft zum Einsatz. Zwei Mitglieder sind C 
>�quivalent, wenn sie �ber vergleichbare sch�pferische Kraft verf�gen. 
>Mitglieder aus einer Pr�dikatklasse haben gleiche Stimmen. Ganze 
>Pr�dikatklasse hat eine Stimme, welche dem Wert der sch�pferischen Kraft 
>der Klasse entspricht. 
>
>Man kann solche Idee der Abstimmung oder Wertdemokratie weiter 
>entwickeln. Gleichwertige Stimmen k�nnen nur Mitglieder oder Gruppen 
>haben, welche mit einander vergleichbar sind. Um die Idee besser zu 
>verstehen, betrachten wir ein metaphorisches Beispiel. Ich bin Tr�ger der 
>Identit�t einer biologischen Gesellschaft meines K�rpers. Mitglieder 
>dieser Gesellschaft sind biologische Organe. Zwei Nieren bilden eine 
>Pr�dikatklasse, wo es zwei gleichen Stimmen gibt. Wenn beide diese 
>Mitglieder sich gegen mich entschieden haben, - das war�s. Das Herz ist 
>eine Pr�dikatklasse an sich und hat deshalb Vetorecht. Wenn das Herz Nein 
>gesagt hat, dann ist alles schon vorbei. Biologischer Organismus ist 
>keine Gesellschaft, wo man mit K�pfen Z�hlen entscheiden kann. Man muss 
>nicht K�pfe z�hlen, sondern Werte. Und das nenne ich Wertdemokratie. 
>Optimal konzipierte Wertdemokratie ist f�r eine Gesellschaft 
>�berlebenswichtig. Jede Gesellschaft kann eigene Wertdemokratie haben. 
>Hauptsache, sie pr�sentiert nach drau�en eindeutige Ja oder Nein. 
>Wertdemokratie ist pers�nliche Sache der Gesellschaft.          
> 
Re: Kodex der vernunft
#169
Author: Frank Burmeister
Date: Fri, 24 Apr 2009 08:32
13 lines
1653 bytes
Alexander Ernst wrote:
> Kodex der Vernunft
> 
> Konzept der Aufbau einer vernünftigen Gesellschaft
> 
> Alexander Ernst
> www.geistesfeinde.de

Eher "Augenfeinde.de"! Ist ja scheußlich...


Über Inhalt kann ich nichts sagen, da ich schon optisch vergrault 
wurde. BTW: Wie hoch schätzt man wohl die Absprungrate...?
Re: Kodex der vernunft
#160
Author: Jon J Panury
Date: Fri, 24 Apr 2009 08:38
23 lines
1900 bytes
 Skandalos <skandalos@gmx.de> schrieb:

>Am Fri, 24 Apr 2009 09:46:33 +0200 schrieb Jon J Panury:
>
>> ....
>
>Zwei tagtr�umende Stubenhocker liegen sich in den wirren Haaren ...
>
>Deutschland 2009: 80% "bilden" sich nur noch �ber Lesen, TV-Glotzen und
>Internet. Und der Rest kommt eher wider Willen mit der Realit�t drau�en in
>Kontakt.

Ich poste im usenet, du postest im usenet.

Einer wei� �ber des anderen Leben jenseits dieser usenet-Aktivit�t
*nichts*; und das ist auch gut so, so soll es sein.

Du hast offenbar Grunds�tzliches �bers bzw. am usenet nicht
verstanden.

Und wenn ich einen im Auftrag des HErrn unterwegs Seienden abb�gle,
ist das auch sowas wie ein Service. Ich lasse mich ja schlie�lich
nicht herbei, mit ihm zu "diskutieren".
Re: Kodex der vernunft
#161
Author: Kay-Michael Voit
Date: Fri, 24 Apr 2009 09:17
11 lines
1666 bytes
> Ich vermisse Regelmechanismen.
> Abweichler zur�ckf�hren zum rechten Weg!
> 
> Wenn jeder die Gesellschaft ohne weiters verlassen kann, 
> wohin geht er dann?

Auf diese Liste, sch�tze ich:
http://www.geistesfeinde.de/Feinde.html

Also, ich fange mal an zu raten. ICD-10 F21, Schizotypische
Pers�nlichkeitsst�rung. Wer schl�gt was anderes vor?
Re: Kodex der vernunft
#162
Author: Jon J Panury
Date: Fri, 24 Apr 2009 13:18
23 lines
1988 bytes
 Kay-Michael Voit <kay@voits.net> schrieb:

>> Ich vermisse Regelmechanismen.
>> Abweichler zur�ckf�hren zum rechten Weg!
>> 
>> Wenn jeder die Gesellschaft ohne weiters verlassen kann, 
>> wohin geht er dann?
>
>Auf diese Liste, sch�tze ich:
>http://www.geistesfeinde.de/Feinde.html
>
>Also, ich fange mal an zu raten. ICD-10 F21, Schizotypische
>Pers�nlichkeitsst�rung. Wer schl�gt was anderes vor?

Uiui, diese Liste hatte ich gar nicht gesehen bei meinem Kurzbesuch
auf seiner "Seite".
Anhand dieser "Feinde"-Liste w�re es nicht allzu schwer, einen
Lebenslauf/Krankenschichte zu erspekulieren, ohne Gefahr zu laufen,
allzu fern der Wirklichkeit zu liegen.

Ist denn eigentlich bei ICD-10 F21 diese Sendungsbewusstsein mit
"drin"? Dieses "im Auftrag des HErrn unterwegs" sein (vgl. "Blues
Brothers")?
Re: Kodex der vernunft
#163
Author: Michael Pronay
Date: Fri, 24 Apr 2009 14:37
13 lines
1632 bytes
[x'p dsrm+agr+dspm, f'up dspm]

Jon J Panury <jjp.nospam@online.de> wrote: 

>  [irgendwas, was mit �sterreichischem Recht nicht das geringste
>  zu tun hat] 

K�nntet Ihr bitte endlich das saubl�de Crossposten bleiben lassen 
und Euch auf dspm beschr�nken?

Danke.

M.
Re: Kodex der vernunft
#164
Author: Gerrit Brodmann
Date: Sat, 25 Apr 2009 02:19
22 lines
2099 bytes
Kay-Michael Voit <kay@voits.net> wrote:

>> Ich vermisse Regelmechanismen.
>> Abweichler zur�ckf�hren zum rechten Weg!
>> 
>> Wenn jeder die Gesellschaft ohne weiters verlassen kann, 
>> wohin geht er dann?
>
>Auf diese Liste, sch�tze ich:
>http://www.geistesfeinde.de/Feinde.html
>
>Also, ich fange mal an zu raten. ICD-10 F21, Schizotypische
>Pers�nlichkeitsst�rung. Wer schl�gt was anderes vor?

Potentieller Amokl�ufer?


-- 
Fotografie und Foto - Kunst aus Braunschweig
photography - art - sketches: http://gerrit.brodmann.com
LARP macht Sexy - Mittelalter und Fantasy: http://derLARPfotograf.de
One Minute/Random Photoart: http://one-minute.info
Re: Kodex der vernunft
#158
Author: koehlerl
Date: Mon, 27 Apr 2009 09:54
242 lines
12865 bytes
das einzig halbwegs originelle daran ist die pseudo-formale Fassung von 
dieses unfassbarem bloedsinns...

herr alex ernst muss schon extrem verliebt in seine geistigen 
fehlzuendugen sein, sie so fein saeuberlich zu ordnen - bei gleichzeitig 
krasser geistiger unterbelichtung, nicht wenigstens beim ordnen zu 
merken, wie sinnleer das ganze ist...

Alexander Ernst wrote:
> Kodex der Vernunft
> 
> Konzept der Aufbau einer vern�nftigen Gesellschaft
> 
> Alexander Ernst
> www.geistesfeinde.de
> 
> Ziel: Entwicklung eines neuen Modells der Gesellschaft.
> 
> Inhalt
> 
> 1. Gesellschaft
> 2. Identit�t der Gesellschaft	
> 3. Ziele der Gesellschaft	
> 4. Funktionen der Gesellschaft	
> 5. Sch�pferische Kraft der Gesellschaft	
> 6. Freiheit der Gesellschaft	
> 7. Entstehen der Gesellschaft	
> 8. Dasein der Gesellschaft	
> 9. Vergehen der Gesellschaft	
> 10. Verwaltung der Gesellschaft	
> 11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie.
> 
> 
> 1. Gesellschaft
> 
> Der Begriff der Gesellschaft wird durch folgende Postulate eingef�hrt.
> 
> 1.1.	Ein Mensch ist eine Gesellschaft an sich.
> 1.2.	Eine Gesellschaft verf�gt �ber Identit�t, welche sie von anderen 
> Gesellschaften unterscheidet.
> 1.3.	Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t kann nur ein Mitglied der 
> Gesellschaft sein.
> 1.4.	Zu Merkmalen einer Gesellschaft geh�ren folgende Attribute:
> 	1.4.a.	Identit�t
> 	1.4.b.	Ziele
> 	1.4.c.	Ma� der Freiheit
> 	1.4.d.	Funktionen
> 	1.4.e.	Ma� der sch�pferischen Kraft
> 1.5.	Ma� der Gesellschaft ist Zahl derer Mitglieder.
> 1.6.	Funktionen der Gesellschaft beziehen sich auf Rollen, welche 
> gespielt wird, und Verpflichtungen, welche erf�llt werden, gegen�ber den 
> anderen Gesellschaften.
> 1.7.	Sch�pferische Kraft der Gesellschaft ist mit dem verbunden, in wie 
> fern sie ihre Funktionen erfolgreich erf�llen kann.
> 1.8.	Freiheit der Gesellschaft ist mit derer Verpflichtungen und 
> Befugnissen verbunden. 
> 
> 2. Identit�t der Gesellschaft
> 
> Identit�t der Gesellschaft ist obligatorischer Asttribut des Daseins. 
> Eine Gesellschaft ohne Identit�t kann nicht existieren. 
> 
> 2.1.	Das Wesen der Identit�t der Gesellschaft wird durch Implementierung 
> 1.4 zum Vorschein gebracht.
> 2.2.	Ein Tr�ger der Identit�t kann nur ein Mitglied der Gesellschaft 
> sein.
> 2.3.	Tr�ger der Identit�t kann jede Zeit von allen Mitgliedern direkt 
> gew�hlt oder abgew�hlt werden.
> 2.4.	Der Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t bekommt f�r ihn 
> pers�nlich delegierte und abgestimmte Befugnisse, um Erf�llung der Ziele 
> der Gesellschaft m�glich zu machen. 
> 2.5.	Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t darf nur in Rahmen seiner 
> delegierten Befugnisse entscheiden.  
> 2.6.	Andere Entscheidungen als in 2.5 werden durch direkte Abstimmung der 
> allen Mitgliedern getroffen oder abgesagt.
> 
> 3. Ziele der Gesellschaft
> 
> Ziele der Gesellschaft k�nnen ausgew�hlt oder gestellt werden.
> 
> 3.1.	Eine Gesellschaft hat obligatorisch innere und �u�ere Ziele
> 3.2.	�u�ere Ziele einer Gesellschaft nehmen haupts�chlich Form der 
> Kommunikation, Delegierung der Befugnissen und �bernahme der 
> Verpflichtungen.
> 3.3.	�u�ere Ziele tragen die Entwicklung der Gesellschaft als solchen 
> bei.
> 3.4.	Ziel der Aufrechterhaltung einer Gesellschaft kann nur dann verfolgt 
> werden, wenn es anderen Zielen nicht widerspricht.
> 3.5.	Innere Ziele dienen der Erf�llung der Verpflichtungen der 
> Gesellschaft gegen�ber den Mitgliedern.
> 3.6.	Zur obligatorischen inneren Zielen der  Gesellschaft geh�ren Wohl 
> und Entwicklung jedes einzelnen Mitglieds.
> 
> 4. Funktionen der Gesellschaft
> 
> Funktionen einer Gesellschaft k�nnen erworben oder delegiert sein.
> 
> 4.1.	Es gibt innere und �u�ere Funktionen der Gesellschaft.
> 4.2.	Innere Funktionen dienen Aufrechterhaltung der Gesellschaft und der 
> Mitgliedern.
> 4.3.	�u�ere Funktionen sind mit der Identit�t der Gesellschaft und derer 
> Verpflichtungen gegen�ber den anderen Gesellschaften verbunden. 
> 4.4.	Funktionen der Gesellschaft d�rfen nicht zerst�rerischen Charakter 
> haben. 
> 
> Definition. Zerst�rerische Kraft ist eine Form der Gewalt, durch welche 
> Identit�t einer Gesellschaft zerst�rt wird. Zerst�rerische Kraft ist 
> umgekehrter Begriff der sch�pferischen Kraft. 
> 
> 5. Sch�pferische Kraft der Gesellschaft
> 
> Sch�pferische Kraft der Gesellschaft ist Ergebnis derer Entwicklung.
> 
> 5.1.	Sch�pferische Kraft der Gesellschaft ist Resultat der sch�pferischen 
> F�higkeiten derer Mitglieder. 
> 5.2.	Wirkung der sch�pferischen Kraft nach drau�en:
> 	5.2.a.	Aufrechterhaltung der Identit�t
> 	5.2.b.	Erf�llung der �u�eren Verpflichtungen
> 	5.2.c.	Erf�llung der Funktionen der Gesellschaft
> 5.3.	Wirkung der sch�pferischen Kraft nach innen:
> 	5.3.a.	Erf�llung der Verpflichtungen gegen�ber den Mitgliedern 
> 	5.3.b.	Wohl und Entwicklung der Mitgliedern
> 	5.3.c.	Aufrechterhaltung des inneren Lebens der Gesellschaft.
> 
> 6. Freiheit der Gesellschaft
> 
> 6.1. Freiheit der Gesellschaft wird durch Delegierung der 
> Rahmenbedingungen von drau�en und von oben bestimmt. 
> 6.2. Freiheit dient dem Dasein und der Entwicklung der Gesellschaft.
> 6.3. Gesellschaft delegiert Freiheit der eigenen Mitglieder. 
> 6.4. Kein Mitglied kann mehr Freiheit haben als die Gesellschaft selbst.
> 6.5. Gesellschaft ist frei, neue Mitglieder aufzunehmen.
> 6.6. Ein Mitglied ist frei, Gesellschaft zu verlassen.  
> 
> 7. Entstehen der Gesellschaft
> 
> 7.1.	Eine Gesellschaft kann dann entstehen, wenn mindestens zwei andere 
> Gesellschaften entschieden haben, eine neue aus ihnen bestehende 
> Gesellschaft zu bilden.
> 7.2.	Eintreten eines neuen Mitglieds f�hrt nicht automatisch zum 
> Entstehen einer neuen Gesellschaft. 
> 7.3.	Voraussetzungen des Entstehens einer Gesellschaft beinhalten 
> Prinzipien der inneren Einheitlichkeit, Ziele der Entwicklung und 
> Attributen der Identit�t: Freiheit, sch�pferische Kraft und Funktionen.  
> 7.4.	Eine Gesellschaft kann nicht entstehen, wenn derer Konzept und 
> Identit�t von drau�en nicht akzeptabel erscheint.
> 7.5.	Alle Menschen sind unwiderrufliche Mitglieder der Gesellschaft 
> Namens Zivilisation.     
> 
> 8. Dasein der Gesellschaft
> 
> 8.1.	Dasein der Gesellschaft hat immer zwei Seiten: innere und �u�ere.
> 8.2.	�u�eres Dasein der Gesellschaft ist mit dem Dasein der 
> gesellschaftlichen Identit�t verbunden.
> 8.3.	Inneres Dasein der Gesellschaft besteht im Wohl und der Entwicklung 
> des jeden einzelnen Mitglieds.
> 8.4.	Inneres und �u�eres Dasein der Gesellschaft sind mit einander 
> verbunden, einander beeinflussen und k�nnen ohne einander nicht 
> existieren. Totale Isolation einer Gesellschaft bedeutet ihr Tod.  
> 8.5.	Entwicklung der Gesellschaft hat dialektische Ver�nderungen der 
> Identit�t und Merkmalen der Gesellschaft zu Folge.
> 
> 
> 9. Vergehen der Gesellschaft
> 
> 9.1.	Eine Gesellschaft h�rt auf zu existieren (vergeht) wenn
> 	9.1.a.	Ein vorletzter Mitglied die Gesellschaft verlassen hat.
> 	9.1.b.	Die Gesellschaft sich aufgelost hat.
> 	9.1.c.	Die Identit�t der Gesellschaft aufgeh�rt hat zu 
> existieren.
> 	9.1.d.	Inneres oder �u�eres Dasein der Gesellschaft nicht mehr 
> m�glich ist.  
> 9.2.	Austreten eines Mitglieds f�hrt nicht automatisch zum Auflosen der 
> Gesellschaft.  
> 9.3.	Eintritt in oder Austritt aus einer Umfassende Gesellschaft f�hrt 
> nicht zum Auflosen der Gesellschaft.
> 9.4.	Es liegt nicht an Menschen zu entscheiden, dass menschliche 
> Zivilisation zwangsm��ig oder freiwillig beendet werden muss.
> 9.5.	Eine Gesellschaft kann zwangsm��ig Aufgelost werden, wenn derer 
> Identit�t von Gesellschaften, welche die Umgebung bilden, nicht mehr 
> akzeptiert wird. 
> 9.6.	Wenn ein Mitglied ein Tr�ger der Schl�sselfunktion der Gesellschaft 
> ist, sein Austritt bedeutet auch Auflosung der Gesellschaft. 
> 
> 10. Verwaltung der Gesellschaft
> 
> 10.1.	Der Tr�ger der gesellschaftlichen Identit�t repr�sentiert der 
> Gesellschaft nach drau�en.
> 10.2.	Er trifft frei Entscheidungen, welche zu seinen Befugnissen geh�ren. 
> 10.3.	Andere Entscheidungen ben�tigen eine Abstimmung bei allen anderen 
> Mitgliedern der Gesellschaft. 
> 10.4.	Verwaltung der Gesellschaft, welche f�r alle inneren Fragen 
> zust�ndig ist, wird direkt gew�hlt oder abgew�hlt werden. 
> 10.5.	Ein Mitglied steht �ber die Ganze Gesellschaft. Zwei Mitglieder sind 
> weniger als ein von ihnen. 
> 
> Wert einer Gesellschaft wird so kalkuliert
> 
> W=d(FC/N)
>  
> F � Ma� der Freiheit
> C � Ma� der sch�pferischen Kraft
> N � Zahl der Mitgliedern
> d � Koeffizient 
> 
> 11. Abstimmungen in der Gesellschaft. Wertdemokratie.
> 
> 11.1.	Ganze Gesellschaft wird durch Pr�dikate auf Gruppen geteilt.
> 11.2.	Wichtigstes Pr�dikat F der Gesellschaft ist mit Funktionen 
> verbunden, welche vitale Bedeutung f�r Dasein der Gesellschaft haben. 
> Zwei Mitglieder sind F �quivalent, wenn sie gleiche Funktion erf�llen und 
> unter einander umtauschbar sind. Jede vitale Funktion bestimmt eine 
> Gruppe der Mitgliedern (Pr�dikatklasse). Stimmen in einer Pr�dikatklasse 
> sind gleich und k�nnen demokratisch eingesetzt werden. Die ganze 
> Pr�dikatklasse hat Vetorecht. Ganze Gesellschaft braucht nichts weiter 
> abzustimmen, wenn eine Pr�dikatklasse sich dagegen gestimmt hat. Aber 
> Befugnis Pr�dikatklasse liegt nur in seiner Funktion. 
> 11.3.	Wenn durch Pr�dikat F die Sache unbestimmt bleibt, dann kommt 
> Pr�dikat C � sch�pferische Kraft zum Einsatz. Zwei Mitglieder sind C 
> �quivalent, wenn sie �ber vergleichbare sch�pferische Kraft verf�gen. 
> Mitglieder aus einer Pr�dikatklasse haben gleiche Stimmen. Ganze 
> Pr�dikatklasse hat eine Stimme, welche dem Wert der sch�pferischen Kraft 
> der Klasse entspricht. 
> 
> Man kann solche Idee der Abstimmung oder Wertdemokratie weiter 
> entwickeln. Gleichwertige Stimmen k�nnen nur Mitglieder oder Gruppen 
> haben, welche mit einander vergleichbar sind. Um die Idee besser zu 
> verstehen, betrachten wir ein metaphorisches Beispiel. Ich bin Tr�ger der 
> Identit�t einer biologischen Gesellschaft meines K�rpers. Mitglieder 
> dieser Gesellschaft sind biologische Organe. Zwei Nieren bilden eine 
> Pr�dikatklasse, wo es zwei gleichen Stimmen gibt. Wenn beide diese 
> Mitglieder sich gegen mich entschieden haben, - das war�s. Das Herz ist 
> eine Pr�dikatklasse an sich und hat deshalb Vetorecht. Wenn das Herz Nein 
> gesagt hat, dann ist alles schon vorbei. Biologischer Organismus ist 
> keine Gesellschaft, wo man mit K�pfen Z�hlen entscheiden kann. Man muss 
> nicht K�pfe z�hlen, sondern Werte. Und das nenne ich Wertdemokratie. 
> Optimal konzipierte Wertdemokratie ist f�r eine Gesellschaft 
> �berlebenswichtig. Jede Gesellschaft kann eigene Wertdemokratie haben. 
> Hauptsache, sie pr�sentiert nach drau�en eindeutige Ja oder Nein. 
> Wertdemokratie ist pers�nliche Sache der Gesellschaft.          
>  
> 
Re: Kodex der vernunft
#159
Author: Claus Maier
Date: Mon, 27 Apr 2009 16:59
29 lines
2498 bytes
koehlerl typed:
> das einzig halbwegs originelle daran ist die pseudo-formale Fassung
> von dieses unfassbarem bloedsinns...
>
> herr alex ernst muss schon extrem verliebt in seine geistigen
> fehlzuendugen sein, sie so fein saeuberlich zu ordnen - bei
> gleichzeitig krasser geistiger unterbelichtung, nicht wenigstens beim
> ordnen zu merken, wie sinnleer das ganze ist...

Sei verst�ndnisvoll, in dem Sinne: Herr Alex ist schwer krank!
Zwar bin ich kein Psychiater (und wage deshalb auch keine Diagnose,
geschweige denn, Differentialdiagnose), dennoch scheint es mir, imho,
als w�re hier ein Qu�ntchen Schizophrenie der paranoiden Variante,
und wenn nicht das, eine massive Pers�nlichkeitsst�rung mit
schizoid/paranoider Tendenz im Spiel.

Als Hebr�er ist solch' ein Kranker hierzulande tabu -
(so zumindest meine unma�gebliche Vermutung -
sonst w�rde er vielleicht l�ngst in der "Geschlossenen" sitzen.
Wie so manch' anderer Zeitgenosse, der mit weit weniger deutlichen
Abweichungen von der Norm irgendwann auf-, oder seiner Umwelt
zur Last gefallen ist.)

Fazit:
Am Besten - noch net' a' mal ignorieren, den M�ll,
den Herr Ernst hier abkippt!

mfg
Claus
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